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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.778 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 16:02
Ergänzung wg. Zeitablauf:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Rick hat es schon als Meinung der Verteidigung ausgedrückt, sie hat zwar explizit "einfach" gesagt, da kann ich mich gut erinnern und hab das auch so mitgeschrieben. Direkt wurde zwar auf die Bemerkung nicht eingegangen, als die Vorsitzende aber darauf bestand, dass sie im Pornokonsum zwar nur ein Randindiz sehe, es aber doch für die Schuldfrage abgehandelt werden müsste, war schon klar, dass für das Gericht noch nicht "alles klar" ist.
@rabunsel:
Danke für die Berichterstattung und die nochmalige Klarstellung. Der 2. Abschnitt meines Beitrags von heute, 15:44 Uhr, ist damit überholt.

Bei mir bleibt allerdings trotzdem der allgemeine Eindruck bestehen, dass sich das Gericht schon auf eine Meinung zur Schuld des ST festgelegt hat und dass sich daran nichts ändern wird, wenn keine neuen Indizien "auftauchen".


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 16:09
Zitat von XluXXluX schrieb:Wieder eine Riesen Schlagzeile, wieder ST als Mörder betitelt, wieder mit Bild (wenn auch minimal in der Aussage abgeschwächt, aber da war es schon zu spät):
Wo bitte wird Sebastian T. denn dort als Mörder bezeichnet?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 16:15
@Grillage

Lesekompetenz:

"Hanna aus Aschau: Sebastian T.soll ihr Mörder sein"


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 16:35
@Origines
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich sehe aber nicht, dass der einfache oder hinreichende Tatverdacht entfallen ist. Denn das würde zu einer sofortigen Reaktion des Gerichts führen.
Diesen Schluss halte ich für nicht zutreffend. Nach meinem Verständnis kann nach Anklageerhebung über die Einstellung des Verfahrens nur nach Antragstellung einer der beiden Prozessparteien entschieden werden.

Ich gehe davon aus, dass keine der Parteien das im Moment will. Die Verteidigung hat klar gemacht, dass sie auf einen Freispruch hinarbeitet. Die (für den neuen Prozess ausgetauschte) Staatsanwaltschaft will denke ich schnellstmöglich ein rechtskräftiges Urteil.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 16:56
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist ein absolutes prozessuales Verfahrenshindernis. So wie nicht ermittelt werden darf, dürfen auch prozessual keine weiteren Beweise gegen den Angeklagten mehr in öffentlicher Verhandlung erhoben werden.
Wo steht denn, dass ein Tatverdacht, der sich im Laufe eines Hauptverfahrens auflöst, ein Verfahrenshindernis darstellt? Hast du da eine Quelle?

Verfahrenshindernisse im Sinne des §206a StPO, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen müssen, werden bsp. hier aufgeführt. Einen fehlenden Tatverdacht sehe ich da nicht.
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/0200-llm-digitalization-law/2023/10-prozessvoraussetzungen_2023.pdf

§170 Abs. 2 StPO greift ja nur vor dem Hauptverfahren und die Staatsanwaltschaft sieht ja sogar noch einen dringenden Tatverdacht (warum auch immer).
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber der ist vom 23.11.2022, also nach der 1. Beschuldigtenvernehmung am 17.11.2022.
Als relevant sah die Verteidigung nicht das Erstellungsdatum des Artikels, sondern dass im Artikel davon gesprochen wurde, dass ST wochenlang im Visier der Ermittler gestanden habe, der 18.11. ist ja auch nicht Wochen vor dem 23.11..
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Bei mir bleibt allerdings trotzdem der allgemeine Eindruck bestehen, dass sich das Gericht schon auf eine Meinung zur Schuld des ST festgelegt hat und dass sich daran nichts ändern wird, wenn keine neuen Indizien "auftauchen".
Aber "festgelegt" würde ja eher bedeuten, dass sie schon eine Meinung gebildet hätten, die auch durch neue Indizien nicht verändert werden könnte. Ich hab auch den Eindruck, dass sie in den bisherigen Aussagen nicht viel Belastendes sehen, aber, wie du auch sagst, wirkt es ja gerade nicht so, als ob sie sich von neuen, belastenden Indizien nicht noch umstimmen lassen würden. Genauso wünscht man es sich doch, dass Entlastendes entlastend und Belastendes belastend gewertet wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 17:19
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Darstellung der Polizeibeamten - so wie von den Prozessbeobachtern des Threads berichtet - T. sei bis dahin als Zeuge und nicht als Beschuldigter betrachtet worden, finde ich gut nachvollziehbar.
War das nicht das wo sie hauptsächlich meinten, dass sie nicht mehr genau wüssten, wieso sie ihm die jeweiligen Fragen gestellt haben?

