Hanna W. tot aus der Prien geborgen
um 09:01Verstehst Du es wirklich nicht oder ist das wieder irgendeine Provokation?Sherlock_H schrieb:Die Vorwürfe gegen die Polizei werden immer lächerlicher. Auf der einen Seite wird behauptet, ST hätte viel früher nicht als Zeuge, sondern als Beschuldigter vernommen werden müssen. Auf der anderen Seite wird behauptet, ST hätte überhaupt nicht Beschuldigter sein dürfen.
Ja was denn nun? Eigentlich gab es keine Indizien, aber diese gab es schon viel früher? Diese Argumentation widerspricht sich doch, das sollte eigentlich jedem einleuchten.
Die Ermittler mussten sich natürlich irgendwelche Indizien zusammensammeln, sonst wäre eine Verhaftung kaum gerechtfertigt gewesen. Aber das bedeutet nun mal gleichzeitig, dass ST nicht mehr nur als Zeuge vernommen wurde, sondern ggf. schon den Beschuldigtenstatus hatte.
Es geht hier um die Sicht der Ermittler! Die haben agiert nach dem Motto: "Ich suche mir zwar belastende Indizien zusammen, aber tue bis zum Schluss so, als wäre er noch ganz normaler unbelasteter Zeuge".
Für mich (und auch für das neue Gericht übrigens, falls das nicht klargeworden ja) gab es keine belastenden Indizien, das stimmt. Deshalb hätte er aus meiner Sicht erst gar nicht festgenommen und schon gar nicht verurteilt werden dürfen.
Aber wenn irgendwelche Ermittler das anders sehen, haben sie sich gefälligst auch an die rechtlichen Vorgaben zu halten.
Das interpretierst Du vielleicht so rein, hat aber niemand behauptet. Es geht um etwas völlig anderes: Als Beschuldigter hätte man ihn belehren müssen (auch bzgl. Anwalt) - und man hätte die Vernehmung audiovisuell protokollieren müssen. Und da dies nicht erfolgt ist, hätte die Aussage im Falle eines Beschuldigtenstatus nicht gegen ihn verwendet werden dürfen.Sherlock_H schrieb:Hier wird ja teilweise so getan, als wäre es ein Vorteil, wenn man nicht mehr Zeuge ist, sondern den Status eines Beschuldigten bekommt.
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob dieser Status per se Vorteile oder nicht hat.
Ein Durchsuchungsbeschluss kann bei begründetem Verdacht doch jederzeit beantragt werden. Dafür muss der Zeuge vorher nicht offiziell Beschuldigter sein. Insofern verstehe ich das Argument nicht.
