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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.837 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 23:04
https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/neueste-entwicklungen-im-eiskeller-fall-ndr-und-swr-bringen-dreiteilige-dokuserie-in-die-ard-mediathek,pressemeldungndr-364.html

Schon im kommenden Januar soll es in der ARD Mediathek eine von NDR und SWR gemeinsam mit Spiegel TV produzierte Doku über den Fall geben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 23:04
Zur Voständigkeit der letzte Prozessbericht, eigentlich ist eh schon alles aus der Presse bekannt, aber geschrieben ist es halt auch schon.

25.11.2025

Nach der Begrüßung übergibt die Richterin die, von der StA erhaltenen, Auswertungen der Handys der Familie R auch an die Verteidigung.

Dann nimmt sie noch Stellung zum Beweisantrag der Nebenklage, auch wenn sich die Nebenklage aus dem Prozess zurückgezogen hat. Der Beweisantrag werde abgelehnt, da ein Tatnachweis nicht geführt werden kann und es daher unerheblich sei, ob Unfall oder Verbrechen. Auch die hydro- und biomechanischen Gutachten seien „prozessual überholt“ und daher komme es auf diese nicht mehr an.

Die StA und Verteidigung werden zu ihren Stellungnahmen, die Besprechung des letzten Prozesstages betreffend, gebeten.
Der StA meint, sie verzichten auf eine weitere Beweiserhebung.
Georg spricht für die Verteidigung und meint, die Verteidigung verzichtet auf Beweisanträge.

Dann wird für 15 Minuten unterbrochen, damit Verteidigung und Kammer Gelegenheit haben, die Auswertung der R- Handys zu sichten.


Nach der Pause erklärt die Richterin, dass die Handys von L, V und A für den Zeitraum der hiesigen Vernehmungen ausgewertet wurden, vor allem habe es sich um Sprachnachrichten, die verschriftlicht worden sind, gehandelt. Die Vorsitzende meint, in den Nachrichten sei es mehrfach darum gegangen Erinnerungslücken vorzutäuschen, eine der Nachrichten wird verlesen.
Die Nachricht ist am 21.10.2025 um 13:40 Uhr von A an L gesendet worden, nachdem A im Prozess ausgesagt hatte:
Hallöchen, i bin jetzt bei da Vreni in Traunreut...i hab lange warten müssen, drin war I a Stund ... die Richterin is eigentlich deppat...des war jetzt die Hölle für mi...i hab hoit a zu viele Sachen gesagt und die Richterin hat den Kopf geschüttelt...wir drei werden jetzt, wie die drei großen Lügner hingestellt... vor allem die Vreni, wir werden so hingestellt als ob wir Schuid san, die wollen den ST einfach nur freisprechen...des kann ja woi ned sein..sag halt einfach du kannst dich nicht erinnern, die schauen di halt dann blöd an, aba des muss ma aushalten, hab i a...besprich di a mit dein Anwalt, wie du am besten vorgehst ...und später besprech ma des numoi alles
Die Richterin fragt nochmal bei ST nach ob er noch persönliche Angaben machen möchte, es würde sie z.B. interessieren, ob er wieder eine Ausbildung/Anstellung habe finden können. Seine Anwälte lehnen für ihn ab.

Die Vorsitzende erklärt, dass die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen müssen, weil ein Teil der Beweisaufnahme nicht öffentlich erfolgt sei. Alle sind einverstanden, dass Fr. Sattelberger und die beiden Pressevertreter der StA, sowie die Eltern von ST die Plädoyers verfolgen dürfen.
Es habe noch ein Antrag eines nicht näher genannten Pressevertreters gegeben den Plädoyers beizuwohnen und die Verteidigung schlägt vor auch die restliche Familie von ST im Raum zu lassen. Das scheint der Vorsitzenden zu viel, ihrer Meinung nach sei es dann nicht mehr „nicht öffentlich“. Nach einer kurzen Besprechungsunterbrechung verkündet sie, dass es bei den oben genannten bleibe und die Öffentlichkeit wird rausgebeten.

Plädoyers
Die Plädoyers waren schneller vorbei als gedacht und es wurde bekannt, dass sich die Kammer auch nur 45 Minuten beraten wird. ( Zu den Plädoyers hab ich nur Gerüchte mitbekommen, aber da man gesehen hat, dass Fr. Sattelberger der Presse ein Interview gegeben hat, verweise ich darauf )

URTEIL



Freispruch plus Entschädigung für die Haftzeit und die erlittenen Hausdurchsuchungen, Prozesskosten und notwendige Aufwendungen für die Prozesse und Revision trägt die Staatskasse.

