Origines schrieb:Es kommt darauf an. Wenn das Nachtatverhalten eine Flucht ist, dürfte es nicht reichen. Schweigen sowieso nicht. Ein Geständnis dagegen schon. Verdunkelungshandlungen wohl nicht. Hier haben wir natürlich nicht nur Nachtatverhalten. Der Angeklagte war zur Tatzeit am Tatort. Joggen ist um diese Zeit schon sehr ungewöhnlich.
Nur um das mal klarzustellen, dir ist hoffentlich klar, dass mit dem Urteil auch die Feststellungen aufgehoben sind. Also im Moment haben wir, eine Zeugenaussage von AM die zumindest zweifelhaft ist, wir haben die Aussagen zu ST´s Vernehmung, die mindestens auch zweifelhaft sind und eventuell darf die Aussage nicht verwendet werden, wir haben mehrere Hinweise darauf, dass die Protokolle der Polizei zumindest überprüfenswert sind.
Was wir nicht haben ist ein Tatort, eine Tatzeit etc., ob das Gericht diese erfundene Extra-Runde glauben will, steht ja noch in den Sternen.
Origines schrieb:Wenn M. sagt, er erinnere sich an alles genau, dann ist das sein Bild, seine Vorstellung.
Er erinnert 3 verschiedene Versionen ganz genau, das kann schon seine Vorstellung sein, aber wie willst du denn entscheiden, welche der genauen Erinnerungen die Richtige ist? Würfeln?
Origines schrieb:M. schilderte, wie ihn das emotional getroffen habe, was T. gesagt habe. Jemand wie er, mit emotional-instabiler Persönlichkeitsstörung, dürfte eigene Emotionen sehr intensiv spüren. Vielleicht erinnert er sich noch daran ganz genau.
Auch davon hat er mehrere Versionen genau erinnert, muss ja sehr eindrücklich gewesen sein...
Außerdem hat er eindrücklich geschildert, dass das Wissen über das Geständnis seine Symptomatik extrem verschlimmert habe. Aber weißt du mit wem er nicht darüber sprach, mit seiner Psychologin oder mit sonst jemandem, nur an dem Tag als er mitkriegt, dass er die gleiche Richterin hat, übermannt ihn sein Mitteilungsbedürfnis. Ja sehr glaubhaft.
Origines schrieb:Die Worte, die wird er eben nur sinngemäß im Kopf gehabt haben, und ihn da immer wieder danach zu fragen, dürfte dazu führen, dass er sich was ausdenkt.
Gutes Argument, blöd halt, dass die ersten Versionen leider nicht zu den übrigen Erkenntnissen gepasst haben.
Origines schrieb:Denn es wäre schon extrem unwahrscheinlich, dass T. dem M. gegenüber die Tat geleugnet hat - und M. ein Geständnis erfindet.
Bei jemandem der das mehrfach gemacht hat?
Origines schrieb:Der Angeklagte ist der Täter, weil er die Tat begangen hat" ist kein Zirkelschluss
Das ist richtig, das ist kein Zirkelschluss. Absoluter Blödsinn meinerseits, gemeint hatte ich "Er hat die Tat begangnen, weil er der Täter ist."
Origines schrieb:Und wer bestimmt, was Täterwissen (nicht) ist? Das Gericht.
Das glaub ich nicht, es fällt nicht unter die freie richterliche Beweiswürdigung Begriffe zu definieren. Wenn etwas kein Täterwissen ist, kann auch ein Gericht keins draus machen. Es kann es lediglich richtig oder falsch erkennen.
Origines schrieb:Ich habe mich bemüht zu zeigen, wie ein Gericht mit dem Fall mit welchen Erwägungen umgehen KANN. Wer verstehen möchte, verstehe.
Ich verstehe zum Beispiel nicht so ganz, warum du denkst, wir würden Nachhilfe darin benötigen, wie ein Gericht mit Erwägungen umgehen kann. Aber ehrlicherweise, habe ich in deinen Beiträgen jetzt gar nicht so viele Erwägungen erkannt. Mag an mir liegen, aber ich fände sowieso nur deine eigene Meinung interessant. Natürlich kann ich nicht versprechen diese zu teilen.