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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.901 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:28
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:So ähnlich wurde es in diversen Medien geschildert. Mit 'in dubio pro reo' hat das eher wenig zu tun.
Mangels glaubwürdiger Zeugen konnte ihm während des Prozesses das Täterwissen nicht nachgewiesen werden, das heißt aber nicht, dass er keines hat. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Es hat also sehr viel mit 'in dubio pro reo' zu tun.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:37
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Mangels glaubwürdiger Zeugen konnte ihm während des Prozesses das Täterwissen nicht nachgewiesen werden, das heißt aber nicht, dass er keines hat. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Es hat also sehr viel mit 'in dubio pro reo' zu tun.
Nein, denn es gab nichts bis auf diese Zeugenaussagen, das auf ihn hingedeutet hätte. Es gibt keinen Anhaltspunkt mehr und daher keinen Zweifel. Es wurde sogar betont, dass es Fehler seitens der Ermittler war, die zu dieser Fehleinschätzung geführt haben.
Was in der mündlichen Urteilsbegründung hört sich für dich denn nach Zweifel (dubio) an?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 10:17
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Mangels glaubwürdiger Zeugen konnte ihm während des Prozesses das Täterwissen nicht nachgewiesen werden, das heißt aber nicht, dass er keines hat. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Es hat also sehr viel mit 'in dubio pro reo' zu tun.
So funktioniert das natürlich nicht. Es ist generell schwer möglich, zu beweisen, dass man etwas nicht getan hat. Du wirst mir sicher nicht beweisen können, dass du noch nie eine Person ermordet hast. Ich werde das ebenso wenig können. Es wäre lächerlich, jetzt davon zu sprechen, dass wir beide "im Zweifel" keine Mörder sind.
Außerdem ignorierst du den Wortlaut der Richterin, siehe @rabunsel. Stattdessen bastelst du dir eine eigene Interpretation zurecht, die zu deiner Überzeugung passt.

Ich empfehle dir, nochmal die Prozessberichte durchzulesen. Verena hat sich ziemlich offensichtlich geirrt. Lea hat Angaben gemacht, die zu vielen anderen Dingen nicht passen (u.a. ihre Recherche, die sicher deutlich nach dem 03.10. stattfand). Und AM, der schon so viele verschiedene nachweisliche Falschbezichtigungen getätigt hat und 10 Monate später um die Ecke kommt, ist laut Aussagenpsychologe auch nicht werthaltig.

Möchtest du auf einer Anklagebank wegen Mordes landen, nur weil drei Personen aufgrund von Dummheit, Hang zum Drama und anderen Auffälligkeiten dich bezichtigen, angeblich einen Mord gestanden zu haben? Würdest du dann vor Gericht nicht auch darauf pochen, dass es sonst keine Sachbeweise gibt?

Mit dieser bornierten Logik hat man im Mittelalter viele Menschen auf den Scheiterhaufen verbracht. Ich denke, heute sollten wir weiter sein...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 10:19
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Mangels glaubwürdiger Zeugen konnte ihm während des Prozesses das Täterwissen nicht nachgewiesen werden, das heißt aber nicht, dass er keines hat. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Es hat also sehr viel mit 'in dubio pro reo' zu tun.
Was nicht nachgewiesen wurde ist auch nicht da.

Du meinst, T. könnte noch immer der Täter sein, so rein theoretisch? Es sei ja nicht völlig ausgeschlossen und ihm "nur" nicht nachgewiesen worden? Das ist etwas perfide, weil das auch für Dich oder mich gelten könnte. Und bei T. ja nicht einmal mehr Verdachtsmomente übrig geblieben sind.

Nach Auffassung des Gerichts gibt es kein belastendes Indiz. Und damit auch keinen Zweifel, ob er der Täter war, erst recht nicht Zweifel, ob er nicht der Täter war. Sondern die richterliche Gewissheit, dass es ihm nicht nachgewiesen werden kann.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Es gibt keinen Anhaltspunkt mehr und daher keinen Zweifel. Es wurde sogar betont, dass es Fehler seitens der Ermittler war, die zu dieser Fehleinschätzung geführt haben.
Was in der mündlichen Urteilsbegründung hört sich für dich denn nach Zweifel (dubio) an?
Nichts. Das Gericht war sehr korrekt und sehr klug.

