Hanna W. tot aus der Prien geborgen
26.11.2025 um 22:51Das sehe ich auch so.XluX schrieb:Sie war auch nicht die Einzige, die Tränen in den Augen hatte ("geweint" ist vielleicht auch übertrieben - aber auch wenn es so wäre, müsste man das nicht verurteilen, sondern eher begrüßen). Ehrlich gesagt ist mir das erheblich lieber als die Art der früheren Richterin, die ihn völlig emotionslos und noch mit Belehrungen ins Gefängnis geschickt hat.
Wir sollten nicht vergessen, dass diese Situation der aktuellen Kammer auch sehr speziell war, die in den meisten Verfahren nicht existiert.
Der BGH hatte laut Beschluss angenommen, dass die Kammer des ersten Urteils unter Ausschluss von Aßbichler über den Befangenheitsantrag negativ entschieden hatte. Das war nicht so, sondern es war die Kammer, die jetzt den Angeklagten freigesprochen hat.
In den meisten Fällen werden bei erfolgreicher Revision das Verfahren an eine andere Kammer zurückverwiesen. Hier waren schon beide Jugendkammern involviert, beide haben laut BGH Rechtsfehler begangen.
D.H. die jetzige Kammer war mitverantwortlich für mehr als 1 Jahr unnötiger U-Haft. So etwas wird ein Richter höchst ungern erleben und das wird ihn auch emotional stark berühren. Dadurch sollte man verstehen, dass die Richterin hier nicht ganz emotionslos das Urteil und deren Begründung verkünden konnte.
Zwar treten ähnliche Situationen bei jedem Freispruch auf, denn hier in D hat meist dieses Gericht auch die Anklage zugelassen. Aber das ist nicht vergleichbar, denn der dringende Verdacht wird erst im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorliegen und das ist durch den Verfahrensverlauf bedingt. Auch wenn man die Anklage zugelassen hat, hat man dabei keinen Rechtsfehler begangen.


