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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.070 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 19:40
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Angeklagte war zur Tatzeit am Tatort.
Das wäre mir neu, dass es Objektive Beweise gibt, die feststellen, dass ST sich um 2:32 auf Höhe der Kampenwandstraße 94 aufgehalten hat.

Abgesehen davon, dass es nach derzeitigen Informationen, auch nicht völlig abwegig ist, zu bezweifeln, dass HW wirklich genau an der Stelle in den Bach gekommen ist.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Joggen ist um diese Zeit schon sehr ungewöhnlich. Nicht strafbar
Es ist nicht nur nicht strafbar, sondern es wird auch kein Gericht darin ein Indiz sehen. Hat ihm auch die alte Kammer nicht als verdächtig ausgelegt. Wenn dann, müsste man wieder von einer absolut geplanten Tat ausgehen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun, das ist etwas schwierig, wenn T. sich nicht dazu einlässt. Das darf nicht zu seinen Lasten gewertet werden, aber wie sollen die Ermittler und das Gericht andere Gründe finden? Dass es sie geben könnte, sie also denkbar sind, ist nicht ausreichend, wenn es dafür keine Anhaltspunkte gibt.
Es gibt keine Anhaltspunkte?!

Auch hier wurde sich im alten Prozess durchaus mit den anderen möglichen Gründen auseinandergesetzt.

Auch wenn die Begründungen über den Ausschluss dieser im Urteil meiner Meinung nach nur unzureichend ausfallen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 19:59
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ersteres ist zutreffend, zweiteres wäre falsch. Aber meinst du das zweite so auch oder meintest du nur das erste?
1. Es muss die Glaubhaftigkeit der Aussage M.s isoliert beurteilt werden. Der Gutachter sagt: Wahrscheinlicher unglaubhaft. Das Gericht schließt sich dem in einem ersten Schritt an.
2. Dann werden die anderen Indizien gewürdigt, mit dem Ergebnis, dass sie für T.s Täterschaft sprechen und diese ausreichend belegen.
3. Dann wird in einem zweiten Schritt die weniger wahrscheinliche Aussage des M. nochmals im Lichte der anderen Indizien betrachtet.
4. Und dann kann das Gericht sagen, wir denken trotz der Zweifel am Wahrheitsgehalt angesichts der anderen Indizien, dass T. tatsächlich dem M. gesagt haben kann: "Ich war's!" (ohne Täterwissen). Denn es wäre ein zu großer Zufall, dass T. es hätte es sagen können und M. denkt sich das zufällig aus. Wir denken, M. ist doch wahrscheinlicher glaubhaft - und wir glauben ihm.
5. Dann kann die Aussage das Gesamtergebnis stützen, aber ihr Gewicht wäre nicht so groß, wie wenn es keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit des M. gäbe. Die Aussage dürfte also nicht entscheidend für das Gesamtergebnis sein, stützt es aber mit.

Ohne Gewähr.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Puh. Nicht schon wieder das nächtliche Joggen.
Doch. Natürlich ist zeitliche und örtliche Nähe zum Tatort ein Indiz.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Sicher?
Ja. Die hatten einfach gar nichts in der Hand. Das fing ja schon an mit der Toten in der Badewanne. Für mich war auf den ersten Blick klar, dass das Opfer nicht in der Wanne ertränkt worden ist. Weil das Bein so werkwürdig aus der Wanne ragte.

SpoilerAber Hintergrund war, dass man den Angeklagten zuerst verdächtigte, eine hohe Summe Geld des Opfers unterschlagen zu haben. Das war aber falsch. Damit war auch das Motiv weg. Und Staatsanwaltschaft und Gericht machten dann ohne Motiv weiter und sagten: Irgendein Motiv wird er schon gehabt haben. Dann war es halt ein Streit, vielleicht um Geld.

Übel. Und natürlich war das Gericht überzeugt von der Täterschaft. Es werden ja auch Senioren in Badenwannen ertränkt, um an das Erbe zu kommen. Ein Großteil der Dunkelziffer bei Morden fällt auf solche Delikte. Und StA und LG dachten, jetzt haben wir endlich mal einen. Und ließen nicht mehr los.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 20:04
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Angeklagte war zur Tatzeit am Tatort. Joggen ist um diese Zeit schon sehr ungewöhnlich.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Doch. Natürlich ist zeitliche und örtliche Nähe zum Tatort ein Indiz.
Ok, also findest Du das nächtliche Joggen an sich erstmal nicht ungewöhnlich, sondern nur das die zeitliche Nähe zu Hannas Rückweg so ganz grob passt und er da irgendwo in der Nähe joggte.