Es hat sich auf das beschränkt, was Stand der Beweisaufnahme war, als Freispruchreife eintrat: Da war kein "in dubio" drin. Sondern die Richter waren sich sicher: T. kann - ohne jeden Zweifel - die Tat nicht nachgewiesen werden. Es gibt nichts, was ihn belastet.

Das konnte beim Verfahrensstand keine "erwiesene Unschuld" im Sinne von "es ist erwiesen, dass er es nicht war" sein, aber das macht den Freispruch nicht zu einem "2. Klasse". Denn prozessual ist seine Unschuld erwiesen, indem es keine Nachweise dafür gibt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 10:49
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Mangels glaubwürdiger Zeugen konnte ihm während des Prozesses das Täterwissen nicht nachgewiesen werden, das heißt aber nicht, dass er keines hat. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Nur öberflächlich richtig. Denn deine Argumentation würde, weiter gedacht, bedeuten, dass beispielsweise auch bei dir Täterwissen zu vermuten wäre. Beweise erst einmal das Gegenteil.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 11:52
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Mit dieser bornierten Logik hat man im Mittelalter viele Menschen auf den Scheiterhaufen verbracht. Ich denke, heute sollten wir weiter sein...
Och, Überprüfung gabs schon auch. Man konnte die Verdächtigen zB noch gefesselt ins Wasser schmeißen und wenn sie untergingen, waren sie unschuldig. Ok, und tot, aber irgendwas ist ja immer.

Vielleicht könnte man erörtern, ob es Stand heute doch noch Möglichkeiten gäbe, ST dazu zu bringen, an so etwas teilzunehmen...

Man verzeihe mir die Polemik, aber manchmal denke ich wirklich, das steckt hie und da noch tief drin.

Aber gut, dass so das in dubio pro reo nochmal thematisiert wurde. Ich sehe das wie @kegelschnitt @rabunsel und @Origines: da hat das Gericht ebenso klar wie umsichtig formuliert. Ein Problem war mal wieder, dass die ersten Presseberichte online rausgehauen wurden, als der Wortlaut der mündlichen Begründung noch gar nicht vollständig vorlag.


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gestern um 12:58
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 21.10.2025:Verteidigerin Regina Rick spricht dann den Todesfall eines Herrn W. an. Sie sagt, dass dieser denselben Nachnamen trägt wie eine der priorisierten Personen – ein vorbestrafter Triebtäter. Dieser habe, wie viele andere aus diesem Kreis, kein Alibi.

Tatsächlich stellt sich heraus, dass dieser verstorben ist bzw. es sich sogar um dieselbe Person handeln könnte.
Man war zu beschäftigt ST durch Krankschreibungen und Alkoholgenuss eine Täterschaft anzudichten, der Triebtäter ohne Alibi war da vermutlich nicht so relevant....:shrug:


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gestern um 13:11
Zitat von ProGerProGer schrieb:
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Am Ende wird sie noch Revision gegen das Urteil einlegen um einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld zu bekommen.
Nach einem Freispruch ist dies für die Verteidigung nicht möglich.
Dieser Versuch scheiterte seinerzeit bereits bei Mollath. Der war wegen möglicher Unzurechnungsfähigkeit (er hatte seine Frau geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, getreten und gebissen) freigesprochen worden. Wollte aber nun einen Freispruch erster Klasse, also wegen erwiesener Unschuld haben. Doch das Gericht sagte nein, da er nicht beschwert ist, hat er keinen Anspruch auf ein weiteres Verfahren.
Was seinerzeit einem Strate verwehrt blieb, ob da eine Rick samt Lichtgestalt mehr Erfolg haben werden?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:13
Dieser Satz ist Murks gewesen:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Denn prozessual ist seine Unschuld erwiesen, indem es keine Nachweise dafür gibt.
Muss heißen, "indem es keine Nachweise für seine Schuld gibt".
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Es ist generell schwer möglich, zu beweisen, dass man etwas nicht getan hat. Du wirst mir sicher nicht beweisen können, dass du noch nie eine Person ermordet hast. Ich werde das ebenso wenig können. Es wäre lächerlich, jetzt davon zu sprechen, dass wir beide "im Zweifel" keine Mörder sind.
Generell sowieso nicht.

