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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.634 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:15
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wenn dann aber Verena aussagt, er habe ihr am 3. von der umgebrachten (!) Frau aus Aschau erzählt, legt das halt nahe, dass er tatsächlich Täterwissen hatte
Wie oft soll man eigentlich noch wiederholen, dass die Aussage von V zum 3.10. unsinnig war, dies auch die Handydaten belegen UND dies sogar das Gericht erkannt hat. Langsam nervt es wirklich!
Wie kann das denn Täterwissen sein, wenn es nachweislich nicht am 3.10., sondern am 4.10. war? Erkennst Du den Widerspruch nicht oder willst Du uns hier einfach nur veräppeln?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:22
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hier ist niemand freiwillig zur Polizei gegangen. Sondern wurde vorgeladen.
Natürlich geht man da freiwillig hin. Niemand muss auf so eine polizeiliche Vorladung, die nicht mehr als eine freundliche Einladung ist, reagieren. Verpflichtet zu erscheinen ist man erst, wenn der Staatsanwalt einen anfordert oder das Gericht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:28
Du meintest:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich denke der BGH würde das anders sehen, man kann doch beim besten Willen weder von erschöpfender Beweiswürdigung sprechen, wenn die Widersprüche gar nicht erst untersucht werden noch entspricht er irgendeiner Logik, eine Aussage mit den Handydaten einer anderen Person zu belegen, wenn nicht mal die Orte übereinstimmen.
Die erschöpfende Beweiswürdigung erfolgt in den Urteilsgründen. Dort erfolgt die Darlegung der für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden dafür und dagegen sprechenden Beweise und Überlegungen. Was Du kritisierst, ist jedoch die "Logik" der Argumentation oder die fehlende Darlegung von Widersprüchen, die Du auf Grundlage Deiner Bewertung annimmst. Du bist jedoch nicht das Gericht, Deine Sicht nicht entscheidend (s.u.). Maßgeblich ist, was für das Gericht entscheidend ist und wie es diese Beweismittel würdigt.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Das stimmt doch so einfach nicht, jedes Beweismittel das vom Gericht als be- oder entlastend in die Beweiswürdigung eingeführt wird, muss erschöpfend gewürdigt werden. Wie sollten denn sonst Urteile möglich sein, wenn es zur Tat wenige Erkenntnisse gibt? Auch in diesem Verfahren kann der Sachverhalt halt in keinster Weise eine Beteiligung von ST belegen, wenn dann eher das Gegenteil.
Nun, das ist Deine Bewertung, was in diesem Verfahren vom Tatvorwurf bislang belegt wurde oder nicht. Ein abweichende Bewertung - wie vom Gericht im ersten Verfahren - wird deshalb nicht im Rechtssinne falsch. Es ist sogar ohne Weiteres möglich, dass ein und die gleiche Zeugenaussage (oder ein ganzer Sachverhalt) von einem Gericht so und von einem anderen Gericht anders gesehen wird. Freie richterliche Beweiswürdigung.

