XluX schrieb:Und daneben ein netter Schnappschuss von Origines.
Die Schweinerei von BILD ist noch mal ein eigenes Kapitel. Ich würde mich in diesem Fall an Herrn Kachelmann wenden, der kennt einen guten Medienanwalt.
XluX schrieb:Und ehrlich gesagt hoffe ich das auch, sonst müsste ich das Land wechseln.
Ich weiß nicht, ob es in einem anderen Staat besser läuft, alles in allem. Da mögen mich Rechtsvergleicher gerne belehren. Ohne den Staat des Grundgesetzes zum Weltmeister machen zu wollen, denke ich doch, dass in der deutschen Rechtsordnung die Freiheits- und Schutzrechte der Bürger aufgrund der NS-Geschichte (auch der DDR) einen besonders hohen Stellenwert haben.
Was nicht heißt, dass es hier nicht hätte besser laufen können.
Letztlich wäre es ja schon der Job der Polizei, Indizien rundum gegenzuchecken, anstatt sie fröhlich pfeifend in die "schuldig"-Schublade zu stecken und nicht mehr anzukucken. Wobei mir da noch immer die Substantiierung fehlt, was wo richtig schief gelaufen ist. Ein paar grundlegende Probleme im Freistaat habe ich ja angesprochen, das "härtere Zulangen", das hier nicht der Wahrheitsfindung diente. Das Gericht sprach von "fatalen Ermittlungsfehlern", das sind harte Worte. Ich erhoffe mir da vom schriftlichen Urteil Aufklärung.
Das heißt nicht, das andere Bundesländer nicht andere Probleme haben.
XluX schrieb:Genditzki wurde genau so wegen erwiesener Unschuld freigesprochen:
Die Erkenntnis, dass es ein Unfall war, die fehlt halt hier. Aber damit kann T. gut leben, meine ich.
LackyLuke77 schrieb:So ähnlich hat dies auch ein Strafrechtsexperte gegenüber dem BR eingeordnet.
Der Kudlich. Dem will ich nicht widersprechen. Denke mir aber bei einigen Urteilen: "Die hätte man auch anders entscheiden können."
XluX schrieb:Ehrlich gesagt hätte ich persönlich eine Unfallthese mit Beteiligung eines Dritten immer noch glaubhafter gefunden als einen blutigen Tatort ohne Blut.
So rein aus dem Bauch raus, ja.
Theoretisch sind da eine ganze Reihe von Szenarien denkbar, aber letztlich lief es alternativlos auf ein Tötungsdelikt hinaus. Nur dafür gab es Anhaltspunkte. Und da sind wir bislang heute auch noch nicht weiter. Nur, dass T. rechtskräftig freigesprochen ist.
Die rechtsmedizinischen, bio- und hydromechanischen Expertisen waren nun mal anders. Die mag man für unrichtig halten, aber es fehlte halt die fachlich fundierte Alternativerzählung. So war ja wenige Tage nach dem Auffinden der Leiche Hannas "gebongt", dass man einen Totschläger oder Mörder suchte. Und keinen, der Hanna angesprochen hat und dann abgehauen ist, während sie ein paar Minuten später angetrunken in den Bach stolperte (den Notrufversuch mal so ganz nebenbei erwähnt, der wohl kaum im reissenden Hochwasser des Bärbaches abgesetzt worden ist).
Sollte man ein paar Anhaltspunkte für einen Unfall finden (v.a. durch Expertise), wäre es mir natürlich lieber als eine vorsätzliche Tötung.