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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.460 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.01.2026 um 00:59
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wenn du es für so schwierig hältst, schon beim ersten Versuch das richtige Urteil zu fällen, kann ich nicht ganz verstehen, weshalb du dann gegen weitere Tatsacheninstanzen bist. Deiner Logik folgend wäre das doch beinahe zwingend notwendig.
Ich glaube, dass man in einigen Fällen viel zu überhastet an den Fall ran geht. So etwas braucht Zeit. Auch die Verteidigung benötigt ausreichend Zeit. Aber ausgerechnet bei Fällen, wo es um viel geht, ist in D die zweite Instanz abgeschafft.

Danke @rabunsel, dass Du das Video nochmals eingestellt hast. Da schildert Frau Rick, wie schwierig es war, das Schütz als Ursache zu identifizieren. Erst ein Gutachter schloss auf ein "Werkzeug". Dann erfolgten nochmals weitere Suchen in der Prien nach solchen Möglichkeiten und erst beim zweiten Absuchen wurde man fündig.

Die Verteidigung hat sehr gut die Zeit zwischen den beiden Verfahren genutzt. Sie hat die wahrscheinliche Ursache des Emergency-Calls gefunden, Sie hat dann ein Gutachten bzgl. der Möglichkeit am Schütz erstellen lassen ....

Hier sieht man, wie kritisch es doch ist, die 2. Instanz in solche Fällen nicht zu gewähren. Für einfache Fälle mag die Zeit ausreichend sein, aber solche schwierigen Fälle wie hier ist das in Wirklichkeit leichtsinnig. Dieser Fall macht es auch besonders deutlich, weil es für den Angeklagten normalerweise unmöglich ist, die Fähigkeit der Verteidiger zu beurteilen. Hier in diesem Fall hatte es glücklicherweise die Familie des Freigesprochene früher erkannt und die richtige Auswahl getroffen, eine wirkliche Expertin in ihrem Fach. Ich glaube, wir sind uns hier einig, dass ohne Frau Rick der Angeklagte rechtskräftig verurteilt worden wäre.


Man kennt aus anderen Ländern ähnliche Fälle, welche in der 2. Instanz ganz anders beurteilt wurden. Ich kann mich noch an einen Fall in Frankreich erinnern, wo es um einen Suizid ging. Das Verhältnis zwischen dem Mann des Opfers und den Eltern des Opfers war nicht gerade gut, sie hielten einen Suizid für ausgeschlossen. Der Man wurde im ersten Verfahren verurteilt, weil angeblich der Strick zu kurz gewesen sei (sie wurde erhängt aufgefunden) und er die Frau angeblich hoch gezogen habe. Im Berufungsverfahren konnte die Verteidigung anhand von Bildern und einem entsprechenden Gutachten zeigen, dass die Länge des Seiles in Wirklichkeit länger gewesen sein muss und wohl ein Teil des Seils verloren gegangen war. Der Knoten wurde nicht gelöst, sondern durchtrennt. Ein Teil muss wohl dann verloren gegangen sein. Außerdem sagte der Großvater der Opferfamilie, dass das Opfer sehr wohl Suizid-Gedanken geäußert hatte.

Hier sieht man, die zweite Instanz ist immer eine Chance bei schwierigen Fällen der Wahrheit besser näher zu kommen. Da man jedoch selten nicht weiß, dass ein Fall schwierig ist oder nicht, ist aus meiner Sicht das Strafverfahren in D schlechter als in anderen Ländern. Wie gesagt, es hängt auch viel an den Verteidigern, die aktuelle Verfahrensart macht ein Verteidigerwechsel so gut wie unmöglich. Daher ist es für mich purer Leichtsinn, eine zweite Tatsacheninstanz zu verweigern. Die meisten Fälle sind natürlich auch klarer, weil sie aus dem persönlichen Umfeld meistens erfolgen oder es klare forensische Spuren gibt. Genau solche Fälle wie dieser würden von einer zweiten Tatsacheninstanz massiv profitieren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.01.2026 um 07:50
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Verteidiger sind parteiisch. Befangenheit ist ihr Job. Richter sind unparteiisch. Die (Besorgnis der) Befangenheit schließt sie vom Verfahren aus. Ob sich also ein Richter oder ein Verteidiger äußert, ist ein qualitativer Unterschied.

