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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.194 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:59
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wenn du es für so schwierig hältst, schon beim ersten Versuch das richtige Urteil zu fällen, kann ich nicht ganz verstehen, weshalb du dann gegen weitere Tatsacheninstanzen bist. Deiner Logik folgend wäre das doch beinahe zwingend notwendig.
Ich glaube, dass man in einigen Fällen viel zu überhastet an den Fall ran geht. So etwas braucht Zeit. Auch die Verteidigung benötigt ausreichend Zeit. Aber ausgerechnet bei Fällen, wo es um viel geht, ist in D die zweite Instanz abgeschafft.

Danke @rabunsel, dass Du das Video nochmals eingestellt hast. Da schildert Frau Rick, wie schwierig es war, das Schütz als Ursache zu identifizieren. Erst ein Gutachter schloss auf ein "Werkzeug". Dann erfolgten nochmals weitere Suchen in der Prien nach solchen Möglichkeiten und erst beim zweiten Absuchen wurde man fündig.

Die Verteidigung hat sehr gut die Zeit zwischen den beiden Verfahren genutzt. Sie hat die wahrscheinliche Ursache des Emergency-Calls gefunden, Sie hat dann ein Gutachten bzgl. der Möglichkeit am Schütz erstellen lassen ....

Hier sieht man, wie kritisch es doch ist, die 2. Instanz in solche Fällen nicht zu gewähren. Für einfache Fälle mag die Zeit ausreichend sein, aber solche schwierigen Fälle wie hier ist das in Wirklichkeit leichtsinnig. Dieser Fall macht es auch besonders deutlich, weil es für den Angeklagten normalerweise unmöglich ist, die Fähigkeit der Verteidiger zu beurteilen. Hier in diesem Fall hatte es glücklicherweise die Familie des Freigesprochene früher erkannt und die richtige Auswahl getroffen, eine wirkliche Expertin in ihrem Fach. Ich glaube, wir sind uns hier einig, dass ohne Frau Rick der Angeklagte rechtskräftig verurteilt worden wäre.


Man kennt aus anderen Ländern ähnliche Fälle, welche in der 2. Instanz ganz anders beurteilt wurden. Ich kann mich noch an einen Fall in Frankreich erinnern, wo es um einen Suizid ging. Das Verhältnis zwischen dem Mann des Opfers und den Eltern des Opfers war nicht gerade gut, sie hielten einen Suizid für ausgeschlossen. Der Man wurde im ersten Verfahren verurteilt, weil angeblich der Strick zu kurz gewesen sei (sie wurde erhängt aufgefunden) und er die Frau angeblich hoch gezogen habe. Im Berufungsverfahren konnte die Verteidigung anhand von Bildern und einem entsprechenden Gutachten zeigen, dass die Länge des Seiles in Wirklichkeit länger gewesen sein muss und wohl ein Teil des Seils verloren gegangen war. Der Knoten wurde nicht gelöst, sondern durchtrennt. Ein Teil muss wohl dann verloren gegangen sein. Außerdem sagte der Großvater der Opferfamilie, dass das Opfer sehr wohl Suizid-Gedanken geäußert hatte.

Hier sieht man, die zweite Instanz ist immer eine Chance bei schwierigen Fällen der Wahrheit besser näher zu kommen. Da man jedoch selten nicht weiß, dass ein Fall schwierig ist oder nicht, ist aus meiner Sicht das Strafverfahren in D schlechter als in anderen Ländern. Wie gesagt, es hängt auch viel an den Verteidigern, die aktuelle Verfahrensart macht ein Verteidigerwechsel so gut wie unmöglich. Daher ist es für mich purer Leichtsinn, eine zweite Tatsacheninstanz zu verweigern. Die meisten Fälle sind natürlich auch klarer, weil sie aus dem persönlichen Umfeld meistens erfolgen oder es klare forensische Spuren gibt. Genau solche Fälle wie dieser würden von einer zweiten Tatsacheninstanz massiv profitieren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 07:50
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Verteidiger sind parteiisch. Befangenheit ist ihr Job. Richter sind unparteiisch. Die (Besorgnis der) Befangenheit schließt sie vom Verfahren aus. Ob sich also ein Richter oder ein Verteidiger äußert, ist ein qualitativer Unterschied.

Man mag den Verteidiger gerne für überzeugender halten, auch ich bin da häufiger auf deren Seite. Aber sie übertreiben es heutzutage meiner Ansicht nach zu oft, machen zu viel Theater. Das liegt auch daran, dass die Möglichkeiten der medialen Verbreitung und Beeinflussung viel größer geworden sind, per Video und Audio.

Dort ist dann der parteiische Verteidiger (s.o.) die Person, die am ausführlichsten über Fall und Verfahren referiert. Dabei vertritt er jedoch weiter seinen Mandanten und vermittelt nicht Rechtskunde.
Nein, das ist viel zu pauschal betrachtet. Verteidiger dürfen auch parteiisch sein, wichtig ist nur, dass sie ihren Mandanten ausreichend vertreten. Richter sollen unparteiisch sein. Da dem nicht so sein muss, gibt es nicht von vornherein von vornherein einen qualitativen Unterschied. Auch dass sie angeblich keine Rechtskunde vermitteln, ist auch erst eine vollkommen pauschale Annahme.

Es ist wichtig zu untersuchen, ob diese Bedingungen überhaupt erfüllt sind. Und genaugenommen muss man das bei jedem Einwand der Verteidigung bei jeder Bewertung des Gerichts im einzelnen untersuchen. Ob das dann wirklich eine Parteilichkeit bedeutet, kommt auf den Fall an. Wenn ein Fall sehr schlecht von Ermittlern bearbeitet wurde, dann kann eine scheinbare Parteilichkeit in Wirklichkeit eine neutrale Position sein. Erst wenn man dann sich über alles ein Bild gemacht hat, kann man dann entscheiden, ob die Begründung des Gerichts wirklich nachvollziehbar und rechtsfehlerfrei ist. Das gleiche gilt natürlich auch für die Rechtskunde, auch Verteidiger können durchaus Rechtskunde vermitteln, auch wenn sie den Angeklagten verteidigen.

Wenn man mit schon so pauschal an die Sache rangeht und unter diesem Gesichtspunkt einen Fall betrachtet bzw. ein schriftliches Urteil liest, wird man kaum die Widersprüche, gedankliche Fehler ausreichend erkennen. Betrachtungen des Gerichts erhalten dann subjektiv einen erheblichen Bonus, der Vortrag der Verteidigung, welcher auch im Urteil betrachtet werden muss, erhält von vornherein ein Malus.

Das bedeutet, die Objektivität eines Lesers, der das so sieht wie Du, kann ein Urteil nicht objektiv bewerten.


Gerade bei der vermeintlichen „Widerlegung“ der von der Verteidigung vorgebrachten Thesen, sehe ich große Mängel in der schriftlichen Urteilsbegründung.

Auch bei der Ablehnung von Beweisanträgen sehe ich ähnliches. Ich habe Dir erst mal einen zentralen Mangel genannt und Dich um Deine Sicht dazu gebeten, damit wir hier mal von etwas konkretem sprechen können. Vielleicht solltest Du mal über Deinen Schatten springen und diese Vorurteile bzgl. Gericht und Verteidigung ablegen, und es mal konkret anhand dem Beispiel diskutieren.


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