Das Begründungserfordernis der Beweiswürdigung, die lückenlose Darlegung der tragenden Gründe des Urteils, dient dazu, Willkür zu vermeiden. Denn das ist die freie richterliche Beweiswürdigung nicht. Erwägungen müssen sachlich begründet werden. Eine Begründung wie "Der Zeuge sagt die Wahrheit, weil sein Vater Lehrer war" ist unsachlich da unzulässig. Die Bezugnahme auf Geodaten einer Handyauswertung ist nachvollziehbar.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:31
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Natürlich geht man da freiwillig hin. Niemand muss auf so eine polizeiliche Vorladung, die nicht mehr als eine freundliche Einladung ist, reagieren.
*prust* Hier gehts seitenweise darum, dass ST sich nicht umgehend als Zeuge gemeldet hat - inkl. diverser Unterstellungen. Und dann kommt gerade von Dir, dass er doch gar nicht hätte hingegen müssen?! (was natürlich stimmt, aber glaubst Du wirklich, die Leute außerhalb dieser Foren wissen sowas?). Es wird immer absurder hier...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich finde es aus grundrechtlicher Sicht schon grenzwertig, hier flächendeckend Zeugenhandys zu konfiszieren und gespeicherte Kommunikation zu scannen.
Finde eigentlich auch erstaunlich diese Vorgänge. Es wurde ja wohl auf freiwillige Herausgabe der Handys/Einwilligung gesetzt aber doch mit einigem Nachdruck. Und das bei Zeuginnen die sich vermutlich weder über ihre Rechte bewusst sind noch die Tragweite. Allerdings hatten L und V ja Rechtsanwälte - haben die nichts eingewandt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:36
Zitat von LanzaLanza schrieb:Weil du OT auf Bolz nicht eingegangen bist, würde ich hiervon ausgehen, dass du das dann genauso auch siehst.
Schweigen (da OT) ist keine Zustimmung. Ich halte - bei oberflächlicher Betrachtung - solches Maßnahmen für rechtlich unzulässig (unverhältnismäßig) und kriminalpolitisch für sehr kurzsichtig.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:39
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Finde eigentlich auch erstaunlich diese Vorgänge. Es wurde ja wohl auf freiwillige Herausgabe der Handys/Einwilligung gesetzt aber doch mit einigem Nachdruck.
Naja, es stand im Raum, dass AR ihre Tochter gezielt zur Falschaussage aufgefordert hat. Und man hat wohl befürchtet, dass die Daten nach dem Gerichtstermin rel. schnell verschwunden sind. Da bleibt ja nicht soo viel übrig...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:54
Zitat von XluXXluX schrieb:Naja, es stand im Raum, dass AR ihre Tochter gezielt zur Falschaussage aufgefordert hat. Und man hat wohl befürchtet, dass die Daten nach dem Gerichtstermin rel. schnell verschwunden sind. Da bleibt ja nicht soo viel übrig...
Wurde förmlich durch die StA ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Beschlagnahme auf Antrag der StA richterlich angeordnet? Habe ich so nicht gehört.

Ich nehme an, die Richter des Mordprozesses sind eigentlich für die Verfolgung der etwaigen Falschaussage nicht zuständig (ich glaube die Vorsitzende Richterin hat das auch in etwa so gesagt). Insofern frage ich mich, ob eine Rechtsgrundlage vorliegt in dem Fall. Aber L. wurde ja wohl zur "Freiwilligen" Überlassung nur an die Richter überredet (warum lässt das der Zeugenbeistand zu???), sodann wird "freiwillig" in das endgültige Überlassen des Handys wegen Verfahrensrelevanz eingewilligt (wieder: warum lässt der Zeugenbeistand das zu?) Wirkt schon ein bisschen abenteuerlich für mich und erinnert an Nachmittagsgerichtsshows. Die Kammer hatte da meines Erachtens Glück, eine so nachgiebige und vielleicht unbedarfte Zeugin vor sich gehabt zu haben. Immerhin kann sie damit mindestens ihre Mutter belastet haben.

Zur Erinnerung der Abläufe:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:L und sie wird gefragt, ob es für sie in Ordnung wäre, wenn erstmal nur die Kammer in das Handy schauen würde. L stimmt zu und geht zum Auto das Handy holen, ihr Anwalt begleitet sie. Die Kammer zieht sich zurück, um sich die ein oder andere Sprachnachricht mit der Mutter und der Schwester anzuhören. Als die Kammer zurück kommt, teilt die Vorsitzende mit, auf dem Handy befinde sich Prozessrelevantes. Die Mutter habe zum Beispiel in einer Nachricht geraten, einfach zu sagen, dass man sich nicht erinnern würde, dann könnte man sich auch nicht in Widersprüche verstricken. L willigt schließlich freiwillig ein und übergibt ihr Handy.
Glück, dass das alles so "freiwillig" lief.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und so wie Zeugen hier behandelt werden, würde ich jemandem, der zur Polizei gehen möchte, um eine sachdienliche Zeugenaussage zu machen, freundschaftlich raten wollen: "Überleg Dir das."
Schade, dass niemand das ST geraten hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:28
Zitat von XluXXluX schrieb:Und dann kommt gerade von Dir, dass er doch gar nicht hätte hingegen müssen?! (was natürlich stimmt, aber glaubst Du wirklich, die Leute außerhalb dieser Foren wissen sowas?). Es wird immer absurder hier...
@XluX:
@Grillage hat eine falsche Behauptung richtig gestellt. Wenn das für dich absurd ist, dann kannst du das so sehen, bitte sehr. Das ist dann wirklich eine absurde Auffassung.

