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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.957 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.12.2025 um 13:37
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb:Das, was du beschreibst, läuft darauf hinaus, dass in einem Strafprozess die prozessuale Wahrheit ermittelt wird, und die kann von der historischen (= objektiven) abweichen.
Ja, darauf wollte ich hinaus. Wenn diese zwei Wahrheiten nicht sicher deckungsgleich sind kann man eben nicht von einer erwiesenen Unschuld sprechen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.12.2025 um 14:06
Auch der Freispruch ist eine prozessuale Wahrheit. Ob mit oder ohne erwiesener Unschuld.

Entscheidend ist, was im Prozess, und zwar in diesem (zweiten) Prozess nach Überzeugung des Gerichts nachgewiesen bzw. nicht nachgewiesen worden ist.

Im Übrigen kann man T. zwar noch für schuldig halten, aber man sollte ihn dessen nicht mehr bezichtigen. Denn der Nachweis kann eben gerichtlich nicht mehr erbracht werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.12.2025 um 14:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auch der Freispruch ist eine prozessuale Wahrheit. Ob mit oder ohne erwiesener Unschuld.
Ich fürchte nur, dass die holde Weiblichkeit in Aschau eher an der historischen als an der prozessualen Wahrheit interessiert ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.12.2025 um 14:30
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Ich fürchte nur, dass die holde Weiblichkeit in Aschau eher an der historischen als an der prozessualen Wahrheit interessiert ist.
Deine "Furcht" ist eine rein rhetorische Besorgnis und deshalb etwas perfide.

Die historische Wahrheit ist, dass T. rechtskräftig freigesprochen wurde und es Zweifel gibt, ob Hanna tatsächlich Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist. Durch den Freispruch haben diese Zweifel natürlich noch mehr Nahrung erhalten, weil es historisch sein könnte, dass es gar keinen Täter gibt.

Es könnte ihn zwar auch noch geben, aber dann hat er keine Spuren hinterlassen, die ihn unmittelbar identifizierbar machen.

Wie die weiblichen Bewohner von Aschau mit diesem Maß an Ungewissheit umgehen, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Sexualmordes zu werden, statistisch extrem gering ist. Und die Angst davor unverhältnismäßig groß. Bayern hat eine geringe Kriminalitätsrate (z.B. hat Berlin eine Dreifache), für das ländliche Bayern gilt das umso mehr. Es gibt also keinen Grund sich Sorgen zu machen.

Zudem sind die meisten Mörder klassische Konfliktmörder. Sie begehen die Tat in einer Ausnahmesituation, der sie nur durch die Tötung entrinnen können. Nur sehr wenige Tötungsdelikte werden von Serienmördern begangen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.12.2025 um 14:48
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wie die weiblichen Bewohner von Aschau mit diesem Maß an Ungewissheit umgehen, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Sexualmordes zu werden, statistisch extrem gering ist.
Ich weiss, dass die Ängste manchmal völlig irrational sind aber trotzdem existieren. Es gab bei uns mal den Fall der Natalie Astner, die auf dem Weg zur Schule entführt und noch am selben Tag ermordet wurde.
Der Täter wurde einige Tage später gefasst und als bekannt wurde, dass er in unserer Gemeinde - die gut 100km vom Tatort entfernt ist - wohnte, brachten viele Eltern die Grundschüler noch ein paar Wochen danach persönlich zur Schule und holten sie auch wieder persönlich ab.
Und hier war der Täter ja gefasst und daher kein Problem mehr, in Aschau ist ja nichts geklärt und deshalb sind die Sorgen dort alles andere als unbegründet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.12.2025 um 19:17
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Falls T am 4.10. oder später sein Täterwissen preisgibt ist es keines mehr da es über nacht zum Allgemeinwissen degradiert wurde. Daher werden jetzt die Indizien wichtig und da diese zu schwach für eine Verurteilung sind muss T freigesprochen werden obwohl er faktisch der Täter ist und bleibt.
Nur dass T jeder sein könnte, der am 3.10. nachts dort unterwegs war und kein wasserdichtes Alibi hat.
Ich glaube, Du verstehst nicht, dass es oft gar kein "garantiert" gibt. Wer sagt mir, dass nicht mein Nachbar ein gesuchter Serienverbrecher ist? Vielleicht war er ja damals ebenfalls irgendwo in Hohenaschau unterwegs, aber wurde halt nicht gesehen?