Mit konkretem Fallbezug ginge es schon, beispielsweise könnte ich beweisen, dass ich in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2022 nicht im Chiemgau gewesen bin (sondern ein paar hundert Kilometer entfernt davon - ich habe Zeugen...).

Und hätten die Gutachten ergeben, dass Hanna einem Unfall zum Opfer gefallen ist, dann hätte das Gericht feststellen können, T. sei nicht nur unschuldig im Sinne des Gesetzes, sondern er kann darüber hinaus auch nicht der Täter sein, weil es keine Tat gab. Die Verteidigung hat ja angedeutet, dass sie gerne bis dahin gekommen wäre.

Das Gericht ist diesen Schritt nicht mehr gegangen - und hat das nachvollziehbar begründet. Der Zeitpunkt, an dem nach Überzeugung des Gerichts die Schuld nicht mehr hätte nachgewiesen werden können, der war erreicht. Und jeder halbwegs kompetente Verteidiger hätte sich nicht dagegen gesperrt.

Mit in dubio pro reo hat das nichts tun. Der Satz ist bei einer Gesamtwürdigung aller Indizien zu berücksichtigen, wenn zwar viel gegen den Angeklagten spricht (Motiv, kein Alibi, von Zeugen gesehen usw.), aber vernünftige, begründbare Zweifel bleiben, beispielsweise, weil die Todesursache nicht festgestellt werden konnte und es keine DNA-Spuren vom Täter am Tatort gab.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:20
Im ersten Prozess lag der Schwerpunkt der Anklage auf dem Täterwissen, aber ohne Tat kein Täterwissen. Die Anklageschrift hat sich ja nach dem 1. Prozess nicht verändert und im 2. Prozess ging es nur um die Glaubwürdigkeit der Zeugen für das Täterwissen. Ob ST überhaupt die Möglichkeit hatte die Tat auszuführen wurde erst gar nicht erörtert, dazu war die Tathergangshypothese auch zu absurd.
Aber auch eine noch so absurde Tathergangshypothese verhindert nicht die Möglichkeit, dass ST Zeit und Gelegenheit hatte die Tat auszuüben, genau wie die anderen 500 Aschauer auch, die nachts um halb drei die Bürgersteige bevölkern.
Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld würde ich sehen, falls ein geständiger Täter gefunden worden wäre oder ST über seine Smartwatch beweisen könnte, dass er sich zu keinem Zeitpunkt am selben Ort wie Hanna befand.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:18
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld würde ich sehen, falls ein geständiger Täter gefunden worden wäre oder ST über seine Smartwatch beweisen könnte, dass er sich zu keinem Zeitpunkt am selben Ort wie Hanna befand.
Du vergisst halt bei den Überlegungen, dass ST bei entsprechend kompetenter Ermittlungsarbeit gar nicht erst angeklagt worden wäre. Und bei kompetenter Gerichtstätigkeit gar nicht erst verurteilt worden wäre.

Dieser Freispruch ist ja nicht nur deshalb so außergewöhnlich, weil ein junger Mensch unschuldig fast drei Jahre in U-Haft saß - sondern vor allem, weil sich an der Ausgangslage, sprich den Ermittlungsergebnissen, gegenüber dem alten Urteil absolut nichts geändert hat, aber ein anderes Gericht ein völlig gegenteiliges Urteil gesprochen hat.

Es gab keine neuen Erkenntnisse*, keine fortschrittlicheren Analysemöglichkeiten o.ä. Dasselbe Material, völlig anderes Urteil.

Warum muss ST jetzt nachweisen, dass er es nicht gewesen sein kann, obwohl er eigentlich von vornherein zu Unrecht angeklagt war?

