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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.020 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 07:02
Zitat von skyhighskyhigh schrieb:Sagen wir halt mal, alles was nicht verboten ist in Deutschland. Vergewaltigung-Entführung-Folter-Inzest sind verboten.
Das ist Deine eigene Definition und sagt nichts über andere aus.
Ich rede von Vergewaltigungsfantasien (aktiv und passiv). Ob die Befragten diese dann bei Gooigle suchen, wurde nicht eruiert.
Der Besitz von Gewaltpornos ist übrigens nicht strafbar (Kinder natürlich ausgenommen).
Zitat von skyhighskyhigh schrieb:aber das hier so getan wird als seien diese Suchbegriff total ok finde ich nicht gut.
Von "total ok" habe ich nichts geschrieben. Aber man sollte hier einfach realistisch bleiben.
Zu denken, dass auf den meisten Computern nur Blümchensex zu finden ist, wenn man diese durchsuchen würde, ist eher naiv.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 07:09
Zitat von XluXXluX schrieb:Man darf ja nicht vergessen: Er hat absolut nichts gesehen, wurde aber gleich noch ein zweites Mal vernommen. Ich habe nirgends gelesen, dass alle Zeugen zweimal vernommen wurden. Und es gab damals schon das Alexander-Horn-Profil.
Das reicht alles nicht für einen Anfangsverdacht. Ohne Anfangsverdacht ist Beschuldigung - völlig unabhängig vom Verfolgungswillen, ob ein, zwei oder drei Vernehmungen - rechtswidrig.

Hätte die Polizei, bevor sie T. zu seinem Sexualleben befragt, beschuldigt, wäre das unzulässig gewesen. Es gab einen Verdacht, aber keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte. Damit hätte gegen T. kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden dürfen.

Das ist die Witzfigur in Eurer Argumentation: Egal was die Polizei getan hätte, es wäre immer rechtswidrig gewesen, weil T. ja unschuldig war. Wenn man ihn aber beschuldigte, dann hätte man ihn schon viel früher beschuldigen müssen, so Eure These.

Das geht halt nicht zusammen. Auch nicht, wenn wir acht weitere Schleifen ziehen. Ebensowenig geht es zusammen, von einer falschen Entscheidung auf die Unfähigkeit von Polizei und Justiz zu schließen. Da geht kein argumentum ad minus a majore.
Zitat von XluXXluX schrieb:Zu denken, dass auf den meisten Computern nur Blümchensex zu finden ist, wenn man diese durchsuchen würde, ist eher naiv.
Beleg? Oder schließt Du von Dir auf andere?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 07:28
Zitat von XluXXluX schrieb:Zu denken, dass auf den meisten Computern nur Blümchensex zu finden ist, wenn man diese durchsuchen würde, ist eher naiv.
Da gebe ich Dir recht, allerdings verschwinden bei den meisten keine Angehörigen spurlos – im Fall des TV ist es die Gesamtschau, die das als ein Indiz werten lässt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Beleg? Oder schließt Du von Dir auf andere?
Och, büdde 🙄


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 07:53
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Einerseits hätte man nach Eurer Sicht den T. schon vor dem 17. November 2022 als Beschuldigten vernehmen müssen.

Andererseits machtst Du geltend, er hätte gar nicht am 17. November 2022 beschuldigt werden dürfen, weil die Aussage der V. für den Müll war.
Ein letztes Mal dazu, dann gebe ich auf:

1. Aus Sicht der Polizei war er vermutlich schon länger konkret verdächtig (mehr als ein Anfangsverdacht), insofern hätte er da schon als Beschuldigter vernommen wenn müssen.
Das Thema ist ja bis heute nicht endgültig geklärt. Aber es ist eben auch nicht geklärt, dass es NICHT so war, ansonsten müssten wir hier nicht diskutieren.

2. (völlig anderes Szenario, weil nur "unsere" Sicht): Die Indizien haben von vornherein nicht ausgereicht, um ihn überhaupt zu verdächtigen.
(was wir glauben, ist aber für den Beschuldigtenstatus völlig irrelevant).

