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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.058 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 07:02
Zitat von skyhighskyhigh schrieb:Sagen wir halt mal, alles was nicht verboten ist in Deutschland. Vergewaltigung-Entführung-Folter-Inzest sind verboten.
Das ist Deine eigene Definition und sagt nichts über andere aus.
Ich rede von Vergewaltigungsfantasien (aktiv und passiv). Ob die Befragten diese dann bei Gooigle suchen, wurde nicht eruiert.
Der Besitz von Gewaltpornos ist übrigens nicht strafbar (Kinder natürlich ausgenommen).
Zitat von skyhighskyhigh schrieb:aber das hier so getan wird als seien diese Suchbegriff total ok finde ich nicht gut.
Von "total ok" habe ich nichts geschrieben. Aber man sollte hier einfach realistisch bleiben.
Zu denken, dass auf den meisten Computern nur Blümchensex zu finden ist, wenn man diese durchsuchen würde, ist eher naiv.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 07:09
Zitat von XluXXluX schrieb:Man darf ja nicht vergessen: Er hat absolut nichts gesehen, wurde aber gleich noch ein zweites Mal vernommen. Ich habe nirgends gelesen, dass alle Zeugen zweimal vernommen wurden. Und es gab damals schon das Alexander-Horn-Profil.
Das reicht alles nicht für einen Anfangsverdacht. Ohne Anfangsverdacht ist Beschuldigung - völlig unabhängig vom Verfolgungswillen, ob ein, zwei oder drei Vernehmungen - rechtswidrig.

Hätte die Polizei, bevor sie T. zu seinem Sexualleben befragt, beschuldigt, wäre das unzulässig gewesen. Es gab einen Verdacht, aber keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte. Damit hätte gegen T. kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden dürfen.

Das ist die Witzfigur in Eurer Argumentation: Egal was die Polizei getan hätte, es wäre immer rechtswidrig gewesen, weil T. ja unschuldig war. Wenn man ihn aber beschuldigte, dann hätte man ihn schon viel früher beschuldigen müssen, so Eure These.

Das geht halt nicht zusammen. Auch nicht, wenn wir acht weitere Schleifen ziehen. Ebensowenig geht es zusammen, von einer falschen Entscheidung auf die Unfähigkeit von Polizei und Justiz zu schließen. Da geht kein argumentum ad minus a majore.
Zitat von XluXXluX schrieb:Zu denken, dass auf den meisten Computern nur Blümchensex zu finden ist, wenn man diese durchsuchen würde, ist eher naiv.
Beleg? Oder schließt Du von Dir auf andere?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 07:28
Zitat von XluXXluX schrieb:Zu denken, dass auf den meisten Computern nur Blümchensex zu finden ist, wenn man diese durchsuchen würde, ist eher naiv.
Da gebe ich Dir recht, allerdings verschwinden bei den meisten keine Angehörigen spurlos – im Fall des TV ist es die Gesamtschau, die das als ein Indiz werten lässt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Beleg? Oder schließt Du von Dir auf andere?
Och, büdde 🙄


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11.12.2025 um 07:53
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Einerseits hätte man nach Eurer Sicht den T. schon vor dem 17. November 2022 als Beschuldigten vernehmen müssen.

Andererseits machtst Du geltend, er hätte gar nicht am 17. November 2022 beschuldigt werden dürfen, weil die Aussage der V. für den Müll war.
Ein letztes Mal dazu, dann gebe ich auf:

1. Aus Sicht der Polizei war er vermutlich schon länger konkret verdächtig (mehr als ein Anfangsverdacht), insofern hätte er da schon als Beschuldigter vernommen wenn müssen.
Das Thema ist ja bis heute nicht endgültig geklärt. Aber es ist eben auch nicht geklärt, dass es NICHT so war, ansonsten müssten wir hier nicht diskutieren.

2. (völlig anderes Szenario, weil nur "unsere" Sicht): Die Indizien haben von vornherein nicht ausgereicht, um ihn überhaupt zu verdächtigen.
(was wir glauben, ist aber für den Beschuldigtenstatus völlig irrelevant).

Und ja, aus meiner Sicht hätte er gar nicht festgenommen werden dürfen, weil ich die Indizien bis heute lächerlich finde. Aber du wirst ja nicht abstreiten wollen, dass die Polizei das völlig anders gesehen hat. Und leider reichen meine Kontakte zur Polizei nicht, dass ich da etwas hätte beeinflussen können. Deine vielleicht schon eher.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 08:25
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ohne Anfangsverdacht ist Beschuldigung - völlig unabhängig vom Verfolgungswillen, ob ein, zwei oder drei Vernehmungen - rechtswidrig.
Das ist nochmal ein ganz anderes Thema.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hätte die Polizei, bevor sie T. zu seinem Sexualleben befragt, beschuldigt, wäre das unzulässig gewesen.
Versteh' ich nicht. Stimmt so pauschal ja auch nicht, wenn sie vorher schon etwas anderes gehabt und ihn belehrt hätten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es gab einen Verdacht, aber keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte.
Und das weißt du woher? Weil die Polizei es immer wieder betont hat? Dann muss es ja auf jeden Fall so stimmen *Ironieoff*.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Damit hätte gegen T. kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden dürfen.
Ein Ermittlungsverfahren wurde schon vorher eingeleitet, anfangs wahrscheinlich gegen unbekannt.

Was war denn dann aus Deiner Sicht Grund für die Festnahme?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 10:17
Zitat von XluXXluX schrieb:Ein letztes Mal dazu, dann gebe ich auf:
Auch nach Monaten willst (nicht nur) Du nicht verstehen, was der Unterschied zwischen einem bloßen Verdacht und einem Anfangsverdacht ist.
Auch nicht den Unterschied zwischen Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt und einem Ermittlungsverfahren gegen einen Tatverdächtigen.
Ebenso nicht die Voraussetzungen und Folgen einer Beschuldigung.

