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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.837 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 22:51
Zitat von XluXXluX schrieb:Sie war auch nicht die Einzige, die Tränen in den Augen hatte ("geweint" ist vielleicht auch übertrieben - aber auch wenn es so wäre, müsste man das nicht verurteilen, sondern eher begrüßen). Ehrlich gesagt ist mir das erheblich lieber als die Art der früheren Richterin, die ihn völlig emotionslos und noch mit Belehrungen ins Gefängnis geschickt hat.
Das sehe ich auch so.

Wir sollten nicht vergessen, dass diese Situation der aktuellen Kammer auch sehr speziell war, die in den meisten Verfahren nicht existiert.

Der BGH hatte laut Beschluss angenommen, dass die Kammer des ersten Urteils unter Ausschluss von Aßbichler über den Befangenheitsantrag negativ entschieden hatte. Das war nicht so, sondern es war die Kammer, die jetzt den Angeklagten freigesprochen hat.

In den meisten Fällen werden bei erfolgreicher Revision das Verfahren an eine andere Kammer zurückverwiesen. Hier waren schon beide Jugendkammern involviert, beide haben laut BGH Rechtsfehler begangen.

D.H. die jetzige Kammer war mitverantwortlich für mehr als 1 Jahr unnötiger U-Haft. So etwas wird ein Richter höchst ungern erleben und das wird ihn auch emotional stark berühren. Dadurch sollte man verstehen, dass die Richterin hier nicht ganz emotionslos das Urteil und deren Begründung verkünden konnte.

Zwar treten ähnliche Situationen bei jedem Freispruch auf, denn hier in D hat meist dieses Gericht auch die Anklage zugelassen. Aber das ist nicht vergleichbar, denn der dringende Verdacht wird erst im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorliegen und das ist durch den Verfahrensverlauf bedingt. Auch wenn man die Anklage zugelassen hat, hat man dabei keinen Rechtsfehler begangen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 23:15
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eine Persönlichkeit wie T., eher gehemmt und schüchtern, bei den Mädels ohne Erfolg, der macht nicht Nachts um halb drei Schaulaufen im Joggingdress vor einer Disko. Wo die anderen abfeiern, während er zu Hause sitzt. Never ever. Der versucht eher einen Bogen um diese Location zu machen. Und eigentlich würde ich auch erwarten, dass er junge Frauen, die ihn auslachen könnten, nicht unter die Augen kommen wollte.
Und jetzt? Willst Du sagen, dass STs Geist da vorbeigeschwirrt ist?
Er hat weder einen Bogen um die Location gemacht noch hat ihn jemand ausgelacht.
Vielleicht sollte man nicht von sich auf andere schließen.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:D.H. die jetzige Kammer war mitverantwortlich für mehr als 1 Jahr unnötiger U-Haft.
Wobei ich nicht glaube, dass ST damals freigesprochen worden wäre, wenn dem Befangenheitsantrag stattgegeben worden wäre. Das hatte damals schon so eine Dynamik entwickelt...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.11.2025 um 23:38
@XluX
Wenn ich es richtig verstehe richtete sich der Befangenheitsantrag nur gegen Frau A. und nicht die Kammer, oder? Dann gilt folgendes:
Wenn dem Befangenheitsantrag gegen Frau A. stattgegeben worden wäre, hätte Frau A. nicht mehr mitwirken dürfen. Wenn es einen Ersatzrichter gegeben hätte (sass neben den 3 Richtern und 2 Schöffen noch ein weiterer Richter im Prozess?), dann hätte der Prozess mit ihm fortgeführt werden können. Ob dieser Austausch eine Änderung der Dynamik ergeben hätte? Käme wohl sehr auf den Richter an.