Genauso absurd ist deine wiederholte Behauptung, Handydaten hätten widerlegt, dass L. mit auf der Fahrt nach Übersee mit dabei war. Wenn du glaubst, ein Handy kann unterscheiden, ob 2 oder 3 oder 4 Personen in einem Auto sitzen, dann ist hier das Ende einer sinnvollen Diskussion erreicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:35
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Glück, dass das alles so "freiwillig" lief.
Es geht aber wohl auch unfreiwillig bzw. ist sogar erforderlich:
Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
Quelle: https://www.rgra.de/handy-beschlagnahmt-voraussetzungen-risiken-und-strafverteidigung/

Wenn "nur" ein richterlicher Beschluss nötig ist, ist ja der Weg nicht soo weit. Und die Hürden für eine Beschlagnahme scheinen auch nicht besonders hoch zu sein.
Entscheidend ist allein die einfache Beweisrelevanz: Es reicht aus, dass das Gerät „von Bedeutung sein kann“ – ein extrem niedriges Eingangstor, wie der Gesetzgeber es 1879 (!) formulierte.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:42
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Genauso absurd ist deine wiederholte Behauptung, Handydaten hätten widerlegt, dass L. mit auf der Fahrt nach Übersee mit dabei war.
Es ging zuletzt um V, nicht um L. Und das ist widerlegt.
Zitat von XluXXluX schrieb:Wie oft soll man eigentlich noch wiederholen, dass die Aussage von V zum 3.10. unsinnig war, dies auch die Handydaten belegen UND dies sogar das Gericht erkannt hat. Langsam nervt es wirklich!
Und dazu:
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Wenn du glaubst, ein Handy kann unterscheiden, ob 2 oder 3 oder 4 Personen
Ich habe ganz klar gesagt, dass L noch dabei gewesen sein kann (sogar schon mehrmals - hatte wohl einen guten Tag).
Aber dass R vom Himmel gefallen ist, wird hier wahrscheinlich keiner ernsthaft behaupten wollen.
Zitat von XluXXluX schrieb:nur dass man da zumindest noch rein theoretisch annehmen könnte, dass sie mit im Auto saß.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:45
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Natürlich geht man da freiwillig hin. Niemand muss auf so eine polizeiliche Vorladung, die nicht mehr als eine freundliche Einladung ist, reagieren. Verpflichtet zu erscheinen ist man erst, wenn der Staatsanwalt einen anfordert oder das Gericht.
Na eben.

