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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.880 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 11:26
Zitat von XluXXluX schrieb:Du kannst Dir nicht vorstellen, dass es bei ST auch um das widerfahrene Unrecht geht und eine Art Wiedergutmachung (und sei es nur, die Meinung der Öffentlichkeit zurechtzurücken und dem unschuldig Verurteilten irgendwie zu ermöglichen, sein Leben einigermaßen unbehelligt weiterzuleben)?
Schade.
Ich finde, Unrecht sollte publik werden. Meinetwegen so lange, bis es auch jeder gecheckt hat.
Woher weißt Du, dass T. das nur kann, indem man Litigations-PR betreibt? Muss man dafür die Richter als "unprofessionell" bezeichnen? Ist es nötig, die Erkrankung einer Sachverständigen als ein "Sich-Drücken" vor einer Aussage zu brandmarken? Ohne jedes Wissen, was die Dame wirklich hat? Ist das angemessen?

Unrecht darf gerne publik werden. Ich bin der letzte, der etwas dagegen hat. Doch:

Der Fall hat auch ohne jede ehrenrührige Bewertung von Prozessbeteiligten genug Stoff und öffentliches Interesse. So habe ich wiederholt - ich weiß, es wurde nicht zur Kenntnis genommen - die Vorsitzende im ersten Prozess kritisiert. Aber halt ohne mit Dreschflegeln auf sie einzuprügeln.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 11:28
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mal davon abgesehen, dass der Satz "Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung" keine Tatsachenbehauptung ist, sondern eine Schlussfolgerung, Einschätzung, Meinung. Und diese Auffassung ist halt vertretbar und nicht per se "falsch". Aber auch nicht objektiv richtig oder wahr. Ich habe mich dem nie angeschlossen:
So wie du es geschrieben hast - "beweist eine aktive Fremdeinwirkung"- kann die Aussage entweder nur objektiv wahr oder falsch sein. Denn wenn es die Fremdeinwirkung nicht gegeben haben sollte, kann sie auch mit diesem Verletzungsmuster nicht bewiesen werden, das wäre absurd. Es gibt aber derzeit mutmaßlich niemanden, der es mit absoluter Sicherheit wird belegen können. Hättest du geschrieben "legt eine aktive Fremdeinwirkung nahe", dann wäre es natürlich anders gewesen.

Für mich entscheidend ist doch, was die Ermittlungsbehörden nun machen. Offiziell läuft doch noch ein Todesermittlungsverfahren nach §§ 159 ff. StPO. Wenn also die Ermittlungsbehörden von ihren Gutachten, die bis zum ersten Prozess gemacht worden sind, überzeugt sind, müssen sie doch nun weiter ermitteln gegen Unbekannt. Oder sie müssen zurückrudern und zum Schluss kommen, dass das alles doch nicht so eindeutig war für ein Tötungsdelikt und das Verfahren abschließen, weil ein Unfallgeschehen doch eher wahrscheinlich erscheint. Ich denke, wenn man noch einmal jeden Stein rumdreht, wird sich vielleicht doch noch ein neuer Verdächtiger finden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 11:47
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du solltest meine Beiträge lesen, anstatt das aufzugreifen, was in anderen Beiträgen verkürzt wiedergegeben wurde. Ich habe dieser Aussage nie zugestimmt, sie nie als "wahr" bezeichnet.
Entschuldige bitte, wenn ich (und der Rest des Boards) Dich damit nicht durchkommen lasse. Wenn Du sagst, dass die Aussage "Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung." keine falsche Behauptung ist, dann sagst Du damit, dass sie eine richtige Behauptung ist. Entweder es ist bewiesen, oder es ist es nicht. Da gibt es keinen enormen Interpretationsspielraum. Und damit behauptest Du, dass eine aktive Fremdeinwirkung durch das Verletzungsmuster bewiesen ist. Denkgesetze und so.

Das musst Du irgendwo nachvollziehen können, oder? Ruder doch einfach eine halbe Bootslänge zurück, anstatt Dich über das logisch folgende Echo zu wundern.
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Ich denke, wenn man noch einmal jeden Stein rumdreht, wird sich vielleicht doch noch ein neuer Verdächtiger finden.
Demjenigen mögen die Götter gnädig sein. Weiß der Himmel, welche Geschichte sich die Rosenheimer Kripo beim nächsten Verdächtigen ausdenkt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:50
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:So wie du es geschrieben hast - "beweist eine aktive Fremdeinwirkung"- kann die Aussage entweder nur objektiv wahr oder falsch sein. Es gibt aber derzeit mutmaßlich niemanden, der es mit absoluter Sicherheit wird belegen können.
Zitat von TinchoTincho schrieb:Wenn Du sagst, dass die Aussage "Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung." keine falsche Behauptung ist, dann sagst Du damit, dass sie eine richtige Behauptung ist. Entweder es ist bewiesen, oder es ist es nicht. Da gibt es keinen enormen Interpretationsspielraum. Und damit behauptest Du, dass eine aktive Fremdeinwirkung durch das Verletzungsmuster bewiesen ist. Denkgesetze und so.
Noch mal:

1. Dieser Satz stammt nicht von mir. Ich habe mich nur dagegen gewandt, dass er als "falsche Behauptung" klassifiziert wurde. Damit sage ich nicht, dass diese Aussage zutrifft, eine "richtige Behauptung" ist.

2. Ich habe diese Aussage nicht als Behauptung interpretiert, sondern als Schlussfolgerung, also als Meinung.

3. Niemand kann mit absoluter Sicherheit belegen, dass eine Fremdeinwirkung auf Hanna W. vorliegt. Aber es kann auch niemand mit absoluter Sicherheit belegen, dass keine Fremdeinwirkung erfolgt ist. Deshalb kann die Aussage "Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung." nicht objektiv falsch sein.

4. Mögliche Antworten darauf sind nicht "wahr" oder "unwahr/falsch". Sondern "kann sein" oder "kann nicht sein", oder "vielleicht" oder "wahrscheinlich".

Denkgesetze und so.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:51
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich habe mich nur dagegen gewandt, dass er als "falsche Behauptung" klassifiziert wurde. Damit sage ich nicht, dass diese Aussage zutrifft, eine "richtige Behauptung" ist.
Doch, genau das sagst du damit. Das ist elementare Aussagelogik. Wenn nicht sicher feststeht, dass "aktive Fremdeinwirkung" vorliegt, dann ist "aktive Fremdeinwirkung" offensichtlich nicht bewiesen. Ansonsten stünde "aktive Fremdeinwirkung" als Fakt fest. Deswegen müssen wir nach aktuell uns vorliegenden Erkenntnissen zu dem Schluss kommen, dass eine "aktive Fremdeinwirkung" nicht bewiesen ist. Die Aussage "beweisen aktive Fremdeinwirkung" war also offensichtlich falsch, und zwar ganz objektiv.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Niemand kann mit absoluter Sicherheit belegen, dass eine Fremdeinwirkung auf Hanna W. vorliegt. Aber es kann auch niemand mit absoluter Sicherheit belegen, dass keine Fremdeinwirkung erfolgt ist. Deshalb kann die Aussage "Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung." nicht objektiv falsch sein.
Doch, es ist objektiv falsch. Bitte nochmal deine Denkfehler reflektieren.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:4. Mögliche Antworten darauf sind nicht "wahr" oder "unwahr/falsch". Sondern "kann sein" oder "kann nicht sein", oder "vielleicht" oder "wahrscheinlich".
Weil wir hier derzeit mit letzterem schreiben müssen, können "aktive Fremdeinwirkungen" nicht bewiesen sein. Ergo ist es objektiv falsch, Gegenteiliges zu behauptet. Wenn du das nicht einsiehst, dann fremdelst du mit elementarer Aussagelogik (aka "Denkgesetze und so").


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gestern um 14:11
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Doch, es ist objektiv falsch. Bitte nochmal deine Denkfehler reflektieren.
Das hat mit Denkfehlern nichts zu tun. Ich sehe in der Aussage schlicht eine Bewertung der Beweislage, die möglich ist. Und die entzieht sich einer Falsifizierung.

Der Zusammenhang zu elementarer Aussagelogik erschließt sich mir nicht. Aussagen sind interpretierbar. Wenn Du die Aussage anders interpretierst heißt das nicht, dass es die einig mögliche Interpretation ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:33
Zitat von OriginesOrigines schrieb:1. Dieser Satz stammt nicht von mir. Ich habe mich nur dagegen gewandt, dass er als "falsche Behauptung" klassifiziert wurde. Damit sage ich nicht, dass diese Aussage zutrifft, eine "richtige Behauptung" ist.
Ich will Dir mal zeigen, wo Dein Denk- oder Logik-Fehler gelegen hat, Du scheinst es nicht zu verstehen:
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 24.08.2026:
Zitat von Covid-19aCovid-19a schrieb am 24.08.2026:
Zitat von WattWatt schrieb am 24.08.2026:Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung und es konnte kein Alternativtäter ermittelt werden. Sein Pornokonsum war nicht normal.
Eine falsche Behauptung kann noch so oft wiederholt werden, sie bleibt falsch
Nein, das ist keine falsche Behauptung. Das freisprechende Gericht hat die Frage, ob eine Fremdeinwirkung vorliegt (so wie es die Gutachten präferierten), nicht behandelt und damit offen gelassen.
Die Negierung, dass Fremdeinwirkung bewiesen sein soll, bedeutet einfach nur, dass sie nicht bewiesen ist. Das ist in Wirklichkeit zutreffend. Damit behauptet derjenige auch nicht, das keine Straftat vorliegt und ein Unfall bewiesen sei. Das ist mathematische Logik.

