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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.166 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.11.2025 um 16:19
@Rigel92
Wenn ich einen Kriminalfall verfolge frage ich mich immer, ob ich den Angeklagten verurteilt hätte / was wirklich passiert ist. In ganz vielen Streitfällen hier bei Allmy bin ich auf der Seite des Gerichts. Bereits im ersten Prozess hier hatte ich allerdings das Gefühl, dass man den Angeklagten bei der (bereits damaligen) Beweislage nicht hätte verurteilen dürfen. Das haben andere offenbar auch so gesehen. Aber wir haben da wohl alle unterschiedliche Ansichten, was auch okay ist. Diejenigen, die eine Verurteilung für richtig halten verteidigen das erste Urteil, die anderen "zerpflücken" es. Ich halte daher die Argumentation um das erste Urteil für einen Stellvertreterstreit, der sich eigentlich um die Schuldfrage des Angeklagten dreht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.11.2025 um 16:30
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Gendetzki wurde im Wiederaufnahmeverfahren wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Das dürfte T. nur dann passieren, wenn die Gutachter hier nunmehr eine Gewalttat nahezu vollständig ausschließen würden.
Abgesehen davon, dass er nicht Gendetzki heißt, ist auch der Rest von dem, was Du schreibst, zu vereinfacht dargestellt.

Ich zitiere mal die relevanten Stellen aus dem Badewannen-Urteil:
73
Diese Überzeugung beruht maßgeblich darauf, dass zum einen aus rechtsmedizinischer Sicht ein Unfallgeschehen nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich ist, und dass zum anderen keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen würden, dass L. K. Opfer eines Tötungsdelikts geworden wäre. Da somit schon kein Tötungsdelikt begangen wurde, kann sich dementsprechend auch der Angeklagte eines solchen nicht schuldig gemacht haben.
113
Aus rechtsmedizinischer Sicht ist ein Unfallgeschehen nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich. Tatsächliche Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen würden, dass L. K. Opfer eines Tötungsdelikts geworden wäre, liegen nicht vor.
135
d. Wie der biomechanische Sachverständige Prof. Dr. S3., Leiter des Instituts für Modellierung und Simulation biomechanischer Systeme der Universität St., in seinem Gutachten überzeugend, widerspruchsfrei und von großer Sachkunde getragen ausführte und durch computergestützte Simulationen nachvollziehbar belegte, sei es ohne weiteres möglich, dass L. K. aus verschiedenen Ausgangspositionen vor der Badewanne – insbesondere auch aus einer Position im linken Bereich vor der Badewanne, außerhalb des Schwenkbereichs der Badezimmertür, frontal vor der Badewannenarmatur – in die Badewanne gestürzt sei und hierbei eine im Wesentlichen der Auffindesituation entsprechende Endlage erreicht habe.
150
Dies erlaube aus biomechanischer Sicht die Schlussfolgerung, dass ein Sturz in die Wanne nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich sei.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-16324?hl=true

Die Gutachter haben also auch dort eine Gewalttat NICHT "nahezu vollständig ausgeschlossen".

Ich habe übrigens auch beide Urteile gelesen, wenn auch das Badewannen-Urteil erst nach dem von ST. Gerade weil mir die beiden Fälle so extrem ähnlich erschienen. Und ich verstehe überhaupt nicht, wie man hier keine Parallelen sehen kann.

Und ich bin mir sicher, Frau Rick hatte auch diverse Déjàvus beim Fall ST.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.11.2025 um 20:48
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ich sehe Du machst hier schwere Logik-Fehler. Der Fall G bewertest Du anhand der neuen Gutachten, die zu den Zeiten der ersten Gutachten gar nicht vorlagen.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Woher hättest Du diese Weisheit ohne die neuen Gutachten und ohne das neue Urteil.
Also ein Logikfehler ist das sicher nicht, wenn mein Vergleichs- oder Bewertungsmaßstab falsch wäre.

Nein, die neuen Gutachten gab es noch nicht, als ich das Urteil gelesen hatte (etwa 2014). Es war die Zeit, in der Mollath, Ulvi K., Familie Rupp, Bence Toth und weitere ein kritisches Licht auf die Ermittlungsbehörden bzw. die bayerische Justiz warfen. Der Badewannen-Fall ist für mich das mit Abstand eindeutigste Fehlurteil, weil es keine Tatsachengrundlagen für die Annahmen der Tatgerichte gab und weil das Motiv willkürlich bestimmt wurde.