Falls es keinen Ersatzrichter gab, wovon ich ausgehe, wäre die Hauptverhandlung abgebrochen worden und hätte noch einmal völlig neu starten müssen. Wenn ich es richtig sehe mit derselben Kammer, wobei anstelle von Frau A. die im Geschäftsverteilungsplan vorgesehene Person den Vorsitz übernehmen würde in einem neuen Prozess. Ich glaube die Geschäftsverteilungspläne sind öffentlich, so dass man den Vertreter herausfinden kann, wofür ich aber zu faul bin. Es wäre naheliegend (Entscheidung der Kammer über die Befangenheit), dass es sich hierbei um die jetzige Vorsitzende handelt. Schöffen werden jährlich neu bestimmt und Kammern haben mehrere Schöffenpaare, so dass diese wohl auch neu wären. Also: S. wäre lange in Haft geblieben: neue Terminierung und es hätte einen anderen Vorsitzenden, dieselben Beisitzer und höchstwarscheinlich andere Schöffen gegeben.
Zitat von XluXXluX schrieb:Wobei ich nicht glaube, dass ST damals freigesprochen worden wäre, wenn dem Befangenheitsantrag stattgegeben worden wäre. Das hatte damals schon so eine Dynamik entwickelt...
Es hätte mithin eine ganz neue Dynamik gegeben, aber wer weiss mit welchem Ausgang.
Und schneller aus der Haft gekommen wäre S. nicht. Denn der Abbruch des ersten Prozesses wegen Befangenheit hätte nicht zu seiner Entlassung geführt. Er wäre bis zum Urteil im zweiten Prozess oder (wie hier) dem angenommenen Fehlen eines dringenden Tatverdachts in Haft geblieben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:47
Zitat von XluXXluX schrieb:Wobei ich nicht glaube, dass ST damals freigesprochen worden wäre, wenn dem Befangenheitsantrag stattgegeben worden wäre. Das hatte damals schon so eine Dynamik entwickelt...
Das kann sein. Ich denke, dass es gut war, dass die Verteidigung und auch die Familie des Freigesprochenen die Zeit genutzt hat.

So hat die Familie das Schütz als mögliche Ursache erkannt. Auch ohne Expertenwissen wird eine spezielle Wundenform mit einem 120°-Winkel und der passenden Größe zu den Muttern dieses Schützes auch ein Gericht beeindrucken. Es wird dann vermuten, dass das ganze nicht so einfach ist, wie es das vorherige Gericht gesehen hat. Das bewirkt schon grundsätzliche Zweifel und damit wird ein Gericht deutlich kritischer auf die anderen Indizien blicken.

In der Bezahlpresse konnte man übrigens die grobe Stellungnahme des Hydromechanikers und Adamecs finden, erzählt von Frau Rick. Die waren gerade nicht so, dass man dieses Schütz als Ursache ausschließen konnte, der Hydromechaniker zweifelte nur bzgl. der Kraft, aber das konnte er selbst nicht beurteilen, denn ob die entstehende Kraft dafür reicht, dass kann dann nur ein Rechtsmediziner wissen. Adamec hielt das Schütz grundsätzlich für möglich, zweifelte trotzdem daran. Ich denke ich kann hier mal einen kurzen Blick auch auf die Bezahlpresse bringen, der Prozess ist vorbei, die StA wird wohl keine Revision einlegen. Ich will hier damit auch keine Tatsachen behaupten, sondern die wahrscheinliche Entwicklung aus der Sichtweise des aktuellen Gerichts aufzeigen.

Unter diesem Eindruck wird sicher auch der Rest der Beweiserhebung anders verlaufen sein als im ersten Verfahren, insofern kannst Du mit Deiner Vermutung durchaus recht haben.


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gestern um 07:00
Zitat von XluXXluX schrieb:Vielleicht sollte man nicht von sich auf andere schließen.
Vielleicht sollte man nicht persönlich werden. Das ist kein Benehmen. Zudem ist es falsch.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Warum man sich wie ein Loser vorkommen muss, weil man als vorbeilaufender Sportler, im Gegensatz zu den Gästen nicht „aufgestylt“ ist, entzieht auch meiner Vorstellungskraft. Aber er ist ja über den Parkplatz gelaufen, eben mit dieser Begründung.
Dass er über den Festplatz gelaufen ist, ist ja belegt. Aber er soll bei der polizeilichen Vernehmung gesagt haben:
Er sei durch den Durchbruch in der Mauer zum Festhallenparkplatz gelaufen, weil die Leute, die üblicherweise vor dem Club „E.“ rumstehen würden, sonst gedacht hätten, er sei blöd und schließlich sei es so, dass die S.-Straße, wenn der Club „E.“ geöffnet habe, grundsätzlich gesperrt sei.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699