Trotzdem wurde das so geschrieben.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Kein Wunder, dass es dann eines Zeugenbeistandes bedarf. Und so wie Zeugen hier behandelt werden, würde ich jemandem, der zur Polizei gehen möchte, um eine sachdienliche Zeugenaussage zu machen, freundschaftlich raten wollen: "Überleg Dir das."
Und das suggeriert mMn, dass der Impuls zur Aussage hier von der Zeugin ausgegangen sei.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:hat eine falsche Behauptung richtig gestellt.
Von daher mitnichten falsch.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:46
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Was Du kritisierst, ist jedoch die "Logik" der Argumentation oder die fehlende Darlegung von Widersprüchen, die Du auf Grundlage Deiner Bewertung annimmst. Du bist jedoch nicht das Gericht, Deine Sicht nicht entscheidend (s.u.). Maßgeblich ist, was für das Gericht entscheidend ist und wie es diese Beweismittel würdigt.
Ich kritisiere weder eine Bewertung noch schlage ich eine andere vor. Ich kritisiere lediglich, dass objektive Abweichungen zwischen den Geodaten und der Aussage eben nicht dargelegt und dann dazu ausgeführt wurde, weshalb diese Abweichungen für das Gericht nicht relevant war Spoiler Aussage von L.
347
S. T. habe so gegen 14:30 Uhr – die Uhrzeit wisse sie nicht mehr ganz genau – sich mit ihrer Schwester
zusammengeschrieben. Es sei dann das Tischtennisspielen am Chiemsee für den Nachmittag ausgemacht
worden.
348
Sie sei mit ihrer Schwester losgefahren, erst hätten sie noch den … abgeholt, seien danach nach Übersee
gefahren. Sie hätten dann so etwa 1-1 1/2 Stunden (bis etwa 17:30/18:00 Uhr) gespielt und danach so
allgemein geratscht.
357
Zum Ablauf des 03.10.2022 befragt, äußerte sie, dass sie sich nicht an alle Details des Tagesablaufes
erinnern könne, aber noch wisse, dass sie gemeinsam mit ihrer Schwester … dem S. T. und dem … (= …)
am späten Nachmittag, glaublich zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr beim Tischtennisspielen am Chiemsee
gewesen sei. Wie der Ort genau heiße, wisse sie nicht. Da sei ein großer Kiesparkplatz, eine Wiese, im
Sommer glaublich Badeplatz, und dann eben der Tischtennisplatz gewesen.
364
Jedenfalls habe nach dem Tischtennisspielen ihre Schwester sie und den … ann heimgefahren.
Geodaten
692
Weiter sei bei Auswertung des Handy’s von … bezüglich des 03.10.2022 Folgendes festgestellt worden:
- 14:49 Uhr: Geodaten in A., …(Wohnanschrift von T.) und Funkzelle A.
- 15:56 Uhr: Geodaten in Prien, am Reitbach (verm. McDonald’s)
- zw. 15:59-16:01 Uhr: … macht mehrere Bilder auf einer Toilette, wohl WC bei McDonald’s
- 16:22 Uhr: Geodaten in Übersee, Strandbad
- 17:47 Uhr: Geodaten der Wohnanschrift (Bergen/Bernhaupten)
- 18:19 Uhr: Funkzelle A.
- zw. 18:22-18:25 Uhr:… → Sprachnachricht an … dass … Corona hat, …fährt offensichtlich Auto
- 18:54 Uhr: Geodaten der Wohnanschrift (Bergen/Bernhaupten)
Beweiswürdigung
1256
Nach der Aussage der Zeugin …kam es am 03.10.2022 zwischen 16:30 Uhr und 17:30/18:00 Uhr dazu,
dass sich der Angeklagte gemeinsam mit ih … und ihrer Schwester … sowie dem … in Übersee/Feldwies
zum Tischtennisspielen traf. Nach Beendigung des Spiels, am Auto stehend, äußerte S. T.völlig
unvermittelt, dass in A. eine Frau umgebracht wurde, ob „wir“ schon gehört hätten, dass es in A. einen Mord