Es gab da ja auch schon in diesem Zeitraum die Aufforderung über die Tat zu spekulieren. @RickBlaine hatte da ja schon darauf hingewiesen, dass das eine an sich sehr problematische Befragungsweise ist. Gerade bei einem Zeugen scheint es mir aber absurd diese Frage zu stellen. Der hat ja keine Expertise dazu. Nach meinem Verständnis wurde auch kein anderer Zeuge auf diese Weise befragt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein Freispruch aus "Mangel an Beweisen" (alles andere wäre abwegig) würde ja auch eine entsprechende Behandlung der Beweise im Prozess erfordern.
Ich halte auch einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld für sehr unwahrscheinlich. Einzig die Gutachten zur Unfallfrage könnten das natürlich verändern. Wenn die besagen, dass es wahrscheinlich (oder gar sehr wahrscheinlich) ein Unfall war und das Gericht dem folgt könntr es vielleicht schon zu dem Schluss kommen, dass ST wohl kein Verbrechen begangen hat
Zitat von OriginesOrigines schrieb:nicht so einfach gewesen, einen Freispruch zu begründen. Weil das Gericht hätte ja argumentieren müssen, warum es M. nicht glaubt, der "Schrei-Zeugin" nicht glaubt, R., V. und L. nicht glaubt
Na ja. In Bezug auf AM sicherlich, da muss man begründen, warum man ihm nicht glaubt. Aber bei der Schrei-Zeugin, V. und L. geht es ja darum, welchem Aspekt ihrer Aussage man glaubt und welchem nicht. Geht das Gericht mit der Zeitangabe der Zeugin mit wir des für ST sehr schwer am Tatort zu sein. Glaubt es L in Bezug auf den Ort liegt nahe dass das Treffen nicht am 3. stattfand.
Wieso es für ST belastend sein soll wenn das GerichtR glaubt ist mir auch nicht klar. Dann wäre das Treffen ja nicht am 3. gewesen weil da SW nicht dabei gewesen sein kann und V und ST da ja allenfalls am Nachmittag beim Tischtennisspiel hätten sein können.
Ein Indiz gegen ST ergibt sich nur wenn das Gericht L und V an einem bestimmten Punkt (dem Zeitpunkt bei dem sich L unsicher ist) glaubt und an anderen nicht und R eben überhaupt nicht folgt. Im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung muss man hier sicherlich kein Indiz feststellen, es ist letztendlich einfacher zu begründen, dass es zu diesem Vorgang an einem anderen Tag kam.


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01.11.2025 um 17:32
Zitat von ProGerProGer schrieb:Diesen Schluss halte ich für nicht zutreffend. Nach meinem Verständnis kann nach Anklageerhebung über die Einstellung des Verfahrens nur nach Antragstellung einer der beiden Prozessparteien entschieden werden.
Der Strafprozess ist kein kontradiktorisches Verfahren. Es gibt also keine Parteien wie im Zivilprozess. Sondern es herrscht der Amtsermittlungsgrundsatz. Verteidigung oder Staatsanwaltschaft können Anträge stellen - aber das Gericht kann auch ohne Anträge entscheiden (§ 244 Abs. 2 StPO):.
Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Verfahrenshindernisse im Sinne des §206a StPO, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen müssen, werden bsp. hier aufgeführt. Einen fehlenden Tatverdacht sehe ich da nicht.
Das ist korrekt. Der Tatverdacht ist dort nicht genannt, denn der hat Vorrang vor einer Einstellung (wegen des Strafklageverbrauchs). Deshalb kommt es auf die "Freispruchreife" an, die ich erwähnt hatte. Entfällt der Tatverdacht, muss freigesprochen werden. Erachtet das Gericht eine weitere Beweisaufnahme für notwendig, dann besteht der Verdacht fort.
Wird das Verfahren wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses endgültig eingestellt, so ist der Angeklagte grundsätzlich nicht beschwert (...). Eine Ausnahme besteht nur im Falle der Freispruchreife, da die freisprechende Sachentscheidung Vorrang vor der Einstellung hat. Der Angeklagte ist daher beschwert, wenn das Gericht das Verfahren einstellt, obwohl es nach der bestehenden Verfahrenslage ohne weiteres auf Freispruch hätte erkennen können (...). Eine solche Konstellation liegt indes nicht vor.
Quelle: BGH 3 StR 474/19 Siehe auch BGH GSSt 1/23 vom 23. Mai 2023.