Muss man auch nicht verstehen. Dann sollte man sich aber nicht ganz weit aus dem Fenster lehnen und den Behörden wie den Gerichten Rechtsbruch unterstellen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 10:30
Zitat von soomasooma schrieb:Da gebe ich Dir recht, allerdings verschwinden bei den meisten keine Angehörigen spurlos – im Fall des TV ist es die Gesamtschau, die das als ein Indiz werten lässt.
Klingt jetzt eher nach Rebecca R., hier war der T. ja kein Angehöriger der Hanna.

Aber Du hast hier wie dort recht: Der Umstand zu einem bestimmten Zeitpunkt Pornos konsumiert zu haben, ist nicht strafbar und belegt alleine auch keine Straftat.

Solches Verhalten ist erst einmal neutral. Tritt allerdings ein Verbrechen hinzu, bei dem sexuelle Motive vermutet werden (auch bei Rebecca ist es ja nur eine Vermutung, da gibt es mangels Leiche keine Spuren), dann kann daraus ein belastendes Indiz werden. Aus dem Konsum von pornografischen Medien (evtl. auch dem Begehen sexueller Handlungen) lässt sich ein sexuelles Tatmotiv ableiten. Und aus dem Konsum spezieller Pornografie auch eine gewisse Affinität, die sich in einer Tat widerspiegeln kann.

Alleine reicht es nicht. Aber wenn andere Indizien hinzutreten, sieht das fundamental anders aus. Auch beim Fall "Sophia L." aus Amberg wurden vom Gericht sexuelle Motive angenommen, obwohl die Leiche keine Spuren hierzu aufwies. Aber der Täter hatte in seinem LKW vor der Tat Pornos angesehen, Frauen gefilmt und onaniert.

Ansonsten kenne ich nicht die Zugriffszahlen auf "Nichtblümchensexseiten" im Vergleich zu "Blümchensexseiten", insofern hätte ich mir da einen Beleg gewünscht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 10:37
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Klingt jetzt eher nach Rebecca R., hier war der T. ja kein Angehöriger der Hanna.
Ach, was für ein Quatsch von mir, bin falsch gelandet. Ich bitte um Entschuldigung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 12:48
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auch nach Monaten willst (nicht nur) Du nicht verstehen, was der Unterschied zwischen einem bloßen Verdacht und einem Anfangsverdacht ist.
Liest Du eigentlich, was ich schreibe? Oder argumentierst Du immer wieder auf derselben Schiene?

Es ging in meinem von Dir zitierten Absatz überhaupt nicht um den Unterschied zw. Anfangsverdacht und weitergehendem Verdacht (und erst recht nicht um einen bloßen Verdacht!). Sondern nur um Deine Vermischung von Ermittlersicht und unserer Sicht.
Ich will aber damit niemanden mehr langweilen, weil ich davon ausgehe, dass ich es ausreichend erklärt habe. Und auf meine Fragen dazu gehst Du ja leider eh nie ein.

Aber wo Du den Anfangsverdacht erwähnst: Der wurde ja im Urteil genau als nicht ausreichend für eine Belehrungspflicht gesehen.

Ich frag aber jetzt auch nicht mehr nach, weil Du das eh wieder als Aufhänger nimmst, mir Unvermögen vorzuwerfen, anstatt mal darauf einzugehen und zu merken, dass Deine Ausführungen teilweise unsauber sind.


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11.12.2025 um 13:10
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ja. Aber darum geht es in dem von dir zu or zitierten nicht. Klar hatte man Vorstellungen über den Tatablauf. Aber die Annahme dass ST mit der Tat in Zusammenhang stand, die beruhte eben nicht auf "Gesichtern Erkenntnissen hinsichtlich Tat und Täter". Nur die Frage beruhten auf diesen, aber es wäre ja sinnfrei einen Verdächtigen, der noch kein Beschuldigter ist, Fragen zu stellen, die nichts mit dem Fall zu tun haben.
Das sehe ich anders, es kann ja nur um die Fragen gehen, wenn das Verhalten der Beamten beurteilt werden soll. Was anderes machen die ja nicht.
So wird das im Übrigen auch in dem BGH-Beschluss
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:
Die Vernehmung sei von Vorhalten und Fragen geprägt, aus denen her-
vorgehe, dass der Vernehmungsbeamte "nicht nur im Sinne eines subjektiven
'Gefühls'", sondern "auf der Grundlage des aktuellen Ermittlungsstands einer-
seits davon überzeugt war, dass G. und J. H. tot waren, und
andererseits, dass der Angeklagte mit dem Tod der beiden 'in Zusammenhang'
stand". Der Vernehmungsbeamte habe auch zum Ausdruck gebracht, dass er
die Angaben des Angeklagten insbesondere insoweit für nicht glaubhaft halte,
als dieser Erinnerungsdefizite für die Tage nach dem Verschwinden behauptet
habe.
15
3. Die Verwertung der Aussagen des Angeklagten vom 26. September
und 13. November 2002 durch das Landgericht ist auf Grund der fehlenden Be-
lehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a Abs. 4 StPO rechtsfehlerhaft. Denn
der Angeklagte erlangte mit der Vernehmung am 26. September 2002 und mit
der anschließenden Suchmaßnahme auf seinem Anwesen den Status eines
Beschuldigten.
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=509bb720c4f5f7161f4250301f938dc2&nr=40558&anz=13&pos=0
, der im Text extra angeführt wurde, argumentiert.