Zur Begründung.
Die Richterin meint, sie wisse, dass das schnelle Ende zu vielen Spekulationen geführt habe und sie möchte eine Aufklärung versuchen. Am 29.09.2025 habe sie das Verfahren damit eröffnet, dass es unabhängig davon, ob es ein Unfall oder ein Verbrechen gewesen sei, immer furchtbar sei, wenn ein junger Mensch sterbe. Man solle auch nicht glauben, dem Gericht seien die Umstände egal, sie hätten tiefstes Mitgefühl mit den Angehörigen. Auch dafür, dass sie das Urteil möglicherweise unbefriedigend finden könnten, sei es, weil sie daran glauben, dass ST verantwortlich sei, warum auch immer, oder weil sie sich eine Klärung der Umstände von diesem Prozess erhofft hätten.
Nach der Einarbeitung in die Akten, hätten sich für die Kammer zwei grundsätzliche Fragen herauskristallisiert. Zum Einen, ob es sich um einen Unfall oder ein Verbrechen handeln würde und zum Andern, ob ST dafür die Verantwortung trage. Da die Bewertung der Frage, ob Unfall oder Verbrechen sehr viel umfangreicher sei, habe man aus prozessökonomischen Gründen die Beantwortung der zweiten Frage vorziehen müssen.
Nach der Feststellung, dass ST für den Tod von HW nicht verantwortlich sei, stelle sich die Frage, ob Unfall oder Verbrechen, in diesem Verfahren nicht mehr.

Es sei ein typischer Indizienprozess vorgelegen, ein Indiz sei ein mittelbarer Beweis.Hauptstück des Indizienbeweises sei nicht die Indizientatsache, sondern der weitere Denkprozess, der notwendig sei und in der Gesamtbetrachtung einen Schluss auf die Haupttatsache zulasse. Das Vorliegen von Indizien sei in der Beweisaufnahme geprüft worden.

Dass der Angeklagte zu später Stunde joggen gewesen sei, sei etwas ungewöhnlich, aber fußt auf seiner eigenen Aussage bei der Polizei. Die Kameras am Chalet, sowie die Augenzeugen am Festhallenparkplatz bestätigen seine Angaben zeitlich und örtlich. Dafür, dass er sich in der Nähe des vermeintlichen Tatortes oder des Burghotels aufgehalten habe, oder dass er von zu Hause nochmal zu einer zweiten Runde aufgebrochen sei, gebe es keinerlei Erkenntnisse oder Hinweise. Sicher sei, dass er um 02:42 Uhr zu Hause CoC gespielt habe.

Dann möchte die Vorsitzende auf die „vermeintlichen Geständnisse“ gegenüber V, L und AM und zur Hausparty eingehen.

Verena
V habe am 17.11.2022 bei der Polizei angegeben, dass sie mit ST am 03.10.2022 gegen 19 Uhr 3-4 Stunden gewandert sei, noch am Auto habe er erzählt, dass H missbraucht und getötet worden sei, dass er selbst joggen gewesen sei und er habe ihr gezeigt in welcher Richtung das Opfer aufgefunden worden sei.
  • Zum einen stellt sich da die Frage, woher er als Täter hätte wissen können, wo sich der Auffindeort befunden habe.
  • Ansonsten wäre es, gesetzt den Fall, dass es richtig sei, zu der Zeit Täterwissen gewesen, da zu der Zeit noch nicht so viele Informationen bekannt gewesen seien. Deshalb sei es ja auch zur Festnahme gekommen.
  • Allerdings widersprechen die Handydaten den Ausführungen der V. Am 03.10.2022 um 19 Uhr sei das Handy von V in Bernhaupten gewesen und dort auch bedient worden, unter anderem seien Sprachnachrichten versendet worden, daher sei ausgeschlossen, dass V ihr Handy zu Hause gelassen habe und sich selbst woanders aufgehalten habe.
  • Die Fitnessapp zeigt außerdem keine entsprechende Anzahl von Schritten für den 03.10, anders als am 04.10.
  • Auf der Kamera am Festhallenparkplatz sei sie außerdem am 03.10. auch nicht aufgetaucht, am 04.10. hingegen schon.
  • Zur Krönung habe V den Datumsirrtum auch schon am 17.11.2022 festgestellt und ihrer Mutter, Schwester, Max und ST mitgeteilt.
  • Ebenso habe sie L am 05.10.22 via Sprachnachricht erzählt, dass sie „gestern“ sprich 04.10.2022 von dem Tod erfahren habe. Das sei der Polizei auch schon früh bekannt gewesen.
Es gäbe also eine Vielzahl von Hinweisen, die der Aussage widersprechen und nahelgen, dass das Treffen am 04.10.2022 stattgefunden habe und somit kein Täterwissen gewesen sei.