Er hatte also durchaus befürchtet, für "blöd" gehalten zu werden. Er lief ja auch nicht unmittelbar am Eiskeller vorbei (eine Straßensperre der Schlossstraße hätte ihn wohl nicht gehindert), sondern über den Parkplatz.
Zitat von Mice10Mice10 schrieb:Was ich nie verstanden habe, gab es nicht in der Nacht zu der vermuteten Zeit eine ganze Reihe von Menschen welche sich in der Nähe aufhielten und als Täter in Frage kämen? Alleine schon durch den Abreiseverkehr des Eiskellers dürften sich doch bestimmt ein Dutzend Männer in der Nacht im Ort aufgehalten haben um zu ihren Autos etc zu gehen und die Heimfahrt anzutreten. Da man den Tatort, wenn es denn einen gibt eh nicht kennt, muss doch der Kreis der Personen welche in Frage kämen viel größer sein.
Laut erstem Urteil habe man in großer Anzahl Zeugen befragt (und dabei natürlich auch immer abgecheckt, ob einer davon Tatbezug haben könnte):
Es sei ein erheblicher Ermittlungsaufwand betrieben worden, er – so der Zeuge KHK … weiter – könne insoweit etwa angeben, dass etwa 2.100 Personen erfasst, 1.173 Personen förmlich einvernommen sowie insgesamt bisher 1.498 Ermittlungsaufträge eingegangen und abgearbeitet worden seien.
Quelle: s.o.

Davon wird man nach Alter, Geschlecht, Aufenthaltsort, Zeit und Alibi Personen priorisiert haben:
Die Ermittlungen zu priorisierten Personen hätten zusammengefasst Folgendes ergeben: Es seien drei Gruppen „gebildet“ worden. Dies seien zum einen Personen gewesen, die zum Opfer H. W. in einem engeren als nur freundschaftlichen Kontakt gestanden hätten (intime Kontakte). Eine weitere Gruppe seien diejenigen gewesen, bezüglich derer die Videoaufzeichnungen vom „E.“ ergeben hätten, dass sie unmittelbar vor bzw. unmittelbar nach der Geschädigten H. W. den Club verlassen hätten. Die priorisierten Personen hätten aufgrund der Videoaufzeichnungen bzw. aufgrund von Alibiüberprüfungen als Täter ausgeschlossen werden können. Dies habe auch für die übrigen „E.“-Besucher gegolten und betr. auf dem Kampenwand- bzw. dem Festhallenparkplatz tatzeitnah festgestellte Fahrzeuge sowie deren Fahrer/Besitzer/Halter.
Quelle: s.o.

Wenn man bedenkt, dass der Eiskeller Videokameras hatte und vermutlich eine große Zahl den Club in Begleitung verlassen hatten, ist es möglich, dass für den angenommenen Tatzeitpunkt nicht mehr viele Personen übrig blieben.

Natürlich sollte sich diese Überprüfung von zeit- und tatortnahen Personen, die als Verdächtige ausgeschlossen wurden, jedenfalls in den Spurenakten wiederfinden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:31
Ein Fall, der nach Antworten schreit

Ein Mann, der in der Verhandlung als verurteilter „Triebtäter“ bezeichnet wurde. Kein Alibi. 16 Minuten, die auf einer Überwachungskamera schlicht fehlen. Ein Zeuge, der plötzlich aus dem Gefängnis auftaucht. Aussagen, die nicht weitergegeben wurden.

Da zieht sich doch unweigerlich etwas im Bauch zusammen. Und mal ehrlich: Wie soll man da nicht misstrauisch werden?