Man mag den Verteidiger gerne für überzeugender halten, auch ich bin da häufiger auf deren Seite. Aber sie übertreiben es heutzutage meiner Ansicht nach zu oft, machen zu viel Theater. Das liegt auch daran, dass die Möglichkeiten der medialen Verbreitung und Beeinflussung viel größer geworden sind, per Video und Audio.

Dort ist dann der parteiische Verteidiger (s.o.) die Person, die am ausführlichsten über Fall und Verfahren referiert. Dabei vertritt er jedoch weiter seinen Mandanten und vermittelt nicht Rechtskunde.
Nein, das ist viel zu pauschal betrachtet. Verteidiger dürfen auch parteiisch sein, wichtig ist nur, dass sie ihren Mandanten ausreichend vertreten. Richter sollen unparteiisch sein. Da dem nicht so sein muss, gibt es nicht von vornherein von vornherein einen qualitativen Unterschied. Auch dass sie angeblich keine Rechtskunde vermitteln, ist auch erst eine vollkommen pauschale Annahme.

Es ist wichtig zu untersuchen, ob diese Bedingungen überhaupt erfüllt sind. Und genaugenommen muss man das bei jedem Einwand der Verteidigung bei jeder Bewertung des Gerichts im einzelnen untersuchen. Ob das dann wirklich eine Parteilichkeit bedeutet, kommt auf den Fall an. Wenn ein Fall sehr schlecht von Ermittlern bearbeitet wurde, dann kann eine scheinbare Parteilichkeit in Wirklichkeit eine neutrale Position sein. Erst wenn man dann sich über alles ein Bild gemacht hat, kann man dann entscheiden, ob die Begründung des Gerichts wirklich nachvollziehbar und rechtsfehlerfrei ist. Das gleiche gilt natürlich auch für die Rechtskunde, auch Verteidiger können durchaus Rechtskunde vermitteln, auch wenn sie den Angeklagten verteidigen.

Wenn man mit schon so pauschal an die Sache rangeht und unter diesem Gesichtspunkt einen Fall betrachtet bzw. ein schriftliches Urteil liest, wird man kaum die Widersprüche, gedankliche Fehler ausreichend erkennen. Betrachtungen des Gerichts erhalten dann subjektiv einen erheblichen Bonus, der Vortrag der Verteidigung, welcher auch im Urteil betrachtet werden muss, erhält von vornherein ein Malus.

Das bedeutet, die Objektivität eines Lesers, der das so sieht wie Du, kann ein Urteil nicht objektiv bewerten.


Gerade bei der vermeintlichen „Widerlegung“ der von der Verteidigung vorgebrachten Thesen, sehe ich große Mängel in der schriftlichen Urteilsbegründung.

Auch bei der Ablehnung von Beweisanträgen sehe ich ähnliches. Ich habe Dir erst mal einen zentralen Mangel genannt und Dich um Deine Sicht dazu gebeten, damit wir hier mal von etwas konkretem sprechen können. Vielleicht solltest Du mal über Deinen Schatten springen und diese Vorurteile bzgl. Gericht und Verteidigung ablegen, und es mal konkret anhand dem Beispiel diskutieren.


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17.01.2026 um 22:59
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Hier sieht man, die zweite Instanz ist immer eine Chance bei schwierigen Fällen der Wahrheit besser näher zu kommen. Da man jedoch selten nicht weiß, dass ein Fall schwierig ist oder nicht, ist aus meiner Sicht das Strafverfahren in D schlechter als in anderen Ländern. Wie gesagt, es hängt auch viel an den Verteidigern, die aktuelle Verfahrensart macht ein Verteidigerwechsel so gut wie unmöglich. Daher ist es für mich purer Leichtsinn, eine zweite Tatsacheninstanz zu verweigern. Die meisten Fälle sind natürlich auch klarer, weil sie aus dem persönlichen Umfeld meistens erfolgen oder es klare forensische Spuren gibt. Genau solche Fälle wie dieser würden von einer zweiten Tatsacheninstanz massiv profitieren.
Hier bin ich mir gar nicht sicher, ob hier eine reguläre 2. Tatsacheninstanz ohne Frau Rick die Lösung gewesen wäre, womöglich hätten die Pflichtverteidiger auch in einer 2. Instanz ähnlich agiert. Deshalb wäre hier sicherlich auch ein engagierte Verteidigung notwendig gewesen, aber zumindest hätte man die bessere Chance die Verteidigung bei Bedarf zu wechseln und man würde wohl auch nicht zweimal hintereinander auf eine (womöglich) befangene Vorsitzende treffen.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass einiges während einem Verfahren gewohnheitsmäßig abläuft und sich eine gewisse Betriebsblindheit einschleicht, die dann verhindert Irrtümer frühzeitig zu erkennen.