SpoilerBei G. war nicht nur das Foto der Toten mit Schieflage in der Badewanne irritierend, die keine äußeren Verletzungen bis auf zwei Hämatome aufwies, die auch beim Sturz in die Wanne entstanden sein könnten. Es gibt ja durchaus mehr Morde mit Badewanne als Tatwerkzeug, auch sind Senioren immer wieder die Opfer. Aber diese Lage war untypisch.

Ebenso untypisch war der Wechsel der Bezugstat im Prozess. Nach Anklageerhebung kam Staatsanwaltschaft und Gericht das Motiv abhanden. G. konnte nachweisen, dass er keine 8.000 Euro unterschlagen hatte, was im Ermittlungsverfahren Dreh- und Angelpunkt war. Und auch ansonsten nichts, außer regelmäßigen Kontakt zum Opfer und viel Phantasie. Aus Mord aus Habgier wurde plötzlich Mord in Verdeckungsabsicht. Was verdeckt werden sollte, das wusste das Gericht nicht. Womit die beiden Hämatome verursacht worden sind, auch nicht. Es nahm an, der Angeklagte habe das Opfer im Wohnzimmer bewusstlos geschlagen und ins Badezimmer verbracht. Es gab aber keine Spuren, dass ein Körper in der Wohnung bewegt worden wäre. Es gab eben nichts außer einer Vermutung: Nämlich dass ein Tötungsdelikt vorlag.

Der BGH hat dann das Urteil aus formellen Gründen aufgehoben, weil kein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO ergangen war. Und die Justiz hat dann den ersten Prozess bestätigt, wobei das Urteil schon von Anfang an feststand (s.u.).
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 06.10.2025:"Die bayerische Justiz irrt sich nie. Niemals. Und wenn sie sich doch einmal irren sollte, dann tun wir alles, bis zur Selbstaufgabe, das nicht zuzugeben."
Das Zitat ist von mir. Aber ich bin nicht der Einzige, Gisela Friedrichsen sieht es ähnlich:
Allerdings gibt es Fälle, in denen sich der Eindruck einstellt, ein Prozeß steuere ein bestimmtes Ziel an (zum Beispiel die Bestätigung des Urteils aus der ersten Instanz, weil sich die Richter-Kollegen gewiss nicht geirrt haben).
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mord-an-seniorin-das-zweite-lebenslang-fuer-den-hausmeister-a-809729.html
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich habe übrigens auch beide Urteile gelesen, wenn auch das Badewannen-Urteil erst nach dem von ST. (...) Und ich verstehe überhaupt nicht, wie man hier keine Parallelen sehen kann.
Das hängt davon ab, an welchen Punkten man seine Geraden fixiert. Im Falle G. war das Opfer 87, extrem schwach auf den Beinen, kam gerade aus dem Krankenhaus. Stürze von alten Menschen sind die häufigste Unfallart mit tödlichen Folgen. Es gab kein Motiv, keine belastenden Indizien, das ganze Urteil beruhte auf der Annahme, dass die alte Dame nie im Leben an diesem Tag ihre Wäsche in der Wanne habe einweichen wollen.

Hanna war dagegen 23 und die Annahme, dass sie nicht im Bärbach ein Bad nehmen wollte, ist jetzt nicht fernliegend. Sie hat zudem einen Notruf abgesetzt und hat Verletzungen, bei denen lt. erstem Urteil eine Verursachung durch Treiben im Hochwasser durch die Gutachter ausgeschlossen wurde. Im Gegensatz zum Fall G. gibt es tatsächlich positive Hinweise auf eine Gewalttat.
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Diejenigen, die eine Verurteilung für richtig halten verteidigen das erste Urteil, die anderen "zerpflücken" es. Ich halte daher die Argumentation um das erste Urteil für einen Stellvertreterstreit, der sich eigentlich um die Schuldfrage des Angeklagten dreht.
Im Prinzip sicher. Wobei meine "Nullhypothese", bevor ich mich mit einem Urteil beschäftige, immer ist: Der Verurteilte ist unschuldig. Und auch hier kann ich mich nicht entscheiden: T. ist schuldig oder unschuldig. Ich kann nur sagen: Auf Grundlage der im Urteil dargestellten Beweise konnte T. vom ersten Gericht verurteilt werden. Aber ich bin nicht das Gericht oder kein Sachverständiger und kann nicht seriös meine Einschätzung an die Stelle derjenigen setzen, die sich viel intensiver und langfristiger mit einer Frage beschäftigt haben, als ich es je könnte.

