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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.957 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.12.2025 um 17:41
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dann müssen sich die Rechtsanwälte von T. selbst die Ermittlungsfehler zusammenklauben und belegen.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass sie dafür überhaupt ein schriftliches Urteil brauchen. Frau Rick hat wahrscheinlich wieder mitgeschrieben (oder sie schaut hier rein 😃) - und zusammengeklaubt hat sie doch die letzten Jahre eh schon das meiste. Und in der Revisionsbegründung wird auch einiges drinstehen, denke ich.

Problem wird eher der Nachweis sein, dass etwas schiefgelaufen ist. Auch wenn es offensichtlich ist aus meiner Sicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.12.2025 um 19:14
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Angesichts dessen, dass das erste, aufgehobene Urteil in voller Länge veröffentlicht wurde, würde ich mir eine ausführliche Begründung wünschen und der Freigesprochene dürfte auch ein berechtigtes Interesse daran haben, aber offenbar genügt ein schlichtes :
Jedenfalls war das Urteil aus dem Wiederaufnahmeverfahren im Fall Badewanne schon kurz, aber auch nicht so kurz, dass man nichts damit anfangen konnte. (Die letzte Rn. hat Nummer 267 vs. 1619 im Eiskeller-Fall.)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.12.2025 um 20:46
Das muss ja auch wirklich nicht verkehrt sein. Vom Inhalt mal abgesehen habe ich das erste Urteil als sehr langatmig wahrgenommen.


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04.12.2025 um 22:04
Zitat von XluXXluX schrieb:Problem wird eher der Nachweis sein, dass etwas schiefgelaufen ist. Auch wenn es offensichtlich ist aus meiner Sicht.
Das ist halt vom Ergebnis her gedacht. Fehler ist nicht gleich rechtsrelevanter Fehler. Ich muss den Beamten ja eine Pflichtverletzung vorwerfen und v.a. nachweisen, die dann ursächlich für die Verurteilung war. Das ist nicht so einfach, weil ja nicht die Polizei T. verurteilt hat, sondern ein unabhängiges Gericht, das eine originäre Amtsermittlungspflicht hat. Das müsste dann auf Grundlage der Ermittlungen einem Irrtum aufgesessen sein. Oder gar getäuscht worden sein.

Erfolgreiche Amtshaftungsfälle gegen die Polizei kenne ich eher aus unmittelbaren polizeilichen Maßnahmen, der Klassiker ist hier auf der Demo grundlos mit Knüppel eins auf den Kopf bekommen zu haben und im Krankenhaus zu landen (Schmerzensgeldanspruch).

Wie gesagt, mich würden Fälle interessieren, bei denen fehlerbehaftete strafrechtliche Ermittlungen zur Amtshaftung geführt haben. Es kommt ja beispielsweise bei den Delikten Körperverletzung im Amt / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte immer wieder vor, dass Polizisten vor Gericht falsch aussagen - und dann z.B. durch ein Video widerlegt werden. Meist hat das - je nach Bundesland - keine Folgen.
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Vom Inhalt mal abgesehen habe ich das erste Urteil als sehr langatmig wahrgenommen.
Das sollte halt revisionsfest sein. Da hat sich das Gericht viel Arbeit gemacht. Also war die Darstellung und Bewertung der Indizien, die Grundlage der Verurteilung waren, extrem ausführlich (z.B. die Gutachter mit 200 Rn.). Wie sie die Beweisaufnahme dokumentiert haben, ist mir allerdings etwas schleierhaft. Es gibt ja kein Wortprotokoll z.B. der Ausführungen der Gutachter. Hat das Gericht das alles mitnotiert? Oder haben sie aus den Gutachten abgeschrieben?

