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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.166 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.11.2025 um 17:59
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber Gewissheit verlangt der BGH nicht. Und bei dem Urteil hier habe ich kein Magengrummeln.
Mal abgesehen davon, ob einem die aufgeführten Indizien im ersten Urteil reichen, müsste man doch allein schon Bauchgrummeln bekommen, weil manches sich als Irrtum erwiesen hat.

Steller hat zum Beispiel die Begründung der Kammer, Am spricht die Wahrheit, weil er keine falschen Angaben aus der Presse übernommen hat, als falsch bezeichnet hat.

Ja, zwar aus aussagepsychologischer Sicht und nicht aus juristischer, aber das ändert ja dafür nichts.

Und wie man sich weiterhin auf Lea verlassen kann, dass sie es sicher am 3. gehört hat, ist mir auch nicht klar.

Und die Aussagen von AM und Lea hundertprozentig für bare Münze zu nehmen, ist notwendig, damit man immer noch kein Bauchgrummeln bekommt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich hatte auch nicht Akteneinsicht, haben den Prozess nicht x-Verhandlungstage miterlebt, kenne nicht die Beratungen der Kammer und auch nicht die BGH-Rechtsprechung in-und-auswendig (was für einen Berufsrichter in einer Strafkammer ziemlich elementar ist - wie wir gesehen haben).
Dann frage ich mich, warum es aber möglich ist zu wissen, dass andere Personen mit absoluter Sicherheit nicht der Täter sein können und man ST selbst bei einem Ausschluss eines Unfallszenarios nur einen „Freispruch 2. Klasse“ geben kann.

Es ist natürlich überhaupt nicht zwingend notwendig, dass man an einem Angeklagten einen Verdacht hängen lässt, nur weil er mal angeklagt wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.11.2025 um 18:43
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und zur Kenntnis nehmen, dass es auch hier im Fall T. Beweise gibt, anstatt das einfach gebetsmühlenartig zu negieren
Ich nehme ganz im Gegenteil zur Kenntnis, dass selbst im aufgehobenen Urteil das Fehlen von objektiven Beweisenanzeichen festgehalten wurde:
Keine objektiven Beweisanzeichen
Quelle: aufgehobenes Urteil Rd Nr 1054


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.11.2025 um 19:42
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Das dürfte z.B. der Fall sein wenn das iPhone aus einer körperwarmen Hosentasche an die frische und kalte Luft einer Oktobernacht befördert wird. Der Zeitpunkt fällt ja mit dem Anrufversuch zusammen.
Also es gab einen Temperaturabsturz weil das Handy in die frische Luft kam aber nicht weil es ins Wasser kam? Dass der erste Temperaturabsturz wegen aus der Hosentasche nehmen war und der beschleunigte Temperaturabsturz wegen ins Wasser fallen fände ich auch nicht unplausibel. Aber dann wäre es ja trotzdem wohl noch vor Punkt 12 ins Wasser gekommen, insbesondere wenn das zeitversetzt registriert wird.
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Die Annahme Hanna hätte aus dem Bärbach heraus versucht zu telefonieren ist die nächste Absurdität.
Aber die haben ja weder ich noch das Urteil vorgebracht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.11.2025 um 20:28
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Umgekehrt gibt es aber derzeit keinen tatsächlichen Umstand, warum T. es nicht gewesen sein kann, warum er also ausscheiden müsste (das wäre dann erwiesene Unschuld).
Da darf ich doch nochmal das Badewannen-Urteil zitieren (Hervorhebungen durch mich):
1
Der Angeklagte war wegen erwiesener Unschuld aus tatsächlichen Gründen freizusprechen.
73
Diese Überzeugung beruht maßgeblich darauf, dass zum einen aus rechtsmedizinischer Sicht ein Unfallgeschehen nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich ist, und dass zum anderen keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen würden, dass L. K. Opfer eines Tötungsdelikts geworden wäre. Da somit schon kein Tötungsdelikt begangen wurde, kann sich dementsprechend auch der Angeklagte eines solchen nicht schuldig gemacht haben.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-16324?hl=true