Klar reden wir alle mit, bei Schuld oder Unschuld, haben eine Meinung, können uns mit dem Angeklagten, den Opfern oder den Prozessbeteiligten identifizieren. Und das soll auch so sein, sonst wären die Verfahren nicht öffentlich. Trotzdem ist unsere Meinung vor den Screens oder Displays wenig qualifiziert. V.a. sollte man sich klar sein, dass man sehr viel eben nicht weiß - auch wenn man eine Meinung hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.11.2025 um 21:19
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das hängt davon ab, an welchen Punkten man seine Geraden fixiert. Im Falle G. war das Opfer 87, extrem schwach auf den Beinen, kam gerade aus dem Krankenhaus. Stürze von alten Menschen sind die häufigste Unfallart mit tödlichen Folgen. Es gab kein Motiv, keine belastenden Indizien, das ganze Urteil beruhte auf der Annahme, dass die alte Dame nie im Leben an diesem Tag ihre Wäsche in der Wanne habe einweichen wollen.
Ich finde, gerade durch Deine Zusammenfassung wird ersichtlich, dass die Parallelen geradezu frappierend sind.

Das Opfer war stark alkoholisiert - Stürze von alkoholisierten Menschen in Gewässer sind nicht ungewöhnlich.
ST hatte genausowenig ein Motiv - oder andersrum: Im Badewannenfall wurde dem G. ebenso ein Motiv unterstellt, nämlich Geldsorgen (deshalb Diebstahl), wie dem ST jetzt mit dem sexuellen Interesse (deshalb Übergriff). In beiden Fällen nur unbewiesene Annahmen.
Bei G. gab es natürlich (vermeintlich) belastende Indizien, sonst wäre er ja gar nicht verurteilt worden. Bei ST ähnlich, nur dass er nicht mal rechtskräftig verurteilt wurde.
Und: Das ganze Urteil beruht auf der Annahme, dass ST eine Extrarunde gelaufen ist.

Ich frage mich gerade eher, wo man hier noch deutliche Unterschiede erkennen kann...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.11.2025 um 21:23
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:
Faradayscher Käfig beim Auto – was ist das und wie funktioniert es?
https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/fahren-bei-gewitter-was-beachten
Zum Schluß ist H zwischen Punkt 4 und 5 kurz in ein Auto gestiegen, womöglich würde das die Vergrößerung der Radien erklären.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:orsicht mit solchen Behauptungen. Da ist man ganz schnell bei der Beschuldigung, dass hier eine Rechtsbeugung vorliegt (Ich glaube auch kaum, dass sich ein absichtliches Handeln bzw. eine absichtliche Unterlassung beweisen lässt.):
Wie beurteilst du das, wenn die Vorsitzende selbst einräumt, dass sie es der Verteidigung absichtlich vorenthalten hat?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das hängt davon ab, an welchen Punkten man seine Geraden fixiert. Im Falle G. war das Opfer 87, extrem schwach auf den Beinen, kam gerade aus dem Krankenhaus. Stürze von alten Menschen sind die häufigste Unfallart mit tödlichen Folgen. Es gab kein Motiv, keine belastenden Indizien, das ganze Urteil beruhte auf der Annahme, dass die alte Dame nie im Leben an diesem Tag ihre Wäsche in der Wanne habe einweichen wollen.

Hanna war dagegen 23 und die Annahme, dass sie nicht im Bärbach ein Bad nehmen wollte, ist jetzt nicht fernliegend. Sie hat zudem einen Notruf abgesetzt und hat Verletzungen, bei denen lt. erstem Urteil eine Verursachung durch Treiben im Hochwasser durch die Gutachter ausgeschlossen wurde. Im Gegensatz zum Fall G. gibt es tatsächlich positive Hinweise auf eine Gewalttat.
Es kommt auch immer darauf an wie man es formuliert, wie du schön gezeigt hast.