Du musst alles auf 0 setzen und den Fall dann betrachten. Warum sollte er immer noch verdächtiger sein als andere? Weil er vorverurteilt wurde? Weil manche gerne hätten, dass er schuld ist?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.12.2025 um 19:26
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich glaube, Du verstehst nicht, dass es oft gar kein "garantiert" gibt.
Das ist doch genau die Aussage. Dieser Freispruch fällt in die Kategorie "es gibt oft kein garantiert" und genau darauf will ich hinaus. Es gibt im Gegensatz dazu auch Freisprüche mit Garantie, z.B. dann wenn der wahre Täter gefunden und verurteilt wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.12.2025 um 19:36
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Es gibt im Gegensatz dazu auch Freisprüche mit Garantie,
Und wenn es ein Unfall war? Wer soll Dir dann die Garantie geben?
Oder wenn ein anderer schuldig gesprochen wird? Wer garantiert Dir, dass die Ermittlungsbehörden nicht nochmal daneben liegen?
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Und hier war der Täter ja gefasst und daher kein Problem mehr, in Aschau ist ja nichts geklärt und deshalb sind die Sorgen dort alles andere als unbegründet.
Nein, der Täter war nicht gefasst. Darum geht es doch eigentlich.

Sollte man nicht jetzt daran arbeiten, dass die Leute wieder zur Normalität zurückkehren und sich eben keine Sorgen mehr machen?


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01.12.2025 um 19:46
Zitat von XluXXluX schrieb:Nein, der Täter war nicht gefasst. Darum geht es doch eigentlich.
Ich beschrieb doch den Fall Natalie Astner und in diesem Mordfall wurde der wahre Täter ziemlich schnell gefasst und auch rechtskräftig verurteilt.


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01.12.2025 um 20:03
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Ich beschrieb doch den Fall Natalie Astner und in diesem Mordfall wurde der wahre Täter ziemlich schnell gefasst und auch rechtskräftig verurteilt.
Oh verstehe, ich dachte, Dein "hier" bezieht sich auf unseren Fall, tut mir leid.
Du meinst, die Frauen dort fürchten sich jetzt vor dem großen Unbekannten? Ja, könnte sein. Deshalb hoffe ich darauf, dass Frau Rick die Genehmigung dafür erhält, die Gutachten zu veröffentlichen, die beweisen sollen, dass es ein Unfall war.


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01.12.2025 um 20:38
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Es gibt im Gegensatz dazu auch Freisprüche mit Garantie, z.B. dann wenn der wahre Täter gefunden und verurteilt wird.
Nein auch dann nicht. Der Prozess gegen den "wahren Täter" braucht nur auch ein Indizienprozess sein, mit etlichen Ungewissheiten. Es gibt keine Garantie, dass ein Richterspruch im nichtjuristischen Sinne "richtig" ist. So wie es auch keine Garantie gibt, ob eine politische Entscheidung "richtig" ist.

Es mag Entscheidungen geben, die "wasserdicht" wirken, weil es ein Geständnis gibt, eindeutige DNA-Spuren am Opfer, oder Fingerabdrücke. Oder zwei Zeugen, die übereinstimmend glaubhaft versichern, dass sie dabei gewesen sind, bei der Tat. Aber auch da kann ein Geständnis falsch sein, das DNA-Labor eine Probe vertauscht oder die Fingerabdrücke einem Softwarefehler anheim gefallen sein.

Zumeist wird nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Doch die menschliche Erkenntnis ist beschränkt. So kann eine Voreingenommenheit die Blick so verengen, dass bestimmte Informationen einfach nicht mehr wahrgenommen oder falsch gewichtet werden.