Lea
Lea habe angegeben, dass sie am 03.10.22 nach einem Tischtennisspiel in Übersee zwischen 18:30 und 19 Uhr von ST erfahren habe, dass ein Mädchen umgebracht worden sei. Teilnehmer sollen V, L, Raffi und ST gewesen sein, auch SW sei im Gespräch gewesen.
Aber ihrer Aussage bei der Polizei: „wir waren schon alle drei ziemlich geschockt und haben uns gegenseitig gefragt, wie so etwas passieren kann...wir haben das schon alle mitbekommen“ widersprechen die beiden anderen Zeugen. Ebenso hat sich die Internetrecherche, die L angeführt hatte, als unzutreffend heraus gestellt.
Auch wenn es wahrscheinlich irgendein Treffen in Übersee gegeben habe, mit welchen Teilnehmern auch immer und was man da auch immer gemacht habe, Tischtennis, Federball, Wikinger -Schach. Die Angaben der L können nicht als werthaltig betrachtet werden.


Hausparty
Max habe bei seiner Vernehmung bei der Polizei geschildert, dass auf der Party über die Vernehmungen und den Mord gesprochen worden sei. Man habe Späßchen gemacht und Max habe sich lustig gemacht und gemeint, „pass auf jetzt sitzt du gleich in U-Haft …“ draufhin habe ST darauf habe ST mit einem makabren Scherz geantwortet.
Das sei auch so vom Mitgefangengen G geschildert worden, der ST auf das Geständnis auf der Hausparty angesprochen hatte, nachdem er davon in der Presse gelesen hatte. ST habe ihm gegenüber auch bestätigt, dass es ein Scherz gewesen sei und der Mitgefangene habe ihn ermahnt, dass man darüber keine Scherze mache.
Die Richterin meint: „Das war ein makaberer Scherz mit ungeahnten Folgen.“

Nach der Meinung der Kammer, passt diese Schilderung von Max auch in den Gesamtkontext der Party. Wohingegen die Angaben von L und A nicht passen würden.
Angela:
  • Nicht nur, dass A 5 Tage nach der Party, bei der Polizei angegeben habe, nichts gehört zu haben und es sei nur ganz kurz über den Mord gesprochen worden.
  • Am 24.01. sei ihr dann plötzlich wieder eingefallen, dass er zusammenhanglos gesagt haben soll er sei der Mörder von Aschau. Sie sei auch geschockt gewesen und habe rauchen gehen müssen. Es sei nicht glaubhaft, dass sie 5 Tage nach der Party das nicht erinnert habe.
  • Dass A es mit der Wahrheit nicht so genau nehme, konnte auch an anderer Stelle festgestellt werden, als sie von der Polizei danach gefragt wurde, ob sie glaube, dass V die Wahrheit gesagt habe? Habe sie angegeben, dass V ihr gegenüber angegeben habe, die Wahrheit gesagt zu haben, obwohl ihr V in den Sprachnachrichten nachweislich gesagt hatte, dass sie sich geirrt hatte.
Lea:
  • L habe in ihren beiden Vernehmungen bei der Polizei keine Erinnerung an eine Aussage auf der Hausparty gehabt, ihr sei es überhaupt erst in der Hauptverhandung eingefallen. Als Grund dafür habe sie angegeben, bei er Polizei so nervös gewesen zu sein.

V habe am 18.11.2022 direkt nach der Party der Polizei mitgeteilt, dass ST gesagt habe „jetzt glaubt jeder, dass ich es war, ich war es aber nicht“ dabei hätte er fast zu weinen begonnen. Davon sei später nie mehr die Rede gewesen. Man habe einen zunehmenden Belastungseifer erkennen können, unter anderem seien ominöse Messerangriffe und sexuelle Übergriffe erfunden worden. Es sei wenig glaubwürdig, dass V nachdem sie von ST mit einem Messer bedroht worden sein soll, 3-4 Stunden mit ihm im Dunkeln wandern gehen würde. Die Schilderungen seien außerdem auch erheblich widersprüchlich gewesen.

Zu ST möchte die Vorsitzende noch sagen, ST sei sicher am 17.11.2022 erheblich betrunken gewesen, wie die anderen auch. Man könne das womöglich dahingehend auslegen, dass der Grund dafür ein schlechtes Gewissen und der Druck dadurch gewesen sein könnte. Dem Gericht erscheint es aber plausibler, dass der Grund für den vermehrten Alkoholkonsum eher in der Absage von Franzi zu sehen sei, wie es auch ursprünglich von Max angegeben worden sei.

