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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.656 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:33
Zitat von XluXXluX schrieb:Was also genau ist zum derzeitigen Stand des Verfahrens dann belastend?
Das veröffentlichte Urteil.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:37
Zitat von WattWatt schrieb:Das veröffentlichte Urteil.
Du meinst das aufgehobene Urteil? Dessen Beweiswürdigung gilt immer noch?
Dann brauchen wir ja keinen neuen Prozess, können uns die Zeugenaussagen sparen und gehen alle wieder an die Arbeit.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:00
Zitat von XluXXluX schrieb:Du meinst das aufgehobene Urteil? Dessen Beweiswürdigung gilt immer noch?
Dann brauchen wir ja keinen neuen Prozess, können uns die Zeugenaussagen sparen und gehen alle wieder an die Arbeit.
Ja, wäre für den Steuerzahler sinnvoller.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:02
Zitat von WattWatt schrieb:Ja, wäre für den Steuerzahler sinnvoller.
Allgemein wäre es kostensparend den BGH und überhaupt jegliche Möglichkeit der Revision oder Neu Verhandlung abzuschaffen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:08
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Watt schrieb:
Ja, wäre für den Steuerzahler sinnvoller.
Allgemein wäre es kostensparend den BGH und überhaupt jegliche Möglichkeit der Revision oder Neu Verhandlung abzuschaffen.
So war es nicht gemeint. Übergeordnete Rechtsmittel sind weiterhin erforderlich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:18
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Origines schrieb:
Also: Aus dem Maschinenraum des Rechtsstaats betrachtet werden Urteile aufgehoben und zurückverwiesen und neu und anders entschieden und niemand hat rechtsstaatswidrig gehandelt.

Auch das ist richtig. Es wäre schön, wenn in der Welt der Juristerei immer alles so klar in schwarz und weiss getrennt wäre, wie die offensichtlichen Laien hier gerne denken. Man sollte sich daran erinnern, dass bis zu einer Entscheidung eines obersten Gerichts wie dem BGH, auf beiden Seiten professionelle Juristen sind, die eben in bestimmten Dingen verschiedene Meinungen haben. Dazu gibt es die obersten Gerichte, um hier zu schlichten.
Origines schrieb:
Dann haben die Laien eventuell eine falsche Vorstellung von der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StGB) , von dem was echte Widersprüche und "Logikfehler" sind. Se sehen ja auch überall "Zirkelschlüsse", wo keine sind.

Oh ja, das wird hier ja oft sehr deutlich.
Es ist menschlich verständlich, dass man sich als Jurist nicht ständig dem Urteil der Laien aussetzen möchte, auch die Neigung jegliche Kritik als "dummes Gequatsche von Leuten, die es nicht kapieren" abzutun. Wer lässt sich schon gern auf die Finger schauen.
Der Staat sieht das wohl anders, die Urteile ergehen im Namen des Volkes, es gibt das Öffentlichkeitsprinzip und sogar Laienrichter. Es ist also nicht vorgesehen, dass sich professionelle Juristen das untereinander ausmachen. Augen auf bei der Berufswahl.

Die obersten Gerichte sind nicht dazu da um zwischen unterschiedlichen Meinungen zu schlichten, wenn wir bei deinem Bild bleiben wollen, wären eben die neutralen Richter dazu da um zwischen den unterschiedlichen Meinungen zu schlichten. Erst wenn dabei Fehler passieren, oder wenn ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit vorliegt, muss, wie hier, der BGH eingreifen.