Und ja, aus meiner Sicht hätte er gar nicht festgenommen werden dürfen, weil ich die Indizien bis heute lächerlich finde. Aber du wirst ja nicht abstreiten wollen, dass die Polizei das völlig anders gesehen hat. Und leider reichen meine Kontakte zur Polizei nicht, dass ich da etwas hätte beeinflussen können. Deine vielleicht schon eher.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 08:25
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ohne Anfangsverdacht ist Beschuldigung - völlig unabhängig vom Verfolgungswillen, ob ein, zwei oder drei Vernehmungen - rechtswidrig.
Das ist nochmal ein ganz anderes Thema.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hätte die Polizei, bevor sie T. zu seinem Sexualleben befragt, beschuldigt, wäre das unzulässig gewesen.
Versteh' ich nicht. Stimmt so pauschal ja auch nicht, wenn sie vorher schon etwas anderes gehabt und ihn belehrt hätten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es gab einen Verdacht, aber keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte.
Und das weißt du woher? Weil die Polizei es immer wieder betont hat? Dann muss es ja auf jeden Fall so stimmen *Ironieoff*.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Damit hätte gegen T. kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden dürfen.
Ein Ermittlungsverfahren wurde schon vorher eingeleitet, anfangs wahrscheinlich gegen unbekannt.

Was war denn dann aus Deiner Sicht Grund für die Festnahme?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:17
Zitat von XluXXluX schrieb:Ein letztes Mal dazu, dann gebe ich auf:
Auch nach Monaten willst (nicht nur) Du nicht verstehen, was der Unterschied zwischen einem bloßen Verdacht und einem Anfangsverdacht ist.
Auch nicht den Unterschied zwischen Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt und einem Ermittlungsverfahren gegen einen Tatverdächtigen.
Ebenso nicht die Voraussetzungen und Folgen einer Beschuldigung.

Muss man auch nicht verstehen. Dann sollte man sich aber nicht ganz weit aus dem Fenster lehnen und den Behörden wie den Gerichten Rechtsbruch unterstellen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:30
Zitat von soomasooma schrieb:Da gebe ich Dir recht, allerdings verschwinden bei den meisten keine Angehörigen spurlos – im Fall des TV ist es die Gesamtschau, die das als ein Indiz werten lässt.
Klingt jetzt eher nach Rebecca R., hier war der T. ja kein Angehöriger der Hanna.

Aber Du hast hier wie dort recht: Der Umstand zu einem bestimmten Zeitpunkt Pornos konsumiert zu haben, ist nicht strafbar und belegt alleine auch keine Straftat.

Solches Verhalten ist erst einmal neutral. Tritt allerdings ein Verbrechen hinzu, bei dem sexuelle Motive vermutet werden (auch bei Rebecca ist es ja nur eine Vermutung, da gibt es mangels Leiche keine Spuren), dann kann daraus ein belastendes Indiz werden. Aus dem Konsum von pornografischen Medien (evtl. auch dem Begehen sexueller Handlungen) lässt sich ein sexuelles Tatmotiv ableiten. Und aus dem Konsum spezieller Pornografie auch eine gewisse Affinität, die sich in einer Tat widerspiegeln kann.

Alleine reicht es nicht. Aber wenn andere Indizien hinzutreten, sieht das fundamental anders aus. Auch beim Fall "Sophia L." aus Amberg wurden vom Gericht sexuelle Motive angenommen, obwohl die Leiche keine Spuren hierzu aufwies. Aber der Täter hatte in seinem LKW vor der Tat Pornos angesehen, Frauen gefilmt und onaniert.

Ansonsten kenne ich nicht die Zugriffszahlen auf "Nichtblümchensexseiten" im Vergleich zu "Blümchensexseiten", insofern hätte ich mir da einen Beleg gewünscht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:37
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Klingt jetzt eher nach Rebecca R., hier war der T. ja kein Angehöriger der Hanna.
Ach, was für ein Quatsch von mir, bin falsch gelandet. Ich bitte um Entschuldigung.


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