Der Schluss vom Ermittlungsverfahren auf die Hauptverhandlung ist trotzdem ganz selbstverständlich. Die StPO enthält keine unmittelbare Regel, wann das Urteil zu fällen ist, wann also die Beweisaufnahme beendet ist (vgl. § 260 Abs. 1 StPO). Wenn etwas im Ermittlungsverfahren gilt, gilt es "erst recht" in der öffentlichen Hauptverhandlung, die ja noch viel tiefer in die Grundrechte des Angeklagten eingreift als ein Ermittlungsverfahren.

Zum Beispiel die Grenzen bei der Vernehmung (§§ 136, 163a i.V.m. § 243 Abs. 5 StPO). Oder die Pflicht, auch entlastende Indizien zu ermitteln (§ 160 Abs. 2 i.V.m. § 221 StPO), die für das Gericht natürlich auch gilt, auch wenn es nicht in § 244 Abs. 2 StPO erwähnt ist.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wo bitte wird Sebastian T. denn dort als Mörder bezeichnet?
Es ist die fette Headline und das Bild darunter, bei dem jeder Aschauer sofort weiß, um wen es sich handelt: "Dieser Jogger ist Hannas Mörder"

Beitrag von XluX (Seite 861)
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Bei mir bleibt allerdings trotzdem der allgemeine Eindruck bestehen, dass sich das Gericht schon auf eine Meinung zur Schuld des ST festgelegt hat und dass sich daran nichts ändern wird, wenn keine neuen Indizien "auftauchen".
Ja, ist auch mein Gefühl. Eigentlich von Anfang an (Aufhebung Haftbefehl). Der Pornografie-Konsum des Angeklagten war ja ein relativ bedeutender Teil der Rekonstruktion eines Motivs. Wenn das LG nun die Suchbegriffe als "Randindiz" bezeichnet und sich nur nichtöffentlich damit befasst, ist das bezeichnend.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 17:43
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Pornografie-Konsum des Angeklagten war ja ein relativ bedeutender Teil der Rekonstruktion eines Motivs.
Aber auch nur solange, bis durch den Gutachter festgestellt wurde, dass der Pornokonsum für dieses Alter gar nicht so extrem auffällig ist.

Vielleicht ist dem neuen Gericht hier einfach eine realistischere Einschätzung möglich, was die sexuelle Entwicklung von Heranwachsenden ohne sexuelle Erfahrungen angeht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 17:50
Zitat von ProGerProGer schrieb:"Hanna aus Aschau: Sebastian T.soll ihr Mörder sein"
Das ist aber doch sehr korrekt formuliert. Er steht immerhin im Moment vor Gericht und der Vorwurf, wegen dem er angeklagt ist, dass er sie ermordet haben soll.
"Er soll ihr Mörder sein" ist also sehr präzise formuliert. Da hat sich ein Journalist genau überlegt, was er schreibt und niocht versucht es zu beschönigen. Das gefällt hier vielleicht einigen nicht, aber es gibt keinen Grund das als falsch zu rügen.


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01.11.2025 um 17:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ja, ist auch mein Gefühl. Eigentlich von Anfang an (Aufhebung Haftbefehl).
Aus der Aufhebung des Haftbefehls kann man aber wohl kaum ableiten, dass sich das Gericht "festgelegt" hat. Genauso wie sich eine unbefangene Kammer nicht auf eine Verurteilung festgelegt hat, wenn eine Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Das Urteil der Aßbichler-Kammer war stark von der Aussage von AM gestützt. Das geht auch schon aus dem heimlichen E-Mail-Austausch zwischen Aßblichler und StA Fiedler während der Beweisaufnahme hervor: Aßbichler hat dort die Aussage von AM als "ganz wichtig" bezeichnet.