Dass alle Laien eine falsche Vorstellung von der freien richterlichen Beweiswürdigung haben, bezweifle ich stark. Zumal es sich hier haupstächlich darum geht, was man unter erschöpfender Beweiswürdigung versteht. Beweisanträge abzulehnen, die zur Aufklärung offensichtlich Widersprüche notwendig wären, halte ich z.B. nicht für eine erschöpfende Beweiswürdigung.
Aber, dass Juristen wirklich die großen Experten für Logikfehler und Zirkelschlüsse sein sollen, halte ich doch für eine sehr gewagte Vorstellung. Ob es dafür sehr viel Zustimmung von anderen, zum Beispiel naturwissenschaftlichen Disziplinen geben würde?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Nur bringt das eben die Diskussion nicht weiter.
Dafür willst du die Instanz sein?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Die Frage ist doch, wie oft Lea und Verena zusammen mit dem Basti in einem Strandbad waren? Wenn sie da jeden zweiten Tag hingefahren sind, dann kann man die Geodaten sicher nicht als Beleg sehen, dass an dem Tag ein Treffen in der Konstellation in entsprechenden Strandbad stattgefunden hat. Auch nicht, wenn sie jedes Wochenende dorthin fahren. Aber wenn sie sich nur einmal im ganzen Leben dort aufgehalten haben oder auch nur alle 6 Wochen, dann besteht doch wohl eine hinreichende Sicherheit, dass das Treffen von dem die Zeugen berichten, an jenem Tag stattgefunden hat, an dem die Geodaten das zeigen.
Vielleicht hat das Gericht Leo gefragt, wie oft sie denn schon mit Verena und dem Basti in einem Strandbad war. Wissen wir nicht, weil wir eben nicht in der Verhandlung waren und weil es in Prozessen oft genau solche Fragen des Gerichtes sind, die einem Zuschauer (also Jorunalisten oder auch @fassbinder1925) nicht besonders wichtig erscheinen, weil man die Relevanz erst im Nachhinein erkennt.
Nein das ist nicht die Frage, welche Relevanz wofü sollte das haben. Wenn Leas, V, ST und R nachweislich am Strandbad waren, kann man behaupten, die Geo-Daten würden die Geschichte von Lea bestätigen. Natürlich wüsste man deshalb nicht 100% ob das Gespräch so stattgefunden hat, aber genau das wäre dann ein Fall für die freie richterliche Beweiswürdigung.
Wenn aber festgestellt wird, dass weder L noch R an dem Nachmittag im Strandbad waren, stimmt die Geschichte von L nicht und das kann ich mit der freien richterlichen Beweiswürdigung auch nicht dadurch heilen, indem ich sage aber V war nachweislich in dem Strandbad.

Warum sollte es nicht Eingang ins Urteil gefunden haben, wenn L etwas gesagt hätte, das eine Handyauswertung obsolet gemacht hätte?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:26
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Warum sollte es nicht Eingang ins Urteil gefunden haben, wenn L etwas gesagt hätte, das eine Handyauswertung obsolet gemacht hätte?
Die Annahme, dass die Urteilsbegründung die eigentlichen Begründungen überhaupt nicht enthält, scheint mir auch fernliegend.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der BGH so vorgeht. Der fragt sich doch auch nicht, ob man sich denn irgendwelche Beweismittel ausdenken könnte, die das Gericht vielleicht gehabt haben könnte um zu seinen Schlussfolgerungen zu kommen und wenn ihm welche einfallen, die möglich wären, dann sagt der BGH: "Okay, ergibt alles Sinn."


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:33
Es gab hier einen Disput darüber, ob der exzessive Pornokonsum von Sebastian T. nun besonders auffällig gewesen sei oder nicht.

@XluX vertrat dabei die Auffassung, dass sich dieser Konsum im normalen Rahmen bewegte und quasi altersentsprechend sei. Er verwies dazu auf die Ausführungen eines Gutachters im ersten Verfahren:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 13.12.2023:Der Gutachter zuckt leicht mit den Schultern und sagt, dass es generell so sei, dass der Pornokonsum, auch mit gewalttätigen Inhalt, von jungen Leuten eher mehr nicht unerheblich sei als schon, auch wenn er nichts genaues parat hat und kein Pornoexperte ist. Weiter sagt er, dass die Titel für sich sprechen und man nicht unterschätzen darf, wie viele sich derartiges anschauen. Interessanter für eine Einschätzung wäre, wie häufig und wie lange jemand sich solche Videos anschaue, aber das ist ja wohl nicht möglich.
Diese Darstellungen als Beleg dafür anzuführen, dass der Pornokonsum von ST als völlig normal und unproblematisch einzustufen sei, finde ich krass.

