Hanna W. tot aus der Prien geborgen
14.10.2025 um 08:15Nun, ich hoffe dann man von nun an nicht mehr hier lesen wird, dass der BGH ohne diesen (dämlichen) Verfahrensfehler das Urteil nicht aufgehoben hätte. Kann natürlich stimmen, es würde jedoch bedeuten, dass die Überprüfung des BGH grundsätzlich zu oberflächlich wäre.Origines schrieb:Nein. Warum auch. Das ist sein Job, das aus aussagepsychologischer Sicht zu beurteilen. Das erste Gericht hat im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung dem M. "geglaubt", ohne Widersprüche zu thematisieren. Das ist ein Fehler.
Die Kritik, die Prof. Steller an der alten Entscheidung übt, war recht leicht aus dem Urteil erkennbar. Aus diesem Grund hatte ich früher mal geschrieben, dass sich das Gericht vom JVA-Zeugen über den Tisch hat ziehen lassen. Wenn man nun bedenkt, dass es durch die Krankheit des Zeugen bedingt sein kann, ist das Angebot des Verzichtes der Zeugenbefragung durch die Verteidigung vollkommen nachvollziehbar. Das hätte de JVA-Zeugen weiter in Erklärungsnot gebracht, was offenbar nicht mehr nötig war.
Die StA scheint sich wenig im Recht auszukennen. Welche Mittel zum Erforschen der Wahrheit erforderlich sind, bestimmt das Gericht. Da hat die StA dem Gericht nicht reinzureden. Man sieht, der StA scheint es um Gesichtsverlust zu gehen. Sie sollte endlich mal eingestehen wie mangelhaft sie gearbeitet hat. Von Täterwissen hatte sie noch bis vor wenigen Tagen behauptet, um Stimmung gegen den Angeklagten und das Gericht zu machen. In Wirklichkeit war es mit ihr Fehler, dass das nicht schon im ersten Verfahren aufgeklärt wurde. Immerhin behauptet sie nun nicht mehr, das der JVA-Zeuge Täterwissen hatte.rabunsel schrieb:Der StA verliest eine Erklärung, dass es keine Notwendigkeit für das Gutachten gegeben hätte, das Gericht wäre selbst dazu in der Lage gewesen, die Glaubhaftigkeit zu beurteilen. Wenn das Gericht jetzt schon eine Einschätzung abgeben würde, wie von der Verteidigung gewünscht, wäre das verfrüht, auch wenn sich die Kammer schon bei der Haftprüfung gegen die Glaubhaftigkeit positioniert habe.