Ich verstehe es so, dass der Unterschied darin liegt, ob einem zwar jemand unspezifisch verdächtig vorkommt und man so ins Blaue fragt, natürlich bleibt man trotzdem bei dem Thema, oder ob man jemand spezifisch zum Abgleich einer Hypothese fragt und konkrete Verdachtsmomente abgleicht.

Die damals "gesicherten Erkenntnisse" seitens der Polizei waren, dass H. einem Angriff in der Nähe des Bärbachs zum Opfer fiel, dass ihr Kopfwunden zugefügt worden waren, dass sie anschließend in den Bärbach verbracht worden war und dass der Täter dem Täterprofil (männlich, jung, sexuell unerfahren etc.) entspricht.
Konkret wurde sein selbst angegebenes Alibi in Zweifel gezogen (4 Mal), er wurde fälschlicherweise dahingehend verunsichert, dass er die falsche Bekleidung abgegeben habe, als er nach seinen Vorlieben gefragt wurde, ging es konkret um das Motiv und das Täterprofil. Fragen spezifisch zum Täter und Gelegenheit.
Die Aufforderung zur Spekulation, die meiner Meinung nach sogar im Zeugenstatus einem Verwertungsverbot unterliegen solllte, da er meiner Meinung nach dazu manipuliert wurde, war die spezifische Abklärung zur Tat.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Wir sind uns ja eigentlich einig, dass das auch bei ST nicht so sinnvoll war. Wo siehst du also einen Anstazpunkt oder Hinweise für ein Motiv? Auch für die Kammer gilt ja eine grundlegende Unschuldsvermietung, dass da irgendjemand wegen Rechtsbeugung verurteilt wird kann ich mir auch nur schwerlich vorstellen.
Deshalb hab ich "gutes Motiv" auch in Anführungszeichen gesetzt, ja wir sind uns einig, dass das nicht sinnvoll wäre. Ich wollte nur darauf hinaus, dass man es sich sonst auch eher einfach macht mit dem Motiv. Mir ist auch nicht klar was das Motiv war, seitens der STA wurde ja gemunkelt, dass es nur nach einem Schuldspruch eine Beförderung geben würde, aber seitens der Kammer hab ich nicht mal Gerüchte vernommen.
Scheinbar wurde ja bis zu dem Knastzeugen mit einem Freispruch gerechnet, was zwar erklärt, wieso so viele Ermittlungen und DNA-Gutachten erst während dem Verfahren beauftragt wurden, aber das Argument, die verlängerte U-Haft wurde auch vom OLG bestätigt, irgendwie perfider macht.
An eine Verurteilung glaub ich eh auch nicht, da ich mir auch nicht vorstellen kann, dass ihnen eine Absicht nachgewiesen werden kann, aber ich finde es dennoch absurd eine Rechtsbeugung auszuschließen nur weil wir nicht die Möglichkeit haben hinter die Kulissen zu blicken.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du kannst es (ob mit oder ohne BGH, den Du nicht wirklich durchdrungen hast) drehen und wenden wie Du willst:
Wie du meinst.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist unlogisch.

Einerseits hätte man nach Eurer Sicht den T. schon vor dem 17. November 2022 als Beschuldigten vernehmen müssen.

Andererseits machtst Du geltend, er hätte gar nicht am 17. November 2022 beschuldigt werden dürfen, weil die Aussage der V. für den Müll war.
Ja das ist unlogisch, weil es natürlich nicht auf meine Sicht ankommt.

Wenn ich der ermittelnde Beamte gewesen wäre, hätte ich ST bei seiner Befragung derartige Fragen NICHT gestellt und ich hätte ihn schon gar nicht zum Spekulieren gedrängt und wenn ich seine Angaben gegengeprüft hätte, wäre mir bei der Vernehmung von V aufgefallen, dass V offenbar verschiedene Dinge durcheinander bringt. Insbesondere hätte ich den Chat mit ST, den sie während der Vernehmung extra abfotografiert hatte, berücksichtigt und wäre drauf gekommen, dass sie sich sowohl am 03.10 als auch am 04.10. getroffen haben und dass der Chat darauf hindeutet, dass der Spaziergang mit dem angeblichen Täterwissen wohl eher am 04.10. war, da sie ja noch nach den Fotos gefragt hatte. Ich hätte Vs Angaben dann noch gegengeprüft und wäre vermutlich drauf gekommen, dass es kein Täterwissen gibt und hätte ST auch nie festgenommen.