Zum einen kann ich nicht sonderlich viel anfangen mit Formulierungen wie der, dass der Pornokonsum von jungen Leuten (auch mit gewalttätigem Inhalt) „eher mehr nicht unerheblich sei als schon“.

Zum anderen scheint der Gutachter alles Mögliche zu sein, aber kein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet. So schränkt er die zuvor getroffene Aussage selber ein, indem er bekennt, „nichts Genaues parat“ zu haben und „kein Pornoexperte“ zu sein.

Und er räumt ein, dass ja die Titel der von ST aufgerufenen Pornos für sich sprächen und man für eine genauere Beurteilung wissen müsste, wie häufig und wie lange sich jemand solche Videos anschaue. Aber das sei ja wohl im vorliegenden Fall nicht möglich.

Und damit ist für mich der ganze Beitrag dieses Gutachters hinfällig. Ich halte es für grob irreführend, aus dieser „Expertise“ abzuleiten, der Pornokonsum von ST sei völlig normal, unauffällig
und unbedenklich gewesen.

Zur Erinnerung -und auch im zitierten Bericht nachzulesen-: Geprüft worden war von der Polizei, wieviele Videos Sebastian T. im Zeitraum vom 4.8. bis zum 2.11. 2022 auf seinem Handy aufgerufen hatte. Es waren 3 198 Filme, davon 97 Prozent mit pornografischem Inhalt. An einem Tag waren es allein 412.

Das soll nicht exzessiv sein?

Dabei ist in meinen Augen nicht nur die enorme Menge von Belang, sondern mehr noch die starke Fixierung auf Pornos, die vor Gewalt und erniedrigenden Darstellungen von Frauen strotzen.

Das war kein Kuschelsex; vielmehr nannte es ein Polizeiexperte „auffällig“, dass es in vielen Filmen „immer nur darum ging, dass etwas mit Gewalt geschieht“.

Kurzum: Für mich sind die Ausführungen des Gutachters kein belastbarer Beleg dafür, dass hier alles im üblichen Rahmen lag. Vielleicht hat er dem Gericht ja noch ein vertiefendes Statement hinterlassen; die hier zitierten Angaben sind jedenfalls oberflächlich und unbrauchbar.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:45
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Dass alle Laien eine falsche Vorstellung von der freien richterlichen Beweiswürdigung haben, bezweifle ich stark. Zumal es sich hier haupstächlich darum geht, was man unter erschöpfender Beweiswürdigung versteht. Beweisanträge abzulehnen, die zur Aufklärung offensichtlich Widersprüche notwendig wären, halte ich z.B. nicht für eine erschöpfende Beweiswürdigung.
Aber, dass Juristen wirklich die großen Experten für Logikfehler und Zirkelschlüsse sein sollen, halte ich doch für eine sehr gewagte Vorstellung. Ob es dafür sehr viel Zustimmung von anderen, zum Beispiel naturwissenschaftlichen Disziplinen geben würde?
Welche Vorstellungen die Gesamtheit der Nichtjuristen zur freien richterlichen Beweiswürdigung hat, kann ich nicht ermessen. Von denen, die sich hier zum Ersturteil äußern, haben jedenfalls viele eine etwas schräge Vorstellung, die vom Heißdampf der Verteidigung gepusht wird. Sie stellen ihre eigene persönliche Beweiswürdigung an die Stelle des Gerichts und behaupten dann einen Fehler. Zur Beruhigung: Ich kann dazu sagen, dass es auch Juristen gibt, die falsche Vorstellungen haben - oder sie äußern. Zum Beispiel die hier agierende Verteidigung.