Die von Dir vermisste "erwiesene Unschuld" gibt es nicht als Rechtskategorie. Freispruch ist Freispruch und dann zwingend, wenn der Schuldnachweis nicht erbracht werden konnte. Es gab keine Beweise. Punkt. Ob darüber hinaus etwas "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen" werden kann, ist nicht Aufgabe des Strafprozesses. Er kann nicht warten, bis ein anderer Täter verurteilt wird. Oder sich durch einen Zufallsfund im Bärbach doch noch ein gänzlich anderer Kausalverlauf herausstellt. Freispruch ist Freispruch.


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03.12.2025 um 11:24
Nur der Vollständigkeit halber: der Freispruch ist rechtskräftig.
Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna im bayerischen Aschau ist rechtskräftig. Bis zum Ende der Frist wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil aus der vergangenen Woche eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein der Deutschen Presse-Agentur sagte. «Das Urteil ist mithin rechtskräftig.»
Freispruch im Fall Hanna rechtskräftig (Radio Wuppertal)


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03.12.2025 um 13:54
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Nur der Vollständigkeit halber: der Freispruch ist rechtskräftig.
Das ist gut. Damit ist das Ende dieses Falls bestätigt.

Für mich war der Tod von Anfang an ein Unfall aufgrund des Hochwasser führenden Bärbachs.

Leider habe ich mich einmal mitreißen lassen von der Herde gegen den Jogger. Es ging um die Uhr an der Kette oder am Band:

Beitrag von Füchschen (Seite 143)

Dieser Beitrag war unnötig. Ich hätte bei meiner Intuition bleiben sollen.

Dieser Beitrag von mir war gut:
Beitrag von Füchschen (Seite 209)

Was ich vergessen habe zu sagen in diesem Thread, sage ich jetzt:

Mir schien an dem Tag, als gemeldet wurde, ein Jogger wäre in der Gegend gesichtet worden, dass man statt nach der Gefährdung durch den Klimawandel zu fragen, nun einen Jogger jagt und ihn als Sündenbock vors Gericht zerrt.


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03.12.2025 um 15:53
Zitat von XluXXluX schrieb:Nur dass T jeder sein könnte, der am 3.10. nachts dort unterwegs war und kein wasserdichtes Alibi hat.
Ich glaube, Du verstehst nicht, dass es oft gar kein "garantiert" gibt. Wer sagt mir, dass nicht mein Nachbar ein gesuchter Serienverbrecher ist? Vielleicht war er ja damals ebenfalls irgendwo in Hohenaschau unterwegs, aber wurde halt nicht gesehen?
Eben, man hätte vielleicht etwas ergebnisoffener ermitteln sollen. ST war übrigens zur Tatzeit noch so schmächtig, dass es relativ schwer gewesen wäre für ihn eine vermutlich 60 bis 65kg schwere und 1.80m große leblose Hanna in die Prien zu verbringen.

https://i.ytimg.com/vi/l34Es-uEBY8/maxresdefault.jpg


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03.12.2025 um 17:23
Zitat von XluXXluX schrieb am 25.11.2025:ST wurde freigesprochen
Der Alptraum (1. Prozess mit Urteil) nach einem Alptraum (Tod von Hanna) endet endlich.

Der Chefredakteur Felix W. Zimmermann von legal tribune online erklärt es einfach und verständlich, ab 2 min 26

https://www.welt.de/vermischtes/video6925ec2c255d4bd9a7d588c1/freispruch-im-eiskeller-prozess-richterin-hat-sich-mit-staatsanwaltschaft-ausgetauscht-das-geht-nicht.html


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03.12.2025 um 17:51
Zitat von GrillageGrillage schrieb am 26.11.2025:Na ja, aber juristisch gesehen muss man schon berücksichtigen, dass jemand, der so damit prahlt, eine Tat begangen zu haben, und sei es nur zum Spaß, dann eben auch dafür gerade stehen muss, wenn jemand das ernst nimmt.
Der Ausspruch von ST auf der Party ähnelt für mich sehr dem Ausspruch des Herrn Weimar, nach Auffinden seiner zwei toten Töchter "Jetzt bekommt sie keiner von uns." (Zitat aus dem Gedächtnis, Mordfall Weimar, 1986).