Aha also doch kein "Tatort" sondern eine abstrakte "örtliche Nähe zum Tatort".

Zu welchem "Tatort" auch immer.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 20:05
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Doch. Natürlich ist zeitliche und örtliche Nähe zum Tatort ein Indiz.
Es gab aber keine örtliche Nähe, die Polizei hat einfach behauptet, ST wäre eine weitere Runde gelaufen, nachdem er bereits wieder fast zuhause angekommen ist.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Damit war auch das Motiv weg. Und Staatsanwaltschaft und Gericht machten dann ohne Motiv weiter und sagten: Irgendein Motiv wird er schon gehabt haben.
Ja und im "Eiskeller"-Fall gab es schon kein Motiv mehr, bevor ST überhaupt beschuldigt wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 20:08
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ja. Die hatten einfach gar nichts in der Hand. Das fing ja schon an mit der Toten in der Badewanne. Für mich war auf den ersten Blick klar, dass das Opfer nicht in der Wanne ertränkt worden ist. Weil das Bein so werkwürdig aus der Wanne ragte.

Spoiler
Aber Hintergrund war, dass man den Angeklagten zuerst verdächtigte, eine hohe Summe Geld des Opfers unterschlagen zu haben. Das war aber falsch. Damit war auch das Motiv weg. Und Staatsanwaltschaft und Gericht machten dann ohne Motiv weiter und sagten: Irgendein Motiv wird er schon gehabt haben. Dann war es halt ein Streit, vielleicht um Geld.

Übel. Und natürlich war das Gericht überzeugt von der Täterschaft. Es werden ja auch Senioren in Badenwannen ertränkt, um an das Erbe zu kommen. Ein Großteil der Dunkelziffer bei Morden fällt auf solche Delikte. Und StA und LG dachten, jetzt haben wir endlich mal einen. Und ließen nicht mehr los
Natürlich übel, aber nichts von dem von dir aufgezählten Sachverhalten, widerlegt, dass es nicht auch was gab, was die damaligen Ermittler und Gerichte (fälschlicherweise) als Nachtatverhalten ausgelegt haben.

Stichwort „Kassenbon“ und „Schmuck“? Oder das angebliche verschweigen über den Tod der alten Dame seiner Frau gegenüber?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 20:13
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Auch wenn die Begründungen über den Ausschluss dieser im Urteil meiner Meinung nach nur unzureichend ausfallen.
Ich bilde mir meine Meinung anhand des Urteils. Wie ein Revisionsgericht. Nicht anhand des Prozessverlaufs. Und nicht auf Grundlage der Äußerungen der Verteidiger in den Medien.

Und dieses - aufgehobene - Urteil ist für mich immer schlüssig gewesen (sieht man von den Auslassungen wegen der Anonymisierung ab). Der einzige Punkt, wo ich meine Zweifel hatte, war die Sache mit der Besorgnis der Befangenheit wegen der E-Mails. Das war unschön.

SpoilerEs gibt Verurteilungen in Fällen, in denen es keine Leiche gibt und in denen die Zeugenaussage über ein Geständnis des mutmaßlichen Täters ausreichend war. Da hatte man deutlich weniger in der Hand, trotzdem durfte das LG von der Täterschaft des Ex-Freundes und seiner Mutter (!) überzeugt.

https://www.maz-online.de/lokales/oberhavel/hennigsdorf/mord-ohne-leiche-hochschwangere-maike-thiel-17-aus-leegebruch-verschwand-spurlos-ULNLCVI2UFDL7G2EJHAZSFRZNM.html



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 20:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:2. Dann werden die anderen Indizien gewürdigt, mit dem Ergebnis, dass sie für T.s Täterschaft sprechen und diese ausreichend belegen.
Also das Argument hängt daran, dass STs Täterschaft schon ausreichend belegt ist? Also du redest von dem Fall in dem man AMs Aussage nicht mehr braucht, um ST zu verurteilen?