Sowohl im G als auch im ST Fall haben die Sachverständigen einen Unfall ausgeschlossen. (Deiner Meinung nach, wäre es dann ja sehr schwer einen Verdächtigen freizusprechen, also müsste doch im G Fall auch alles richtig gelaufen sein.) In beiden Fällen gab es schwache wehrlose Opfer, bei denen ein Unfall aus diesem Grund schon relativ wahrscheinlich ist: einmal eine 87 Jährige nach Krankheit und einmal eine 23 Jährige mit 2,06 Promille. In beiden Fällen wurden einfache Erklärungen einfach ausgeschlossen, im G Fall wurde behauptet, dass es ausgeschlossen sei, dass das Opfer die Badewanne einlassen würde, weil sie weder baden gehen würde noch Bekleidung einweichen würde und im ST Fall wurde einfach ausgeschlossen, dass H in den Bach fallen könnte, weil sie nicht austreten, oder sich übergeben würde. In beiden Fällen gab es ähnliche Allerwelts-Motive, bei G Habgier, weil er als Hausmeister nicht reich war und bei ST sex. Interesse wegen Pornokonsum bei einem Heranwachsenden. Dass noch Diana U. und Adamec in beiden Fällen beteiligt waren, rundet das Bild der Gemeinsamkeiten meiner Meinung nach ab.


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09.11.2025 um 21:28
@Origines
Ich glaube niemand vermutet, dass Hannah baden gehen wollte. Es gab allerdings durchaus Fälle in denen jemand betrunken nicht mehr nach Hause gekommen ist und ertrunken im See / Fluss aufgefunden wurde, also offenbar ins Gewässer gestürzt ist und es nicht mehr herausgeschafft hat. Ich habe Zweifel, ob man einen Unfall mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen kann. Aber selbst wenn man von einem Täter /Angriff ausgeht: Kann man hier wirklich sicher sein, dass es der Angeklagte war und kein Unbekannter, der ebenfalls im Bereich der gut besuchten Disko unterwegs war?
Für diese Frage muss man auch kein Gericht oder Sachverständiger sein. Auch Schöffen können und müssen ihr Urteil auf Grundlage von allem, was sie vor Gericht hören und sehen fällen. Du hast insofern Recht, dass wir nicht vor Ort waren und die Aussagen nur gefiltert durch die Berichterstattung mitbekommen und so auch keinen direkten eigenen Eindruck der Zeugen u.a. gewinnen konnten. Da die Berichterstattung aus der Hauptverhandlung allerdings sehr ausführlich / wohl weitgrhend umfassend war, verstehe ich nicht was du damit meinst, dass "wir hier sehr viel nicht wissen".


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09.11.2025 um 21:42
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wie beurteilst du das, wenn die Vorsitzende selbst einräumt, dass sie es der Verteidigung absichtlich vorenthalten hat?
@rabunsel:
Mir ist nicht bekannt, dass die Vorsitzende das eingeräumt hätte, aber wenn du eine valide Quelle dafür hast, ändere ich natürlich meine Meinung. Du bist ja normalerweise sehr gut informiert.


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09.11.2025 um 21:42
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Badewannen-Fall ist für mich das mit Abstand eindeutigste Fehlurteil, weil es keine Tatsachengrundlagen für die Annahmen der Tatgerichte gab und weil das Motiv willkürlich bestimmt wurde.
Ja, kann ich so unterschreiben - bis dann das meiner Meinung nach "allereindeutigste" Fehlurteil gefällt wurde, nämlich das am 19.3.2024.
Auch da gab es keine Tatsachengrundlagen, sondern nur wirre oder nicht glaubhafte Zeugenaussagen, fiktive Tatabläufe, fiktive Tatorte, fiktive Tatwerkzeuge und eine fiktive Laufroute. Und ein völlig willkürliches Motiv (das man sich letztendlich erzwungenermaßen aus den anderen Annahmen herleiten musste).