Hier kommt es aber nur auf das Verhalten, der in dem Fall ermittelnden, Polizisten ankommt und auch nicht nur auf deren subjektive Sicht. Meine Sicht ist da einfach nicht relevant. Warum sie sich auf ST eingeschossen haben, weiß ich nicht, die Umstände deuten darauf hin, dass es so war und deshalb hätten sie ihn als Beschuldigten vernehmen müssen. Es kann ja kein Argument sein, dass nur weil sie es damals falsch beurteilt haben, irgendwie davon befreit sind, sich an ihre Pflichten zu halten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Erst recht nicht. Ohne Anfangsverdacht i.S.v. § 152 Abs. 2 StPO geht das nicht. Und dafür braucht es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die bis 17. November 2022 nicht gegeben waren. - Oder willst Du das ernsthaft bestreiten?
Da gehts nicht um den Anfangsverdacht sondern um die Eröffnung des Ermittlungsverfahren gegen jemanden, und aus deiner eigenen Quelle geht hervor, dass zwar die Eröffnung des Ermittlungsverfahren immer den Beschuldigtenstatus bedingt, aber der Beschuldigtenstatus nicht von der Eröffnung des Ermittlungsverfahren abhängt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im Übrigen lassen sich pauschale Vorwürfe gegen die Justiz auch nur pauschal beantworten. Wer einer ganzen Kammer eines Landgerichts Rechtsbeugung vorwirft, sollte konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass wider besseren Wissens zum Nachteil des T. geurteilt worden ist. Die gibt es nicht. Spekulationen alà "Die werden schon gewusst haben, was sie tun!" reichen nicht.
Die Vorwürfe gegen eine Kammer sind mitnichten pauschale Vorwürfe gegen die Justiz!
Es gibt zahlreiche konkrete Anhaltspunkte, die ich auch mehrfach genannt habe, die eine Rechtsbeugung nahelgen, auch wenn ich nicht weiß und keine Anhaltspunkte dafür habe, warum sie das gemacht haben.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Hege und Pflege von Feindbildern wie die Vorgartenzwerge ist zwar engagiert, aber wenig zielführend. Ich verteidige nicht die Kammer, sondern ich versuche zu erläutern, warum und wie es zu "falschen" Urteilen kommt. Die Justiz ist keine Maschine, sondern besteht aus Menschen. Die sind fehlbar, aber nicht alle böse.
Du verteidigst die Kammer in einer Tour, liest du eigentlich auch was du so schreibst? Aber sei es drum.
Ich finde die von Menschen gemachte Justiz muss geschützt werden, damit Raum für Fehler und deren Widergutmachung bleibt, müssen Fehler ehrlich und kritisch betrachtet und aufgearbeitet werden. Wenn sich einzelne Organe zu viel herausnehmen und nicht mehr nur Fehler machen, muss das aufgeklärt werden und streng geahndet werden. Nur so kann man einer Justiz weiterhin Vertrauen schenken.
Ein gesund beten, unter den Teppich kehren, verdrehen, verleugnen, falsche Obrigkeitshörigkeit oder Vorschusslorbeeren bringen niemandem was.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 16:52
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Hege und Pflege von Feindbildern wie die Vorgartenzwerge ist zwar engagiert, aber wenig zielführend. Ich verteidige nicht die Kammer, sondern ich versuche zu erläutern, warum und wie es zu "falschen" Urteilen kommt. Die Justiz ist keine Maschine, sondern besteht aus Menschen. Die sind fehlbar, aber nicht alle böse.
Ok.
Dann halten wir mal fest: Jeder hat erst einmal alles richtig gemacht.
Dennoch gab es ein Fehlurteil bzw. sind wir haarscharf an einem größeren Justizirrtum vorbeigeschrammt.

Das erinnert mich an die Unfallforschung (explodierende Spaceshuttles, Kernschmelzen in Atomkraftwerken, div. Flugunfälle usw.), wo häufig jeder Akteur auch erst einmal aus seiner Perspektive richtig gehandelt hat, dennoch gab es eine Katastrophe.
Unfälle werden hinterher untersucht, auch im Hinblick auf die Verbindungen der beteiligten Menschen untereinander, ihre Ziele, und der Einfluss der Technik und der Vorschriften. Nicht, um irgendjemanden zu bestrafen, sondern um Maßnahmen zu finden, die solche Dinge in Zukunft zumindest unwahrscheinlicher werden lassen.

Dieser Aspekt fehlt mir etwas in der Justiz, im vorliegenden Fall. Hier wird teilweise gesagt: "Joa, kann man so machen. Die Verordnungen konnten so ausgelegt werden, wie man es getan hat, Ergebnis unschön, aber passiert halt mal."

Das ist etwas, das mich irritiert zurücklässt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 18:04
Zitat von TalebFriendTalebFriend schrieb:Das ist etwas, das mich irritiert zurücklässt.
Das kann ich gut verstehen.

1. Früher hätte ich das auch so empfunden. Wenn man aber im Beruf Erfahrungen gesammelt hat, Entscheidungen von einigem Gewicht treffen musste, Fehler anderer gesucht hat, dann relativiert sich das etwas. Warum?

Nun, schon deshalb, weil ich irre und Fehler mache. Die meisten sind zum Glück folgenlos. Zumeist entdecke ich sie selbst: "Ufff, gut dass ich nochmal nachgeschlagen habe, sonst wäre meine Meinung völlig daneben gewesen." Oder: "Da war ich auf dem falschen Dampfer. Zum Glück ist es nicht relevant geworden." Auch bestes Wissen und Gewissen bewahren niemanden davor.

2. Rechtsprechung ist keine exakte Wissenschaft. Da ist extrem viel Bewertung dabei. Schon um die Auslegung von Straftatbeständen wird intensiv gestritten. Noch viel mehr kann man streiten, wenn es um die Interpretation von Sachverhalten geht. Eine Zeugenaussage, eine Faser, Handydaten. Und weil so viel Bewertungsfrage ist, lässt man den Richtern relativ große Entscheidungsspielräume, innerhalb derer mehrere "richtige" Entscheidungen möglich sind.

3. Es gibt eine Fehlerinstanz: Den BGH. Der verwirft über 90% der Revisionen als offensichtlich unbegründet. D.h. die angegriffenen Urteile sind "kunstgerecht". Ob sie sachlich richtig sind, überprüft der BGH nur auf ganz grobe Fehler. Hier hat der BGH das erste Urteil aufgehoben. Zwar nicht wegen des Schuldspruchs, sondern wegen der unzulässigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages, aber es zählt das Ergebnis. Der zweite Prozess lief so wie lief, auch weil es den ersten Prozess gegeben hat. Denn dessen Richtigkeit wurde nun nochmals in der Beweisaufnahme überprüft - und es hielt der Überprüfung nicht stand.