Generell kann ich dir sagen: wenn du zwei Tests für eine Krankheit machst, die beiden eine 60% Wahrscheinlichkeit haben die Krankheit zutreffend festzustellen und beide sagen, dass du die Krankheit hast, dann ist die Wahrscheinlichkeit die Krankheit zu haben rund 84%. Insofern ist auch die Wahrscheinlichkeit dass die einzelnen Tests richtig lagen nun bei 84%. Denn sie lagen richtig falls du die Krankheit hattest und du hattest zu 84% die Krankheit.
Aber ich kann ich jetzt nicht nochmal diese beiden Tests als 84% sichere Test miteinander verrechnen um eine neue Gesamtwahrscheinlichkeit zu bekommen. Das sollte hoffentlich ersichtlich sein.
Die 84%-Wahrscheinlichkeit pro Test ist nämlich schon an die Bewertung der Gesamthunweislage geknüpft und wenn ich die dann neu vornehmen will, habe ich ja keine mehr und muss wieder von 60% ausgehen. Es ist ja nicht Schrödingers Gesamthinweislage die ich zugleich als bereits bewertet für die Bewertung der Indizien nutzen und neu bewerten kann.


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14.10.2025 um 20:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wie ein Revisionsgericht.
Das Revisionsgericht bilder sich sein Urteil auch anhand der Beschwerde der Verteidigung, die natürlich darauf hinweisen kann, was im Urteil nicht berücksichtigt wurde und das kann natürlich auch zur Revision führen.


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14.10.2025 um 20:24
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Generell kann ich dir sagen: wenn du zwei Tests für eine Krankheit machst, die beiden eine 60% Wahrscheinlichkeit haben die Krankheit zutreffend festzustellen und beide sagen, dass du die Krankheit hast, dann ist die Wahrscheinlichkeit die Krankheit zu haben rund 84%. Insofern ist auch die Wahrscheinlichkeit dass die einzelnen Tests richtig lagen nun bei 84%. Denn sie lagen richtig falls du die Krankheit hattest und du hattest zu 84% die Krankheit.
Beweiswürdigung ist kein Prozentrechnen.

Die 1.700 Seiten Revisionsbegründung sind mir nicht bekannt. Ich glaube, der BGH hat sie auch nur teilweise gelesen. Dort liest man immer zuerst den Text des Urteils. 300 Seiten sind auch schon viel Arbeit.
--

So, ich bin es leid, hier gegen die "herrschende Meinung" anzuschreiben. Ich muss nicht Recht haben. Das ist Aufgabe des Gerichts. Ich habe mich bemüht zu zeigen, wie ein Gericht mit dem Fall mit welchen Erwägungen umgehen KANN. Wer verstehen möchte, verstehe.

Das ist keine Prognose über den Ausgang dieses Verfahrens.

Ich bin im Übrigen leidenschaftslos, ob T. verurteilt oder freigesprochen wird. So lange es ein Urteil ist, das rechtsstaatliche Grenzen wahrt, soll es mir Recht sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 20:25
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Beweiswürdigung ist kein Prozentrechnen.
Die Gesetze der Wahrscheinlichkeitsrechnung gelten für das Gericht genauso wie für die Medizin und jeden anderen Lebensbereich. Wenn ich aus der Gesamtbewertung auf die einzelnen Indizien Ruckschlusse ziehe ist das legitim, aber wenn ich dann nochmal eine gesamtbewertung mache kommt Schmarrn raus. Wenn kein Interesse besteht das zu verstehen ist es natürlich auch sinnlos zu diskutieren.
Aber klar so lässt sich natürlich erklären wieso aus zwei Anwesenden drei werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 20:26
*OT*
Bin ja stille Mitleserin und wollte mich nur mal eben für die hier seit Tagen äußerst wertvollen Beiträge bedanken. Sehr informative und konstruktive Beiträge. Thx


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14.10.2025 um 20:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Beweiswürdigung ist kein Prozentrechnen.
Natürlich braucht der Richter keine Prozentzahlen. Aber grundlegend beschreibt Wahrscheinlichkeitsrechnung wie Wahrscheinlichkeiten und damit Indizien funktionieren und so funktionieren sie nicht.