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gestern um 09:53
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn man bedenkt, dass der Eiskeller Videokameras hatte und vermutlich eine große Zahl den Club in Begleitung verlassen hatten, ist es möglich, dass für den angenommenen Tatzeitpunkt nicht mehr viele Personen übrig blieben
Aber eben nicht alle. Der Beschuldigter war, wird auch nicht weit weg gewesen sein und keine Begleitung gehabt haben. Der muss natürlich aus dem Club gewesen sein, aber darauf kommt es ja nicht an.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:54
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Wenn ich es richtig verstehe richtete sich der Befangenheitsantrag nur gegen Frau A. und nicht die Kammer, oder? Dann gilt folgendes:
Gegen alle drei Berufsrichter hat er sich gerichtet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 10:43
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Gegen alle drei Berufsrichter hat er sich gerichtet.
Dann ist mir unklar, wer dann über den Befangenheitsantrag entscheiden konnte. Nur die Schöffen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 10:50
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Dann ist mir unklar, wer dann über den Befangenheitsantrag entscheiden konnte. Nur die Schöffen?
Eine andere Strafkammer. In dem Fall die Kammer, die ihn jetzt freigesprochen hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 10:59
Wie geht es denn aus Sicht der Polizei jetzt weiter? Es gibt wahrscheinlich zwei Möglichkeiten.
- Die Ermittlungen werden eingestellt falls das Unfallgutachten ein Fremdverschulden mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ausschliesst.
- Die Ermittlungen werden wieder aufgenommen, diesmal gegen unbekannt aber definitiv nicht mehr gegen ST.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten?


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gestern um 11:48
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun, da wird er sich schwer tun. Es gilt das "Spruchrichterprivileg". Das macht auch Sinn, denn a) wer viele schwerwiegende Entscheidungen treffen muss, der kann auch bei aller Redlichkeit schwerewiegende Fehler machen. Und b) würden viele Entscheidungen nicht so getroffen werden, wenn die Entscheidungsträger Angst vor Haftung haben müssten.
Die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes gut. Das Justizministerium sollte dennoch mal Lessons Learnt ziehen und überprüfen, ob die Strukturen generell geeignet sind.

Ich bleibe dabei: Die Objektivität von Strafrichter*innen, die zuvor selbst jahrelang als Staatsanwält*innen tätig waren, kann zweifelhaft sein. Vor allem, da ja der nächste Schritt in der Karriereleiter wieder in der Staatsanwaltschaft sein kann. Eine solche Verzahnung von zwei Organen mit ganz unterschiedlichen Aufgaben, wie sie im Freistaat Bayern üblich ist, sollte überdacht werden. Richterin A. trat eher wie die oberste Anklägerin auf und vielleicht hat sie den Rollenwechsel im Kopf nie vollzogen. Es gibt aus Bayern zu viele Urteile, bei denen schon erstaunlich ist, wie unkritisch die Gerichte den Anträgen der StA gefolgt sind, obwohl von außen betrachtet die Indizien schwach waren. In einigen Fällen hatte man das Gefühl, Menschen werden schon allein deshalb schuldig gesprochen, weil sie nicht einer festgelegten Norm entsprechen. Das war in diesem Fall auch ersichtlich, auch im Fall Ammerseekiste erschien der Angeklagte empathie- und teilnahmslos und man legte sich trotz anderer Spuren und Hinweise fest. U.a. auf Basis eines früheren Beschuldigten, der den Angeklagten belastete, dessen Glaubwürdigkeit im Prozess aber nicht mehr bewertet werden konnte, weil er zwischenzeitlich verstorben war. So wurden die Vernehmungsprotokolle verlesen! Wir wissen ja auch aus diesem Fall, wie solche Vernehmungen dann auch ablaufen können.

Ich bete nicht nur darum, dass ich nie vor einem Strafgericht stehe, sondern auch darum, sollte ich mal unschuldig vor Gericht stehen, nicht solche Richterinnen wie Frau A. vor mir zu haben. Es ist schon schade, dass für solche verantwortungsvollen Positionen - Vorsitzende Richterin einer Großen Strafkammer zählt definitiv dazu - neben Examensnoten keine Persönlichkeitstest gemacht werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:03
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Eine solche Verzahnung von zwei Organen mit ganz unterschiedlichen Aufgaben, wie sie im Freistaat Bayern üblich ist, sollte überdacht werden.
@RedRalph
Nun, in Italien wollte oder will Meloni die gemeinsame Kammer von Richtern und Staatsanwälten aufteilen. Dafür wird sie heftig kritisiert, unter anderem mit dem Vorwurf, sie greife damit einen alten Berlusconi-Plan auf.