Der König dieses Stils, den erst moderne Textverarbeitung möglich macht, war der Vorsitzende Götzl im NSU-Prozess. Er hat die vom BGH verlangten Überlegungen als formelhafte Wendungen via Textbaustein immer und immer wieder verwendet. Um ganz sicher zu gehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.12.2025 um 00:05
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist halt vom Ergebnis her gedacht. Fehler ist nicht gleich rechtsrelevanter Fehler. Ich muss den Beamten ja eine Pflichtverletzung vorwerfen und v.a. nachweisen, die dann ursächlich für die Verurteilung war.
Ich denke, es gibt relativ wenig Probleme, was den Nachweis der Pflichtverletzungen und auch deren Kausalität betrifft.

Für den Nachweis der Pflichtverletzungen - sollten sie in der Urteilsbegründung nicht schon enthalten sein - kann man die Richter selbst als Zeugen laden.

Die Kausalität ergibt sich schon fast zwingend aus der Historie:

Angefangen hat das ja schon mit dem Lesen der WhatsApp-Nachrichten bei der Befragung Verenas. Das hätten sie schon damals weiter geben müssen, als die Frage des dringenden Tatverdachts auftauchte, der zu U-Haft führte. Die hätten der StA als auch der Verteidigung zugänglich gemacht werden MÜSSEN, nicht erst 1 Jahr später. Der dringende Tatverdacht wäre dann nicht gegeben gewesen. Erst zum Beschuldigten wurde er nach Angaben der Ermittler mit Verenas Aussage.

Bei einer richtigen Weitergabe der WhatsApp-Nachrichten hätte es nie zur U-Haft gereicht, nicht mal zum Beschuldigten-Status. Es hätte nichts weiter gegeben, keinen JVA-"Zeugen", nichts.

Erneut wurden sie dann Anfang Dezember von einem anderen Beamten auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Diese als auch die Instagramm-Nachrichten von Verena wurden erneut nicht an die StA und Verteidigung weiter gegeben. Ein zweites schweres Versagen, was wahrscheinlich im Dezember dann die U-Haft von ST aufgehoben und zur Einstellung des Verfahrens geführt hätte. Aber das wäre nur ein AddOn.


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05.12.2025 um 09:26
@Rigel92 @XluX

Ich kann Eure Argumentation nachvollziehen, dass ihr das Versagen der Ermittlungsbehörden und des ersten Gerichts als "klare Sache" anseht. Dennoch glaub ich, dass der definitive Nachweis einer Absicht nicht zu erbringen sein wird. Das System schützt sich in solchen Fällen in der Regel selbst, am Ende wird es auf ein "bedauerliches Versehen" hinauslaufen und es wird keine persönlichen Konsequenzen geben. Frau U. und Kollegen werden unbehelligt weiter ermitteln dürfen, wie schon nach Genditzki. Frau A. wird weiter Recht sprechen, damit müssen wir uns abfinden.

Man sollte sich denke ich auf die realistischer zu erreichen deren Ziele konzentrieren, wie den Verdienstausfall des ST.


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05.12.2025 um 11:16
Zitat von ProGerProGer schrieb:Dennoch glaub ich, dass der definitive Nachweis einer Absicht nicht zu erbringen sein wird.
Bei Amtshaftungen ist nicht Absicht entscheidend, sie kann auch auf Grund von Fahrlässigkeit notwendig werden. Bei Absicht (was man selten nachweisen kann) wäre sogar das Strafrecht involviert.

Wenn Beamte die WhatsApp- und Instagram-Nachrichten nicht an die StA und damit an Haftrichter/Verteidigung weitergeben, kann man das sogar als grob fahrlässig bezeichnen. Sie haben so verhindert, dass früh erkannt wurde, dass Verenas Aussage auf einem Irrtum beruht. So etwas darf in einem Rechtssaat einfach nicht passieren. Wenn es nur um die Frage der Wertung geht, das wäre etwas anderes, aber hier haben sie entlastende Beweismittel zurückgehalten!