*dass AMs Aussage nicht glaubhaft war, hat das neue Gericht ja erst herausgearbeitet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:05
Ich denke wir sollten uns nicht so an einer "erwiesenen Unschuld" festhalten.
Erwiesen wurde diese nicht, dafür hätte es eines eindeutigen Alibis o.a. bedurft.
Aber es wurde auch nichts Belastendes festgestellt. S. ist ist genauso verdächtig wie zig Tausende Personen, die sich im Grossraum dort aufgehalten haben.
Für mich steht das einer erwiesenden Unschuld gleich, da bleibt bei mir kein ungutes Gefühl zurück.
Es ist jedenfalls völlig anders als die Fälle, bei denen doch deutliche Indizien bleiben und man ein ungutes Gefühl hat, z.B. nicht neben dem Freigesprochen würde wohnen wollen, man Angst hätte.

@XluX
Ich stimme dir dahingehend zu, dass der Fall bestürzend zeigt, wie ein Gericht bei denselben dürftigen und fragwürdigen Beweismitteln jemanden schuldig sprechen konnte. S. verdankt nach diesem (ersten) Urteil seine Freiheit nur einer glücklichen Fügung (den EMail-Verkehr und den Umgang damit).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:05
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Mangels glaubwürdiger Zeugen konnte ihm während des Prozesses das Täterwissen nicht nachgewiesen werden, das heißt aber nicht, dass er keines hat. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Es hat also sehr viel mit 'in dubio pro reo' zu tun.
Das ist DER Punkt. Aus strafrechtlichen Erwägungen ist er unbedingt freizusprechen. Als Richter hätte ich ihn ebenfalls freigesprochen. Meine persönliche, private und feste Überzeugung ist, dass er die ihm vorgeworfen Tat begangen hat.
Für mich viel zu viele ganz zufällige Zufälle. Verschiedene nicht wohlgesonnene Personen, die sich einander völlig unbekannt sind und alle dassele Ziel haben, ST eine Tat anzuhängen, die dieser gesteht, aber dann doch nicht begangen haben will? Unwahrscheinlich.
Die Zeugen, sämtlich fragwürdig und wenig belastbar, haben aber alle das Ziel, einen Unschuldigen einzulochen? Sicher nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:35
Zitat von emzemz schrieb:Was seinerzeit einem Strate verwehrt blieb, ob da eine Rick samt Lichtgestalt mehr Erfolg haben werden?
Wie wäre es mit "würden"? Es gibt keinerlei Hinweis, dass sie irgendwas in der Richtung planen geschweige denn initiiert haben.

Im Gegenteil: alle ihre Äußerungen drückten Zufriedenheit mit dem Urteil aus.