4. Der Gesetzgeber und der BGH gehen davon aus, dass die Befähigung zum Richteramt und die Bindung an Recht und Gesetz (nebst der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG) Irrtümer und Fehler möglichst weit reduziert. Deshalb entscheiden über schwere Straftaten Kammern, in denen sich die Richter und Schöffen gegenseitig kontrollieren. Zudem erfolgt Kontrolle durch die Verteidigung (deshalb gibt es auch Pflichtverteidigung) und - nicht lachen - natürlich auch durch die Staatsanwaltschaft, die genauso wie einer Verteidiger intervenieren kann, wenn was schief läuft.

5. Aber so wie Ärzte Kunstfehler machen, so machen auch Gerichte oder Behörden Fehler. Unrecht lässt sich reduzieren, aber nicht völlig vermeiden. Und weil ich das weiß und erlebe, bin ich davon nicht so schockiert. Und während es in der Politik Untersuchungsausschüsse gibt, die Missstände aufklären, und in Behörden Sonderbeauftragte, ist die Justiz auf Grundlage der richterlichen Unabhängigkeit dazu verpflichtet, sich selbst zu kontrollieren.

Das hat hier - finde ich - ganz gut funktioniert. Denn schwieriger sind die Fälle, in denen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und trotzdem dem Beobachter erhebliches Bauchgrimmen verursachen. So ging/geht es mir bei Genditzki (Badewannenfall) und noch einer Handvoll anderer Fälle. Da bleibt dann nur das Wiederaufnahmeverfahren, weil die Strafprozessordnung sagt, Rechtskraft bedeutet Ende der Debatte. Es soll nicht noch jahrzehntelang hin und her prozessiert werden. In der Revision nicht erkannte Fehlentscheidungen werden dabei der Rechtssicherheit wegen (z.B. auch der Opfer oder den Angehörigen) in Kauf genommen.

Wenn man sich intensiver damit beschäftigt, in andere Länder kuckt, dann fällt einem nicht wirklich was grundlegend Besseres ein. Sorry.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 18:46
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das hat hier - finde ich - ganz gut funktioniert.
Ich finde es schon erstaunlich, wie Du das alles hier gesund redest. Du warst doch derjenige, der folgendes behauptet hatte:
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 05.10.2025:Unlogische Urteile, die den Denkgesetzen widersprechen, sind laut BGH unzulässig. Hier hat aber der BGH das Urteil wegen eines (dämlichen) Verfahrensfehlers aufgehoben, nicht wegen eines Fehlers bei der Beweiswürdigung.
Du hattest den Fehler der 2. Jugendkammer als dämlich angesehen. Also offenbar so, dass das bei vernünftigen Richtern nicht erfolgt. Aus Deiner ursprünglichen Sicht hätte der BGH der Revision also nicht stattgegeben, wäre das Gericht nicht diesen dämlichen Fehler unterlegen.

Die Erkennung dieses Fehlers bedingte dann noch zusätzlich eine hoch wachsame Anwältin, die dann auch in solchen Nebenakten gestöbert hat. Die Pflichtverteidiger hatten das nicht gesehen, mehr noch, sie haben den Befangenheitsantrag nicht mal unterschrieben.

Unter Deiner Sichtweise behauptest Du noch, dass es "gut" gelaufen wäre. Mir fehlen da jegliche Worte.

Oder siehst Du es doch inzwischen anders, dass entgegen Deiner ursprünglichen Ansicht, der BGH das Urteil auch unabhängig von dem Befangenheitsantrag aufgehoben hätte?

Wenn nein, kann ich jedenfalls nicht ansatzweise verstehen, dass Du hier behauptest, dass alles ganz gut gelaufen wäre, was für ein Hohn!

Ich würde eher sagen, nur Dank einer hoch aufmerksamen und engagierten Anwältin ist die Justizt gerade nochmal an einem rechtskräftigen Fehlurteil vorbeigeschrammt.

Und so etwas ist erschreckend, wie häufig geht das nicht gut? Wieviele unerkannte Justizirrtümer gibt es?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 19:31
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Du hattest den Fehler der 2. Jugendkammer als dämlich angesehen. Also offenbar so, dass das bei vernünftigen Richtern nicht erfolgt.
Ja.

Hätte die Vorsitzende die Absprache mit dem Staatsanwalt unverzüglich offen gelegt und die Verteidigung in ihre rechtlichen Überlegungen mit eingebunden (anstatt sie abzumeiern), dann wäre die Ablehnung des Befangenheitsantrages nicht gerügt worden. Es wäre also vernünftig gewesen, die Verteidigung nicht außen vor zu lassen.

Dämlich war der Fehler deshalb, weil die Vorsitzende offenbar - siehe ihre Stellungnahme an den BGH - diesen Punkt noch nicht mal erkannt hatte und auch nicht im Lichte der Revision erkennen wollte. Dämlich auch, weil man sich dann die Mühe gemacht hat, eine 300 seitige Urteilsbegründung für lau zu schreiben.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Unter Deiner Sichtweise behauptest Du noch, dass es "gut" gelaufen wäre. Mir fehlen da jegliche Worte.
Wer bis Oberkante-Unterkiefer in diesem Fall drinsteckt und tief betroffen ist, der kann vermutlich nicht die Distanz nachvollziehen, auf der meine Sicht beruht.

Das ist nicht erste Fall dieser Art und es wird auch nicht letzte sein. Vielleicht sind es gegenwärtig fünf oder zehn. Da sich solche Fälle schon auffällig in Bayern häufen, sollte vielleicht mal die bayerische Staatsregierung nachdenken, welche Leitbilder sie verfolgt. Auch in der juristischen Ausbildung liegt schon seit Jahrzehnten viel im Argen. Bundesweit. Die sitzt zwischen allen Stühlen, ist weder wissenschaftlich noch praxisorientiert, weshalb die meisten Exaministen zum kommerziellen Repetitor rennen. Das ist das einzige Unifach, bei dem das so ist.