gegeben hat.
1267
Zunächst ist in objektiver Hinsicht festzustellen, dass es gesichert am 03.10.2022, nachmittags, in Übersee
zu einem Treffen zwischen … und …, S. T. und … kam.
1268
Insoweit ist zunächst der zwischen … und S. T. am 03.10.2022 dokumentierte ChatVerlauf bedeutsam: Ab
10:20:38 Uhr „schreiben“ … und S. mehrfach hin und her, ob und was sie an diesem Tag unternehmen
wollen. Um 13:46:31 Uhr wird in diese Planung auch der … (= … miteinbezogen (… Machma dann später
trotzdem was mit dem … auch!“ …). Nachdem S. zunächst noch angibt, Reifen wechseln zu müssen, wird
als Treffpunkt „E.“ so „halb dreiviertel“ ausgemacht und, dass … den S. abholt (vgl. i.E. Ziff. D. II. 16.2.2.).
… konnte zwar nicht mehr einordnen, ob das Tischtennisspielen, bei dem auch S. dabei war, am
03.10.2022 stattfand. Er wusste aber noch, dass … und … auch dabei waren, es nicht lang gedauert hat
und V. ihn dann heim (nach Molberting) gefahren hat (Ziff. D. II. 14.6.).
1269
Wlk gab weiter an, nach seiner Erinnerung einmal (da war er sich aber nicht sicher) beim Tennisspielen
gewesen zu sein, wo T. mit dabei war. Abweichend vom Vorhalt der Verteidigung war er sich aber auch
nicht sicher, dass bei diesem einen Mal der … ebenfalls dabei war (V… – Ziff. D. II. 14.5. – schloss aus,
dass er am 03.10.2022 mit … und … sowie T. Tischtennisspielen war).
1270
Dass … dann tatsächlich den S. T. uch abgeholt hat, ist durch die Geodaten ihres Handy’s belegt: Am
03.10.2022 um 14:49 Uhr wurden Geodaten in A., … (Wohnanschrift von T.) und in der Funkzelle A.
produziert.
1271
Dass die „Gruppe“ anschließend nach Übersee (Strandbad Felden) zum Tischtennisspielen fuhr, ist
objektiviert durch die am 03.10.2022 um 16:22 Uhr dort dokumentierten Geodaten von … Handy.
1272
Nach der Aussage von … hat das Tischtennisspielen dann etwa 1 – 1 1/2 Stunden gedauert. Anschließend
hat … zunächst ihre Schwester … nach Hause gefahren. Auch dies ist anhand der Handyauswertung von
…’s Handy zu verifizieren und dokumentiert:
. Was aber für eine erschöpfenden Beweiswürdigung notwendig gewesen wäre, um dann von mir aus "logisch" zu argumentieren, die Handydaten von V, würden die Aussagen von L bestätigen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ist sogar ohne Weiteres möglich, dass ein und die gleiche Zeugenaussage (oder ein ganzer Sachverhalt) von einem Gericht so und von einem anderen Gericht anders gesehen wird. Freie richterliche Beweiswürdigung.
Das ist mir bewusst, damit habe ich auch kein Problem.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Bezugnahme auf Geodaten einer Handyauswertung ist nachvollziehbar.
Aber doch nur, wenn die Geodaten und die Aussage übereinstimmen. Nochmal, die Geodaten (Bernhaupten, Aschau, McD Prien, Übersee, Bernhaupten, Aschau, Bernhaupten) belegen einfach die Aussage (Bernhaupten, Molberting, Felden/Übersee, Molberting, Bernhaupten) nicht, das ist keine Bewertungsfrage und eine freie richterliche Beweiswürdigung kann daran auch nichts ändern.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:57
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Parallel dazu ist Verena am Vormittag von zwei Polizisten zuhause abgeholt worden, weil sie angeblich krank und deshalb nicht auf der Arbeit war.
Angesichts dieser Ereignisse ist es schäbig und schädlich eine Art Freiwilligkeit zu suggerieren.