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gestern um 15:42
MMn krankte der Fall von Anfang an an der überstürzten Eile mit der man einen (vermeintlich) Schuldigen, den man gefunden hatte, auch sofort vor Gericht bringen wollte. Die Anklageschrift von Ende April 2023 hätte so vom Gericht nicht akzeptiert werden dürfen, sie enthielt zu viele Vermutungen bzgl. Tatort und Tatzeit und der vermeintliche Tatort war jenseits von gut und böse. Natürlich konnte man nicht davon ausgehen, dass das iPhone des Opfers noch gefunden wird, aber ein bisschen länger und gründlicher hätte man schon noch danach suchen können.
Mit diesen präzisen Daten aus der Auswertung des iPhone wäre die Beteiligung des ST an diesem Verbrechen nicht wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher geworden, lediglich die Anklageschrift wäre plausibler und damit glaubwürdiger geworden. Die fehlende Einarbeitung der Erkenntnisse aus dem Fund des iPhone in die Anklageschrift geht auf die Kappe der ersten Kammer, die hatte es nämlich genauso eilig wie vorher die Staatsanwaltschaft den Prozess zu starten und baldmöglichst abzuschliessen.
Nur berührt dies alles nicht die Frage ob ST die Zeit und die Gelegenheit hatte die Tat zu begehen. Die Frage wurde auch mit dem Freispruch nicht geklärt weil sie erst gar nicht erörtert wurde. Die Indizien aus dem ersten Prozess sind ebenfalls nicht geeignet diese Frage definitiv zu klären. (Für mich schon, aber mich fragt ja auch keiner)
Mich würde interessieren wie die jungen Damen aus Aschau den Freispruch aufnehmen. Gehen sie jetzt wieder unbeschwert und unbegleitet nach einem Besuch im Club oder bei Freunden nach Hause oder haben sie noch Bedenken und vermeiden einen nächtlichen Spaziergang durch Aschau?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:44
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mit konkretem Fallbezug ginge es schon, beispielsweise könnte ich beweisen, dass ich in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2022 nicht im Chiemgau gewesen bin (sondern ein paar hundert Kilometer entfernt davon - ich habe Zeugen...).
Gut zu wissen! 😉
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und hätten die Gutachten ergeben, dass Hanna einem Unfall zum Opfer gefallen ist, dann hätte das Gericht feststellen können, T. sei nicht nur unschuldig im Sinne des Gesetzes, sondern er kann darüber hinaus auch nicht der Täter sein, weil es keine Tat gab. Die Verteidigung hat ja angedeutet, dass sie gerne bis dahin gekommen wäre.
Selbst bei einem Unfall, hätte die StA sagen können, er hat den Unfall verursacht (wie es hier ja auch von einigen vorgeschlagen wurde) es war ja nun keiner dabei und nachzuweisen welcher Umstand letztlich zum Unfall geführt hat, wird sicherlich nicht möglich sein.
Bei der nicht vorhandenen Spurenlage könnte die Anklage Millionen von Tathypothesen aufstellen, das ist ja nur eine Frage der Phantasie und als Angeklagter könnte man sich bis zum Sankt Nimmerleinstag versuchen dagegen zu wehren.
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Verschiedene nicht wohlgesonnene Personen, die sich einander völlig unbekannt sind und alle dassele Ziel haben, ST eine Tat anzuhängen, die dieser gesteht, aber dann doch nicht begangen haben will? Unwahrscheinlich.
Nein das glaub ich auch nicht, aber verschiedene Personen die auf ST scheißen und das machen, was sie für ihre Karriere für sinnvoll erachten, ihnen sonst einen Vorteil bringt, oder einfach weil es unangenehm wär darauf verzichten etwas richtig zustellen. Das glaub ich sofort!

Wie kommst du mit dem Zufall klar, dass verschiedenste Menschen zu wissen glauben, wie und was passiert ist, aber 3 Jahre lang weder eine Tatspur noch etwas ernsthaft Belastendes gegen eine Person finden können und stattdessen den Ermittlungen sogar noch etwas auf die Sprünge helfen müssen.
Das halte ich für unwahrscheinlich, auch dass ein Hund (selbst wenn er frei hat) an einem blutdurchdrängten Tatort vorbeiläuft...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:16
Zitat von XluXXluX schrieb:Dieser Freispruch ist ja nicht nur deshalb so außergewöhnlich, weil ein junger Mensch unschuldig fast drei Jahre in U-Haft saß - sondern vor allem, weil sich an der Ausgangslage, sprich den Ermittlungsergebnissen, gegenüber dem alten Urteil absolut nichts geändert hat, aber ein anderes Gericht ein völlig gegenteiliges Urteil gesprochen hat.
Es ist nicht so außergewöhnlich, dass Gerichte bei gleicher Sachlage unterschiedlich urteilen können. Das mag sehr unbefriedigend sein, liegt aber an der richterlichen Unabhängigkeit und der freien richterlichen Beweiswürdigung. Ich habe da jetzt keine Statistik parat, habe mich aber erst gestern mit einem bayerischen Korruptionsfall beschäftigt, wo ein Politiker bei zwei nahezu identischen Sachverhalten durch zwei Kammern des selben Gerichts völlig unterschiedlich bestraft wurde (das eine Urteil wurde dann wegen zu großer Milde vom BGH aufgehoben und an eine Kammer in einer anderen Stadt zurückverwiesen).

Zudem hat das Gericht hier - meiner Ansicht nach - aufgrund identischer Aktenlage eine deutlich andere Tendenz gehabt (in der Urteilsbegründung hat die Richterin das ja auch so erläutert). Daraufhin wurden die Belastungszeugen einer ganz anderen Belastungsprobe ausgesetzt, wie im ersten Verfahren. Bei M. das Gutachten, bei Familie R. die Daumenschrauben. In seinen Augen dürfte das Gericht den "richtigen Riecher" gehabt haben: An den einst belastenden Aussagen, die das erste Gericht für mich noch gut vertretbar gewürdigt hat, blieb im zweiten Durchgang nicht mehr viel hängen.