Bei diesem Urteil scheinst Du Dir ja hundertprozentig sicher zu sein, dass hier ein Justizopfer freigesprochen wurde. Und das will ich auch überhaupt nicht anzweifeln.
Aber:
Das Gericht hat die erwiesene Unschuld nicht festgestellt, weil G. es auf keinen Fall gewesen sein konnte. Sondern einzig und allein deshalb, well ein Unfallgeschehen ebenfalls möglich und wahrscheinlich war UND weil keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Frau Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist. Nennt sich Beweiswürdigung.Und

Wir sind hier also weit entfernt von Deiner willkürlich definierten Voraussetzung für erwiesene Unschuld: dass es einen "tatsächlichen Umstand [geben muss], warum T. es nicht gewesen sein kann".

Und das sagt auch der Titel des Urteils überdeutlich:
Titel:
Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren wegen wahrscheinlicher unfallbedingter Todesursache des Opfers
Trotz dass es nur wahrscheinlich ein Unfall war, hat das Gericht G. wegen erwiesener Unschuld freigesprochen - und das aus meiner Sicht völlig zu recht.

Und jetzt wäre es nett, wenn Du mir erklären könntest, warum das im Fall ST derzeit nicht ebenfalls möglich wäre. Und noch netter wäre es, wenn Du uns hier nicht als Idioten hinstellen würdest, die keine Ahnung haben - denn so habe ich Deine Aussagen zur Richterbefähigung etc. interpretiert.

Und noch was zu dieser Aussage:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:ich habe im Urteil bislang weder Logikfehler noch Zirkelschlüsse gelesen.
Wenn jemand als Landesbester seines Jahrgangs im "Eiskeller-Urteil" diverse Zirkelschlüsse und Logikfehler sieht und anprangert, könnte es eventuell auch einfach nur an Dir persönlich liegen, dass Dir diese bisher nicht aufgefallen sind.
Im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen als Landesbester
Quelle: https://rechtsanwalt-strafrecht.com/dr-yves-georg/


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.11.2025 um 07:56
Zitat von XluXXluX schrieb:Das Gericht hat die erwiesene Unschuld nicht festgestellt, weil G. es auf keinen Fall gewesen sein konnte. Sondern einzig und allein deshalb, well ein Unfallgeschehen ebenfalls möglich und wahrscheinlich war UND weil keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Frau Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist.
Aber dass ein Unfall als wahrscheinlich angesehen werden könnte benannte @Origines doch auch als Möglichkeit für einen solchen Freispruch:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein solcher Umstand wäre z.B. erst gegeben, wenn die Gutachter nunmehr unisono von einem Unfall ausgehen würden.
Dass das Gericht klar zur Ansicht kommt ein Unfall sei wahrscheinlicher während ein Teil der Gutachter sagt "ne, war Tötungsdelikt" glaube ich nicht. Dann wird man eher ein Szenario haben bei dem das Gericht beides als möglich ansieht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass @Origines hier meint das Gericht benötige hier Gewissheit, denn dass das nicht notwendig ist, stellt er ja immer wieder klar. Insofern sehe ich nicht, dass die Info (erwiesene Unschuld sei möglich, wenn ein Unfall wahrscheinlich ist) Origines Ausführungen widerspricht.


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11.11.2025 um 08:11
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Aber dass ein Unfall als wahrscheinlich angesehen werden könnte benannte @Origines doch auch als Möglichkeit für einen solchen Freispruch:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein solcher Umstand wäre z.B. erst gegeben, wenn die Gutachter nunmehr unisono von einem Unfall ausgehen würden.
Du bist doch unser Statistiker hier 😀.
Zwischen "unisono von einem Unfall ausgehen" und "einen Unfall für wahrscheinlicher halten als einen Angriff" ist nun mal ein erheblicher Unterschied.

