Origines schrieb:Deshalb macht auch das zweite Tatgericht wieder eine Beweisaufnahme. Die könnte es sich sonst sparen und nur neu bewerten. Es ist aber an die Tatsachen des ersten Urteils nicht gebunden.
Exakt das war mein Punkt. Als Replik darauf, dass manche hier das erste Urteil zitieren als Indiz für irgendwas. Als hätte das Gericht nur ne falsche Perücke aufgehabt, der Rest ist aber irgendwie in Stein gemeißelt, insbesondere die Schlüsse und Bewertungen, die das Urteil beinhalten.
Sherlock_H schrieb:Ja, und ein Mordverdächtiger ist der Mörder, oder?
Äpfel. Birnen. Nicht alles, was hinkt ist Obst.
Der passendere Vergleich wäre der mit Folter. Folterandrohung ist bereits Folter. Ob Du das gefühlt auch so siehst, ist dafür völlig egal.
Sherlock_H schrieb:Vielleicht findest du in Deutschland noch jemand, der deiner Meinung ist, mit dem kannst du dann ausführlich diskutieren, aber halte hier nicht immer wieder eine inhaltliche Diskussion auf.
Ich glaube, das oberste deutsche Gericht ist "meiner Meinung". Und wenn ein Gericht halt befangen ist, dann ist es sehr wohl eine inhaltlich Auseindersetzung, was von deren Schlussfolgerungen man in einer Diskussion als gegeben annehmen sollte.