Der Prozessverlauf war also schon deutlich anders.
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Für mich steht das einer erwiesenden Unschuld gleich, da bleibt bei mir kein ungutes Gefühl zurück.
Dafür gibt es keinen Anlass.
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Das ist DER Punkt. Aus strafrechtlichen Erwägungen ist er unbedingt freizusprechen. Als Richter hätte ich ihn ebenfalls freigesprochen. Meine persönliche, private und feste Überzeugung ist, dass er die ihm vorgeworfen Tat begangen hat.
T. ist jetzt nicht mehr verdächtig. Er ist nicht mehr angeklagt, sondern freigesprochen. Er gilt als erwiesenermaßen unschuldig. Ich wäre ab jetzt vorsichtig mit solchen Privatmeinungen (§§ 186, 187 StGB).
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Selbst bei einem Unfall, hätte die StA sagen können, er hat den Unfall verursacht (wie es hier ja auch von einigen vorgeschlagen wurde) es war ja nun keiner dabei und nachzuweisen welcher Umstand letztlich zum Unfall geführt hat, wird sicherlich nicht möglich sein. Bei der nicht vorhandenen Spurenlage könnte die Anklage Millionen von Tathypothesen aufstellen, das ist ja nur eine Frage der Phantasie und als Angeklagter könnte man sich bis zum Sankt Nimmerleinstag versuchen dagegen zu wehren.
Sagen können hätte die Staatsanwaltschaft viel - nur hätte das keine Bedeutung. Im zweiten Prozess schon gleich gar nicht, weil es eben nach Auffassung dieses Gerichts schon gar keine Indizien gab, die auf T. als Unfallversucher hindeuteten - mangels Indizien, die auf T. als Mörder hindeuteten.

Jede Tathypothese bedarf zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte, sonst gibt es keinen Verdacht. Die Staatsanwaltschaft glaubte bei der Anklageerhebung, T. sei getötet worden, weil die Gutachter das rechtsmedizinisch, bio- und hydromechanisch so beurteilten. Und sie glaubte, T. sei es gewesen, weil es Zeugenaussagen zu Äußerungen des T. gab, mit denen er entweder Wissen preis gab, das nur der Täter gehabt haben soll oder mit denen er sich der Tat bezichtigte. Das war also schon mehr als eine bloße Tathypothese.

Im Strafprozess muss das alles vor den Richtertisch, da wird es unter die Lupe genommen und daraus muss richterliche Überzeugung werden. Eine Unfallhypothese unter Beteiligung des T. hätte die Staatsanwaltschaft bei der Sachlage weder im ersten noch im zweiten Prozess schlüssig darlegen können. Man kann da nicht einfach sagen: "Oh, doch kein Mord, doch kein Totschlag. Versuchen wir es mit fahrlässiger Tötung, das ist milder."


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:48
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mit konkretem Fallbezug ginge es schon, beispielsweise könnte ich beweisen, dass ich in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2022 nicht im Chiemgau gewesen bin (sondern ein paar hundert Kilometer entfernt davon - ich habe Zeugen...).
Ja, die Zeugen...
Was wäre jetzt, wenn Du unter Verdacht geraten würdest, Deine Zeugen plötzlich das WE mit einem anderen verwechseln würden und die Zeitungen alle schreiben würden:

Falsches Alibi angegeben
Ist er der Mörder von Aschau?