Knastzeuge
AM habe am 16.10.2023 nachdem der erste Prozess schon gestartet war, seine Aussage bei der Polizei gemacht, wonach ST im Vorfeld immer abgestritten habe, mit der Tat etwas zu tun zu haben. Dann habe er bei Cappuccino und Spekulatius eine Beteiligung eingeräumt und angegeben er habe sie aus sexuellem Interesse missbrauchen wollen. Es habe mehrere Nachfragen seitens der Beamten gebraucht, bis er auch angegeben habe, dass der Angeklagte, das Opfer bewusstlos geschlagen habe, damit sie sich nicht wehren könne. Als Motiv für das Geständnis von ST habe AM die eigene Offenbarung des Haftgrundes angegeben, das hätte für ein Vertrauensbasis gesorgt.
Er habe auch selbst eingeräumt, sich Vorteile für sein Verfahren zu erhoffen.
  • Die ersten Widersprüche seien schon bei der ersten polizeil. Vernehmung zu Tage getreten. Er habe die 10 Monate Wartezeit unterschiedlich begründet.
  • Der Grund, dass er niemanden verpfeifen würde, sei nicht glaubhaft, da er in Bernau keine großen Probleme mit dem Verpfeifen gehabt haben dürfte. Die angegebene Verschwiegenheit, sei nicht objektiv zu verifizieren gewesen.
  • In der hiesigen Aussage hätten sich deutliche Abweichungen gezeigt:
    1. Gipsarm-Angaben waren definitiv falsch.
    2. Die zeitl. Einordnung der eigene Offenbarung stimmte nicht mit den früheren Angaben überein.
    3. Seine eigene Reaktion auf die Angaben von ST wurde diametral geschildert, 2023 habe er angegeben so schockiert gewesen zu sein, dass er ST raus schicken musste um das zu verarbeiten, in diesem Verfahren habe er nach eigener Aussage keine Reaktion gezeigt und das Gespräch habe geendet, weil der Aufschluss zu Ende gewesen sei
    4. Auch die Angaben, ob ST H gekannt habe, unterschieden sich.
    5. Widersprüche hätten sich auch in der Kernaussage gefunden, das Motiv sei unterschiedlich benannt worden.

Die Kammer habe kein Täterwissen in den Angaben erkennen können, wisse aber, auch aus Erfahrung, dass die diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen das Aussageverhalten ändern können. Da das die Sachkunde des Gerichts übersteigen würde, sei das aussagepsychologische Gutachten beauftragt worden.

Dr. Steller habe bei AM eine ausgeprägte Lügenkompetenz und Lügenbereitschaft erkannt. Außerdem sei den Akten zu entnehmen gewesen, dass AM eine Lügenhistorie habe. Er habe in früheren Verfahren nachweislich bei der Polizei und vor Gericht gelogen um sich einen Vorteil zu verschaffen, außerdem sei in seinem eigenen Verfahren auch Lügen und Manipulationen seinerseits zum Vorschein getreten.
Steller habe zwar Realkennzeichen dafür gefunden, dass es wohl mal zu einem Gespräch gekommen sei, im Gegensatz zum Inhalt des Gesprächs. Der Inhalt habe eigentlich nur aus 4 groben Punkten bestanden, ohen Detailtreue und ohne Realkennzeichen. Auch Steller habe in dem eigenen Verfahren ein mögliches Motiv zum Lügen gesehen. Außerdem sei es nach Steller bei AM auch vorstellbar, dass er sich das Gespräch selbst suggeriert habe, wegen der subjektiven Überzeugung Lügner entlarven zu können.

Zusammenfassend könne man der Aussage von AM nicht folgen und erst recht keine Anklage auf seine Angaben stützen.

Zum Schluss geht Vorsitzende Will auf den Pornokonsum ein. ST konsumiere Pornos, zwischenzeitlich auch in einem erheblichen Umfang. Bekannt sei jedoch nur, dass er Seiten aufgerufen habe, aber nicht wie lange verweilt wurde. Die Inhalte seien außerdem durchwegs strafrechtlich nicht relevant. Nach Ansicht der Kammer stehe die Pornopause vom 01.10 -08.10 in keinem Zusammenhang mit dem Vorfall am 03.10.

In der ausführlichen Beweisaufnahme habe sich kein einziges überzeugendes Indiz gefunden, auch in der Gesamtschau spreche nichts für die Schuld des Angeklagten und infolgedessen sei er freigesprochen worden und es stehe ihm eine Entschädigung zu.