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09.11.2025 um 21:50
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Mir ist nicht bekannt, dass die Vorsitzende das eingeräumt hätte, aber wenn du eine valide Quelle dafür hast, ändere ich natürlich meine Meinung. Du bist ja normalerweise sehr gut informiert.
Die Stelle aud dem BGH-Beschluss:
Die Bedenken gegen die
einseitige Erörterung des Inbegriffs der Hauptverhandlung und damit gegen die
gebotene Neutralität hat die Vorsitzende am 19. Februar 2024 vertieft, indem sie
ausgeführt hat, weitere Rechtsgespräche mit der Verteidigung seien hinfällig ge-
wesen, weil diese ohnehin auf Freispruch auf der Grundlage eines angenomme-
nen Unfallgeschehens beharren würde. Anfragen zu rechtlichen Hinweisen seien
damit in diese Richtung „obsolet“ gewesen.
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=123a63821296c8a9e44391390328cf10&nr=141309&anz=64&pos=3


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09.11.2025 um 22:33
@rabunsel:
Danke für die angegebene Quelle, ich denke aber, wir meinen unterschiedliche Dinge:

1. Der Hauptvorwurf gegen die Vorsitzende war doch, dass sie die Verteidigung nicht über ihre Gespräche mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft informiert hat.
Dazu schreibt der BGH:
Ein Ausdruck der vorgenannten und weiterer E-Mails, in denen sich der
Staatsanwalt und die Vorsitzende auch über weitere geplanten Ermittlungen aus-
tauschten, gelangte zum Sonderheft „Nachermittlungen II“, in welches in der Fol-
gezeit DNA-Spurengutachten hinzugefügt wurden. Zur Hauptakte nahm die Vor-
sitzende die E-Mails hingegen nicht. Am 4. Januar 2024 erteilte sie in der Haupt-
verhandlung den Hinweis, der Angeklagte könne wegen gefährlicher Körperver-
letzung gemäß § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 StGB in Tatmehrheit oder Tateinheit
mit Mord in Verdeckungsabsicht oder mit Totschlag verurteilt werden. Dabei er-
wähnte die Vorsitzende die E-Mails nicht, von denen auch die anderen Kammer-
mitglieder bis zum Befangenheitsantrag keine Kenntnis hatten.
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=123a63821296c8a9e44391390328cf10&nr=141309&anz=64&pos=3
RN 7

2. Die Ansicht der Vorsitzenden, "weitere Gespräche mit der Verteidigung seien hinfällig gewesen, weil ...".

Ich habe aber den 1. Punkt gemeint. Hier kann ich keinen Nachweis sehen, dass die Vorsitzende absichtlich der Verteidigung die Informationen über ihren Email-Verkehr mit der STA vorenthalten hat.


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09.11.2025 um 23:11
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich habe aber den 1. Punkt gemeint. Hier kann ich keinen Nachweis sehen, dass die Vorsitzende absichtlich der Verteidigung die Informationen über ihren Email-Verkehr mit der STA vorenthalten hat.
Ich verstehe nicht, wieso du daraus zwei voneinander getrennte Punkte machst?

Der Vorwurf den Austausch nicht offengelegt zu haben, hat zu einem Befangenheitsantrag geführt, dieser wurde von der 1. Jugendkammer abgelehnt und der BGH hat beschlossen, er sei zu unrecht abgelehnt worden und die Richterin hätte nicht mehr mitwirken dürfen. Die Richterin hat ungefragt Stellung zu dem Befangenheitsvorwurf genommen und hat behauptet, sie sei gar nicht befangen (darauf kommt es ja bekanntlich nicht an) und dass sie den Austausch deshalb nicht offen gelegt hat, weil sie fand die Verteidigung hätte das nicht wissen müssen.

Also Punkt 2 bezieht sich auf Punkt 1. Punkt 2 ist die Erklärung der Vorsitzenden für Punkt 1: Die Vorsitzende erklärt in ihrer Stellungnahme an den BGH, dass sie den E-Mail Austausch deswegen vorenthalten habe, weil sie meinte die Verteidigung müsste das nicht wissen, weil die eh festgelegt sind.

Damit bringt sie doch ganz klar zum Ausdruck, dass es kein Versehen war sondern Absicht. Deswegen weist auch der BGH explizit darauf hin, dass die Erklärung die Bedenken noch vertieft haben.

Wie kann man denn überhaupt eindeutiger Absicht beweisen, als es hier der Fall ist?