Die neue Kammer hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, wegen der Person und den Erkrankungen von AM. Das wird, so hat es mal die Vorsitzende Richterin Will anklingen lassen, vom BGH regelmäßig gefordert. Es ist ein für AM vernichtendes Gutachten rausgekommen. Dadurch war ein wesentlicher Baustein des Schuldspruchs mit einem Fragezeichen zu versehen.

Schon der Schuldspruch war nicht mehr auf Verenas Aussage gestützt (während bei Zulassung zur Hauptverhandlung das eine wichtige Rolle gespielt haben dürfte). Wie wir wissen, hat außerdem hauptsächlich Verenas Aussage zur Verhaftung von ST geführt.

Ohne Verenas Aussage und ohne AM wird es also schwierig.

Ich finde es daher völlig nachvollziehbar, dass der Haftbefehl aufgehoben wurde. Im Gegenteil, es hätte mein Vertrauen in den Rechtsstaat eher erschüttert, wenn man dann trotzdem jemanden in Haft behält.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Pornografie-Konsum des Angeklagten war ja ein relativ bedeutender Teil der Rekonstruktion eines Motivs.
Naja, die Aßbichler-Kammer hat das vor allem aus der Aussage von AM abgeleitet, der zu berichten wusste, dass ST "aus sexuellen Absichten" Hanna überfallen haben soll. Und selbst wenn es den Porno-Konsum nicht gegeben hätte, was sonst hätte ein naheliegender Grund sein können?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn das LG nun die Suchbegriffe als "Randindiz" bezeichnet und sich nur nichtöffentlich damit befasst, ist das bezeichnend.
Warum ist es "bezeichnend", wenn der Pornokonsum nicht-öffentlich besprochen wurde? Das hat laut den Berichten hier sogar die StA auf Einwand der Verteidigung angeregt. So wie die bisherige Beweisaufnahme abgelaufen ist, sind die Indizien durch AM, Verena, Lea, die Mutter reihenweise kollabiert. Die Polizei musste zugeben, dass der von ST in der zweiten Vernehmung skizzierte Laufweg nur minimal abwich. Die Polizei konnte nicht erklären, warum man ihn schon zu Beginn nach Freundin, Frauentyp gefragt hat. Die Polizei musste zugeben, dass sie es unterlassen hat, Verena genauer unter die Lupe zu nehmen. Dass die Geodaten von Verenas Handy ihre Version vom 3.10. nicht stützen. Inzwischen wissen wir, dass die Mutter von Lea mindestens ihr geraten hat, Erinnerungslücken geltend zu machen. Wir wissen inzwischen, dass AM keinerlei Anhaltspunkte für Täterwissen lieferte und der Gutachter keinerlei Anhaltspunkte sah, dass AM die Wahrheit sagt. Und trotzdem willst du, dass von einem jungen Mann die sexuellen Phantasien (nochmal) in der Öffentlichkeit breitgetreten werden? Für die Wahrheitsfindung dürfte das eher wenig helfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 18:01
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Die Polizei konnte nicht erklären, warum man ihn schon zu Beginn nach Freundin, Frauentyp gefragt hat.
Auch da fand ich es nicht
Zitat von OriginesOrigines schrieb:gut nachvollziehbar.
dass das im Rahmen einer Zeugenbefragung nötig ist.


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01.11.2025 um 18:04
Zitat von XluXXluX schrieb:Vielleicht ist dem neuen Gericht hier einfach eine realistischere Einschätzung möglich, was die sexuelle Entwicklung von Heranwachsenden ohne sexuelle Erfahrungen angeht.
Natürlich, insbesondere, was den Konsum gewalttätiger Pornografie und vermeidend-aggressiver Persönlichkeitsanteile betrifft. Vielleicht lässt sich dann auch klären, warum solche Heranwachsende wie T. gebrauchte Kondome in ihrem Zimmer aufbewahrt hatten.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Es gab da ja auch schon in diesem Zeitraum die Aufforderung über die Tat zu spekulieren.
Mir ist nicht bekannt, dass andere Zeugen danach befragt wurden. Das sind aber ziemlich klassische "Tatort"-Fragen "ins Blaue hinein", also ohne konkreten oder tragfähigen Verdacht. Irgendwie muss man ja anfangen, denn ohne Ermittlung kein Verdacht.