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14.10.2025 um 20:58
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich glaube nicht, dass er das so gemeint hat. Eigentlich glaub ich eher, er wollte noch einen Versuch wagen, das Gericht zu überzeugen den Gutachter nicht zu berücksichtigen.
Danke fürs Richtigstellen! Dann versteh ich es überhaupt nicht mehr. Hat er wirklich gedacht, dass das Gericht ohne Aussagepsychologie zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass AM doch nicht gelogen hat.
Das gehört dann ja wohl eher ins Reich der Wunschträume...


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14.10.2025 um 21:15
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Aber klar so lässt sich natürlich erklären wieso aus zwei Anwesenden drei werden.
Made my day 😂


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 22:08
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es kommt darauf an. Wenn das Nachtatverhalten eine Flucht ist, dürfte es nicht reichen. Schweigen sowieso nicht. Ein Geständnis dagegen schon. Verdunkelungshandlungen wohl nicht. Hier haben wir natürlich nicht nur Nachtatverhalten. Der Angeklagte war zur Tatzeit am Tatort. Joggen ist um diese Zeit schon sehr ungewöhnlich.
Nur um das mal klarzustellen, dir ist hoffentlich klar, dass mit dem Urteil auch die Feststellungen aufgehoben sind. Also im Moment haben wir, eine Zeugenaussage von AM die zumindest zweifelhaft ist, wir haben die Aussagen zu ST´s Vernehmung, die mindestens auch zweifelhaft sind und eventuell darf die Aussage nicht verwendet werden, wir haben mehrere Hinweise darauf, dass die Protokolle der Polizei zumindest überprüfenswert sind.
Was wir nicht haben ist ein Tatort, eine Tatzeit etc., ob das Gericht diese erfundene Extra-Runde glauben will, steht ja noch in den Sternen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn M. sagt, er erinnere sich an alles genau, dann ist das sein Bild, seine Vorstellung.
Er erinnert 3 verschiedene Versionen ganz genau, das kann schon seine Vorstellung sein, aber wie willst du denn entscheiden, welche der genauen Erinnerungen die Richtige ist? Würfeln?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:M. schilderte, wie ihn das emotional getroffen habe, was T. gesagt habe. Jemand wie er, mit emotional-instabiler Persönlichkeitsstörung, dürfte eigene Emotionen sehr intensiv spüren. Vielleicht erinnert er sich noch daran ganz genau.
Auch davon hat er mehrere Versionen genau erinnert, muss ja sehr eindrücklich gewesen sein...
Außerdem hat er eindrücklich geschildert, dass das Wissen über das Geständnis seine Symptomatik extrem verschlimmert habe. Aber weißt du mit wem er nicht darüber sprach, mit seiner Psychologin oder mit sonst jemandem, nur an dem Tag als er mitkriegt, dass er die gleiche Richterin hat, übermannt ihn sein Mitteilungsbedürfnis. Ja sehr glaubhaft.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Worte, die wird er eben nur sinngemäß im Kopf gehabt haben, und ihn da immer wieder danach zu fragen, dürfte dazu führen, dass er sich was ausdenkt.
Gutes Argument, blöd halt, dass die ersten Versionen leider nicht zu den übrigen Erkenntnissen gepasst haben.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Denn es wäre schon extrem unwahrscheinlich, dass T. dem M. gegenüber die Tat geleugnet hat - und M. ein Geständnis erfindet.
Bei jemandem der das mehrfach gemacht hat?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Angeklagte ist der Täter, weil er die Tat begangen hat" ist kein Zirkelschluss
Das ist richtig, das ist kein Zirkelschluss. Absoluter Blödsinn meinerseits, gemeint hatte ich "Er hat die Tat begangnen, weil er der Täter ist."
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und wer bestimmt, was Täterwissen (nicht) ist? Das Gericht.
Das glaub ich nicht, es fällt nicht unter die freie richterliche Beweiswürdigung Begriffe zu definieren. Wenn etwas kein Täterwissen ist, kann auch ein Gericht keins draus machen. Es kann es lediglich richtig oder falsch erkennen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich habe mich bemüht zu zeigen, wie ein Gericht mit dem Fall mit welchen Erwägungen umgehen KANN. Wer verstehen möchte, verstehe.
Ich verstehe zum Beispiel nicht so ganz, warum du denkst, wir würden Nachhilfe darin benötigen, wie ein Gericht mit Erwägungen umgehen kann. Aber ehrlicherweise, habe ich in deinen Beiträgen jetzt gar nicht so viele Erwägungen erkannt. Mag an mir liegen, aber ich fände sowieso nur deine eigene Meinung interessant. Natürlich kann ich nicht versprechen diese zu teilen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 08:05
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Nur um das mal klarzustellen, dir ist hoffentlich klar, dass mit dem Urteil auch die Feststellungen aufgehoben sind. Also im Moment haben wir, eine Zeugenaussage von AM die zumindest zweifelhaft ist, wir haben die Aussagen zu ST´s Vernehmung, die mindestens auch zweifelhaft sind und eventuell darf die Aussage nicht verwendet werden, wir haben mehrere Hinweise darauf, dass die Protokolle der Polizei zumindest überprüfenswert sind.
Jetzt wird auch noch kein Urteil gefällt. Und ich habe auch kein Urteil gefällt, sondern aufgezeigt, wie Gerichte Indizien bewerten können.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ja sehr glaubhaft.
Du bist polemisch wie ein Verteidiger. Ich argumentiere aus Sicht des Gerichts.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wenn etwas kein Täterwissen ist, kann auch ein Gericht keins draus machen.
"Täterwissen" ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Arbeitsbegriff der Polizei. Für das Gericht ist nicht der Begriff der Maßstab, sondern ob es sich um Informationen über die Tatumstände handelt, die nur der Täter haben kann. Also eine tatsächliche Feststellung. Also Subsumtion statt Definition.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich verstehe zum Beispiel nicht so ganz, warum du denkst, wir würden Nachhilfe darin benötigen, wie ein Gericht mit Erwägungen umgehen kann.
Nun, mein Eindruck war, da fehlt es an Verständnis. Ist ja auch nicht so wahnsinnig einsichtig, weil es von unserem Alltagswissen und -handeln abweicht. Ging mir auch so - beim Darsow-Urteil. Ich wollte niemanden belehren und lasse das auch wieder.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Mag an mir liegen, aber ich fände sowieso nur deine eigene Meinung interessant.
Nun zu M. habe ich mich schon geäußert. So lange ich ihn nicht selbst erlebt habe, besser noch, mit ihm gesprochen habe, ist es vergossene Milch, mir ein Urteil über glaubhaft oder unglaubhaft anzumaßen.