Abgesehen davon ist ja die Aussage per se schon falsch. Wenn sich zwei Gutachter widersprechen (also z.B. die Rechtsmedizin weiterhin einen Angriff für wahrscheinlicher hält), heißt das ja nicht automatisch, dass ST nicht trotzdem wegen erwiesener Unschuld freigesprochen werden kann, wenn für das Gericht die rechtsmedizinische Einschätzung nicht überzeugend genug ist. Das wiederum obliegt halt dann der Beweiswürdigung des Gerichts.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Dass das Gericht klar zur Ansicht kommt ein Unfall sei wahrscheinlicher während ein Teil der Gutachter sagt "ne, war Tötungsdelikt" glaube ich nicht.
Aber zu irgendeinem Urteil muss es ja kommen - oder was wäre dann hier das Ergebnis?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.11.2025 um 08:18
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wenn freie richterliche Beweiswürdigung angewendet werde würde, wäre es keine Willkür. Wenn man nur auf die richterlich Überzeugung abstellen würde, wäre Willkür Tür und Tor geöffnet.
Da hast Du schon Recht, aber dafür müssten eindeutige Beweise oder zumindest unzweifelhafte Indizien vorliegen.


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11.11.2025 um 08:20
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Also es gab einen Temperaturabsturz weil das Handy in die frische Luft kam aber nicht weil es ins Wasser kam? Dass der erste Temperaturabsturz wegen aus der Hosentasche nehmen war und der beschleunigte Temperaturabsturz wegen ins Wasser fallen fände ich auch nicht unplausibel. Aber dann wäre es ja trotzdem wohl noch vor Punkt 12 ins Wasser gekommen, insbesondere wenn das zeitversetzt registriert wird.
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Es gibt 2 Datenquellen zur Temperatur, die erste (und laut dem Gutachter die zuverlässigere) Datenquelle gab an, dass es um Punkt 02:32:17 einen Temperatursturz gab. Die zweite Datenquelle zeigt 5 Minuten später an, aber der Experte sagt, dass die Zeitstempel wohl nicht synchron waren, aber die 1. Datenquelle ist „höher wertig“ und die früheste Temperatur wahrscheinlich richtig.
Beitrag von Erdmännchen42 (Seite 345)

Der erste Temperatursturz passt haarscharf zum Anrufversuch und der zweite ca. 5 Minuten später zum Fall des iPhones ins Wasser. Auch hier sieht man übrigens sehr deutlich wie die Daten des 'Zeugen' iPhone geeignet interpretiert wurden.
Mangels Kenntnis hatte ich ja den Zeitstempel von Punkt 13 auf Basis der Wegstrecke auf ca. 2:35:00 Uhr geschätzt, der Kontakt mit dem kalten Wasser ca. zwei Minuten später passt ebenfalls sehr gut dazu.
Hanna wurde demnach also innerhalb von ca. zwei Minuten überwältigt.


