Origines schrieb:Aber man muss die Kirche halt auch im Dorf lassen. Nicht jedes falsche Urteil ist schon eine schreiende Ungerechtigkeit, bei der es um Schuld oder Unschuld geht. Und wer behauptet, Fehleinschätzungen lassen sich zu 100% vermeiden, der lügt. Ricks Schnellschüsse wie "Urteilsverkündung erst nach Abfassung des schriftlichen Urteils" schaffen mehr Probleme, als sie lösen. Gleiches gilt für die Einführung einer zweiten Tatsacheninstanz. Und absolute Gewissheit zu verlangen würde zu Freisprüchen führen, die niemand für gerecht halten würde. Also.
Das ist kein Zynismus, sondern Realismus.
Nun, Du sprachst von "ganz gut". Ich denke, das ist reiner Zynismus. Fast alle Stellen haben versagt, die Ermittler, die StA, die Haftrichter, das 2. Jugendgericht, das 1. Jugendgericht bei der Frage der Befangenheit, der GBA. Erst die allerletzte Stelle hat es wegen etwas aus Deiner Sicht Belanglosem richtig hinbekommen. Und das nennst Du "ganz gut". Das ist Zynismus, vor allem, weil das dann nur geklappt hätte, dass die Familie erhebliche Mittel aufgewendet hatte, um eine der Sache gewachsene Anwältin zu beauftragen.
Außerdem spricht hier niemand von absoluter Gewissheit.
Du vergleichst das mit anderen menschlichen Fehlern in anderen Berufen. Der große Unterschied zu anderen Berufen ist der, dass man die Irrtümer meistens erkennt und entsprechend daraus lernen kann. Das ist ein himmelweiter Unterschied zu den Irrtümern der Justiz. dass es dann rein zufällig "durch einen dummen Fehler" das Unrecht erkannt wird ist äußerst bedenklich. Aus meiner Sicht hat man hier viel zu leichtsinnig gearbeitet und zwar auf ganzer Ebene.
Ich glaube, dass in vielen Fällen "Im Zweifel für den Angeklagten" grundsätzlich nicht ausreichend gelebt wird. Dass das hier ans Tageslicht gekommen ist, ist aus mehreren Gründen ein reiner Glücksfall. Für mich darf nicht gerechte Urteile nur auf dem Prinzip "Glück" funktionieren. Hier in dem Fall ist das jedoch geschehen. In wie viel Fällen ist das schief gegangen?
Wir schimpfen hier über die Ermittler und auch über die Familie R.. Aber die sind in Wirklichkeit ein sekundäres Problem.
Auch die Haltung der 2. Jugendkammer ist natürlich mit dem Fehlurteil verknüpft.
Die Gründe für das Fehlurteil gehen leider deutlich tiefer, denn in Wirklichkeit zeigt der Fall erschreckend klar die Gefahren der aktuell gelebten "freien richterlichen Beweiswürdigung".
In diesem Fall war es glücklicherweise so, dass die Fehlerhaftigkeit der Zeugenaussagen bewiesen werden konnten. Aber wodurch? Durch WhatsApp- und Instagram-Nachrichten. Dass die vorliegen, ist ein reiner Glücksfall. Ohne diese, könnte es sein, dass der Angeklagte rechtskräftig verurteilt worden wäre.
Klar Verena hat sich im Datum geirrt, wahrscheinlich hat sie noch weiteres hinzu gedichtet. Verena hatte ihren Irrtum erkannt, dass sie sich im Datum geirrt hatte, wobei sie wahrscheinlich nur sich sicher war, dass es nicht der 3.10.22 gewesen sein konnte. Wann der Spaziergang wirklich war, war wahrscheinlich nur eine Schätzung, weshalb sie vom 5.10.22 ausging. Erst aus den GPS-Daten und WebCam-Aufnahmen wurden dann wirklich den richtigen Zeitpunkt ermittelt.
Dass solche Daten/Nachrichten existierten, ist nicht selbstverständlich. Hätte der Angeklagte die Nachricht Verena an einem anderen Ort erzählt, der nicht so eindeutig mit einem Datum in Verbindung gebracht werden konnte, dann sähe die Sache doch ganz anders aus!