Ich finde es schon gut, wenn ein Staatsanwalt auch die Befähigung zum Richteramt hat und so genau weiß, wie die prozessualen Abläufe sind. Aber natürlich ist immer zu fragen, ob es nicht bessere Lösungen gibt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:26
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Wie geht es denn aus Sicht der Polizei jetzt weiter? Es gibt wahrscheinlich zwei Möglichkeiten.
- Die Ermittlungen werden eingestellt falls das Unfallgutachten ein Fremdverschulden mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ausschliesst.
- Die Ermittlungen werden wieder aufgenommen, diesmal gegen unbekannt aber definitiv nicht mehr gegen ST.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten?
Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Der Fall wäre damit dann ein sogenannter ColdCase. Das wäre meine bevorzugte Annahme.

Erneut die Ermittlungen aufzunehmen, also von Anfang an beginnend, mag möglich sein. Stelle mir aber dabei schwierig bis unmöglich vor, wenn alle Hinweise, die in Richtung ST führen könnten, schon im Vorfeld auszuschließen sind.

Was dieses Unfallgutachten anbelangt, ob man das zugrundelegen kann, erneute Ermittlungen auszuschließen und den Fall endgültig als Unfall zu deklarieren? Das entscheidet dann ein Gericht?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:36
Zitat von emzemz schrieb:Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Der Fall wäre damit dann ein sogenannter ColdCase. Das wäre meine bevorzugte Annahme.
Aber auch bei einem ColdCase müssten sie die Ermittlungen doch wieder aufnehmen falls neue Hinweise auftauchen, zumindest bei solchen die nicht direkt ST betreffen. Es wird aber wohl ziemlich sicher genauso kommen, d.h. der Fall wird erstmal zu den Akten gelegt. Für die Angehörigen von Hanna sicher eine suboptimale Situation.


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gestern um 12:52
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Beschuldigter war, wird auch nicht weit weg gewesen sein und keine Begleitung gehabt haben.
Gab es außer T. einen weiteren formal Beschuldigten?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Eine andere Strafkammer. In dem Fall die Kammer, die ihn jetzt freigesprochen hat.
Bemerkenswert. Ohne die Ablehnung des Befangenheitsantrages, die vom BGH gerügt wurde, wäre (vermutlich) das Urteil rechtskräftig geworden.
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Es ist schon schade, dass für solche verantwortungsvollen Positionen - Vorsitzende Richterin einer Großen Strafkammer zählt definitiv dazu - neben Examensnoten keine Persönlichkeitstest gemacht werden.
In Bayern ging/geht man davon aus, dass die Prüflinge mit Bestnoten per se für verantwortungsvolle Positionen geeignet sind. Wir wissen, dass das nicht stimmt, aber in der Wirtschaft oder der Politik ist das Führungspersonal auch nicht besser. Trotz Assessment-Center und demokratischer Wahl.

In der Realität trennt sich in der Justiz dann doch ein bisschen die Spreu vom Weizen und man steckt sozial inkompatible Gestalten eher in das Dezernat für Schifffahrts- und Landwirtschaftsangelegenheiten - oder ins Nachlassgericht. Ein Kammervorsitzender muss ja auch können, mit seinen beiden beisitzenden Berufsrichtern und den beiden Schöffen. Alle haben nur eine Stimme. Alleine kriegt er seine Urteile nicht durch.
Zitat von emzemz schrieb:Was dieses Unfallgutachten anbelangt, ob man das zugrundelegen kann, erneute Ermittlungen auszuschließen und den Fall endgültig als Unfall zu deklarieren? Das entscheidet dann ein Gericht?
Erst mal die Staatsanwaltschaft, ob sie nach wie vor einen Anfangsverdacht gegen eine unbekannte Person annimmt, den Fall neu aufrollt und gegen "Unbekannt" ermittelt. Und entweder wird dann eingestellt oder eine andere Person angeklagt, falls ein Tatverdächtiger in Frage kommt.