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11.11.2025 um 08:26
Zitat von XluXXluX schrieb:Und noch netter wäre es, wenn Du uns hier nicht als Idioten hinstellen würdest, die keine Ahnung haben - denn so habe ich Deine Aussagen zur Richterbefähigung etc. interpretiert.
Das war glaube ich ein Missverständnis.
Ich habe es hier so verstanden, dass er sich selbst unter diese Personen einschließt:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Natürlich dürfen auch Personen ohne Befähigung zum Richteramt eine Meinung haben. Und da gehört es sich eigentlich, eine begründete Meinung, die mit Argumenten unterlegt ist und über bloße Behauptungen hinaus geht, wenigstens zu akzeptieren. Und zur Kenntnis nehmen, dass es auch hier im Fall T. Beweise gibt, anstatt das einfach gebetsmühlenartig zu negieren, weil man die Ricks und Georgs oder manche Journalisten nachplappert.
Ich zumindest hatte ihn so verstanden. Ob man die Einschätzung teilt, dass er andere Meinungen akzeptiert, wo sie mit Argumenten unterlegt sind, ist natürlich eine andere Frage. Aber ich hätte ihn schon so verstanden, dass er uns alle als "nicht zum Richter befähigt" ansieht und nicht nur die Leute, die ihm widersprechen.
Zitat von XluXXluX schrieb:Zwischen "unisono von einem Unfall ausgehen" und "einen Unfall für wahrscheinlicher halten als einen Angriff" ist nun mal ein erheblicher Unterschied.
Ist da ein Unterschied? Wenn ich von einem Unfall ausgehe, halte ich ihn ja für wahrscheinlich, nicht unbedingt für erwiesen, oder? Dass die unisono als "erwiesen" ansehen müssten, hat @Origines nicht geschrieben. Im Badewannenfall gab es meines Wissens im letzten prozess kein Gutachten, das von einem Mord ausging, oder? Also gingen die unisono von einem Unfall aus. Zumindest stellt sich mir als Außenstehenden @Origines Aussage so dar.
Zitat von XluXXluX schrieb:Aber zu irgendeinem Urteil muss es ja kommen - oder was wäre dann hier das Ergebnis?
Kann es da nicht auch tatsächlich sagen, dass sich dies nicht eindeutig klären ließ und dann wegen Zweifeln freisprechen? Da ja die Einzelbewertung von Indizien durchaus von der Gesamtbewertung abhängt (auch wenn man daraus keine neue Gesamtbewertung machen darf) würde ich fast vermuten, dass das Gericht bei divergierenden Gutachten zum Schluss kommt, dass es kein Unfall war, insbesondere da wir ja auch schon die alten Gutachten hatten und eben auch andere Indizien gegen ST sprechen. Gut den letzteren Aspekt (andere Indizien gegen ST) hätte ich vor einem halben Jahr entschiedener bejaht, aber @Origines sieht die ja stärker und das kann er ja auch bei seiner Beurteilung berücksichtigen was hier ein wahrscheinlicher Prozessergebnis.
Natürlich kann es auch sein, dass ein Gutachter meint das war kein Unfall, aber weil der so schlechte Argumente hat, sagt das Gericht dann: wir ignorieren den und gehen von einem Unfall aus und sagen dann: erwiesene Unschuld. Aber das ist doch eher unwahrscheinlich und ein bisschen Übertreibung kann man hier sicherlich in den Beiträgen vieler Mitdiskutanten finden ohne dass das jedes Mal jemand anmerkt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.11.2025 um 08:28
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Der erste Temperatursturz passt haarscharf zum Anrufversuch und der zweite ca. 5 Minuten später zum Fall des iPhones ins Wasser. Auch hier sieht man übrigens sehr deutlich wie die Daten des 'Zeugen' iPhone geeignet interpretiert wurden.
Aber wir haben ja auch die Infos aus dem Urteil:
Der Temperatur- und Wassersensor im Handy von H. W. registrierte ab 02:32:47 Uhr fallende Werte, zunächst langsam, ab 02:33:18 Uhr schneller, ehe die Werte ab 02:38:41 Uhr auf einem „Tiefpunkt“ stagnierten.
Quelle: 1072 altes Urteil
Der drastische Temperaturabsturz fing also noch vor Punkt 12 an.
Der erste ungenaue Geodatenpunkt, der für eine Abschirmung wie z.B. durch Wasser/Pflanzen spricht, ist um 02:33:35 Uhr (Punkt 12) festgestellt, also nach dem Anrufversuch um 02:32:09 Uhr (vgl. Ziff. D. II. 16.1.3.).
Quelle: 1070


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11.11.2025 um 08:40
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ist da ein Unterschied? Wenn ich von einem Unfall ausgehe, halte ich ihn ja für wahrscheinlich, nicht unbedingt für erwiesen, oder?
Nein, nicht 100%ig erwiesen. Aber aus meiner Sicht ist bei dieser Formulierung ein Angriff nur noch im Bereich des theoretisch möglichen (weil man eben nie 100% sicher sein kann).
Wenn ich dagegen einen Unfall für wahrscheinlicher halte, kann das auch 60:40 sein à la "ein Angriff könnte es auch gewesen sein, aber mit höherer Wahrscheinlichkeit ist es ein Unfall.
Das mag meine eigene Interpretation sein, insofern kann ich Dir da noch zustimmen, dass es vielleicht nicht so gemeint war. Dennoch sehe ich zwischen den beiden Fällen (Badewanne vs. Eiskeller) sehr starke Parallelen und finde es irritierend, dass hier so klar unterschieden wird.


