OpLibelle schrieb:Es ist bereits meine zweite Schöffen-Periode. Und ich bin - was mit meiner Schöffentätiglkeit nichts zu tun hat- beruflich seit 25 Jahren in einem gerichtsnahen Umfeld tätig. Ich denke, ich kann einigermaßen beurteilen, wie die Justiz arbeitet.
Umso trauriger, dass man dann weder nachvollziehen kann, dass auch Familien von Tatverdächtigen (selbst wenn diese schuldig sein sollten) zu den Verlierern gehören. (Als ob das Leid einer Familie geschmälert werden würde, wenn es auch andere Leidtragende gibt!) Noch versteht, dass ST in den Augen der Öffentlichkeit als Mörder in Haft saß und dementsprechend in manchen Medien, in der Öffentlichkeit und nicht zuletzt von seinen Gefängniskollegen betitelt und behandelt wurde.
Es ist auch davon auszugehen, dass er nach wie vor einige Folgen zu spüren bekommt und nicht, weil er als ehemals Tatverdächtiger gesehen wird, sondern als Mörder.
Wenn alle Welt mit der Unschuldvernutung umgehen könnte, müsste man dir sicherlich Recht geben. Dass dem nicht so ist, sollte aber auch justiznahen Personen immer bewusst sein. Wenn dem nicht so ist, ist es höchste Zeit diese daran zu erinnern und zu hoffen, dass sie ihre Verantwortung auch diesbezüglich ernst nehmen.
Rigel92 schrieb:Ich glaube, dass viele hier das Gefühl hatten oder gar überzeugt waren, dass diese schwache Indizienlage niemals zur Verurteilung hätte führen dürfen.
Ja, den Eindruck hatte ich auch. Die, die ST für schuldig hielten, argumentierten häufig damit, dass uns nicht alles bekannt sei etc..
Letztendlich hatten sie Recht, allerdings waren nur die entlastenden Indizien im ersten Prozess nicht bekannt.
pinkj schrieb:Die Rechtsmedizin hat Fremdeinwirkung für sehr wahrscheinlich gehalten, deshalb wurde ja überhaupt ermittelt. Ein rechtsmedizinisches Gutachten braucht man nicht grundsätzlich anzweifeln, nur weil das eine Strategie der Verteidigung war. Nicht alles, was Frau Rick da gesagt hat, muss man für bare Münze nehmen. Es war halt ihre Taktik und das hat funktioniert.
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Das stimmt, man kann aber eh selbst mitdenken. Ursprünglich wurde angenommen, dass es eindeutige Würgemale und Griffspuren an den Oberarmen gab. Diese würden natürlich sehr für Fremdeinwirkung sprechen und begründeten entsprechende Ermittlungen.
Daher wurde auch in diese spezielle Richtung ermittelt, der angenommene Tatort musste keine Blutspuren aufweisen, man hat auch keine Spürhunde für Blut geholt, auch dass man keine Blutspuren bei ST finden konnte, war nicht weiter verwunderlich. Man ging ja davon aus, dass H. bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden war. Ebenso wurde das Porno, das im Gerichtssaal vorgeführt wurde, so ausgewählt, dass es zur Würgehypothese passte. Mit der vom Gericht angenommen Tathypothese hatte dieser Film nichts gemein.
Dass ausgerechnet diese vorläufige Befunde falsch waren und sich in der Obduktion zeigte, dass H. nicht gewürgt wurde und an den Oberarmen keine Griffspuren aufwies, hätte unbedingt entsprechend gewürdigt werden müssen und die Ermittlungen hätten komplett überarbeitet werden müssen.
pinkj schrieb:Die Polizei ist überzeugt, den Täter ermittelt zu haben, das haben sie im zweiten Verfahren nochmal deutlich gemacht. Was sollen sie dann weiter ermitteln?
Der Polizei war wohl noch mehr als dem ersten Gericht klar, dass die Indizienlage noch dünner als gedacht war. Schließlich haben die das ein oder andere entlastende Indiz zurückgehalten oder entsprechend suggestiv befragt. Selbst wenn die ermittelnden Beamten sich während den Ermittlungen irgendwie selbst überzeugt hatten den "Richtigen zu haben", dürfte doch selbst der Polizei bekannt sein, dass sich auch Beamte irren könnten und es daher schon einen Grund geben könnte die Ermittlungen zu hinterfragen.
Ich denke, die StA und Polizei geht mittlerweile auch von einem Unfall aus, aber will schlichtweg keine Fehler eingestehen. Daher die etwas seltsam anmutende Reaktion -'wir glauben zwar an ein Verbrechen, aber werden nicht ermitteln'
Mich verwundert tatsächlich die rechtliche Lage hier, soweit ich das verstanden habe, muss die Polizei bei Mord gegen Unbekannt ermitteln bis es einen Tatverdächtigen gibt, oder es wahrscheinlich ist, dass es ein Unfall oder Selbstverschulden ist. Ich dachte nicht, dass sich die StA/Polizei aussuchen darf wann sie ermitteln, wenn von Mord ausgegangen wird.
Weiß das jemand?