Ich habe schon mal ziemlich intensiv zu erklären versucht, dass das mit dem Status als Beschuldigten nicht so einfach ist:

Es muss zwingend einen Anfangsverdacht geben, als zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, das T. der Täter sein könnte. Vorher ist er kein Beschuldigter. Hat also ein Polizist irgendwie das Gefühl, mit einem Zeugen stimmt was nicht, kann er nicht einfach sagen: "So, ab jetzt bist Du Beschuldigter." Und dann abhören, durchsuchen, beschlagnahmen und U-Haft beantragen.

Der Beschuldigtenstatus ist eben mehr belastend denn vorteilhaft. Er ermöglicht erst strafprozessuale Maßnahmen gegen einen Verdächtigen. Das "Mär", er würde dem Verdächtigen von bösen Mächten vorenthalten, ist schon deshalb unzutreffend, weil die Ermittlungsbehörden überhaupt keinen Vorteil davon haben.

T. ist auch mehrmals belehrt worden, dass er auch als Zeuge die Aussage verweigern kann (§ 55 StPO). Und - wie schon gesagt - sie hatten bis 17. November 2022 nichts gegen T. in der Hand - außer vielleicht einen vagen Verdacht. Wie hätten sie ihn beschuldigen können? Wenn es andere Verdächtige gegeben hat, es sollen ja 20 oder so gewesen sein, dann gab es gegen die auch nicht mehr als einen vagen Verdacht. Also stochert man als Ermittler herum, in der Hoffnung, dass irgendwann etwas aufploppt. Das ist ganz normal und auch nicht rechtswidrig.


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01.11.2025 um 18:24
Zitat von OriginesOrigines schrieb:warum solche Heranwachsende wie T. gebrauchte Kondome in ihrem Zimmer aufbewahrt hatten.
Also DAS ist für mich noch weniger auffällig. In Jugendzimmern gibt es kaum etwas, was es nicht gibt.
Außerdem ist das wahrlich kein Indiz für irgendeine der vorgeworfenen Taten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Irgendwie muss man ja anfangen, denn ohne Ermittlung kein Verdacht.
Es geht ja nicht nur darum, dass man einen Zeugen spekulieren lässt, sondern dass diese Spekulation dann als Täterwissen herhalten muss, obwohl weder Tatablauf noch Tatwerkzeug bekannt sind und nicht mal feststeht, dass es eine Tat gab. Das ist doch vollkommen lächerlich, sowas als Täterwissen zu bezeichnen.


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01.11.2025 um 18:31
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Vielleicht lässt sich dann auch klären, warum solche Heranwachsende wie T. gebrauchte Kondome in ihrem Zimmer aufbewahrt hatten.
Er wird in die Kondome masturbiert haben und ziemlich unordentlich gewesen zu sein. Ich weiß nicht welche Erklärung da sonst überhaupt noch möglich wäre. Hatte er doch Erfolg bei den Frauen? Das passt ja nicht gerade gut zum Täterprofil und spräche sicherlich erheblich gegen AMs Aussage. Scheint mir aber vor allem einfach unwahrscheinlich.
Was wäre denn alternativ noch möglich? Er hat Müll durchwühlt oder ist in fremde Wohnungen eingedrungen, um an benutzte Kondome zu kommen?
Mir fällt hier wirklich nur eine sinnvolle Erklärung ein und ich weiß nicht was die mit dem Fall zu tun hätte.
Der zitierte Beitrag von XluX wurde gelöscht. Begründung: Chat und userbezogen
Bild ist halt sehr reißerisch. Aber im vorherigen Artikel ist es ja sowieso ganz klar wie @Origines auch schon angemerkt hat.


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01.11.2025 um 18:42
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:So wie die bisherige Beweisaufnahme abgelaufen ist, sind die Indizien durch AM, Verena, Lea, die Mutter reihenweise kollabiert.
@kegelschnitt:
Schon wieder so eine undifferenzierte Bewertung. Für die Aussagen von AM und Verena mag das gelten, für die Aussagen von L. und ihrer Mutter sicher nicht. Ich verweise darauf, dass L. auf einem der Fotos, die V. am 03.10. im McDonald in Übersee gemacht hat, zu sehen ist. Sie muss also bei der Fahrt nach Übersee ins Strandbad dabeigewesen sein.