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11.11.2025 um 08:59
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Der drastische Temperaturabsturz fing also noch vor Punkt 12 an.
Das passt doch perfekt zu Punkt 11 und Punkt 12. Zwischen Punkt 11 und Punkt 12 sind fast zwei Minuten vergangen für eine Strecke von ca. 60m. Bei einem angenommenen Tempo von 9 km/h war sie also 24 Sekunden später (2:32:05 Uhr) an Punkt 12 angekommen und damit noch deutlich vor dem Temperatursturz. Da sie sich aus Sicht des Mobiltelefons ab 2:32:05 praktisch nicht mehr bewegt hatte gab es auch keinen Grund weitere Datenpunkte aufzuzeichnen, das geschah erst wieder ab 2:33:35 Uhr als sie sich in südliche Richtung auf den Weg machte.


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11.11.2025 um 09:03
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Das passt doch perfekt zu Punkt 11 und Punkt 12. Zwischen Punkt 11 und Punkt 12 sind fast zwei Minuten
Ich verstehe nicht was du meinst. Das passt halt perfekt dazu, dass sie vor Punkt 12 ins Wasser fiel.
Davor setzte der drastische Temperaturabsturz an und davor würde das Handy auf einmal von irgendetwas abgeschirmt. Aber ich vermute diese Diskussion führt nirgendwo mehr hin.


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11.11.2025 um 09:12
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ich verstehe nicht was du meinst. Das passt halt perfekt dazu, dass sie vor Punkt 12 ins Wasser fiel.
Davor setzte der drastische Temperaturabsturz an und davor würde das Handy auf einmal von irgendetwas abgeschirmt. Aber ich vermute diese Diskussion führt nirgendwo mehr hin.
Der erste Temperatursturz findet aufgrund des Wechsels von der warmen Hosentasche an die kalte Luft statt und zwar bei Punkt 12, weitab von jedem Gewässer. Der zweite Temperatursturz findet dann im Bereich von Punkt 13 statt und der ist sehr nahe am Bärbach.
Das Urteil bezieht sich auf die Aussagen der Ermittler und die haben wie oben beschrieben die Temperaturstürze geeignet interpretiert damit sie zu ihrer Tatorthypothese (Tatort bei Punkt 9) passen. Dieser Tatort direkt an der Hauptstrasse ist aber absolut unrealistisch und widerspricht den Daten des iPhone.


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11.11.2025 um 09:24
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Der erste Temperatursturz findet aufgrund des Wechsels von der warmen Hosentasche an die kalte Luft statt und zwar bei Punkt 12, weitab von jedem Gewässer. Der zweite Temperatursturz findet dann im Bereich von Punkt 13 statt und der ist sehr nahe am Bärbach.
Der erste findet vor Punkt 12 statt. Und der zweite beginnt auch vor Punkt 12. Das Handy wird ja in dem Moment ins Wasser gefallen sein, ab dem es drastisch abkühlt und nicht nach dem Fall ins Wasser aufhören abzukühlen
Erster Anrufversuch:
02:32:09 Uhr
Quelle: 1070 altes Urteil

02:32:47 Uhr Erster Temperaturabsturz -> falls der vom aus der Tasche holen für den Anrufversuch stammt, ungefähr etwas weniger als eine Minute zeitverzögerung
02:33:18 Uhr Zweiter Temperaturabsturz (fällt ins Wasser, also ungefähr so um 2:32:30, wenn die Zeitverzögerung gleich bleibt)
02:33:35 Uhr Punkt 12 -> ab hier Abschirmung und extrem ungenaue Daten, also fiel das Handy davor ins Wasser, wie es sich ja auch aus der Temperatur ergibt.
02:38:41 Uhr


Quelle: 1072
-> ab hier gibt es keinen Temperaturabsturz mehr, das Handy kann hier also definitiv nicht ins Wasser gefallen sein. Denn das wäre ja nicht der Punkt ab dem es nicht mehr kälter wird, sondern der Punkt, ab dem es kälter wird!