Naturwissenschaftler denken sehr exakt und logisch, so lange sie nicht unter die "Rechthaber" gehen und meinen, selbst freie Beweiswürdigung zu betreiben. Ein Gerichtsurteil ist nämlich mehr Bewertung denn "Logik", logisch muss diese Bewertung in sich sein, aber wäre es nur Logik, könnte man nicht bewerten. Wir wissen alle, dass zum Beispiel unser Leben nicht logisch verläuft. Und Straftaten sind eben auch nicht "logisch" und nicht mit dem Naturgesetz der Gravitation vergleichbar.
Überdies stellt sich vieles, was in Revisionen als „unlogisch“ gerügt wird, als Überzeugungsbildung jenseits der Logik dar. Insbesondere ist die Beweiswürdigung nicht mit einem Denkfehler behaftet, wenn die Schlüsse, die gezogen werden, nicht zwingend sind. Wie bereits dargelegt, reicht es aus, wenn ein möglicher Tatsachenschluss die Überzeugung des Richters vom zugrunde liegenden Sachverhalt wiedergibt. Auch ist es nicht unlogisch, wenn das Gericht einem Zeugen in einem Bereich seiner Aussage Glauben schenkt, obgleich er bei einem anderen Thema Zweifel hat oder ihn gar einer Falschaussage für überführt ansieht. Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach ein Mensch entweder immer lügt oder immer die Wahrheit sagt.
Auf der Seite finden sich auch zwei Beispiele für echte Denkfehler.

Quelle: https://www.revision-strafrecht.de/revision-script/verstoss-gegen-denkgesetze-und-anerkannte-erfahrungssaetze/

Ansonsten könnte man auch ein bisschen BGH lesen. Zum Mordfall Dr. Lübcke. Auszüge aus den Leitsätzen habe gespoilert, da sie länger sind. In der Entscheidung ist das dann noch ausführlicher aufgedröselt. Im Übrigen: Für Freisprüche gelten die gleichen Hürden wie für Verurteilungen. Auch diese müssen nachvollziehbar begründet und dürfen nicht willkürlich sein.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/21/3-359-21-1.php

Spoiler
5. Die Beweiswürdigung ist vom Gesetz dem Tatgericht übertragen (§ 261 StPO). Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob dem Tatgericht bei der Beweiswürdigung ein Rechtsfehler unterlaufen ist. Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt oder erkennen lässt, dass das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Überzeugung gestellt hat.

6. Zwar verpflichtet § 261 StPO das Tatgericht, alle festgestellten Tatumstände und Beweisergebnisse, soweit sie für oder gegen den Angeklagten sprechen können oder beide Möglichkeiten zulassen, einer umfassenden Würdigung zu unterziehen; diese ist in den Urteilsgründen darzulegen. Die dort dargestellte Beweiswürdigung kann jedoch ihrer Natur nach nicht in dem Sinne erschöpfend sein, dass alle irgendwie denkbaren Gesichtspunkte und Würdigungsvarianten ausdrücklich abgehandelt werden. Eine solche exzessive Erörterung überstiege die Möglichkeiten und Ressourcen der Gerichte, ohne dass jemals absolute Vollständigkeit erreicht werden könnte. Ausreichend ist die Angabe des für die Entscheidung Wesentlichen; die Urteilsgründe müssen deutlich machen, dass das Tatgericht naheliegende erhebliche Beweistatsachen nicht übersehen oder unvertretbar gewertet hat.

7. Aus einzelnen tatsächlich bestehenden oder denkbaren Lücken der ausdrücklichen Erörterung kann nicht abgeleitet werden, das Tatgericht habe nach den sonstigen Urteilsgründen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht. Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird.

8. Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind beim freisprechenden Urteil nicht geringer als im Fall der Verurteilung. Das Fehlen einer geschlossenen Darstellung wenigstens der wesentlichen Grundzüge der Einlassung des Angeklagten bzw. der Angaben des einzigen Belastungszeugen in der Hauptverhandlung und - jedenfalls bei mangelnder Konstanz der Aussage - auch der im Ermittlungsverfahren kann einen Darstellungsmangel begründen. Die zusammenhängende Darstellung derartiger Angaben ist jedoch kein Selbstzweck; vielmehr reicht es aus, wenn das Urteil den Inhalt der Einlassung bzw. der Aussage so darlegt, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin möglich ist, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat.
Quelle: S.o.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:53
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Kurzum: Für mich sind die Ausführungen des Gutachters kein belastbarer Beleg dafür, dass hier alles im üblichen Rahmen lag. Vielleicht hat er dem Gericht ja noch ein vertiefendes Statement hinterlassen; die hier zitierten Angaben sind jedenfalls oberflächlich und unbrauchbar.
Und was in diesem Thread in diesem Zusammenhang ja auch sehr gern unter den Tisch fallen gelassen wird, ist dass der Basti nach dem 3.10.2022 plötzlich so gut wie kein Bedürfnis mehr nach dem Konsum von Pornos hatte:
621 Dementsprechend habe sich zum einen ergeben, dass – in zeitlicher Nähe zum 03.10.2022 – es am 27.09.2022 zu 412 Seitenaufrufen gekommen sei, am 28.09.2022 zu 31, am 29.09.2022 zu 451 und am 30.09.2022 zu 229. Insbesondere die Anzahl der Seitenaufrufe am 27.09.2022 und 29.09.2022 sei zuvor in dieser Größenordnung nie feststellbar gewesen.

622
Des Weiteren sei feststellbar gewesen, dass die Seitenaufrufe nach dem 03.10.2022 durchgehend im einstelligen Bereich, zwischen dem 10.10. und dem 22.10.2022 gänzlich „eingeschlafen“ seien (0) und erst ab 23.10.2022 wieder ein Anstieg – 24.10.2022 auf 243 –, im Übrigen aber nicht mehr im 3-stelligen Bereich, festzustellen gewesen sei.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699

Während er also an den Tagen vor der Tat regelmäßig Pornos im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich aufgerufen hat, schaut er sich inn den Tagen nach der Tat nur noch mal ab und zu sowas an.
Ein Schelm, wer dabei Böses denkt!

Was soll am 3.10. denn passiert sein, dass der Basti auf einmal kein Bedürfnis mehr hatte, Männern dabei zuzuschauen, wie sie Frauen brutal misshandeln und vergewaltigen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:57
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Zur Erinnerung -und auch im zitierten Bericht nachzulesen-: Geprüft worden war von der Polizei, wieviele Videos Sebastian T. im Zeitraum vom 4.8. bis zum 2.11. 2022 auf seinem Handy aufgerufen hatte. Es waren 3 198 Filme, davon 97 Prozent mit pornografischem Inhalt. An einem Tag waren es allein 412.
Leider vergisst Du, zu erwähnen, dass man nicht rausfinden konnte, welche und wie viele Videos ST wirklich angeschaut hat und welche nur aufgepoppt sind.
Du warst bestimmt noch nie auf derartigen Seiten, insofern kannst Du das nicht wissen: Es poppen immer auch zahlreiche andere Videos auf, das kann man gar nicht verhindern. Deshalb hat es der Experte aber nochmal extra erwähnt: Es ist unklar, wie viele Pornos wirklich gezielt aufgerufen worden sind.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:So schränkt er die zuvor getroffene Aussage selber ein, indem er bekennt, „nichts Genaues parat“ zu haben und „kein Pornoexperte“ zu sein.
Ich weiß nicht,,ob es Pornoexperten gibt. Er war der psychiatrische Gutachter, insofern ist er nicht komplett unwissend auf diesem Gebiet.

Seltsamerweise hat Dich bisher dagegen Null gestört, dass der Hydromechaniker überhaupt keine Erfahrung mit Wasserleichen hat:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 01.10.2025:Weiter räumt er ein, dass er noch nie mit Wasserleichen befasst war, aber darüber gelesen hat.
UND dass er zudem Frau Aßbichler geschrieben hat, dass die Verletzungen von H im Wasser passiert sein können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein Gerichtsurteil ist nämlich mehr Bewertung denn "Logik", logisch muss diese Bewertung in sich sein, aber wäre es nur Logik, könnte man nicht bewerten. Wir wissen alle, dass zum Beispiel unser Leben nicht logisch verläuft. Und Straftaten sind eben auch nicht "logisch" und nicht mit dem Naturgesetz der Gravitation vergleichbar.
Auch Bewertungen müssen naturlich logisch sein. Logisch ist alles solange aus den Prämissen die Konklusion folgt. Wobei Prämissen natürlich gegen Erfahrungssätze verstoßen können oder die Beweise lückenhaft würdigen können.