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10.11.2025 um 08:22
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich verstehe nicht, wieso du daraus zwei voneinander getrennte Punkte machst?
@rabunsel:
Selbstverständlich sind das 2 verschiedene Punkte. Ich versuche es nochmal zu erklären:

1. Informationspflicht der Vorsitzenden:
Um das Verfahren transparent zu halten, müssen die Informationen über den Inhalt der Emails mit der STA (in geeigneter Form) an die Verteidigung gegeben werden. Das ist eine "einseitige Kommunikation", nämlich

Vorsitzende ---> Verteidigung.

2. Die Meinung der Vorsitzenden zu Gesprächen mit der Verteidigung:
Hier war die Vorsitzende der Meinung, eine "wechselseitige Kommunikation" mit der Verteidigung über den "Inbegriff der Hauptverhandlung" (BGH) wären sinnlos und deshalb hat sie diese unterlassen. Hier wäre es um eine Kommunikation der Art

Vorsitzende <---> Verteidigung

gegangen.

Das ist so ähnlich, wie wenn du ein Auto mit Motorschaden hast und überlegst, ob es sich noch lohnt, das Auto wieder instandzusetzen. Wenn dann noch kaputte Bremsen dazukommen, wirst du das Auto verschrotten.
Der Motorschaden ist Punkt 1, die kaputten Bremsen sind Punkt 2. Natürlich betrifft es den gleichen Gegenstand, nämlich das Auto, aber es sind 2 unterschiedliche Punkte.

Folgerichtig schreibt das BGH:
Die Bedenken gegen die
einseitige Erörterung des Inbegriffs der Hauptverhandlung und damit gegen die
gebotene Neutralität hat die Vorsitzende am 19. Februar 2024 vertieft, indem sie
ausgeführt hat, weitere Rechtsgespräche mit der Verteidigung seien hinfällig ge-
wesen ...
(Hervorhebung durch mich.)

Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=123a63821296c8a9e44391390328cf10&nr=141309&anz=64&pos=3 RN 13

Der BGH führt also einen weiteren Punkt an ("vertieft"), der sich auch zeitlich vom 1. Punkt unterscheidet.

Selbstverständlich ist es dir unbenommen, dies weiterhin anders zu sehen. Damit kann ich gut leben.


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10.11.2025 um 08:32
Korrektur: "Folgerichtig schreibt der BGH" muss es natürlich heißen.


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10.11.2025 um 09:02
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Hier war die Vorsitzende der Meinung, eine "wechselseitige Kommunikation" mit der Verteidigung über den "Inbegriff der Hauptverhandlung" (BGH) wären sinnlos und deshalb hat sie diese unterlassen. Hier wäre es um eine Kommunikation der Art
Da kann man nicht trennen. Was gehört zur "wechselseitigen" Kommunikation? Eine Partei muss erst die Kommunikation beginnen.

Dazu gibt zwei Ursachen.


  1. Entweder A hat einen neue Informationen und teilt sie B mit oder stellt dazu B eine Frage
  2. A möchte etwas von B wissen und stellt eine Frage.


Natürlich könnte A auch hellseherische Fähigkeiten haben und wissen, dass B etwas weiß und stellt dazu B eine Frage. Aber das Menschen hellseherische Fähigkeiten haben, ist weder juristisch noch wissenschaftlich belegt, das können wir daher weg lassen.


Hier im vorliegenden Fall hatte Aßbichler neue Information, die sie laut dem BGH-Beschluss an die Verteidigung hätte weiter geben sollen. Da Aßbichler jedoch bewusst mit der Verteidigung keinen Dialog mehr führen und damit auch aufbauen wollte, hat sie bewusst den weiteren Verlauf eines Gesprächs verhindert.

Dein Beispiel ist komplett verworren, da stellst Du nur Tatsachen dar, ohne jegliche konkrete Kommunikation. Wie Du von den Tatsachen erfahren haben willst, welche Kommunikation dahinter steckt, bleibt vollkommen im Dunkeln.

Hätte Aßbichler die Information weiter gegeben, wäre in der Verhandlung das weitere "Gespräch" (in Form eine öffentlichen gerichtlichen Auseinandersetzung) geführt worden. Vielleicht hätte die Verteidigung dabei weitere Anträge (z:B. ein Glaubwürdigkeitsgutachten etc.) gestellt.