Ein Punkt der mich noch wundert ist, wie die Verlängerung der U-Haft begründet werden konnte. Eigentlich gelten im Jugendstrafrecht noch strengere Voraussetzungen für eine Verlängerung der U-Haft als im Erwachsenenstrafrecht. Auch wenn es anfänglich sehr umfangreiche Ermittlungen gab, zu der Zeit wurden doch eigentlich keine großen Ermittlungen mehr gemacht, zumindest wurde meines Wissens nach keine Ermittlungsergebnisse aus dieser Zeit in den Prozess eingeführt. Es gab die Ermittlungen und Befragungen kurz nach der Festnahme, die Ermittlungen nach dem Fund von Hs Handy (28.05.2023) und die Ermittlungen die während dem Hauptverfahren angeregt wurden. Das Handy wurde allerdings erst einige Tage nach der 6 monatigen Frist gefunden, daher konnten die Ermittlungen dazu kein Grund für die Verlängerung sein, oder?
Ist diese 6 -Monatsfrist streng, oder wird die schon mal um ein paar Tage verschoben, kennt sich da jemand aus?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2026 um 00:29
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Hier bin ich mir gar nicht sicher, ob hier eine reguläre 2. Tatsacheninstanz ohne Frau Rick die Lösung gewesen wäre, womöglich hätten die Pflichtverteidiger auch in einer 2. Instanz ähnlich agiert. Deshalb wäre hier sicherlich auch ein engagierte Verteidigung notwendig gewesen, aber zumindest hätte man die bessere Chance die Verteidigung bei Bedarf zu wechseln und man würde wohl auch nicht zweimal hintereinander auf eine (womöglich) befangene Vorsitzende treffen.
Das glaube ich auch. Aber ein Verteidigerwechsel während eines laufenden Verfahrens ist schon sehr schwierig. Ich hatte irgendwo gelesen, dass Frau Rick eigentlich das Mandat nicht übernehmen wollte. Erst als sie mitbekommen hatte, dass wieder die alten Bekannten dabei waren, die auch schon den Badewannenunfall in einen falsche Richtung gelenkt hatten, sagte sie zu. Für Frau Rick bedeutete das auch ein erhebliches Arbeitspensum, das sie da von heut auf morgen bewältigen musste. Da es auch keine Protokolle oder Aufzeichnungen des Verfahrens gibt, ist ihr auch ein Teil des Verfahrens entgangen. Ich denke, das werden die Gründe für die ablehnende Haltung gewesen sein.

Insofern wäre ein Verteidigerwechsel zur 2. Instanz vielleicht wirklich vernünftiger.

Die fehlende zweite Instanz macht es in D diesen Verteidigerwechsel besonders schwierig, weil man in Wirklichkeit keine 2. Chance hat. Es wird dann schwierig überhaupt einen Verteidiger zu gewinnen, denn ein seriöser Anwalt wird da so seine Bedenken haben, dass er das überhaupt schafft.

Das alles ist in Wirklichkeit alles sehr unzufriedenstellend gelöst. Hier in D ist da doch zu viel dem Zufall überlassen. Etwas würde die Problematik entspannt werden, wenn es Mitschnitte der Verhandlung gäbe. Aber genau dagegen wehren sich die meisten Richter, das sagt aus meiner Sicht sehr viel aus.


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19.01.2026 um 11:11
Ippen.Media greift die Einigung im Fall Genditzki auf, um zu spekulieren, wie hoch die Entschädigung für S. ausfallen wird.
70.950 Euro dürfte er allein für zweieinhalb in U-Haft verbrachte Jahre erhalten, 75 Euro für jeden der 946 Tage in der JVA Traunstein. Doch wird diese Summe absehbar nicht ausreichen, um auch nur die Kosten für die beiden renommierten Anwälte Rick und Georg zu begleichen.