Insgesamt halte ich T. schon für den Täter. Vorausgesetzt, ein Unfall ist unwahrscheinlich. Er ist verdächtig. Ob es für eine Verurteilung reicht, weiß ich nicht, das hängt von der weiteren Beweisaufnahme ab, wie Du ja schon angemerkt hast. Mir scheint es, als ob das Gericht - siehe auch Aufhebung des Haftbefehls - eine anderer Tendenz verfolgt als das erste Gericht. Aber das ist - und das habe ich auch versucht zu erklären - kein Skandal, sondern ein anderes Gericht kann die Beweismittel anders beurteilen. Es ist nicht an die Feststellungen des ersten Urteils gebunden.

Ein und der selbe Sachverhalt kann von zwei Gerichten unterschiedlich gewertet werden.

Und damit schließe ich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:47
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber das ist - und das habe ich auch versucht zu erklären - kein Skandal, sondern ein anderes Gericht kann die Beweismittel anders beurteilen. Es ist nicht an die Feststellungen des ersten Urteils gebunden.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein und der selbe Sachverhalt kann von zwei Gerichten unterschiedlich gewertet werden.

Und damit schließe ich.
Auch wenn ich die Beweiswürdigung des aufgehobenden Urteils und die Entwicklung, die zur Verdächtigung des Angeklagten und Ausschluß von alternativen Möglichkeiten deutlich kritischer sehe als du, finde ich deine Beiträge gut und konstruktiv.

Jedenfalls abstrakt betrachtet ordnest du die Bedeutung richterlicher Beweiswürdigung und des Unmittelbarkeitsgrundatzes (weshalb wir uns hier alle tatsächlich kein abschließendes Urteil bilden können) gut ein und die Betonung, dass Indizien nicht nur einzeln zu betrachten und bei Wackeln nicht gleich auszusortieren sind, sondern auch noch insgesamt zu beurteilen sind und dass auch ein Freispruch eine tragfähige Begründung bräuchte, ist gut, richtig und wichtig (wird zB alles von Kritikern der Urteile in den Fällen Darsow und Todt häufig missachtet).