In der Beweisaufnahme habe sich gezeigt, dass es während der Ermittlung zu vielen, fatalen Fehlern gekommen sei, die Konsequenzen dafür können aber nicht in diesem Prozess thematisiert werden, das müsse an anderer Stelle entschieden werden.

Die Vorsitzende entschuldigt sich im Namen des Rechtsystems für das große Unrecht, das ST von diesem zu erleiden hatte.

Der Saal applaudiert!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 23:19
@rabunsel

Da haben wir ja schneller als erhofft den zusammenhängenden Bericht über die Urteilsbegründung! Das gab die Presse bisjetzt keineswegs her, das waren nur Bruchstücke

Tausend Dank, auch für die ganze vorherige Berichterstattung und die damit verbundene Mühe. Natürlich auch nochmal an @fassbinder1925. Und ja, gerne auch nachträglich noch ein Bericht, wenn die Zeit da ist


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 23:19
@rabunsel

Danke für den Bericht. Hat doch noch mal eine ganz andere Qualität, als die (verständlicherweise) viel kürzeren Artikel und Live-Ticker. Ich schulde euch ja immer noch einen, da mir zugetragen wurde, dass nach wie vor Interesse besteht, werde ich ihn hoffentlich spätestens Donnerstag nachreichen können.

Ein sicher unwichtiges Detail: Aber warum spricht AR von Traunreut. Oder geht es da um was anderes und sie geht zum Prozess über?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 23:21
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ein sicher unwichtiges Detail: Aber warum spricht AR von Traunreut. Oder geht es da um was anderes und sie geht zum Prozess über?
Ich hab ehrlicherweise keine Ahnung, ich dachte vielleicht arbeitet V in Traunreut.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 00:05
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dem möchte ich vorausschicken, dass ich weder Richter, noch Staatsanwalt noch Rechtsanwalt bin.
Das hättest Du nicht hervorheben müssen, das merkt man Deinen Ausführungen an.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 00:14
@rabunsel
Vielen Dank für die Berichterstattung!

Mich würde sehr interessieren, auf welcher Grundlage / mit welcher Argumentation die StA die Haftentschädigung ausschliessen wollte. Hat das Gericht hierzu etwas in der Begtündung gesagt? (StrEG erwähnt?)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 00:37
Zitat von ProGerProGer schrieb:https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/neueste-entwicklungen-im-eiskeller-fall-ndr-und-swr-bringen-dreiteilige-dokuserie-in-die-ard-mediathek,pressemeldungndr-364.html

Schon im kommenden Januar soll es in der ARD Mediathek eine von NDR und SWR gemeinsam mit Spiegel TV produzierte Doku über den Fall geben
Vielleicht erfährt man ja dort noch was, über die nun nicht eingebrachten neuen Gutachten.
Die dürfte man von Verteidigerseite doch theoretisch öffentlich machen, oder?

@rabunsel auch von mir vielen Dank für die wirklich aufschlussreiche Berichterstattung!
Das gleiche natürlich auch an @fassbinder1925


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 00:48
Dem schließe ich mich an - @rabunsel und @fassbinder1925, ganz lieben Dank für Euer unglaubliches Engagement!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 01:34
Ich weiß nicht, ob jemand eine Information oder Kenntnis hierzu hat, aber gibt es eigentlich einen Grund, warum der nun freigesprochene ST auf einmal in vielen Medien offen und eindeutig erkennbar abgebildet wird? Heute z.B. auf der Webseite BR und auf mopo.de gesehen.
Hat er dazu sein Einverständnis gegeben?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 01:38
Ja. RR hat darum gebeten.
Es begann mit seiner Freilassung aus der Haft. Der Gefängnisdirektor bot an, RR und ST könnten die Tiefgaragenausfahrt nutzen. Darauf RR: "Der hat nichts getan! Wir gehen vorne raus"
Später bat sie darum, die Bilder nicht zu verpixeln.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 02:34
Oha, eine schöne Überraschung , wenn ich dran denke, wie der nun Freigesprochene hier auch schon vorverurteilt wurde.