Menschen scheinen in außergewöhnlichen, herausfordernden bzw. überfordernden Situationen spontan sehr gefährliche Sätze auszusprechen. - Deren Interpretation und Einordnung später nicht minder schwierig wird.


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03.12.2025 um 19:25
Auch wenn der Freispruch nun rechtskräftig ist, ist für noch nicht alle Prozessbeteiligten die Arbeit erledigt: während die Verteidigung um weitere Entschädigung für S. kämpfen wird...
Sebastian T. hat für 946 Tage in U-Haft 70.950 Euro zu bekommen, 75 Euro also für jeden Tag. Damit wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben. Beantragen kann der junge Aschauer auch noch die Entschädigung für entgangenes Gehalt. Überdies prüfen die Anwälte Entschädigungen über Amtshaftungen und eventuell Schmerzensgeld, wie Yves Georg dem OVB gegenüber am Mittwoch (3. Dezember) bekräftigte.
...darf die Erste Jugendkammer die schriftliche Begründung des Urteils anfertigen.
Dafür steht der Ersten Jugendkammer des Landgerichts Traunstein eine Frist von insgesamt neun Wochen nach Verkündung des Urteils zur Verfügung. Ende Januar 2026 spätestens sollte die vorsitzende Richterin Heike Will das Urteil begründet und unterschrieben haben.
Nach Freispruch im Hanna-Prozess: So viel Geld erhält Sebastian T. – Wird es noch mehr? (Ippen.Media)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.12.2025 um 23:13
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:darf die Erste Jugendkammer die schriftliche Begründung des Urteils anfertigen.
Die könnte nach meinem Verständnis sehr knapp ausfallen :
(5) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet worden ist. Verzichten alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel oder wird innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt, so braucht nur angegeben zu werden, ob die dem Angeklagten zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht festgestellt worden ist. Absatz 4 Satz 4 ist anzuwenden
Quelle: StPO, §267 Abs. 5

Angesichts dessen, dass das erste, aufgehobene Urteil in voller Länge veröffentlicht wurde, würde ich mir eine ausführliche Begründung wünschen und der Freigesprochene dürfte auch ein berechtigtes Interesse daran haben, aber offenbar genügt ein schlichtes :

Die dem Angeklagten zur Last gelegte Straftat ist aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt worden.


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03.12.2025 um 23:40
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Die könnte nach meinem Verständnis sehr knapp ausfallen :
Ich denke auch, dass es so kommt und habe bei der starken Belastung der Justiz auch Verständnis dafür. Die mündliche Urteilsbegründung war nach den Berichten allerdings eindeutig genug und sie hat zur Beweiswürdigung auch m. E. keine Fragen offen gelassen.


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04.12.2025 um 15:34
Ein knappes Urteil würde freilich das Einklagen von Amtshaftungsansprüchen gegen die Polizei (und m.E. aussichtslos gegen die Vorsitzende der ersten Kammer) nicht leichter machen.

Dann müssen sich die Rechtsanwälte von T. selbst die Ermittlungsfehler zusammenklauben und belegen. Einfacher dürfte es sein, neben der Haftentschädigung in Höhe von 75 Euro/Hafttag auch Vermögensschäden geltend zu machen, die das Haftentschädigungsgesetz nicht ausschließt.

Ob die Beamten der Soko bei den Ermittlungen pflichtwidrig gehandelt haben, wird wohl nicht einfach nachzuweisen sein. Wer in dieser Hinsicht von erfolgreichen Amtshaftungsklagen auf Grundlage strafrechtlicher Ermittlungen weiß, kann das vielleicht besser als ich einschätzen.


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