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11.11.2025 um 09:40
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Der erste findet vor Punkt 12 statt. Und der zweite beginnt auch vor Punkt 12.
Aussage eines Ermittlers vor Gericht:
... Die zweite Datenquelle zeigt 5 Minuten später an ...
Es können also nicht beide vor Punkt 12 liegen. Hanna befand sich bei Punkt 9 in der Nähe des Bärbachs und dann erst wieder bei Punkt 13. Da sie bei Punkt 9 offensichtlich noch weiterging kann sie dort auch nicht ins Wasser gefallen sein.


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11.11.2025 um 09:46
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Aussage eines Ermittlers vor Gericht:
Wieso willst du dich auf die ungenaue Erinnerung berufen statt auf die genauen Daten im Urteil? Hat das Urteil diese einfach erfunden? Ich habe dir ja schon gezeigt, dass beide vor Punkt 12 liegen.
Die fünf Minuten aus der Aussage des Ermittlers bezog sich sicherlich auf das Ende des Temperatursturzes, das war ja fünf Minuten später. Ansonsten muss man wirklich davon ausgehen, dass das Urteil einfach Daten erfunden hat.


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11.11.2025 um 09:56
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Wieso willst du dich auf die ungenaue Erinnerung berufen statt auf die genauen Daten im Urteil? Hat das Urteil diese einfach erfunden? Ich habe dir ja schon gezeigt, dass beide vor Punkt 12 liegen.
Die fünf Minuten aus der Aussage des Ermittlers bezog sich sicherlich auf das Ende des Temperatursturzes, das war ja fünf Minuten später. Ansonsten muss man wirklich davon ausgehen, dass das Urteil einfach Daten erfunden hat.
Im Urteil wird mMn nichts erfunden, es beruft sich hoffentlich auf das was vor Gericht gesagt und vorgelegt wird. Deshalb zitiere ich den Ermittler und ich glaube nicht, dass er dies aus seiner Erinnerung abruft sondern aus den vorhanden Daten abliest.
Im zweiten Teil des Zitats
"aber der Experte sagt, dass die Zeitstempel wohl nicht synchron waren, aber die 1. Datenquelle ist „höher wertig“ und die früheste Temperatur wahrscheinlich richtig. "
ist die geeignete Interpretation zu erkennen. Hier wird dem 'Zeugen' iPhone eine Ungenauigkeit bzw. Asynchronität attestiert damit die Tatorthypothese nicht ins Wanken gerät.


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11.11.2025 um 10:00
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Deshalb zitiere ich den Ermittler und ich glaube nicht, dass er dies aus seiner Erinnerung abruft sondern aus den vorhanden Daten abliest.
Glaube ich auch nicht. Aber die Person, die das hier ins Forum stellt war ja nicht der Ermittler, sondern ein privater Prozessbesucher, und da kann man denke ich schon von ungenauer Erinnerung ausgehen.
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:ist die geeignete Interpretation zu erkennen. Hier wird dem 'Zeugen' iPhone eine Ungenauigkeit bzw. Asynchronität attestiert damit die Tatorthypothese nicht ins Wanken gerät.
Anhand der dir hier ja schon mehrmals zitierten genauen Daten waren beide Abstürze nunmal vor dem 12. Punkt. Also wenn du nicht davon ausgehst, dass die erfunden sind, wie passt das in deine Deutung?
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:02:32:47 Uhr Erster Temperaturabsturz -> falls der vom aus der Tasche holen für den Anrufversuch stammt, ungefähr etwas weniger als eine Minute zeitverzögerung
02:33:18 Uhr Zweiter Temperaturabsturz (fällt ins Wasser, also ungefähr so um 2:32:30, wenn die Zeitverzögerung gleich bleibt)
02:33:35 Uhr Punkt 12 -> ab hier Abschirmung und extrem ungenaue Daten, also fiel das Handy davor ins Wasser, wie es sich ja auch aus der Temperatur ergibt.