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10.11.2025 um 09:02
Man stelle sich mal für einen Moment vor, dass Hannas Handy als allererstes gefunden worden wäre und die Datenpunkte mit der gebührenden Genauigkeit interpretiert worden wären. Dann kann man folgendes 'erkennen':

- Hanna merkt spätestens ab Punkt 4 dass sie verfolgt wird (entweder durch Geräusche oder den Lichtkegel der Stirnlampe oder beides)
- Sie wechselt bei Punkt 5 die Strassenseite und tut so bis Punkt 6 als würde sie umkehren.
- ST ist bewusst, dass hier direkt an der Strasse kein geeigneter Ort für den nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ist, geht/läuft weiter und biegt bei der ersten Gelegenheit nach links ab und ist somit für Hanna ausser Sichtweite.
- Hanna überquert dann trotzdem erstmal die Strasse bis Punkt 8 bevor sie wieder zurück wechselt und bei Punkt 9 die kleinen Brücke passiert.
- Nach dem Überklettern der kleinen Tür überquert sie in erhöhtem Tempo bei den Punkten 10 und 11 den Parkplatz.
- Bei Punkt 12 erreich sie dann die südliche Ecke der Talstation der Kampenwandbahn und versucht zu telefonieren, erreicht aber niemanden.
- Sie geht dann weiter in südliche Richtung bis zum Bärbach wo dann der Angriff durch ST im Schutz diverser Hecken und mit dem bekannten Ergebnis erfolgt.

Warum ST?
Weil er sehr früh von einer umgebrachten Frau in Aschau faselte und auf Nachfrage diese Information von seiner Mutter bekommen haben will. Diese könnte man zwar fragen woher sie das zu einem so frühen Zeitpunkt wusste und warum sie diese Neuigkeit auch sonst niemand erzählt hatte, sie kann sich aber ganz entspannt auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen und schweigen wie ein Grab.

Mir persönlich ist es dabei vollkommen egal ob ST verurteilt oder freigesprochen wird, ein Freispruch hätte den Vorteil, dass er evtl. eines Tages Steuern und Sozialabgaben bezahlt die dann über diesen Weg auch mir wieder zugute kämen. Im Übrigen wäre er weder der erste noch wird er der letzte Mörder sein der frei rumläuft, das ist das allgemeine Risiko mit dem wir alle leben müssen.


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10.11.2025 um 09:21
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Warum ST?
Weil er sehr früh von einer umgebrachten Frau in Aschau faselte und auf Nachfrage diese Information von seiner Mutter bekommen haben will. Diese könnte man zwar fragen woher sie das zu einem so frühen Zeitpunkt wusste und warum sie diese Neuigkeit auch sonst niemand erzählt hatte, sie kann sich aber ganz entspannt auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen und schweigen wie ein Grab.
Wie kommst du darauf, dass sie sonst niemandem davon erzählt hat. Der Ehemann/Schwestern und Tanten schweigen ja auch.

Interessant wäre das mit dem Schweigen auch höchstens, wenn man sicher davon ausgehen könnte, dass sie deshalb schweigt, weil sie ihn in genau diesem Punkt belasten könnte, wenn auch dann immer noch nicht rechtlich verwertbar.

Aber hier kann man aus dem Schweigen gar nichts ableiten, weil der Angeklagte schweigt und es viele Punkte und Gründe dafür geben kann. Es kann auch einfach ein Rat der Verteidigung sein.

Ganz abgesehen davon, dass die Beweisaufnahme bisher nicht zeigt, dass man davon ausgehen kann, dass ST besonders früh informiert war und somit muss auch die Mutter nicht früh informiert gewesen sein.
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Mir persönlich ist es dabei vollkommen egal ob ST verurteilt oder freigesprochen wird, ein Freispruch hätte den Vorteil, dass er evtl. eines Tages Steuern und Sozialabgaben bezahlt die dann über diesen Weg auch mir wieder zugute kämen
Und wenn er als Mörder verurteilt wird, würde er von 30 bis 67 nichts mehr arbeiten?