Frage wäre ob in diesem Szenario überhaupt zuverlässig über ihre Rechte aufgeklärt wurde und ihr Gesundheitszustand beachtet wurde.

Da kommen 2 Uniformierte mit dem Ziel Dich abzuholen und hier wird von "Freiwilligkeit" gesprochen.

Ahja


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:00
Bericht vom 20.10.2025-Teil 3

Mutter Sebastian W.

Die Zeugin schildert, dass sie am 1.10.2022 den Angeklagten und ihren Sohn bei Verena abgeholt hat. Daran kann sie sich noch gut erinnern, da sie nicht begeistert war. Es war ein sonniger Samstag. Sebastian hat sie beim Eiskeller rausgelassen. Eigentlich hatte Verena versprochen ihr den Sohn nach dem Reifenwechsel nach Hause zu fahren.

Am 3.10 ist keiner aus der Familie weg gewesen. Es war ein Feiertag und es waren alle daheim. Sie musste nämlich keinen ihrer Söhne wo hinfahren, was selten vorkommt.

Staatsanwalt Merkel fragt, ob sie das an was fest machen kann. Die Zeugin entgegnet, dass sie das bereits getan hat. -„Keine weiteren Fragen, zu diesen Schlussfolgerungen.“, sagt Merkel.

Regina Rick zürnt, dass der Staatsanwalt sich solche Bemerkungen sparen kann.

Die Vorsitzende fragt, ob die Zeugin Verena kennt.

Die Mutter sagt, dass sie in der Schule in Marquartstein arbeitet. Verena sei im Kollegium, als eine Frau mit Hang zum Drama und eher als unehrlich und unzuverlässig bekannt. Ihre Schwester Lea ist reifer und hat bessere Schulische Leistungen erzielt.

Auch Sebastian T. kennt sie als Schüler. Als aggressiv ist er ihr nie aufgefallen, aber sicher wird es mal einen Streit gegeben haben.



Nun wird Antonio B. gehört.

Er erklärt , dass er am Abend des 2.10.2022 auf dem Weg in den Eiskeller war.

Er fühlte sich jedoch kränklich und holte in der Schlange am Einlass von seiner damaligen Freundin den Schlüssel für deren Wohnung. Diese befindet sich im Burghotel.

Der Zeuge legte sich schlafen und wachte erst durch den Anruf der Freundin wieder auf, die ankündigte auf dem Weg zu sein und der er die Tür aufmachen sollte. Etwas verdächtiges gehört oder wahrgenommen, hat er nicht.

Die Vorsitzende fragt den Zeugen, ob er keine Bedenken hatte seine Freundin alleine heim gehen zu lassen. „Tatsächlich nicht. Damals dachte ich in Aschau wäre es sicher.“ Auch hat seine Freundin WhatsApp.

Er soll auf einem Foto von der Außenfassade des Hotels die Wohnung zeigen. Es ist wohl im Dachgeschoss rechts vom Haupteingang. Bei welchem Fenster genau und in welche Richtung es zeigt, fällt dem Zeugen schwer zu zeigen.

Ob ihm sonst noch was auffälliges in Erinnerung ist?

Ihm wird aus der Aussage seiner damaligen Freundin vorgehalten, die zwei komische Männer vor dem Eiskeller wahrgenommen hat.

Weiter werden die Nachrichten zwischen ihm und seiner Freundin verlesen. Um 2:38 schreibt sie „Bin gleich da“. Um 2:40 verschickt sie ein Video.


Zeugin über den Schrei.

„Da macht man einfach nur Urlaub und dann findet man sich vor Gericht wieder.“, begrüßt die Vorsitzende die Zeugin.

Es handelt sich um eine ältere Dame aus Vlotho bei Bielefeld.

Sie hat ihm Burghotel übernachtet, mittlerweile hat sie es mit ihrem Mann dauerhaft angemietet, weil es ihnen so gut gefällt.


Sie erzählt von ihrer Angewohnheit nachts mit geschlossenen Augen auf die Toilette zu gehen, um nicht hellwach zu werden. Weiter, hat sie die „Eigenart“ aufs Handy zu schauen, um zu prüfen, wie lang sie noch schlafen kann.

In der Nacht zum 3.10 vernahm sie einen Schrei. Für die Zeugin, hörte es sich wie eine weibliche Person an, die gerade angegriffen wird.

Sie ist sich ganz sicher, dass es dieser Tag war und sie sei auch keine Schlafwandlerin und hat auch kein Interesse im Fokus der Öffentlichkeit zu stehen.

Nach der Uhrzeit gefragt, gab die Zeugin an, dass es zwischen 2:20 und 2:28 gewesen sein muss, sicher war es nicht nach 2:30.