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11.11.2025 um 10:16
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:02:32:47 Uhr Erster Temperaturabsturz -> falls der vom aus der Tasche holen für den Anrufversuch stammt, ungefähr etwas weniger als eine Minute zeitverzögerung
Ich glaube nicht, dass ein Temperatursturz entsteht, wenn man ein Handy aus der Tasche in die Hand nimmt. Luft hat einen relative hohen Wärmeübergangswiderstand im Gegensatz zu Wasser. Außerdem hält man nach dem Herausnehmen das Handy relativ fest in den wärmeren Händen.

Ich weiß z.B. nicht, wie sich das Handy verhält, wenn es in der Tasche steckend ins Wasser fällt. So von Wasser umspült ist es dann noch nicht. Sollte es vor dem zweiten Temperatursturz aus der Tasche genommen/gerutscht sein, erfolgt wahrscheinlich ein weitaus stärkerer Temperatursturz, weil es dann von Wasser umspült wird.

Ich persönlich kann mir mittlerweile doch schon vorstellen, dass es das Opfer war, das diesen Notruf versucht hatte. Wie gesagt, Ring und Gürtel befanden sich am Kampenwandparkplatz im Uferbereich. Wenn das Opfer dort doch geschafft hatte sich festzuhalten und sich mit den Beinen irgendwie am Ufer festzuhaken, dann wäre das evtl. möglich. Ich könnte mir vorstellen, dass sich sich nicht aus eigener Kraft da raus ziehen konnte, weil viel Gestrüpp das verhinderte. Sicher, sie hätte rufen können, dieses Problem mit den fehlenden Hilfeschreien hat jedoch genauso die Kapitaldelikt-Variante. Oder dieser spezielle Notruf an die Eltern hat doch eine ganz andere Ursache, welche wir nicht kennen.

Wir kommen mit diesen rein qualitativen Schätzungen ohne ausreichender Expertise und mit Experimenten am Objekt nicht weiter. Frau Rick hatte schon im ersten Verfahren ein entsprechendes Gutachten gefordert, dieser Antrag gilt natürlich nach wie vor. Aktuell scheint das Gericht noch vorsichtig mit neuen Gutachten zu sein, es scheut nach eigenen Angaben die Kosten. Selbst an Adamec wollte es noch festhalten, obgleich die Bedenken gegen die LMU, welche durch Vorträge ausgelöst wurden und durch Peschel wohl doch bestätigt wurden, genauso auch für Adamec gilt. Die Verteidigung hatte hier schon gegen die Beibehaltung von Adamec entsprechend protestiert. Allzu lang sollte das Gericht mit neuen Gutachten jedoch nicht warten, irgendwann geht ihr der Prozessstoff dann aus und wenn dann Gutachten länger dauern, dann kann auch dieser zweite Prozess platzen.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Glaube ich auch nicht. Aber die Person, die das hier ins Forum stellt war ja nicht der Ermittler, sondern ein privater Prozessbesucher, und da kann man denke ich schon von ungenauer Erinnerung ausgehen.
@rabunsel hatte auch selbst gesagt, dass die Punkte von 13 nicht der wirklich gezeigten Karte entspricht, er hat sie nur rein der Vollständigkeit dort eingezeichnet, lagen in Wirklichkeit ganz woanders. Die Karte soll nochmals gezeigt werden, @rabunsel will dann besser vorbereitet sein. Auch hier muss man noch Geduld haben.


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