Mindestens zwei Dinge machen den Hanna-Fall besonders schwierig und auch interessant :

1. Es gibt ein aufgehobenes, dennoch veröffentlichtes Urteil während der Neuauflage des Prozesses. Das verleitet natürlich die User hier, die Presse und natürlich die Verteidigung (letztere mit sehr gutem Grund, um jede Tendenz, die vorherige Verurteilung zu rechtfertigen, im Keim zu ersticken), die dort aufgeführten Indizien und ihre Würdigung dezidiert und kritisch zu bewerten.

2. Gerade bei der Entwicklung dieses Falls (sehr frühe Annahme eines - ggf sexuell motivierten - Tötungsverbrechen aufgrund des Erscheinungsbildes der Leiche mit ggf unzureichender Überprüfung von Unfallhypothesen, Angeklagter geriet zunächst durch Aussagen, die er ohne Belehrung als Beschuldigter trotz erwaig schon bestehendem Verdacht als Zeuge getätigt hat derart verstärkt in den Fokus, dass man sein Umfeld überprüfte, einschließlich der besten Freundin, die dann Persönlichkeit und/oder intelligenzbedingte verwirrende Angaben machte, die sich jedenfalls in zeitlicher Hinsicht später als falsch herausstellte, aufgrund derer aber eine "wir haben ihn" - Stimmung bei den Ermittlern eintrat...) ist bei der grundsätzlich anzustellenden Gesamtbewertung der Indizien zu vermeiden, dass sich ein etwaiger durch die Entwicklung entstandener Bewertungsbias verfestigt.

Die Entstehung der Indizien baut zT aufeinander auf, wenn da das ein oder andere wackelt, wackelt der ganze Turm.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 11:45
Neue Podcastfolge
https://spotify.link/JzwTgWfYtXb

Eine StAin (ursprünglich aus Aschau, woanders tätig) und ihr Mann, Journalist, diskutieren den Fall. (Es gab schon zwei frühere Folgen nach dem 1. Urteil und dem BGH-Beschluss).

Eher Linie der StA/Nebenklage, Kritik an RAin Rick und Berichterstattung der SZ, insgesamt dennoch noch einigermaßen differenziert, wenn auch zum Teil unkritisch betreffend einiger Indizien.

@Origines wird dir wahrscheinlich gefallen.

@alle anderen : Nicht abschrecken an der tendenziosen und teils unkorrekten Einführung des Verfahrensstandes durch ihn, sie korrigiert das dann noch einigermaßen.

Gut gefällt mit das Konzept, dass die StAin die juristische /gerichtliche Seite etwas einordnet in Korrektur der insoweit laienhafteren Vorstellungen ihres Gesprächspartners.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:00
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:, insgesamt dennoch noch einigermaßen differenziert, wenn auch zum Teil unkritisch betreffend einiger Indizien.
Ich bin gespannt . Die Beschreibung kratzt schon ziemlich an der Grenze zum Unseriösen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:52
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Beschreibung kratzt schon ziemlich an der Grenze zum Unseriösen.
Ja die Folgen-Beschreibung dort ist Wort gleich mit der
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:tendenziosen und teils unkorrekten Einführung
vor der ich gewarnt habe. Die StAin Sophie korrigiert das dann noch ein bisschen dahingehend, dass Grund für die Haftbefehlsaufhebung nicht (nur) die Aufhebung des Urteils durch den BGH sondern das Ergebnis des aussagepsychologischen Gutachtens war.
Auch korrigiert sie die Annahme ihres Mannes, dass alle neuen Gutachten in RAin Rick's Auftrag entstanden seien und stellt klar, dass das Aussagegutachten (dem sie allerdings persönlich geringeres Gewicht beizumessen scheint und die Widersprüche in der Zeugenaussage des A. M. auch für weniger gravierend erachtet) durch die Kammer beauftragt worden war.

Und es wird - trotz deutlich erkennbarer Tendenz - mehrmals betont, dass man die Schuldfrage nicht einschätzen könne.


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