Ich vermute, hier ist ein bedauerlicher Unfall passiert, ähnlich der Jungen Frau in Regensburg ( da vermutet man das ja auch)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 04:34
Interessant ist es schon, dass die Vorsitzende Richterin des 2. Prozesses sich an Widersprüchen und Erinnerungslücken eines Zeugen, der ihre These, dass es sich bei dem Geständnis von ST auf der Hausparty um einen "makabren Scherz" gehandelt habe, nicht stört:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Hausparty
Max habe bei seiner Vernehmung bei der Polizei geschildert, dass auf der Party über die Vernehmungen und den Mord gesprochen worden sei. Man habe Späßchen gemacht und Max habe sich lustig gemacht und gemeint, „pass auf jetzt sitzt du gleich in U-Haft …“ draufhin habe ST darauf habe ST mit einem makabren Scherz geantwortet.
...
Die Richterin meint: „Das war ein makaberer Scherz mit ungeahnten Folgen.“

Nach der Meinung der Kammer, passt diese Schilderung von Max auch in den Gesamtkontext der Party. Wohingegen die Angaben von L und A nicht passen würden.
Im klaren Gegensatz dazu steht die Schilderung von @rabunsel (vielen Dank!) über die Vernehmung des Zeugen M:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb am 15.11.2025:Ob auf der Hausparty über den Mord gesprochen worden sei, beantwortet der Zeuge mit „Nee!“. Er wisse nicht mehr viel von der Party, kann sich aber nicht vorstellen, dass es auf der Party Thema gewesen sei, aber am nächsten Morgen habe es beim Frühstück ein Gespräch gegeben.
...
Die Vorsitzende erinnert ihn daran, dass er am 24.11.2022 bei der Polizei ausgesagt habe und 7 Tage vorher am 17.11.2022 eine Hausparty stattgefunden habe, direkt nach der Vernehmung von V. Das hilft ihm nicht auf die Sprünge und M wiederholt, sich nicht erinnern zu könne, ob auf dieser Party über den Mord gesprochen wurde. Die Vorsitzende erinnert den Zeugen, dass man eine fehlende Erinnerung nicht vortäuschen dürfe, der Zeuge meint er täusche nicht vor. ( Es wirkt aber vergleichsweise ehrlich darüber, dass er die Erinnerung nicht abrufen kann)

Auffällig finde ich auch die Bemerkung der Versitzenden:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Man habe einen zunehmenden Belastungseifer erkennen können, unter anderem seien ominöse Messerangriffe und sexuelle Übergriffe erfunden worden.
Wieviele Messerangriffe und sexuelle Übergriffe haben denn die Zeuginnen V. und L. geschildert? Meiner Erinnerung nach jeweils nur einen. Behauptet hier die Vorsitzende nur, dass es mehrere Vorkommnisse gab, garniert von ihr mit dem Attribut "ominös", um die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen zu erschüttern?

Wenn diese Äußerung so gefallen sein sollte, halte ich das für eine klare unwahre Behauptung der Vorsitzenden Richterin und einen deutlichen Hinweis auf ihre Voreingenommenheit.

Dazu passt übrigens auch (das war ja schon Thema) die Bemerkung der Richterin ganz am Anfang des 2. Prozesses:
„Keiner von uns war dabei“, stellte die Vorsitzende Richterin Heike Will fest, die jetzt den zweiten Prozessdurchgang leitet. „Keiner von uns weiß, was in dieser Nacht passiert ist.“
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article68d158521aea417f4453e04f/neuer-eiskeller-prozess-der-wegen-mordes-verurteilte-spaziert-als-freier-mann-in-den-neuen-prozess.html

