GrafOskar schrieb:Es gibt im Gegensatz dazu auch Freisprüche mit Garantie, z.B. dann wenn der wahre Täter gefunden und verurteilt wird.
Nein auch dann nicht. Der Prozess gegen den "wahren Täter" braucht nur auch ein Indizienprozess sein, mit etlichen Ungewissheiten. Es gibt keine Garantie, dass ein Richterspruch im nichtjuristischen Sinne "richtig" ist. So wie es auch keine Garantie gibt, ob eine politische Entscheidung "richtig" ist.
Es mag Entscheidungen geben, die "wasserdicht" wirken, weil es ein Geständnis gibt, eindeutige DNA-Spuren am Opfer, oder Fingerabdrücke. Oder zwei Zeugen, die übereinstimmend glaubhaft versichern, dass sie dabei gewesen sind, bei der Tat. Aber auch da kann ein Geständnis falsch sein, das DNA-Labor eine Probe vertauscht oder die Fingerabdrücke einem Softwarefehler anheim gefallen sein.
Zumeist wird nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Doch die menschliche Erkenntnis ist beschränkt. So kann eine Voreingenommenheit die Blick so verengen, dass bestimmte Informationen einfach nicht mehr wahrgenommen oder falsch gewichtet werden.
Die von Dir vermisste "erwiesene Unschuld" gibt es nicht als Rechtskategorie. Freispruch ist Freispruch und dann zwingend, wenn der Schuldnachweis nicht erbracht werden konnte. Es gab keine Beweise. Punkt. Ob darüber hinaus etwas "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen" werden kann, ist nicht Aufgabe des Strafprozesses. Er kann nicht warten, bis ein anderer Täter verurteilt wird. Oder sich durch einen Zufallsfund im Bärbach doch noch ein gänzlich anderer Kausalverlauf herausstellt. Freispruch ist Freispruch.