Aber wieso die Logik des Urteils nur im luftleeren Raum verteidigen, wie sieht es denn hier mit der Logik aus:
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Das Gericht sagt L, V und ST hätten sich am 3. getroffen. Dafür beruft sich es auf die Handydaten von V und ST. In den WhatsAppverläufen wird L nicht erwähnt, die beiden wollen sich zu zweit treffen. Eine Auswertung des Handys von L fand nicht statt.
Wie lässt sich anhand eines geplanten Treffens zu zweit und der Geodaten von zwei Leuten die Anwesenheit einer dritten Person (L) belegen?

Ist es Ls Aussage? Aber die ist sich ja in Bezug auf den Tag nicht sicher und nennt ein anderes Strandbad.
Es kann nicht die Personenkonstellation seien, denn auf die geht das Gericht erst danach ein und meint, dass sich nicht ausschließen lässt dass R dabei war. Das Gericht führt das als einen Punkt an der Ls Aussage nicht wesentlich in Frage stellt (beides möglich) nicht als Stützendes Argument.
Wie wird daraus ein logisches Argument?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Was soll am 3.10. denn passiert sein, dass der Basti auf einmal kein Bedürfnis mehr hatte, Männern dabei zuzuschauen, wie sie Frauen brutal misshandeln und vergewaltigen?
Das Nachtatverhalten wird hier in der Tat häufig ignoriert. Auch das Verhalten am Tag der Tat:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 13.12.2023:Am 3.10 waren es nur fünf Seiten. Hierbei handelt es sich um Seiten für Mittel zur Penisvergrößerung. Der Zeuge fand es „komisch“, dass an diesem Tag keine Pornoseiten aufgesucht wurden.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:07
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der BGH so vorgeht. Der fragt sich doch auch nicht, ob man sich denn irgendwelche Beweismittel ausdenken könnte, die das Gericht vielleicht gehabt haben könnte um zu seinen Schlussfolgerungen zu kommen und wenn ihm welche einfallen, die möglich wären, dann sagt der BGH: "Okay, ergibt alles Sinn."
Ja schwer vorstellbar, ich habe auch noch nie gehört, dass BGH-Richter nur besonders phantasiebegabte Juristen werden können.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Zur Erinnerung -und auch im zitierten Bericht nachzulesen-: Geprüft worden war von der Polizei, wieviele Videos Sebastian T. im Zeitraum vom 4.8. bis zum 2.11. 2022 auf seinem Handy aufgerufen hatte. Es waren 3 198 Filme, davon 97 Prozent mit pornografischem Inhalt. An einem Tag waren es allein 412.

Das soll nicht exzessiv sein?
Es handelt sich nicht um Videos sondern um Seitenaufrufe von denen man nicht weiß, wie lang er auf einer Seite verweilte, oder ob es sich um Pop up oder Werbung handelte.
Und genau das ist der Grund weshalb die reine Anzahl nicht sehr aussagekräftig ist.

Aber bist du denn der bessere Pornoexperte, dass du glaubst das beurteilen zu können?


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gestern um 17:08
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:ignoriert
Das ist das falsche Wort. Es wird hier auf auf eine aus meiner Sicht nicht überzeugende Weise relativiert.


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gestern um 17:10
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Das Nachtatverhalten wird hier in der Tat häufig ignoriert. Auch das Verhalten am Tag der Tat:
Naja, er war ja schon ab mittags mit L, V und R (der weiß nur nichts davon) verabredet, um zu dritt oder zu viert Federball zu spielen. Und abends war er dann nochmal mit V allein laut ihrer Aussage *Ironieoff*.
Wann hätte er da noch Pornos anschauen sollen?
Und danach hat die Berufsschule wieder angefangen.