Aber man muss die Kirche halt auch im Dorf lassen. Nicht jedes falsche Urteil ist schon eine schreiende Ungerechtigkeit, bei der es um Schuld oder Unschuld geht. Und wer behauptet, Fehleinschätzungen lassen sich zu 100% vermeiden, der lügt. Ricks Schnellschüsse wie "Urteilsverkündung erst nach Abfassung des schriftlichen Urteils" schaffen mehr Probleme, als sie lösen. Gleiches gilt für die Einführung einer zweiten Tatsacheninstanz. Und absolute Gewissheit zu verlangen würde zu Freisprüchen führen, die niemand für gerecht halten würde. Also.

Das ist kein Zynismus, sondern Realismus.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 20:42
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber man muss die Kirche halt auch im Dorf lassen. Nicht jedes falsche Urteil ist schon eine schreiende Ungerechtigkeit, bei der es um Schuld oder Unschuld geht. Und wer behauptet, Fehleinschätzungen lassen sich zu 100% vermeiden, der lügt. Ricks Schnellschüsse wie "Urteilsverkündung erst nach Abfassung des schriftlichen Urteils" schaffen mehr Probleme, als sie lösen. Gleiches gilt für die Einführung einer zweiten Tatsacheninstanz. Und absolute Gewissheit zu verlangen würde zu Freisprüchen führen, die niemand für gerecht halten würde. Also.

Das ist kein Zynismus, sondern Realismus.
Nun, Du sprachst von "ganz gut". Ich denke, das ist reiner Zynismus. Fast alle Stellen haben versagt, die Ermittler, die StA, die Haftrichter, das 2. Jugendgericht, das 1. Jugendgericht bei der Frage der Befangenheit, der GBA. Erst die allerletzte Stelle hat es wegen etwas aus Deiner Sicht Belanglosem richtig hinbekommen. Und das nennst Du "ganz gut". Das ist Zynismus, vor allem, weil das dann nur geklappt hätte, dass die Familie erhebliche Mittel aufgewendet hatte, um eine der Sache gewachsene Anwältin zu beauftragen.

Außerdem spricht hier niemand von absoluter Gewissheit.

Du vergleichst das mit anderen menschlichen Fehlern in anderen Berufen. Der große Unterschied zu anderen Berufen ist der, dass man die Irrtümer meistens erkennt und entsprechend daraus lernen kann. Das ist ein himmelweiter Unterschied zu den Irrtümern der Justiz. dass es dann rein zufällig "durch einen dummen Fehler" das Unrecht erkannt wird ist äußerst bedenklich. Aus meiner Sicht hat man hier viel zu leichtsinnig gearbeitet und zwar auf ganzer Ebene.

Ich glaube, dass in vielen Fällen "Im Zweifel für den Angeklagten" grundsätzlich nicht ausreichend gelebt wird. Dass das hier ans Tageslicht gekommen ist, ist aus mehreren Gründen ein reiner Glücksfall. Für mich darf nicht gerechte Urteile nur auf dem Prinzip "Glück" funktionieren. Hier in dem Fall ist das jedoch geschehen. In wie viel Fällen ist das schief gegangen?


Wir schimpfen hier über die Ermittler und auch über die Familie R.. Aber die sind in Wirklichkeit ein sekundäres Problem.

Auch die Haltung der 2. Jugendkammer ist natürlich mit dem Fehlurteil verknüpft.

Die Gründe für das Fehlurteil gehen leider deutlich tiefer, denn in Wirklichkeit zeigt der Fall erschreckend klar die Gefahren der aktuell gelebten "freien richterlichen Beweiswürdigung".


In diesem Fall war es glücklicherweise so, dass die Fehlerhaftigkeit der Zeugenaussagen bewiesen werden konnten. Aber wodurch? Durch WhatsApp- und Instagram-Nachrichten. Dass die vorliegen, ist ein reiner Glücksfall. Ohne diese, könnte es sein, dass der Angeklagte rechtskräftig verurteilt worden wäre.

Klar Verena hat sich im Datum geirrt, wahrscheinlich hat sie noch weiteres hinzu gedichtet. Verena hatte ihren Irrtum erkannt, dass sie sich im Datum geirrt hatte, wobei sie wahrscheinlich nur sich sicher war, dass es nicht der 3.10.22 gewesen sein konnte. Wann der Spaziergang wirklich war, war wahrscheinlich nur eine Schätzung, weshalb sie vom 5.10.22 ausging. Erst aus den GPS-Daten und WebCam-Aufnahmen wurden dann wirklich den richtigen Zeitpunkt ermittelt.

Dass solche Daten/Nachrichten existierten, ist nicht selbstverständlich. Hätte der Angeklagte die Nachricht Verena an einem anderen Ort erzählt, der nicht so eindeutig mit einem Datum in Verbindung gebracht werden konnte, dann sähe die Sache doch ganz anders aus!


Datumsangaben von Zeugen sind generell mit Vorsicht zu sehen. Nach Wochen ist die Ungenauigkeit in Wirklichkeit viel zu hoch, es sei denn, man kann es mit besonderen Ereignissen in Verbindung bringen. Ich glaube, dass Verena es mit dem Ereignis von Hannas Tod in Verbindung gebracht hat und hierauf basierend unter Druck den Spaziergang auf den 3.10.22 bestimmt hatte, vielleicht ging es Lea genau so. Später wird ihr eingefallen sein, dass es wohl nicht gestimmt haben kann, vielleicht konnte es kein arbeitsfreier Tag gewesen sein. Werktage und freie Tage unterscheiden sich im Ablauf stark. Das traute sie sich jedoch nicht zuzugeben. Ich denke, hier sieht man klar, wie gefährlich es ist, solche Zeitabschätzungen von vornherein so viel Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Auch andere Zeugen erlagen wahrscheinlich dem gleichen Irrtum. Der eine meinte allein, weil es ein Feiertag war, dass es der 3.10. ein Treffen gewesen sei. Aus seiner Erzählung ergab sich, dass es früher im Jahr gewesen sein musste, wahrscheinlich an einem anderen Feiertag. Auch Leas Angaben wurden weder durch andere Zeugen bestätigt, die GPS-Daten sind widersprüchlich zu ihren Erzählungen.