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05.12.2025 um 11:32
Das Problem in dieser Beweiskette ist allerdings auch das erste Urteil. Trotz bereits bekannter "Unstimmigkeiten / Wechsel" in der Aussage von V. hat es die erste Kammer "fertig gebracht" ihn zu verurteilen. Insofern kann man schlecht argumentieren, dass er sonst aus der Haft entlassen worden wäre. Die erste Kammer hat ihn eben nicht aus der Haft entlassen und sogar verurteilt. Insofern wurde die Kausalkette spätestens seit Zuständigkeit der ersten Kammer, d.h. mit der Anklageerhebung -soweit die Kammer Kenntnis von dem wechselhaften Aussageverhalten von V hatte - unterbrochen.
Im Ergebnis wird es hier meiner festen Überzeugung nach keinerlei Konsequenzen, weder für die Beamten noch für die Kammer.


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05.12.2025 um 11:56
@Piper7
Im ersten Urteil hatte der JVA-Zeuge ein ganz großes Gewicht (siehe EMail zwischen Aßbichler und StA). Diese Aussage des JVA-Zeugen hätte es bei einer korrekten Weitergabe der Beweismittel nie gegeben, ST wäre höchstwahrscheinlich nie in U-Haft gelandet bzw. nur sehr kurz, denn auch laut Polizeibeamten war diese Aussage dafür ursächlich. Ohne diese hatte er keinen Beschuldigten-Status, damit hätte es keine Hausdurchsuchungen etc. gegeben. Man hätte wie bei den anderen verdächtigen Personen die Untersuchungen gegen ihn einstellen müssen.


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05.12.2025 um 12:13
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Im Ergebnis wird es hier meiner festen Überzeugung nach keinerlei Konsequenzen, weder für die Beamten noch für die Kammer.
Leider fürchte ich das auch. Trotzdem finde ich es ein wichtigstes Zeichen, dass anscheinend zumindest Klage eingereicht werden soll - auch wenn das Ergebnis vielleicht sehr ernüchternd wird.
Insgesamt ist das Ganze eh nur ein Tropfen auf den heißen Stein, weil sich nichts bessern wird. Dafür gibt es einfach zu wenig Kontrolle.
Allein dass teilweise dieselben Leute dieselben Fehler wieder machen durften, sagt ja alles. Und Du hast Recht, man kann da auch kaum jemanden ausnehmen, weil das Gericht ihn sehenden Auges verurteilt hat (der Irrtum war bekannt, die GPS-Daten waren bekannt, AMs Vorgeschichte war bekannt .. Es war sogar bekannt, dass die Laufroute frei erfunden war 😕).
Auch wenn es hier diverse Leute gab, die ebenfalls von seiner Schuld überzeugt waren (oder leider vielleicht auch noch sind), war es doch von Anfang an ziemlich offensichtlich, dass an dem ganzen Fall was faul war.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:ST wäre höchstwahrscheinlich nie in U-Haft gelandet bzw. nur sehr kurz,
Naja, bevor AM aus der Asche stieg, saß ST ja schon ein Jahr in U-Haft. Dort hätte er gar nicht erst sitzen dürfen, wenn die Ermittler ihre Arbeit gemacht und Vs Aussage überprüft hätten. Auch da war es von Anfang an offensichtlich, dass die Zeugin völlig ungeeignet ist.
Man hatte doch das Gefühl, dass nur Anfänger ohne Erfahrung an dem Fall saßen. So war es aber leider nicht!

Am wichtigsten ist jetzt aus meiner Sicht die finanzielle Seite. Dort geht es hoffentlich etwas voran.


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05.12.2025 um 12:17
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Im Ergebnis wird es hier meiner festen Überzeugung nach keinerlei Konsequenzen, weder für die Beamten noch für die Kammer.
Sehe ich auch so.

Es gilt das Spruchrichterprivileg. Beim Gericht wird eine Straftat (Rechtsbeugung, Urkundenfälschung, Bestechung) nicht belegbar sein. Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt.