Sebastian T. kann aber hoffen. Denn das bayerische Justizministerium zeigt sich in seiner Mitteilung zu der Einigung mit Genditzki selbstkritisch: „Es ist eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen, dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird.“ Rechtsprechung bedeute eine „enorme persönliche Verantwortung“. Jeder, der diese Verantwortung trage, müsse sich dessen bewusst sein und ihr „bestmöglich gerecht“ werden.
Die Verteidigung wird klagen.
Regina Rick teilte dem OVB mit, dass man neben der Haftentschädigung auch Ausgleich des entgangenen Gehalts beantragen werde. Außerdem werde man am Landgericht Traunstein auf Amtshaftung klagen. Auf dem Wege der Amtshaftung entschädigt der Staat Bürger, die durch Fehler oder Versäumnisse von Beamten Schaden erlitten haben, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich. „Dieses Verschulden sehe ich vor allem bei der Polizei”, sagt die Münchner Verteidigerin.
Jaqueline Aßbichler kann derweil aufatmen - sie soll, entgegen anders lautender Berichte, nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Gelegentlich ist aus diversen Medien zu erfahren, die Verteidigung wolle Richterin Jacqueline Aßbichler, Vorsitzende im ersten Verfahren am Amtsgericht Traunstein, persönlich zur Verantwortung ziehen, sie gar persönlich haftbar machen. Regina Rick sagt jedoch: „Das habe ich nie angekündigt.” Was anderes seien eventuelle disziplinarische Maßnahmen, etwa vom Justizministerium aus. Doch „darauf habe ich keinen Einfluss”.
Nach Genditzki-Einigung: Darf Sebastian T. nach Hanna-Prozess mit noch mehr Geld rechnen? (Ippen.Media)


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19.01.2026 um 16:09
Zitat von ProGerProGer schrieb am 16.01.2026:Ja, ich bleibe dabei: Wenn man einen Haufen Mist (erstes Urteil) mit schönen Worten beschreibt (Urteilsbegründung) ist es immer noch ein Haufen Mist.

Das kann man erkennen - oder auch nicht. Damit kann ich leben, dass das erste Urteil in Ordnung war, wird eine Nischenmeinung bleiben.
Ich glaube, es gibt in Deutschland das eine oder andere Urteil, das diese Beschreibung verdient hat. Aber es hilft halt nichts, gerade bei Urteilen vor Großen Strafkammern/Schwurgerichten: Wenn sich eine Kammer nicht so borniert und dilettantisch anstellt wie Frau A. wird auch ein Haufen Mist am Ende rechtskräftig the "Force of Law", ohne dass eine zweite Instanz viel machen kann. So sind die Regeln. Die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren sind hoch.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.01.2026 um 16:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 14.01.2026:Zudem ist der Justizdienst finanziell und vom sozialen Status nicht mehr so attraktiv wie früher. Allerdings für Frauen, weil sich Familie und Beruf gut vereinbaren lassen (Teilzeit, keine Anwesenheitspflicht). An vielen Gerichten (jedenfalls in Berlin) überwiegen die Richterinnen die Richter deutlich.
Es ist auch so, dass das Studium ja auch schon insgesamt immer schon einen recht hohen Frauenanteil hatte. Und ich muss auch sagen, bei den Prädikatsexamen waren auch überproportional Frauen, die es dann hatten. Dazu das Argument mit der Familienfreundlichkeit.

Ich bin allerdings der Meinung, dass sich das bald ändern wird. Spätestens wenn in Großkanzleien KI bei Transaktionen die Arbeit von jungen Associates übernehmen wird und der Berufseinstieg in die Großkanzleiwelt schwieriger werden wird, werden alle wieder in die Justiz drängen. Und die Rentenansprüche im Versorgungswerk der Rechtsanwälte hinken Pensionen für Richter*innen und Beamt*innen um Längen hinterher, insbesondere wenn man noch die Beihilfeansprüche hineinrechnet. Auch wenn uns Beamten- und Richterschaft immer weismachen will, wie unterbezahlt sie doch seien. Da das Bundesverfassungsgericht sich ja auch überwiegend aus Beamtenschaft (Universitätsprofessor*innen) oder Richterschaft rekrutiert, wird diese Mär ja quasi höchstrichterlich immer abgesegnet (siehe Entscheidung zur Besteuerung von Renten).