Da es sich um eine Bemerkung im Rahmen des Eröffnungsstatement handelt, schließt meiner Meinung nach das "uns" die anderen Prozessbeteiligten ein, also Staatsanwaltschaft, Nebenkläger, Verteidiger und Angeklagten. Ab diesem Zeitpunkt (also noch vor der Beweisaufnahme) war mir ziemlich klar, dass der Angeklagte freigesprochen werden wird.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 08:01
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Hat das Gericht hierzu etwas in der Begtündung gesagt?
Nein leider nicht, aber sie hat am Ende noch gefragt, ob die Rechtsmittelbelehrung von der StA noch gewünscht sei, ob diese ein Rechtsmittel einlegen will? Der StA hat den Kopf geschüttelt. (Keine Ahnung, ob man das schon als offizielle Aussage werten darf.)
Zitat von karajanakarajana schrieb:Vielleicht erfährt man ja dort noch was, über die nun nicht eingebrachten neuen Gutachten.
Ja, das hab ich mir auch gedacht!
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Interessant ist es schon, dass die Vorsitzende Richterin des 2. Prozesses sich an Widersprüchen und Erinnerungslücken eines Zeugen, der ihre These, dass es sich bei dem Geständnis von ST auf der Hausparty um einen "makabren Scherz" gehandelt habe, nicht stört:
Die Richterin hatte dazu schon Stellung genommen und hat gemeint, der Zeuge habe bestätigt, dass seine Erinnerung früher besser war und er eher damals das Richtige gesagt habe. Genau das ist ja der Unterschied zu den anderen Zeugen, die haben darauf bestanden, dass die "neuen Erinnerungen" den ursprünglichen vorzuziehen seien.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb am 15.11.2025:Wenn diese Äußerung so gefallen sein sollte, halte ich das für eine klare unwahre Behauptung der Vorsitzenden Richterin und einen deutlichen Hinweis auf ihre Voreingenommenheit.
Darauf möchte ich mich nicht festlegen, ich weiß nicht ob sie auch die Mehrzahl verwendet hat, oder ob das von mir kam.
Allerdings gab es schon sehr viele Versionen der Messegeschichte (mit und ohne Lea; am 03.10.; zeitlich nicht mehr einordenbar; am 17.11.; im Wald; beim Eiskeller; an irgendeinem Parkplatz nicht näher bestimmt; sogar in Tegernsee glaub ich) und zumindest von Lea wurde, nachdem sie auf die Widersprüche angesprochen wurde, ja irgendwann vermutet, es habe vielleicht mehrere Messervorfälle gegeben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 08:02
In der Haut der Rosenheim-Cops möchte man jetzt wohl auch nicht stecken wollen.
Beide Anwälte kritisierten die Ermittlungsarbeit der Polizei scharf – und erhielten Rückendeckung von Richterin Will: „Es kam im Laufe der Ermittlungen zu etlichen Fehlern. Das hat aber nicht die Kammer zu beurteilen, das wird an anderer Stelle erfolgen müssen.“
Richterin weint bei Urteilsbegründung (Bild)
Die Tränen der Richterin seien „dem Drama, das hier passiert ist, angemessen“, sagt Verteidigerin Regina Rick, die auch schon Justizopfer Manfred Genditzki vor Gericht vertreten hat, und fordert Konsequenzen für die Richterin aus dem ersten Verfahren um den mutmaßlichen - oder vermeintlichen - Mord an Hanna und für die Ermittler der Kriminalpolizei in Rosenheim, die „Beweismittel regelrecht unterschlagen“ habe.
"Etliche fatale Fehler": Unter Tränen verkündet Richterin Freispruch im Mordfall Hanna (Focus)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 08:46
Beitrag von rabunsel (Seite 910)
Vielen Dank für diesen letzten Bericht! Das klingt schon jetzt nach einer deutlich stringenteren Würdigung der verschiedenen Aussagen und Umstände als das alte schriftliche Urteil.
Vielen Dank auch nochmal allgemein für deine Zusammenfassungen und die von @fassbinder1925.
Allgemein nochmal besonders Hut ab an euch beide und an @XluX, dass ihr hier lange vor einigen anderen die richtige Intuition hattet und viele Probleme und zumindest fragwürdige Argumentationen und Deutungen der alten Kammer herausgearbeitet habt!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 08:55
Auch von mir noch nochmals vielen Dank an @rabunsel und @fassbinder1925.

Ihr habt dafür sehr viel Zeit geopfert, sowohl für den eigentlichen Besuch des Gerichtsverhandlungen als auch für die ausführliche Berichtserstattung. So eine umfangreiche Berichterstattung von Besuchern liest man höchst selten.

Ganz befriedigend empfinde ich den Ausgang natürlich nicht, besser wäre natürlich gewesen, dass man der Frage näher gekommen wäre, ob ein Unfall oder Tötungsdelikt vorgelegen hat. Nach meiner Schätzung hätte es durchaus sein können, dass sich dann das ganze Verfahren sich noch ca. ein halbes Jahr hingezogen hätte, bis die Gutachten komplett gewesen wären und darüber entschieden worden wäre. Insofern kann ich die Verkürzung des Verfahrens verstehen, da bei einer solchen Verlängerung die Wahrscheinlichkeit höher wird, dass das ganze Verfahren platzt.

Die Richterin hat auch sehr deutlich gemacht, dass die Frage ob Unfall oder Tötungsdelikt noch nicht geklärt sei. Nun ist die StA wieder am Zug. Ich bezweifle zwar, ob die Frage wirklich so mit Energie vorangetrieben wird. Ein negatives Zeichen hat die STA gegeben, in dem sie den Freigesprochene nicht entschädigen wollte. Aber vielleicht verhilft der öffentliche Druck auf die StA etwas und vielleicht gibt es da auch Anweisungen von ganz weit oben.