Und die Polizei mag hier und da in der Aktenführung Versäumnisse aufweisen, evtl. auch, was Breite und Tiefe der Ermittlungsmaßnahmen betrifft, aber T. ist jetzt nicht willkürlich festgenommen oder im Polizeigewahrsam gefoltert worden. Auch wurde aus ihm nicht wider besseren Wissens "ein Mörder gemacht", sondern die Beamten dürften aufrichtig daran geglaubt haben, dass er Hanna getötet hat. Auch eine Überschreitung von Befugnissen (z.B. Maßnahmen ohne Einholung einer richterlichen Genehmigung) sehe ich nicht.


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05.12.2025 um 12:25
Zitat von XluXXluX schrieb:Naja, bevor AM aus der Asche stieg, saß ST ja schon ein Jahr in U-Haft. Dort hätte er gar nicht erst sitzen dürfen, wenn die Ermittler ihre Arbeit gemacht und Vs Aussage überprüft hätten. Auch da war es von Anfang an offensichtlich, dass die Zeugin völlig ungeeignet ist.
Man hatte doch das Gefühl, dass nur Anfänger ohne Erfahrung an dem Fall saßen. So war es aber leider nicht!
Das ist jedoch erst im Verfahren durch Überwachungskameras und den GPS-Daten erfolgt. Leider trat dann gleichzeitig auf der JVA-Zeuge auf die Bühne. Aber wie gesagt, das wäre alles nicht passiert, wenn die entlastenden Beweismittel in der Akte und damit der StA, Verteidiger und Haft-Ruichter zur Verfügung gestanden hätte. Dann wäre der Verdacht rasch verpufft.

Dass das keine Anfänger waren, macht die Sache noch gefährlicher. So haben die Beamten nach Gutdünken Beweismittel weitergegeben oder zurück gehalten, so wie es ihnen gepasst hat.

Ob die Beamten da wirklich Konsequenzen haben, mag dahin gestellt sein. Da die Beamten im Auftrag des Staates gehandelt haben, trägt letztendlich der Staat die Verantwortung. Deshalb wird Frau Rick in einem Interview gesprochen haben, dass notwendige Schulungen offenbar fehlen.


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05.12.2025 um 12:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und die Polizei mag hier und da in der Aktenführung Versäumnisse aufweisen, evtl. auch, was Breite und Tiefe der Ermittlungsmaßnahmen betrifft, aber T. ist jetzt nicht willkürlich festgenommen oder im Polizeigewahrsam gefoltert worden.
Ach ja, wenn nicht gefoltert ist alles nicht so schlimm? Bei einer vernünftigen Aktenführung wäre ST nicht in U-Haft gekommen. Du bagatellisierst das Verhalten der Ermittler massiv. Die U-Haft wäre bei vernünftiger Aktenführung willkürlich gewesen, denn der Irrtum Verenas wäre geradezu offensichtlich gewesen.


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05.12.2025 um 13:56
Wenn man nach dem Jogger als Tatverdächtigen und nicht als Zeugen gefahndet hätte, hätte er gewusst, dass jedes seiner Worte auf die Goldwaage gelegt werden würde. Er hätte sich einen sehr guten Anwalt nehmen können von Anfang an.

Er hätte sein Zimmer aufgeräumt, bevor die Polizei kam. Was wurde hier seitenlang über sein unaufgeräumtes, Zimmer mit ekligen Essensresten geschrieben!


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05.12.2025 um 14:11
Ich finde es erschreckend, was als Fazit für den unbescholtenen Bürger aus diesem Fall herauskommt:
Am besten ist es, sich nicht als Zeuge zu melden. Denn die Kripo könnte alles gegen einen selbst wenden.

Der arme Jogger! Alles Geld der Welt wird nicht wieder gutmachen können, was ihm angetan wurde.

Natürlich muss er sehr gut geldlich entschädigt werden.

Die Kripo muss ihre Sprech- und Handlungsweise überdenken. Der Begriff „Zeuge“ darf nicht missbräuchlich geführt werden.