Die Zeugin erklärt, dass der Schrei „ganz grell und unkrontrolliert“ und „markerschütternd“ war. Wie als würde man „aus dem Hinterhalt angegriffen werden.“

Auf Nachfrage, woran sie das festmacht, sagt die Zeugin, dass sie ihrer Phantasie freien Lauf lassen kann und sie sich viel mit Menschen beschäftigt.

Ihr wird Vorgehalten, dass sie früher gesagt hat, sie hat einen „Kreisschrei“ vernommen, als würde man jemand „an den Haaren ziehen.“-„Ja genau, wie ein überraschter weiblicher Mensch.“, erwidert die Zeugin.

Dr. Georg fragt, ob die Zeugin schon mal dabei war, als jemandem an die Haare gezogen wurde. -Das wird verneint.

Ihr wird vorgehalten, dass sie früher gesagt hat, dass die Person dazu angesetzt hat, etwas zu rufen. Damals hat sie „Todesangst hineininterpretiert“. Damals gab sie zu Protokoll, dass der Schrei kurz war und sie ihn auch nicht als reale Begebenheit eingeordnet hat.

Die Zeugin bestätigt. „Damals ja, aber in Traunstein ist mir bei direkter Nachfrage klar geworden, dass es authentisch war.“

Ihren Mann hat sie erstmal damit nicht behelligt. Der hätte nichts dazu sagen können und sei mit der Planung von Ausflügen beschäftigt gewesen. Auch dieser wurde als potentieller Zeuge rausgeschickt.

Am Nachmittag des 3. haben sie jedoch erfahren, dass ein totes Mädchen geborgen wurde.

Auch in der Stammkneipe des Ehepaares, dass nach Schauspieler Hans Clarin benannt ist, wurde darüber gesprochen.

Die Verteidiger wollen die Namen der Gäste wissen.

„Ich weiß nicht, ob ich das möchte“, erwidert die Zeugin. Sie kenne ohnehin nur die Vornamen. Die Anwälte sagen, dass darauf keine Rücksicht genommen werden kann.

Dr. Huppert fragt, ob die Zeugin Medikamente nimmt. Sie sagt, sie nimmt hauptsächlich Beta-Blocker.

Auf den Ehemann wird als Zeuge verzichtet.

Damit endet der 6. Verhandlungstag.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:08
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Am Nachmittag des 3. haben sie jedoch erfahren, dass ein totes Mädchen geborgen wurde.

Auch in der Stammkneipe des Ehepaares, dass nach Schauspieler Hans Clarin benannt ist, wurde darüber gesprochen.
Da hatten wohl einige in Aschau Täterwissen!


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gestern um 23:10
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Am Nachmittag des 3. haben sie jedoch erfahren, dass ein totes Mädchen geborgen wurde.
Wenn am Nachmittag des 3. schon Touristen vom Fund wussten, kann man doch davon ausgehen, dass es in Aschau allgemein bekannt war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:12
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Am Nachmittag des 3. haben sie jedoch erfahren, dass ein totes Mädchen geborgen wurde.

Auch in der Stammkneipe des Ehepaares, dass nach Schauspieler Hans Clarin benannt ist, wurde darüber gesprochen
Also entweder

a) die Zeugin verwechselt die Tage (nur den, an dem sie in der Stammkneipe den Tratsch übers tote Mädchen hörte oder ggf auch den, als sie den Schrei hörte - woran machte sie fest, es sei der 3. gewesen?)

b) der Dorftratsch war schneller als die Presse und schneller als die Polizei erlaubt...

c) die Dame hatte Täterwissen

OK, letzteres schließe ich aus.

Danke @fassbinder1925 für den informativen Bericht.

Weiß man, was das für ein Video war, dass an den Zeugen Antonio B von dessen Freundin geschickt wurde, warum wurde das erwähnt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:14
Zitat von XluXXluX schrieb:Es ging zuletzt um V, nicht um L. Und das ist widerlegt.
@XluX: Sorry, das war ein Fehler meinerseits. Danke für die Richtigstellung.


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