Jedenfalls müsste sich nun die StA wirklich mit den neuen Gutachten der Verteidigung beschäftigen, was sie vor dem Verfahren abgelehnt hatte, weil sie meinte, dass das Sache des Verfahrens sei. Diese Ausrede gilt nun nicht mehr.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 09:25
„Es kam im Laufe der Ermittlungen zu etlichen Fehlern. Das hat aber nicht die Kammer zu beurteilen, das wird an anderer Stelle erfolgen müssen“, sagte sie im Saal. Die Botschaft ist deutlich: Die Aufarbeitung liegt jetzt bei Staatsanwaltschaft, Polizei und Justizverwaltung.
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/chiemgau/aschau-im-chiemgau-ort79357/freispruch-im-eiskeller-prozess-aschau-kommt-nicht-zur-ruhe-die-hoffnung-einer-mutter-94055567.html

Das Verfahren wurde am 29.6.23 offiziell eröffnet, ab diesem Zeitpunkt konnte die Staatsanwaltschaft also nichts mehr machen. Die Ansagen für die Ermittler kamen von nun an von der Kammer oder kurz gesagt:
Die Judikative pfuschte der Executive ins Handwerk. Wie soll da etwas brauchbares herauskommen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 10:22
Aber dass die Richterin Tränen in den Augen hatte als sie sich beim Unschuldigen entschuldigte. das finde ich schon etwas übertrieben. Er ist erwiesenermaßen unschuldig okay aber er hat ja auch sich nicht ganz neutral immer verhalten er hat dumme Witze gemacht. Also wenn ich in der Nacht joggen gehe und zum fast gleichen Zeitpunkt wird eine wasserleiche gefunden, dann halte ich mich doch zurück und dann muss ich nicht noch auf Partys irgendwelche Witze machen oder Nachtwanderungen. Das kam ihm jetzt teuer zu stehen aber er hat hoffentlich daraus gelernt und macht sich über solche Sachen nicht mehr lustig. Arme Hanna


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 10:30
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Auch von mir noch nochmals vielen Dank an @rabunsel und @fassbinder1925.

Ihr habt dafür sehr viel Zeit geopfert, sowohl für den eigentlichen Besuch des Gerichtsverhandlungen als auch für die ausführliche Berichtserstattung. So eine umfangreiche Berichterstattung von Besuchern liest man höchst selten.
Dem möchte ich mich anschließen. Vielen Dank für eure Zeit und eure Mühe, die ihr in die Prozessbesuche und eure aufwendige Berichterstattung gesteckt habt @fassbinder1925 und @rabunsel!

Meines Erachtens ist es sehr erfreulich, dass der Prozess ein so schnelles Ende gefunden hat und auch die Urteilsbegründung des Gerichts so klar formuliert war und die größten Widersprüche, die auch hier im Forum vehement angeführt werden, so deutlich als solche benannt und in einen Rahmen gebracht hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie sich das gerade für ST anfühlt. Ich hoffe sehr, dass er Erleichterung verspürt. Gleichermaßen wahrscheinlich ist es aber auch, dass der Moment des Freispruchs, auf den man so lange hingearbeitet hat, von dem man sich so viel versprochen hat, letztlich nicht die erhoffte Erlösung von all dem Ungemach bringt und man stattdessen in ein tiefes Loch fällt - ich hoffe, dass sein Unterstützungssystem ST davor schützen kann und er gut wieder zurück in ein fröhliches, selbstbestimmtes Leben findet.


Bei dem ganzen Komplex um Familie R. finde ich diesen Satz aus der Nachricht der Mutter am Schlimmsten:
die wollen den ST einfach nur freisprechen...des kann ja woi ned sein..
Es mag ja - aus welchen Gründen auch immer - sein, dass man Verhörsituationen nicht gewachsen ist und in ein Geschwurbel kommt, welches fatale Folgen hat. Aber dann Jahre später mit einer solchen Aussage aufzuwarten und noch nicht mal den Gedanken zuzulassen, dass die Situation von ST mit dem eigenen Aussageverhalten zu tun haben könnte, finde ich bei einer erwachsenen Person schon echt heftig.

Ich hoffe auch, dass die Gutachten zur Unfalltheorie veröffentlicht werden. Wäre das überhaupt schon zulässig, wenn noch nicht ganz klar ist, ob in dem Fall weiter ermittelt wird / werden muss?

Für die Familie von Hanna hoffe ich, dass diese und alle weiteren möglichen Entwicklungen den Trauerprozess nicht zu sehr irritieren und der schnelle Abschluss des Prozesses, der die drängendsten Fragen ohnehin nicht hätte beantworten können, auch in ihrem Sinne ist.


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