Zur Erinnerung: Der Jogger wurde als „wertvoller Zeuge“ gesucht!


IMG 7411Original anzeigen (0,7 MB)


Quelle:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/chiemgau/aschau-im-chiemgau-ort79357/mord-in-aschau-im-chiemgau-soko-club-sucht-jogger-als-wichtigen-zeugen-91861412.html

So geht man nicht mit wertvollen Zeugen um!


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05.12.2025 um 18:24
Hier noch ein Interview mit Frau Rick in der Reihe TrueCrime:

Youtube: #14 Der Eiskeller-Mord
#14 Der Eiskeller-Mord
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Man erfährt einiges am Drumherum. Über die Gutachten der Verteidigung und deren Entstehung. Auch dass die Strafanzeige der Nebenklage gegen Frau Rick von der StA München eingestellt wurde.

Am Ende kommen noch Verbesserungsvorschläge des gerichtlichen Verfahrens. Ich denke, es ist ein guter Vorschlag, dass man erst nach der Abfassung der schriftlichen Urteilsverkündung das Urteil sprechen sollte. Richter werden dadurch gezwungen alles erst mal Revue passieren zu lassen, ehe man dann ein abschließendes Urteil spricht. Ich glaube, dass man so doch verhindern kann, dass Vorurteile einen zu starken Einfluss haben. Wie Frau Rick ebenfalls fordert, wäre natürlich ein Mitschnitt der Verhandlung dazu notwendig. All das würde so manche Scheuklappen beseitigen.


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06.12.2025 um 18:32
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Hier noch ein Interview mit Frau Rick in der Reihe TrueCrime:
Die Presse schreibt dazu:
Jetzt sorgt eine Podcast-Folge für neuen Zündstoff. In „True Crime 187“ von Dr. Alexander Stevens und Bayern-3-Moderatorin Jacqueline Belle spricht Verteidigerin Regina Rick ausführlich über den Fall – und vor allem über ihre Sicht auf die Ermittlungsarbeit. Schon die Ankündigung der Episode macht klar, dass es um Systemfragen und die Folgen möglicher Fehler gehen soll. Wörtlich heißt es in der Beschreibung: „Gemeinsam mit Regina Rick, der Strafverteidigerin von Sebastian T., schauen wir auf fragwürdige Beweise, fatale Fehlschlüsse – und auf das menschliche Desaster hinter einem Justizirrtum, der einen Unschuldigen zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gebracht hat.“
Quelle: https://www.rosenheim24.de/rosenheim/chiemgau/aschau-im-chiemgau-ort79357/eiskeller-prozess-verteidigerin-rick-spricht-im-podcat-187-ueber-hanna-fall-und-attackiert-die-rosenheimer-polizei-94071079.html

Außerdem sagt Rick:
Genau dieses Muster glaubt sie auch im Hanna-Fall wiederzuerkennen. Dabei sagt sie im Podcast sinngemäß auch, sie wundere sich, warum diese Beamtin nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden sei.
sowie:
Im Podcast wählt Rick besonders drastische Worte. Sie sagt, man solle die Polizei „am besten gar nicht mehr anrufen“ und erklärt, sie sei „höchst misstrauisch“ gegenüber der Arbeit dieser Inspektion.
Quelle: Wie oben

Was dann auch zu dieser kürzlichen Meinung ähnelt:
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Am besten ist es, sich nicht als Zeuge zu melden. Denn die Kripo könnte alles gegen einen selbst wenden.