Eigentlich hätten das die Ermittler, die StA, der Haftrichter, das OLG München diese Problematik kennen müssen.


Aber nein, sie stellten einen dringenden Tatverdacht fest. Also einen Verfahrensstand, der schon zu diesem Zeitpunkt eine Verurteilung aus deren Sicht sehr wahrscheinlich gemacht hätte. Und das , obgleich man weiß, dass Zeugenbeweise in Wirklichkeit das schlechteste Beweismittel darstellt, was dieser Fall erneut besonders deutlich beweist.

Das hier so viele Ebenen das Problem erkannt haben, dass ist mehr als bedenklich. das zeigt, dass die Justiz alles andere als "ganz gut"aufgestellt ist.

Ich denke, was da nur helfen würde sind Schulungen etc. In Wirklichkeit läuft es aber in der Justiz/Ermittlern nur auf der Basis "Doing by Working" und das ist das Problem. Kommen nie psychologischer Erkenntnisse bei der Richter systematisch an. Klar, Richter gehen auch auf Vorträgen etc., aber alles basiert nur auf Freiwilligkeit. Und das ist zu wenig.

Hätte es nicht diese zufälligen Hilfsmittel gegeben, die gezeigt haben, dass die Datumsangaben nicht stimmten, dann hätte der 2. Jugendkammer wahrscheinlich die Indizien auch ohne den JVA Zeugen zu einer Verurteilung gereicht.


Es gab in diesem Fall keinerlei objektive Beweismittel, die auf die Schuld des Angeklagten hingedeutet hätten. Der Tatort erzwang allein schon, dass eine große Anzahl von Menschen für die Tat in Frage kamen (wenn es überhaupt ein Kapitaldelikt vorlag). Das war ein riesengroßer Unterschied zu dem Fall Kortüm.

In einem solchen Fall, wo es in Wirklichkeit keine objektiven Beweise gibt und auch mehrere als Täter in Frage kommen, muss man sich fragen, ob dieser – bei einer solchen Vielzahl an Tätern - überhaupt lösbar ist. Diese Frage sollten sich schon Ermittler stellen, nicht erst auf eine der späteren Stufen. Wenn man dann bei den Personen genauer nach bohrt, ist es wahrscheinlich, dass man bei irgendeinem von ihnen – auch einem Unschuldigen - dann genau auf solche Zeugenirrtümer stößt. Gerade solches scheinbare Täterwissen wäre ohne Zeugenirrtümer kein Täterwissen gewesen. Diese Art von Täterwissen müsste in einer solchen Konstellation – wenn es keine anderen starken Indizien gibt – einen dringenden Tatverdacht ausschließen. Denn das wäre einer Beweislastumkehr gleichzusetzen. Der Angeklagte müsste die Zeitabschätzung der Zeugen durch objektive Beweise widerlegen, was nur selten gelingt.


Es wäre schon interessant gewesen, wenn sich der BGH mit dem Fall auseinander gesetzt hätte. Natürlich gibt es den Pistazieneisfall, der recht ähnlich gelegen war. Ich persönlich hoffe, dass sich der BGH hier auch Richtlinien aufgestellt hätte, die in Zukunft helfen könnten solche Fehler zu vermeiden. Diese Chance hat er jedoch nicht ergriffen.

So kann morgen ein ähnlich gelagerter Fall erneut erfolgen, weil sich die Justiz vielleicht wie Du @Origines rausredet, dass doch alles ganz gut gelaufen ist. Das war ganz und gar nicht der Fall und das hat auch nicht mit absoluter Gewissheit zu tun. Die Justiz muss lernen, auch ausreichend Zweifel dann aufzubringen, wenn es erforderlich ist und das war hier der Fall. Und hier hatten alle Ebenen versagt, bis der BGH nur wegen einer aus Deiner Sicht Belanglosigkeit aufgehoben hatte. So darf es einfach nicht laufen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 20:51
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wer bis Oberkante-Unterkiefer in diesem Fall drinsteckt und tief betroffen ist, der kann vermutlich nicht die Distanz nachvollziehen, auf der meine Sicht beruht.
@Rigel92
Ich glaube ea macht wenig Sinn mit Origines zu diskutieren, der hier "über den Dingen schwebt".


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 21:41
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Ich glaube ea macht wenig Sinn mit Origines zu diskutieren, der hier "über den Dingen schwebt".
Du hast schon recht. Aber ich wollte hier noch einmal klarstellen, dass die schwerwiegenden Fehler von vielen Stufen in diesem System erfolgten. Man darf sie daher auch nicht verharmlosen. Die Justiz sollte an diesem Fall endlich mal etwas dazu lernen.

