Origines schrieb:Allerdings wird man kein Exempel statuieren und öffentlichkeitswirksam einzelne Beamte ans Kreuz nageln. Das wäre nicht nur unfair, sondern hätte auf die Moral der ganzen Truppe ungünstige Auswirkungen. Würden die nächsten Morde nicht aufgeklärt werden, weil die Kriminalpolizei nur noch mit Samthandschuhen ermittelt, gäbe es auch wieder negatives Echo.
Ich glaube nicht, dass diese Gefahr besteht. In diesem Fall sind definitiv Fehler erfolgt, die nichts mit einer evtl. fehlerhaften Bewertung zu tun hat. Sie haben weder das Ergebnis der WhatsApp-Auswertung noch die Instagramm-Nachrichten weiter gegeben. Eigentlich müsste das jeder Ermittler wissen, dass es notwendig ist, auch entlastende Beweismittel an die StA weiter zu geben. Denn die Ermittler selber entscheiden nicht ob dringender Tatverdacht vorliegt. Das entscheiden immer noch Gerichte. Und diese Möglichkeit der Aufhebung des dringenden Tatverdachts haben sie verhindert!
Ein Exempel würde nur bewirken, dass den Ermittlern klar wird, dass sie - auch wenn sie es selbst anders sehen - solche entlastenden Beweismittel IMMER an die StA/Gerichte weiter geben müssen. Das hat nicht mit "Samthandschuhen" zu tun sondern zeigt den Ermittler nur auf, welche Wege sie einzuhalten haben. Und das kann nur vorteilhaftes bewirken. Deine Sichtweise bzgl. der Folgen ist schon extrem seltsam, willst Du weiter dass die Ermittler Beweismittel nicht weiter geben?
Origines schrieb:Zudem ist das angebliche Versagen bislang nicht spezifiziert. Die Verteidigung schimpfte ja schon immer lautstark (Stichwort "Beschuldigteneigenschaft"), gewichtiger dürfte jedoch das schriftliche Urteil sein. Und da muss man sehen, was dort zu lesen ist.
Glaubst Du wirklich, dass das nicht spezifiziert sei. Sollen also Ermittler nach Deiner Sicht nach belieben Beweismittel zurückhalten können wie es ihnen zu ihrer aktuellen Ansicht passt? Diese Fehlverhalten ist in Wirklichkeit nur durch eine aufmerksame Anwältin und durch eine Richterin aufgedeckt worden, welche die richtigen Leute geladen und die richtigen Fragen gestellt hat.
Wer genau dafür zuständig ist, das wirst Du im schriftlichen Urteil auch nicht finden. Rein theoretisch könnten die Sachbearbeiter das doch weiter gegeben haben und es die StA o.ä. es verschlammt hat. Aber das ist unwahrscheinlich, denn sonst wäre das in den Akten gelandet und die WhatsApp-Nachrichten hätten nicht erst in der ersten Verhandlung (erneut) ausgewertet werden müssen, nachdem Verena freiwillig das SmartPhone abgegeben hatte.