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06.12.2025 um 20:21
Ich schätze Frau Rick wirklich sehr. Den Herrn Stevens aber nicht, deshalb läuft der Podcast ohne mich. Soweit hier

https://www.rosenheim24.de/rosenheim/chiemgau/aschau-im-chiemgau-ort79357/eiskeller-prozess-verteidigerin-rick-spricht-im-podcat-187-ueber-hanna-fall-und-attackiert-die-rosenheimer-polizei-94071079.html

berichtet, scheint mir Frau Rick aber schon sehr in ihrer Empörung gefangen. Was nur allzu menschlich ist, wenn man als Verteidigerin die Fälle Rupp, Genditzki und jetzt T. mit viel Fleiß, Beharrlichkeit und festem Glauben an die Unschuld zu einem guten Ende gebracht hat. Da kriegt man dann irgendwann einen dicken Hals, wenn es die gleichen Ermittler und die gleichen Gutachter sind, die nicht nur nach Ricks Auffassung mehrfach in die völlig falsche Richtung marschiert sind. Und die bayerische Polizei und Justiz seit jeher gerne hoch zu Ross sitzt.

Auch ein Muster ist natürlich naheliegend (und nicht auf Bayern beschränkt):

Eine einmal angenommene Verdachtslogik kann sich festsetzen, obwohl eventuell wesentliche Eckdaten noch nicht belastbar geklärt waren. Hier beispielsweise Hannas Handydaten, bei Genditzki der angeblich unterschlagene hohe Geldbetrag und bei Rupp die fehlende Leiche und das fehlende Motiv. Das passiert auch noch häufiger: Zum Beispiel bei den NSU-Morden die Annahme, die Türkenmafia habe gemordet, beim Mord an der Polizistin Kiesewetter gar, es müssten "Zigeuner" gewesen sein. Stereotypen und Vorurteile weisen vielleicht in der Praxis hin und wieder auch in die richtige Richtung, sollten aber keinesfalls die Ermittlungsrichtung vorgeben.

Da würde etwas mehr Wissenschaftlichkeit gut tun, anstatt nur auf den Berufsethos/-pathos ("Den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.") oder gar den ureigenen Jagdinstinkt zu setzen. Stattdessen die eigenen Erkenntnisse als relativ betrachten, immer wieder anzuzweifeln und gegenzuchecken, Alternativen zu denken, anstatt in felsenfester Selbstgewissheit "den Fall schnell zu Ende zu bringen".

Ansonsten: Es kommt ziemlich häufig vor, dass aus Zeugen Verdächtige werden. Daraus abzuleiten, man solle sich nicht als Zeuge melden, ist schon sehr weit hergeholt. Hätte sich T. nicht gemeldet, hätte die Soko sicher früher oder später den Jogger ausfindig gemacht. Er war ja gesehen worden.

Zuletzt: Fehler aufzudecken und anzuprangern ist gut. Wegen eines faulen Apfels aber gleich den ganzen Baum in die Tonne zu hauen, das ist übertrieben. Es wird viele Fälle geben, in denen die Rosenheimer Polizei gute Arbeit geleistet hat. Da alle Beamten in Haftung zu nehmen, gar der Bevölkerung abzuraten, sich an die Polizei zu wenden, diese Polemik ist weder sachlich noch sachdienlich.


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06.12.2025 um 20:35
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eine einmal angenommene Verdachtslogik kann sich festsetzen, obwohl eventuell wesentliche Eckdaten noch nicht belastbar geklärt waren. Hier beispielsweise Hannas Handydaten, bei Genditzki der angeblich unterschlagene hohe Geldbetrag und bei Rupp die fehlende Leiche und das fehlende Motiv. Das passiert auch noch häufiger: Zum Beispiel bei den NSU-Morden die Annahme, die Türkenmafia habe gemordet, beim Mord an der Polizistin Kiesewetter gar, es müssten "Zigeuner" gewesen sein. Stereotypen und Vorurteile weisen vielleicht in der Praxis hin und wieder auch in die richtige Richtung, sollten aber keinesfalls die Ermittlungsrichtung vorgeben.

Da würde etwas mehr Wissenschaftlichkeit gut tun, anstatt nur auf den Berufsethos/-pathos ("Den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.") oder gar den ureigenen Jagdinstinkt zu setzen. Stattdessen die eigenen Erkenntnisse als relativ betrachten, immer wieder anzuzweifeln und gegenzuchecken, Alternativen zu denken, anstatt in felsenfester Selbstgewissheit "den Fall schnell zu Ende zu bringen".
Da bin ich voll bei dir.