Wenn jetzt aus den Gutachten der Verteidigung mit einiger Wahrscheinlichkeit weiter von einem Todesfall mit Fremdeinwirkung/Gewalttat ausgegangen wird, müsste die Staatsanwaltschaft auch weiter ermitteln. Aber ich glaube, die Gutachten sind auf "Unfall" gepolt. Schon weil sie von der Verteidigung eingebracht worden sind.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:00
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Gab es außer T. einen weiteren formal Beschuldigten?
Ja
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 03.11.2025:Es geht nun um einen M. den man als Beschuldigten verhört hat und eine Hausdurchsuchung bei ihm vollzogen hat.

Dieser war bis zum 18.11 und vor ST als Beschuldiger geführt.

Die Verteidigung fragt, warum dieser dann nicht mehr als Beschuldigter geführt wurde.-Der Sachbearbeiter sagt, dass sie keine Verdachtsmomente mehr gesehen haben. „Aber warum?“ hakt die Verteidigung nach. -„Der Verdacht hat sich nicht erhärten lassen.“, sagt der Zeuge.



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gestern um 13:52
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Nun, in Italien wollte oder will Meloni die gemeinsame Kammer von Richtern und Staatsanwälten aufteilen. Dafür wird sie heftig kritisiert, unter anderem mit dem Vorwurf, sie greife damit einen alten Berlusconi-Plan auf.

Ich finde es schon gut, wenn ein Staatsanwalt auch die Befähigung zum Richteramt hat und so genau weiß, wie die prozessualen Abläufe sind. Aber natürlich ist immer zu fragen, ob es nicht bessere Lösungen gibt.
Da bringst du aber das eine oder andere durcheinander bzw. vermischst Äpfel mit Birnen...

1) Die "Befähigung zum Richteramt" erwirbt man in Deutschland mit dem 2. Staatsexamen. Haben also prinzipiell auch Rechtsanwält*innen. Zum Referendariat gehört auch die Strafrechtsstation. Es gibt keinen Grund, dass Richter*innen erst Staatsanwält*innen sein müssten, um prozessuale Abläufe zu verstehen, zumal die Regeln für das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren dann eher sekundär relevant sind, wenn die Anklage erhoben und zugelassen worden ist. Viele Staatsanwält*innen wechseln auch in Zivilkammern. Da hilft das Wissen aus der StPO aus der praktischen Zeit in der StA dann auch nicht so viel weiter...

2) Das System in Deutschland lässt sich nicht mit Italien vergleichen: Anders als in Deutschland, wo die Staatsanwaltschaft politischen Weisungen auch aus einem Justizministerium unterliegt, ist die Staatsanwaltschaft in Italien eine unabhängige Anklagebehörde ähnlich wie die Gerichte nicht weisungsgebunden. Mit der rein deutschen Brille fände ich den Vorstoß von Meloni wahrscheinlich gar nicht so falsch, in Wahrheit will sie aber wahrscheinlich nur erreichen, dass die Staatsanwaltschaft - wie in Deutschland - der politischen Kontrolle unterliegt. Die Anti-Mafia-Gesetzgebung in Italien wollte sicherstellen, dass die Staatsanwaltschaft nicht zu sehr mit den anderen Behörden der Exekutive verwoben ist.

3) Die gegenwärtige Praxis der Justiz in Bayern vereinigt alle Nachteile: Einerseits gibt es in Bayern (wie überall in Deutschland) keine unabhängige Staatsanwaltschaft, andererseits rotiert das Personal in der Justiz regelmäßig zwischen Staatsanwaltschaft und Richterstatus. Psychologisch normal, dass da Grenzen verschwimmen. Aber die Behörden haben vom deutschen System gedacht - auch aufgrund der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft durch die Politik - ganz unterschiedliche Ansätze.