Bei AM ist das viel eindeutiger. Der hat zumindest an kleinen Kindern auch umgesetzt, was er da gesehen hat - und sie dafür bewusst angelogen. Deshalb ist er auch so ein unglaublich glaubwürdiger Zeuge.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:11
Zitat von XluXXluX schrieb:Du warst bestimmt noch nie auf derartigen Seiten, insofern kannst Du das nicht wissen: Es poppen immer auch zahlreiche andere Videos auf, das kann man gar nicht verhindern. Deshalb hat es der Experte aber nochmal extra erwähnt: Es ist unklar, wie viele Pornos wirklich gezielt aufgerufen worden sind.
Ah, danke für die Erklärung!
Ich frage mich dann nur, wie er es dann geschafft hat, dieses Aufpoppen von Seiten ab dem 3.10. so weit zu unterbinden, dass die Aufrufzahlen ab da nur noch im einstelligen Bereich lagen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:15
Zitat von XluXXluX schrieb:Und danach hat die Berufsschule wieder angefangen.
Ne, danach war er erst mal zwei Tage krank geschrieben:
190 Am 04. und 05.10.2022 habe S. sich krank gemeldet.

191
Insoweit überreichte der Zeuge … die vom S. T. für den 04.10.2022 und 05.10.2022 vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699

Jede Menge Zeit, um hunderte Gewaltpornos anzuschauen! An Zeitmangel kann es also nicht gelegen haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:22
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Jede Menge Zeit, um hunderte Gewaltpornos anzuschauen! An Zeitmangel kann es also nicht gelegen haben.
Stimmt, er war krank. Wenn man jetzt der üblichen Zirkelschluss-Argumentationskette hier folgen würde, könnte man behaupten, dass damit erwiesen ist, dass er nicht blaugemacht hat, sondern wirklich krank war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:25
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Logisch ist alles solange aus den Prämissen die Konklusion folgt.
Also ist es logisch, wenn ich urteile: "Das Opfer ist tot. Also ist X der Mörder"? Halt, da fehlt was: "Das Opfer ist tot. X hat die Tat gestanden. Also ist X der Mörder." So.

Und hier ist jetzt aber die Frage, hat X (also S. T.) gestanden? Auf der "Hausparty", in der U-Haft? Und das ist eine Bewertungsfrage. Da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. War es nur Spaß? Übermut? Oder Fatalismus? Verzweiflung? Ist der Zeuge H. glaubwürdig?

Das Gerichtet bewertet das, es würdigt die Aussagen der Zeugen und zieht daraus seinen Schluss: Weil S. T. dies gesagt hat oder nicht gesagt hat, sind wir - neben vielen anderen Tatsachen - der Auffassung, dass er ein Mörder ist.

Die von Dir genannten Beispiele zum 03.10.2022 belegen keine Logikfehler, sondern Du bist noch immer auf dem Tripp, es könne nur das angenommen werden, was 100%ig sicher ist. Nein, das Gericht kann alles annehmen, was möglich ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:31
Zitat von XluXXluX schrieb:Wenn man jetzt der üblichen Zirkelschluss-Argumentationskette hier folgen würde, könnte man behaupten, dass damit erwiesen ist, dass er nicht blaugemacht hat, sondern wirklich krank war.
Die Zirkelschlussargumentationskette ist Quatsch. Wenn Du ohne Beleg weiter dran fest hältst, weil die Verteidigung vorgebetet hat, dann bist Du halt nur ein Wiederkäuer.

Und es sind nicht die einzelne Tatsachen für das Gericht erwiesen, sondern in einer Gesamtbetrachtung aller Indizien ist für das Gericht die Schuld erwiesen gewesen.

Und gleiches gilt, sollte S. T. frei gesprochen werden. Auch dann muss das Gericht begründen, warum es aufgrund seiner Bewertung der Indizien den Angeklagten für unschuldig hält.


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