Und ich finde es schon richtig, dass es da Konsequenzen geben muss.

Was mich allerdings interessieren würde wie sehr die EB von oben Druck bekommt, dass ein Fall schnell gelöst werden muss um auch den finanziellen Aspekt im Rahmen zu halten oder/und gut dazustehen vor einer Wahl/Beförderung?
Weiß das jemand, wie es im wahren Leben dort abläuft?


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06.12.2025 um 21:05
Zitat von AgrimonyAgrimony schrieb:Was mich allerdings interessieren würde wie sehr die EB von oben Druck bekommt, dass ein Fall schnell gelöst werden muss um auch den finanziellen Aspekt im Rahmen zu halten oder/und gut dazustehen vor einer Wahl/Beförderung?
Weiß das jemand, wie es im wahren Leben dort abläuft?
Aus eigener Erkenntnis:

Natürlich kann ein Fall eine politische Dimension bekommen. V.a. wenn das mediale Echo groß ist. Und dann kann es auch Druck geben, wobei bei einem ungeklärten Verbrechen Druck nicht zur Aufklärung beiträgt. Also wird von den Verantwortlichen häufiger gefragt: "Was braucht ihr?" Und: "Macht es ordentlich!" Kein Politiker will einen Skandal oder solche Griffe daneben, wie jetzt hier.

Inhaltlich würde sich aber ein Politiker (ein Innen- oder Justizminister) oder ein hoher Beamter (Polizeipräsident) zurückhalten. Warum? Er will nicht verantwortlich sein. Also delegiert man das nach unten ("Macht mal, und möglichst schnell bitte."), aber nur informell. Da gibt es auch keine großen Ansprachen, sondern eher subtile Andeutungen. Oft ist für jeden Beamten, der Zeitung liest, klar, was die Oberindianer gerne hätten. Aber zugleich stehen die Ermittlungen ja unter staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Aufsicht, natürlich will man die Tat rechtssicher beweisen.

Eine Soko, so wie hier mit 60 Leuten, die kann aber nicht ewig ermitteln, dann werden die Leute wieder abgezogen. Oft nach ein paar Wochen. Es gibt ja auch noch andere Straftaten. Eine Kernmannschaft macht dann nochmals für ein paar Monate weiter. Ich glaube, die unmittelbar mit dem Fall betrauten Leute haben da durchaus Einfluss, sie kennen sich ja am besten aus. Es dürfte eher selten zum Konflikt kommen. Aber das gibt es, dass dann nach Meinung des Soko-Leiters "kurz vor dem Durchbruch" die Zahl kräftig verringert wird.

Für Wahlen spielt so ein Fall eigentlich keine Rolle. Die Wahlentscheidungen der Bürger hängen schlicht von vielen anderen Faktoren ab. Innere Sicherheit ist immer ein Thema, aber ich denke, die Polizei hat gerade bei der Aufklärung von Tötungen bundesweit einen guten Ruf. Beförderungen hängen noch von vielen anderen Faktoren ab, die Aufklärungsquote dürfte da keine so große Rolle spielen, weil alle wissen dürften, dass das Mannschaftssport ist. Eher schon gute Führungsqualitäten oder Zuverlässigkeit.

Die hier scharf kritisierte Beamtin ist schon EKHK (Erste Kriminalhauptkommissarin), da geht es nicht mehr weiter (die meisten Kriminalbeamten werden KHK). Die Kritik wird sicher registriert, man versucht dann vielleicht, ihr beim nächsten komplexeren Fall einen Beamten zur Seite zu stellen, der etwas "aufpasst". Vielleicht wird sie (mit einem gewissen zeitlichen Abstand) ins Referat für Betäubungsmittel umgesetzt, weil dort ganz dringend eine Leitung gebraucht wird.


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