Und daneben ein netter Schnappschuss von Origines.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:52
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Für mich viel zu viele ganz zufällige Zufälle. Verschiedene nicht wohlgesonnene Personen, die sich einander völlig unbekannt sind und alle dassele Ziel haben, ST eine Tat anzuhängen, die dieser gesteht, aber dann doch nicht begangen haben will? Unwahrscheinlich.
Sorry, ich kann dir nicht folgen. Die meisten der Belastungszeugen waren sich nicht "einander völlig unbekannt", ganz im Gegenteil. Drei davon, nämlich VR, LR und AR, sogar verwandt. Und ein gemeinsamer Kumpel von ST und VR fragte laut Berichten: "Aber sie war sich doch sicher, dass es am 03.10. war?"
Zitat von rabunselrabunsel schrieb am 16.11.2025:Er ist sichtlich verwirrt. Und fragt die Richterinnen leicht verzweifelt. „Aber die Vreni war si doch ganz sicher wegen dem 03.10.2022, oda?“
Im Gerichtssaal wird gelacht und die Vorsitzende meint, eben nicht.
Ist das für dich Unabhängigkeit?

Dadurch, dass sich die meisten Leute untereinander sehr gut kannten, verliert dieser "Zufall" deutlich an Gewicht.

Am ehesten könnte man noch sagen, dass AM in der Tat ein völlig unabhängiger Belastungszeuge war. Dieser verurteilte Sexualstraftäter, der sich durch abartige Lügen jungen Mädchen annähern wollte, ist auf so vielen verschiedenen Ebenen hochgradig problematisch, was auch durch einen Experten bestätigt wurde.

Der einzige wirkliche Zufall ist, dass ST ausgerechnet in dieser Nacht joggen war.

Außerdem kann ich dir nicht folgen, wann ST diese Tat gestanden haben soll. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass er AM das gestanden haben soll. Bei dem Treffen bei Familie R hat er wohl gesagt "ja dann war ichs halt", wobei der genaue Wortlaut immer noch unklar geblieben ist. Am gleichen Abend soll er aber auch immer wieder gesagt haben, dass er es nicht war:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb am 25.11.2025:V habe am 18.11.2022 direkt nach der Party der Polizei mitgeteilt, dass ST gesagt habe „jetzt glaubt jeder, dass ich es war, ich war es aber nicht“ dabei hätte er fast zu weinen begonnen. Davon sei später nie mehr die Rede gewesen.
Wahrscheinlich kam die Aussage "dann war ichs halt" durch den Kontext zustande, dass Max ihn zuvor aufgezogen hat, siehe mündliche Urteilsbegründung.



Dieser Thread zeigt mir sehr deutlich, wieso es im Mittelalter so leicht war Menschen auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen. Ein paar Anschuldigungen + vielleicht etwas von der Norm abweichen reicht vielen Leuten schon aus. Man sieht es ja auch am Fall Kachelmann. Da glauben immer noch viele Leute, dass er ein Vergewaltiger sei, obwohl die damaligen Anschuldigungen als eine Aneinanderreihung von Lügen entpuppt haben. Jeder von uns kann sich nur wünschen, nicht selbst mal unschuldig in so eine Situation hineingezogen zu werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:00
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ist nicht so außergewöhnlich, dass Gerichte bei gleicher Sachlage unterschiedlich urteilen können.
Hier geht's halt nicht um zwei unterschiedlich hohe Strafen, sondern um 9 Jahre vs. Freispruch. Das scheint schon sehr ungewöhnlich zu sein. Und ehrlich gesagt hoffe ich das auch, sonst müsste ich das Land wechseln.
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Ich denke wir sollten uns nicht so an einer "erwiesenen Unschuld" festhalten.
Erwiesen wurde diese nicht, dafür hätte es eines eindeutigen Alibis o.a. bedurft.
Genditzki wurde genau so wegen erwiesener Unschuld freigesprochen:
Zitat von XluXXluX schrieb am 10.11.2025:Da darf ich doch nochmal das Badewannen-Urteil zitieren (Hervorhebungen durch mich):
1
Der Angeklagte war wegen erwiesener Unschuld aus tatsächlichen Gründen freizusprechen.
73
Diese Überzeugung beruht maßgeblich darauf, dass zum einen aus rechtsmedizinischer Sicht ein Unfallgeschehen nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich ist, und dass zum anderen keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen würden, dass L. K. Opfer eines Tötungsdelikts geworden wäre. Da somit schon kein Tötungsdelikt begangen wurde, kann sich dementsprechend auch der Angeklagte eines solchen nicht schuldig gemacht haben.



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