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19.01.2026 um 20:37
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Wenn sich eine Kammer nicht so borniert und dilettantisch anstellt wie Frau A. wird auch ein Haufen Mist am Ende rechtskräftig the "Force of Law", ohne dass eine zweite Instanz viel machen kann. So sind die Regeln. Die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren sind hoch.
Ja. Wer abgebrüht oder blind genug ist, sein Urteil vorrangig "revisionsfest" zu machen, weil es sachlich auf dünnen Füßen steht, der findet mit den Sekundärtugenden Korrektheit und Fleiß Mittel und Wege. Ein schönes Beispiel dafür ist das NSU-Urteil des OLG München, das sich nicht scheut, lange Passagen zur Beweiswürdigung immer wieder wortgleich zu kopieren. Das heißt nicht, dass es in der Sache falsch ist, aber nicht nur bei mir hat es einen faden Beigeschmack hinterlassen, bei jedem Mord immer wieder seitenweise die selben Phrasen zu lesen.

Die Revisionsinstanz prüft eben nicht die festgestellten Tatsachen bzw. nur auf die Einhaltung formaler Anforderungen. Andererseits ist darf die richterliche Unabhängigkeit nicht nur leere Worthülse sein. Der Richter ist kein Subsumtionsautomat. Ihm müssen Beurteilungs- und Bewertungsspielräume verbleiben, sonst bedürfte es keiner Unabhängigkeit.

Die Hürden für eine Wiederaufnahme sind prinzipiell zu hoch. Substantiierte Wiederaufnahmeanträge werden zurückgewiesen, weil zu lange (v.a. in Bayern) der Grundsatz galt: Die Justiz irrt sich nicht. Und sollte sie sich einmal irren, gibt sie das nicht zu. Die einzige Änderung in den letzten Jahren: Wiederaufnahmen zu Lasten des Verurteilten bzw. Freigesprochenen wurden erleichtert. Das Bundesverfassungsgericht hatte hier jedoch verfassungsrechtliche Bedenken bzgl. Strafklageverbrauch.

Das zweite Urteil im "Eiskeller-Fall" ist sicher aus rechtsstaatlicher Sicht eindeutig ein großer Fortschritt. Die Justiz hat Fehler gemacht, die wurden erkannt und korrigiert. Fehler werden sich nicht vermeiden lassen, aber die Bereitschaft zur Einsicht und zur Abänderung (sog. Fehlerkultur) könnte größer und somit zugleich die Unabhängigkeit der Richter gestärkt werden.

Ob eine zweite Tatsacheninstanz von Nutze ist, dürfte Vor- und Nachteile haben. Da müsste man sich ansehen, wie viele Urteile wie in Berufungsverfahren wie abgeändert werden und wie viele in Revisionsverfahren. Dann müsste man das mit anderen Rechtsordnungen vergleichen, die bei schweren Straftaten eine Berufung vorsehen. Dazu dürfte es in der Wissenschaft und in Berufsverbänden Einiges an Material geben. Ich gehe davon aus, dass die Antwort nicht eindeutig ist, weil sonst die Forderung nach einer zweiten Tatsacheninstanz von Rechtspraktikern viel häufiger erhoben werden würde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2026 um 12:49
Am Montag, den 26. Januar 2026, 23 Uhr 45 sendet die ARD in der Reihe "ARD crime time" zum Fall und zum Fehlurteil "Tod nach der Disco - Der Eiskeller-Fall", insgesamt drei Filme, auch abrufbar in der ARD-Mediathek:
Folgenreiches Fehlurteil: Wie konnte es dazu kommen?

Frau läuft durch die Prien.
Wissenschaftler der RWTH Aachen messen den Strömungsverlauf der Prien. Gutachten der Verteidigung führen Hanna W.s Verletzungen auf das 12 Kilometer lange Treiben im Wildbach zurück.

Die dreiteilige ARD Crime Time-Serie zeichnet mit exklusiven Einblicken und einer aufwändigen journalistischen Recherche diesen Fall nach und wirft entscheidende Fragen auf: Wie konnten sich Ermittler, Staatsanwaltschaft und die Richterin im ersten Prozess so sicher sein, dass es kein Unfall gewesen sein könnte und die alkoholisierte Studentin nicht in den reißenden Wildbach fiel? Wie schnell kann man in Deutschland ins Gefängnis kommen, ohne eindeutige Beweise? Aus Verdachtsmomenten werden Urteile - mit Folgen, die eine ganz normale Nachbarschaft und eine ganze Gemeinde auseinanderreißen.