Eine mögliche Chance hat der BGH hier jedoch nicht ergriffen, sondern hat den Weg des geringsten Widerstandes gesucht und gefunden. Das lässt befürchten, dass die Justiz davon nichts lernt, obgleich dieser Fall die Problematik von Zeitabschätzungen von Zeugen sehr deutlich macht und dass das bei einer hohen Anzahl von möglichen Tätern fatal ist. Dadurch können dann auch Unschuldige ins Visier genommen werden, denen man das Leben zerstört. Meine Befürchtung ist die, dass dies von der Justiz genauso gesehen wird, wie von @Origines: "Ist ja alles ganz gut verlaufen. Fehlurteile sind halt hinzunehmen, wir dürfen auch irren.". Dann ist der Lerneffekt jedoch gleich Null,


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.12.2025 um 23:14
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ricks Schnellschüsse wie "Urteilsverkündung erst nach Abfassung des schriftlichen Urteils" schaffen mehr Probleme, als sie lösen. Gleiches gilt für die Einführung einer zweiten Tatsacheninstanz. Und absolute Gewissheit zu verlangen würde zu Freisprüchen führen, die niemand für gerecht halten würde. Also.
Schönes Beispiel für den Strohmann-Trick! Niemand verlangt absolute Gewissheit, also keine Angst, es wird auch weiterhin ausreichend Verurteilungen geben!
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Du hast schon recht. Aber ich wollte hier noch einmal klarstellen, dass die schwerwiegenden Fehler von vielen Stufen in diesem System erfolgten. Man darf sie daher auch nicht verharmlosen. Die Justiz sollte an diesem Fall endlich mal etwas dazu lernen.
Deine Zusammenfassung fand ich sehr gut, auch wenn ich @Piper7 natürlich Recht gebe, aber es lesen ja glücklicherweise noch andere mit.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.12.2025 um 00:10
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Aber ich wollte hier noch einmal klarstellen, dass die schwerwiegenden Fehler von vielen Stufen in diesem System erfolgten. Man darf sie daher auch nicht verharmlosen. Die Justiz sollte an diesem Fall endlich mal etwas dazu lernen.
Danke für deine Ausführungen. Das dazu lernen wäre begrüßenswert. Ein Qualitätsmanagent einzuführen wäre doch mal was. Von der betroffenen Kammer des ersten Prozesses und von dem Ermittlern müssten die Vorgesetzten jetzt Abstellmaßnahmen einfordern, die ein erneutes Auftreten gleichartiger Fehler verhindern. Gleichzeitig müsste präventiv gearbeitet werden, z. B. im Ermittlungsverfahren durch verpflichtende Checkpunkte vor wichtigen Entscheidungen. Dazu hören wir leider von Justiz- und Innenministerium in Bayern nichts. Damit will sich offensichtlich niemand beschäftigen. Stattdessen hören wir "Ist doch alles super, der Weg durch die Instanzen hat doch funktioniert." Absolut Beklagenswert, wenn man sich die Folgen dieses Falles für alle Betroffenen anschaut!
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Eine mögliche Chance hat der BGH hier jedoch nicht ergriffen, sondern hat den Weg des geringsten Widerstandes gesucht und gefunden.
Das wiederum finde ich völlig nachvollziehbar. Wenn ein absoluter Revisionsgrund so offensichtlich vorliegt wie hier, muss der BGH nicht den ganzen Fall durcharbeiten. Wenn das Anforderung würde, müssten wir noch länger auf Entscheidungen vom BGH warten. Ich fand die aktuelle Wartezeit schon unerträglich lang.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.12.2025 um 10:22
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun, schon deshalb, weil ich irre und Fehler mache.
Selbsterkennntns ist der erste Weg zur Besserung.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber man muss die Kirche halt auch im Dorf lassen. Nicht jedes falsche Urteil ist schon eine schreiende Ungerechtigkeit
Was ist es denn in diesem Fall dann?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber so wie Ärzte Kunstfehler machen, so machen auch Gerichte oder Behörden Fehler.
Sehr gutes Beispiel.
Jetzt stell Dir vor, wir diskutieren über ärztliche Fehler.
Eine Routine-OP bei einem 5-jährigen Mädchen, drei Ärzte und zwei Anästhesisten machen der Reihe nach mehrere folgenschwere Fehler bei Anamnese, Narkose und dem Eingriff selbst, die auf mangelnde Kenntnisse zurückzuführen sind. Es steht fest, wären die Fehler nicht alle auf einmal passiert, hätte das Unglück höchstwahrscheinlich verhindert werden können.
So überlebt das Kind zwar knapp, ist aber aufgrund eines schweren Hirnschadens schwerstbehindert.

Und jetzt kommst Du mit folgenden Aussagen:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist nicht erste Fall dieser Art und es wird auch nicht letzte sein.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber man muss die Kirche halt auch im Dorf lassen.
Wie würdest du das bewerten? Absolut unempathisch? Genau!

Nichts anderes ist es hier.

Du sagst, Fehler passieren.
Aber so einfach ist es nicht.
Das war kein hochkomplexer Fall mit jahrelanger Recherchearbeit, ohne Indizien und mit 5 Verdächtigen - im Gegenteil. Dieser Fall war selbst ohne Akteneinsicht ziemlich eindeutig. Nicht nur, was den Unfall angeht (da verstehe ich die Zweifel eventuell noch), sondern vor allem, was STs Unschuld angeht. Der Tatablauf war so dermaßen schlecht konstruiert, dass es (insbesondere Profis) hätte auffallen müssen.

Jedes Jahre verunglücken betrunkene Menschen in Flüssen oder Seen. Bei vielen wird nicht mal wegen eines Verbrechens ermittelt. Und ich habe von keinem einzigen gelesen, der so geendet hat wie hier.

Du sagst, es gibt gegenwärtig 5 bis 10 solcher Fälle.
So ein Quatsch. Nenn mir gerne einen davon.
Ich persönlich hoffe, dass solche Fälle die absolute Ausnahme sind, denn sonst müsste man wirklich am gesamten Rechtssystem und nicht nur an einzelnen Beteiligten aus Traunstein zweifeln.


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