@Origines schreibt mit viel Geduld seit vielen Seiten gegen diese undifferenzierten Bewertungen an.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Inzwischen wissen wir, dass die Mutter von Lea mindestens ihr geraten hat, Erinnerungslücken geltend zu machen.
@kegelschnitt:
Erinnerungslücken dann geltend zu machen, wenn man welche hat, ist nicht nur nicht strafbar, sondern der korrekte Weg. Bei dir liest es sich so, als ob hier eine Anstiftung zur Falschaussage nach § 159 StGB vorliegen würde. Nach meinem Kenntnisstand wird gegen die Mutter von L. nicht wegen dieses Tatbestandes ermittelt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 19:24
@Sherlook_H

Sie waren im McDonalds in Prien. Aber ansonsten hast du schon recht: das Foto lässt darauf schließen, dass Lanschließend in Übersee auch dabei war.

Davon bin ich nach ihrer jetzigen Zeugenaussage auch ausgegangen; sie hätte ja ohne weiteres sagen können, dass sie sich nicht mehr sicher ist. Einige Ungenauigkeiten bleiben zwar, aber die sind sicher nicht ungewöhnlich bei dem zeitlichen Abstand.

Nach wie vor ungeklärt halt: war R. dabei und warum hat niemand außer ihr den Satz von ST gehört. Und (neu): gegoogelt hat sie danach entgegen ihren Angaben wohl nicht. Das ist insofern wichtig, als nach meiner Erinnerung im Urteil gleich zweimal Bezug darauf genommen wird


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01.11.2025 um 19:36
@Origines
Zitat von OriginesOrigines schrieb:ProGer schrieb:
Diesen Schluss halte ich für nicht zutreffend. Nach meinem Verständnis kann nach Anklageerhebung über die Einstellung des Verfahrens nur nach Antragstellung einer der beiden Prozessparteien entschieden werden.

Der Strafprozess ist kein kontradiktorisches Verfahren. Es gibt also keine Parteien wie im Zivilprozess. Sondern es herrscht der Amtsermittlungsgrundsatz. Verteidigung oder Staatsanwaltschaft können Anträge stellen - aber das Gericht kann auch ohne Anträge entscheiden (§ 244 Abs. 2 StPO):.
Nein, § 244 Abs. 2 StPO berechtigt ein Gericht nicht ein Verfahren nach bereits erfolgter Anklageerhebung "im Alleingang" einzustellen.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Kennst Du einen solchen Fall?


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01.11.2025 um 19:47
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Sie waren im McDonalds in Prien.
@kollberg:
Danke für die Berichtigung.
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Nach wie vor ungeklärt halt: war R. dabei und warum hat niemand außer ihr den Satz von ST gehört. Und (neu): gegoogelt hat sie danach entgegen ihren Angaben wohl nicht. Das ist insofern wichtig, als nach meiner Erinnerung im Urteil gleich zweimal Bezug darauf genommen wird
@kollberg:
Das sehe ich genauso, Zweifel an der Kernaussage von L. kann man meiner Meinung nach durchaus haben, aber die "Indizien durch ...Lea" sind nicht kollabiert, wie @kegelschnitt geschrieben hatte.

Bezüglich des Versuchs einer Anstiftung zur (uneidlichen) Falschaussage möchte ich mich korrigieren: Wesentlich ist nicht § 159, sondern § 160 Abs. 2 StGB.


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01.11.2025 um 19:56
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Erinnerungslücken dann geltend zu machen, wenn man welche hat, ist nicht nur nicht strafbar, sondern der korrekte Weg.
Du wirfst @kegelschnitt undifferenzierte Aussagen vor, machst es aber selbst im gleichen Zug sogar zweimal. Nicht nur dass der McDonalds nicht in Übersee war - auch "Erinnerungslücken geltend machen" ist ja etwas völlig anderes als "Erinnerungslücken vorzutäuschen".
Und nein, das ist nicht der korrekte Weg!


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