Was glaubst du denn, woran es liegt, dass in Bayern jahrelang Anklagen gegen frühere CSU-Politiker*innen wegen Skandalen rund um Bayern LB und Hypo Alpe Adria verschleppt worden sind? Was in München erfolgreich geht, davon hat man sicher auch in Mailand gehört oder meinst du Berlusconi, der notorisch im Konflikt mit der Staatsanwaltschaft war, verfolgte diese Pläne aus purer Besorgnis um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft?


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gestern um 13:54
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Sich als Jogger zu tarnen, um zu schauen, wer den Eiskeller besucht, finde ich gar keine blöde Idee, wenn kein Gassigeh-Hund zur Verfügung steht. Aber man sollte sich vorher darüber klar sein, dass man als absoluter Looser dasteht, wenn man von den gestylten und gutgelaunten Partygästen gesehen wird.
kurios, sehe ich völlig entgegengesetzt, aber so unterschiedlich sind offenbar die Ansichten.
Wieso sollte man sich als Jogger vor gestylten und gut gelaunten Partygästen blöd vorkommen oder gar als Looser dastehen. Für mich ist ein Looser eher jemand der jedes Wochenende die Dorfdisco frequentiert und sich dabei abschießt... während der Jogger etwas für seinen gesunden Lebensstil macht und offenbar noch Ziele im Leben hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:58
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Aber auch bei einem ColdCase müssten sie die Ermittlungen doch wieder aufnehmen falls neue Hinweise auftauchen, zumindest bei solchen die nicht direkt ST betreffen.
Bei ColdCase-Fällen wird immer wieder mal drübergeschaut, ob einem neuen Ermittler vielleicht was auffällt, was bisher übersehen wurde. Also nicht nur, wenn es neue Hinweise gibt.

Im Fall der Frederike von Möhlmann wurde nach dem Freispruch des Täters weiterermittelt, man konnte ihn aber nicht mehr strafrechtlich belangen, da er schon freigesprochen war. Wenn man nun ST aus weiteren Ermittlungen raushalten will, dann denke ich, dass das nicht funktioniert. Ermittelt darf in alle Richtungen werden, also auch gegen ST. Er kann nur nicht verurteilt werden.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn jetzt aus den Gutachten der Verteidigung mit einiger Wahrscheinlichkeit weiter von einem Todesfall mit Fremdeinwirkung/Gewalttat ausgegangen wird, müsste die Staatsanwaltschaft auch weiter ermitteln. Aber ich glaube, die Gutachten sind auf "Unfall" gepolt. Schon weil sie von der Verteidigung eingebracht worden sind.
Von einem Unfall-Gutachten gehe ich auch aus. Das ist das, was ich mich aber grundsätzlich frage. Reicht denn ein von der Verteidigung eingebrachtes Gutachten, die Staatsanwaltschaft wieder in Zugzwang zu bringen? Oder kann die einfach nur feststellen, die Argumente widersprechen unseren Ermittlungsergebnissen, bieten keine neuen Ermittlungsansätze und heftet das Gutachten ab?
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Die Richterin hat auch sehr deutlich gemacht, dass die Frage ob Unfall oder Tötungsdelikt noch nicht geklärt sei. Nun ist die StA wieder am Zug. Ich bezweifle zwar, ob die Frage wirklich so mit Energie vorangetrieben wird. Ein negatives Zeichen hat die STA gegeben, in dem sie den Freigesprochene nicht entschädigen wollte. Aber vielleicht verhilft der öffentliche Druck auf die StA etwas und vielleicht gibt es da auch Anweisungen von ganz weit oben.

Jedenfalls müsste sich nun die StA wirklich mit den neuen Gutachten der Verteidigung beschäftigen, was sie vor dem Verfahren abgelehnt hatte, weil sie meinte, dass das Sache des Verfahrens sei. Diese Ausrede gilt nun nicht mehr.
Es geht um ein Gutachten, dass nicht in den Prozess eingeführt wurde. Oder habe ich das falsch verstanden?
ST ist nicht beschwert.
Besteht da im Nachgang noch die Notwendigkeit abzuklären, ob Unfall oder Tötungsdelikt?


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