Datumsangaben von Zeugen sind generell mit Vorsicht zu sehen. Nach Wochen ist die Ungenauigkeit in Wirklichkeit viel zu hoch, es sei denn, man kann es mit besonderen Ereignissen in Verbindung bringen. Ich glaube, dass Verena es mit dem Ereignis von Hannas Tod in Verbindung gebracht hat und hierauf basierend unter Druck den Spaziergang auf den 3.10.22 bestimmt hatte, vielleicht ging es Lea genau so. Später wird ihr eingefallen sein, dass es wohl nicht gestimmt haben kann, vielleicht konnte es kein arbeitsfreier Tag gewesen sein. Werktage und freie Tage unterscheiden sich im Ablauf stark. Das traute sie sich jedoch nicht zuzugeben. Ich denke, hier sieht man klar, wie gefährlich es ist, solche Zeitabschätzungen von vornherein so viel Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Auch andere Zeugen erlagen wahrscheinlich dem gleichen Irrtum. Der eine meinte allein, weil es ein Feiertag war, dass es der 3.10. ein Treffen gewesen sei. Aus seiner Erzählung ergab sich, dass es früher im Jahr gewesen sein musste, wahrscheinlich an einem anderen Feiertag. Auch Leas Angaben wurden weder durch andere Zeugen bestätigt, die GPS-Daten sind widersprüchlich zu ihren Erzählungen.
Eigentlich hätten das die Ermittler, die StA, der Haftrichter, das OLG München diese Problematik kennen müssen.
Aber nein, sie stellten einen dringenden Tatverdacht fest. Also einen Verfahrensstand, der schon zu diesem Zeitpunkt eine Verurteilung aus deren Sicht sehr wahrscheinlich gemacht hätte. Und das , obgleich man weiß, dass Zeugenbeweise in Wirklichkeit das schlechteste Beweismittel darstellt, was dieser Fall erneut besonders deutlich beweist.
Das hier so viele Ebenen das Problem erkannt haben, dass ist mehr als bedenklich. das zeigt, dass die Justiz alles andere als "ganz gut"aufgestellt ist.
Ich denke, was da nur helfen würde sind Schulungen etc. In Wirklichkeit läuft es aber in der Justiz/Ermittlern nur auf der Basis "Doing by Working" und das ist das Problem. Kommen nie psychologischer Erkenntnisse bei der Richter systematisch an. Klar, Richter gehen auch auf Vorträgen etc., aber alles basiert nur auf Freiwilligkeit. Und das ist zu wenig.
Hätte es nicht diese zufälligen Hilfsmittel gegeben, die gezeigt haben, dass die Datumsangaben nicht stimmten, dann hätte der 2. Jugendkammer wahrscheinlich die Indizien auch ohne den JVA Zeugen zu einer Verurteilung gereicht.
Es gab in diesem Fall keinerlei objektive Beweismittel, die auf die Schuld des Angeklagten hingedeutet hätten. Der Tatort erzwang allein schon, dass eine große Anzahl von Menschen für die Tat in Frage kamen (wenn es überhaupt ein Kapitaldelikt vorlag). Das war ein riesengroßer Unterschied zu dem Fall Kortüm.
In einem solchen Fall, wo es in Wirklichkeit keine objektiven Beweise gibt und auch mehrere als Täter in Frage kommen, muss man sich fragen, ob dieser – bei einer solchen Vielzahl an Tätern - überhaupt lösbar ist. Diese Frage sollten sich schon Ermittler stellen, nicht erst auf eine der späteren Stufen. Wenn man dann bei den Personen genauer nach bohrt, ist es wahrscheinlich, dass man bei irgendeinem von ihnen – auch einem Unschuldigen - dann genau auf solche Zeugenirrtümer stößt. Gerade solches scheinbare Täterwissen wäre ohne Zeugenirrtümer kein Täterwissen gewesen. Diese Art von Täterwissen müsste in einer solchen Konstellation – wenn es keine anderen starken Indizien gibt – einen dringenden Tatverdacht
ausschließen. Denn das wäre einer Beweislastumkehr gleichzusetzen. Der Angeklagte müsste die Zeitabschätzung der Zeugen durch objektive Beweise widerlegen, was nur selten gelingt.
Es wäre schon interessant gewesen, wenn sich der BGH mit dem Fall auseinander gesetzt hätte. Natürlich gibt es den Pistazieneisfall, der recht ähnlich gelegen war. Ich persönlich hoffe, dass sich der BGH hier auch Richtlinien aufgestellt hätte, die in Zukunft helfen könnten solche Fehler zu vermeiden. Diese Chance hat er jedoch nicht ergriffen.
So kann morgen ein ähnlich gelagerter Fall erneut erfolgen, weil sich die Justiz vielleicht wie Du
@Origines rausredet, dass doch alles ganz gut gelaufen ist. Das war ganz und gar nicht der Fall und das hat auch nicht mit absoluter Gewissheit zu tun. Die Justiz muss lernen, auch ausreichend Zweifel dann aufzubringen, wenn es erforderlich ist und das war hier der Fall. Und hier hatten alle Ebenen versagt, bis der BGH nur wegen einer aus Deiner Sicht Belanglosigkeit aufgehoben hatte. So darf es einfach nicht laufen.