Hanna W. tot aus der Prien geborgen
10.11.2025 um 17:59Mal abgesehen davon, ob einem die aufgeführten Indizien im ersten Urteil reichen, müsste man doch allein schon Bauchgrummeln bekommen, weil manches sich als Irrtum erwiesen hat.Origines schrieb:Aber Gewissheit verlangt der BGH nicht. Und bei dem Urteil hier habe ich kein Magengrummeln.
Steller hat zum Beispiel die Begründung der Kammer, Am spricht die Wahrheit, weil er keine falschen Angaben aus der Presse übernommen hat, als falsch bezeichnet hat.
Ja, zwar aus aussagepsychologischer Sicht und nicht aus juristischer, aber das ändert ja dafür nichts.
Und wie man sich weiterhin auf Lea verlassen kann, dass sie es sicher am 3. gehört hat, ist mir auch nicht klar.
Und die Aussagen von AM und Lea hundertprozentig für bare Münze zu nehmen, ist notwendig, damit man immer noch kein Bauchgrummeln bekommt.
Dann frage ich mich, warum es aber möglich ist zu wissen, dass andere Personen mit absoluter Sicherheit nicht der Täter sein können und man ST selbst bei einem Ausschluss eines Unfallszenarios nur einen „Freispruch 2. Klasse“ geben kann.Origines schrieb:Ich hatte auch nicht Akteneinsicht, haben den Prozess nicht x-Verhandlungstage miterlebt, kenne nicht die Beratungen der Kammer und auch nicht die BGH-Rechtsprechung in-und-auswendig (was für einen Berufsrichter in einer Strafkammer ziemlich elementar ist - wie wir gesehen haben).
Es ist natürlich überhaupt nicht zwingend notwendig, dass man an einem Angeklagten einen Verdacht hängen lässt, nur weil er mal angeklagt wurde.