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10.11.2025 um 10:35
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Sie geht dann weiter in südliche Richtung bis zum Bärbach wo dann der Angriff durch ST im Schutz diverser Hecken und mit dem bekannten Ergebnis erfolgt.
So ein Quatsch, soviel Zeit blieb doch gar nicht. Die Ermittler haben es ja gerade so geschafft, den Angriff Ecke Kampenwandstraße irgendwie ins Zeitschema zu pressen.
Vergiss nicht, er hat ihr angeblich auch noch Hose und Jacke ausgezogen und sie in den Bärbach gezerrt.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es kann auch einfach ein Rat der Verteidigung sein.
Frau Rick hat ja sogar klar gesagt, dass sie ihren Mandanten nicht reden lassen wird. Und das ist wohl eher die Regel als die Ausnahme.
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Mir persönlich ist es dabei vollkommen egal ob ST verurteilt oder freigesprochen wird,
Dir persönlich scheint es auch egal zu sein, ob er schuldig ist oder nicht, sonst würdest Du nicht so derart unrealistische Szenarien konstruieren.


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10.11.2025 um 11:42
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es bedarf also nicht zwingender, auch nicht mehr oder weniger wahrscheinlicher Folgerungen aus bestimmten Tatsachen, sondern es ist ausreichend, wenn die Folgerung möglich ist. Es gibt Grenzen (haben wir auch schon x-fach besprochen)...
Das ist aus juristischer Sicht korrekt, aber das ist vermutlich der Knackpunkt bei vielen kleinteiligen Diskussionen hier. Ja, so kann ein Gericht urteilen und es ist auch rechtlich nicht zu beanstanden.

Das ändert aber nichts an der subjektiven Einschätzung vieler, das man auf Basis nicht eindeutig interpretierbarer Erkenntnisse, einiger weniger Indizien eigentlich kein Urteil sprechen SOLLTE , selbst wenn dann einmal ein potentieller Täter "davonkäme". Und nein, das ist keine allgemeine Kritik an Indizienverfahren, die soll und muss es geben, aber das Fehlen jeglicher Beweise kann nicht einfach durch richterliche Überzeugung ersetzt werden, damit strapaziert man die freie richterliche Beweiswürdigung definitiv über und öffnet Willkür Tür und Tor.

In diesem Fall gibt es einige wenige belastende Indizien ( die meist selbst nicht mal klar belegt sind )
und eine Menge sehr diffuser Ermittlungsergebnisse die zu viel Spielraum für Interpretation legen.


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10.11.2025 um 11:57
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Der BGH führt also einen weiteren Punkt an ("vertieft"), der sich auch zeitlich vom 1. Punkt unterscheidet.
Sorry, aber da irrst du dich.

Auch wenn ich fälschlicherweise gedanklich schon im nächsten Abschnitt war und es nicht um die Stellungnahme an den BGH geht, sondern um die Stellungnahme zum Befangenheitsantrag.

Nur damit wir alle vom selben reden. Am 19.02.2024 fand keine Verhandlung statt, sondern die Rick hat den Befangenheitsantrag eingereicht, zu diesem hat die Richterin dann Stellung genommen. Die nächsten Verhandlungstermine 20.02. und folgende entfielen, am 07.02.2024 wurde dem Befangenheitsantrag nicht stattgegeben und am 29.02.2024 ging es im Prozess wieder weiter.

Also am 19.02.2024 fand keine weitere Situation statt, aus der man einen weiteren Punkt kreieren könnte. Am 19.02.2024 hat die Vorsitzende zum Befangenheitsantrag Stellung genommen, diese Stellungnahme war aber nicht geeignet die Bedenken auszuräumen, sondern im Gegenteil die Bedenken (dass die Vorsitzende sich einseitig zu dem "Inbegriff der Hauptverhandlung" (Änderung der Anklage) ausgetauscht habe) wurden sogar noch vertieft.


Wenn man bei deinem Auto Beispiel bleiben will, wäre es so:

Jemand hat ein Auto mit Motorschaden und überlegt, ob er es nochmal richten soll, oder ob er es verkaufen soll. Dann fällt ihm wieder ein, dass er den Motorschaden ja absichtlich verursacht hat, weil er eigentlich nur nach einem Grund gesucht hat, das Auto loszuwerden. (Selbst wenn ihm das erst einige Tage später einfällt, ist es keine eigene Situation)

Natürlich ist es die unbenommen, das weiterhin anders zu sehen. Damit kann ich gut leben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.11.2025 um 12:29
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:07.02.2024
Korrektur: 27.02.2024


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