Ein ergreifender Fall - sensibel beleuchtet
Die Serie berührt auch eine weitverbreitete Urangst: Was ist, wenn das eigene Kind, die Schwester oder der Bruder nach einer Feier in der Nacht nicht mehr nach Hause kommt?

Über zwei Jahre hat die Filmemacherin Meike Pommer zum Fall recherchiert. Ihr gelingt es, diesen True Crime-Fall sensibel in all seinen Facetten zu beleuchten.

Eine Produktion von Spiegel TV im Auftrag des NDR/SWR.
Quelle: https://www.ndr.de/ard-crime-time-tod-nach-der-disco-der-eiskeller-fall,eiskellerfall-106.html


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2026 um 23:11
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 29.03.2025:Ich hätte den Verantwortlichen von Spiegel-TV nicht zugetraut, eine „Dokumentation“ zu erstellen, die ein Geschehen ausschließlich von der Warte der Verteidigung beleuchtet und die andere Seite noch nicht einmal pro forma zu Wort kommen lässt.
Vermutlich baut die neue Doku hier auf. Und sicher wurde auch der anderen Seite Möglichkeit zum Gehör gegeben. Aber ob sie dieses wahrnehmen?
Der zitierte Beitrag von Watt wurde gelöscht. Begründung: Der Mann wurde freigesprochen und das ist zu akzeptieren.
Wird vermutlich ne gehörige Klatsche für A.


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24.01.2026 um 23:24
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und sicher wurde auch der anderen Seite Möglichkeit zum Gehör gegeben. Aber ob sie dieses wahrnehmen?
Laut Vorankündigung soll zumindest Holderle in der Dokumentation zu Wort kommen ;)
Interviews mit Verteidigern, Gutachtern, Medizinern sowie dem Anwalt von Hannas Familie sollen den Fall aus möglichst vielen Perspektiven beleuchten, so die Abendzeitung weiter.
Ziel der Dokumentation:
Mit ihrer Dokumentation will Meike Pommer nicht nur einen Justizirrtum aufzeigen, sondern offenbar auch zur Selbstkritik bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten anregen.
True-Crime-Doku beleuchtet Eiskeller-Fall um Hanna W. - warum so viele Fragen offen sind (rosenheim24.de)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.01.2026 um 11:33
Die von der Verteidigung eingeholten Gutachten sind zu dem Schluss gekommen, dass ein Unfallgeschehen möglich ist (wurde hier im Thread aber auch schon behandelt).
Ein rechtsmedizinisches und ein hydrologisches Gutachten halten nun auch einen anderen Hergang für möglich: nämlich, dass die Kopfverletzungen von einem sogenannten Schütz stammen könnten, einer metallenen Vorrichtung zur Regulierung des Wasserflusses. Ein solches Schütz findet sich bei der Oberprienmühle, wenige Kilometer flussabwärts von Aschau. Daran sitzen Sechskantschraubenmuttern, die genau zur Größe von Hannas Kopfverletzungen passen. Es sei also denkbar, dass Hannas Körper dort hingespült wurde, mehrfach gegen das Schütz prallte und dann über ein Seitenwehr zurück in den Fluss trieb.
Drei neue Gutachten stellen Mordthese im Fall Hanna W. infrage (BR)

Vielleicht wird in der Dokumentation näher auf die Gutachten eingegangen oder sie werden sogar noch in Gänze veröffentlicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.01.2026 um 20:50
@ Die Verteidiger des ersten Urteils. Was will man gegen keine Argumente erwidern?

"Ich fand das erste Urteil überzeugend"

Weil der Knastzeugen, dem die Worte in den Mund gelegt wurden, so überzeugend war, daß man seine Aussage ganz sicher nicht begutachten musste?

Weil man lieber bestimmte Handys nicht ausgewertet hat?

Weil man zwar wusste, dass die Hauptbelastungszeugin sich in ihrer Aussage geirrt hatte und das sogar schriftlich vorliegen hatte, es aber lieber nicht in den Gerichts Akten haben wollte?

Weil der beschriebene Tatablauf ohne einen einzigen objektiven Beweis trotzdem so überzeugend war?

Weil es nur ST gewesen sein konnte, es stand so schließlich in Bild und OVB?

Man muss schon ganz schön weltfremd unterwegs sein, wenn man die Berichte aus dem ersten Prozess und das schriftliche erste Urteil liest und dann immer noch sagt: "Joa, passt schon, ab in den Knast mit ihm."


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