Dieses Widersprechen siehst Du jedoch als falsch an, so dass Du in Wirklichkeit damit wiederum indirekt behauptest, dass ein Tötungsdelikt bewiesen sei. (auch wieder mathematische Logik)

Ich denke, Du solltest einfach mal bevor Du hier groß und lang etwas schreibst, erst überlegen, wie etwas gemeint war, hier z.B. was die Negation in Wirklichkeit bewirkt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:46
Ich glaube wenn @Watt geschrieben hätte "Aus meiner Sicht beweist das Verletzungsmuster eine aktive Fremdeinwirkung" oder "Das Verletzungsmuster legt eine aktive Fremdeinwirkung nahe" oder "Die Gutachter im ersten Prozess sahen eine aktive Fremdeinwirkung aufgrund des Verletzungsmusters als bewiesen an", und Du hättest das jeweils als "keine falsche Behauptung" bezeichnet, wäre hier auch niemandem die Hutschnur so hochgegangen wie sie es am Ende ist.

Aber "Beweis" ist nunmal ein großes Wort. In der Wissenschaft sowieso, aber auch im Strafprozess.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:53
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Muss man dafür die Richter als "unprofessionell" bezeichnen?
Nachdem die betreffende Kammer sich beim nächsten größeren Urteil gleich nochmal selbst demontiert und sogar der BGH dieses als unprofessionell abgewatscht hat (und wieder dieselbe Vorsitzende der anderen Kammer es "richten" muss - Achtung: doppeldeutig!)

UND

nachdem ich Regina Rick eine gewisse Erfahrung zutraue und davon ausgehe, dass sie weiß, wann eine Vorsitzende wirklich unprofessionell agiert

UND

wenn man in einem einfachen Krimiforum nur anhand des Urteils - ohne überhaupt die Unterlagen zu kennen - schon so viele Fehler erkennen kann,

DANN ja - finde ich es berechtigt, den Berufsrichtern Unprofessionalität vorzuwerfen. Du magst da eine andere Meinung haben, das sei Dir unbenommen.

Was die Rechtsmedizinerin angeht, habe ich eine vorher schon diskutierte Annahme rel. vorsichtig wiederholt (ich glaube, dass...). Ich hätte es auch schärfer formulieren können.
Hier wurde wochenlang diskutiert, dass es eine Bürgerpflicht von ST gewesen wäre, sich umgehend, am besten schon vor dem konkreten Aufruf, als Zeuge bei der Polizei zu melden - obwohl dies nicht mal gesetzlich vorgeschrieben ist.
Im Falle einer Zeugen- oder Sachverstängenaussage vor Gericht (erst recht, wenn diese vielleicht ursprünglich der Anstoß allen Übels war) gibt es wirklich nur wenige Ausnahmen, die überhaupt eine Nicht-Aussage zulassen. Und wenn dieselbe Zeugin zu genau dieser Zeit auf anderen Veranstaltungen erscheinen kann, darf man hier Zweifel äußern. Immerhin ging es für ST um seine Freiheit - das war kein Nachbarschaftsstreit wegen überhängender Zweige.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Niemand kann mit absoluter Sicherheit belegen, dass eine Fremdeinwirkung auf Hanna W. vorliegt. Aber es kann auch niemand mit absoluter Sicherheit belegen, dass keine Fremdeinwirkung erfolgt ist. Deshalb kann die Aussage "Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung." nicht objektiv falsch sein.
Lustig, bei Logikfehlern drehen wir uns immer im Kreis. Hast Du Dich noch nie gefragt, warum viele andere diese Logik ganz anders wahrnehmen?

Die Aussage "Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung" wäre sogar falsch, wenn eindeutig auf Kameraaufnahmen zu sehen wäre, wie jemand H einen Stein auf den Kopf schlägt. In diesem Fall würde tatsächlich die Kameraaufnahme die Fremdeinwirkung beweisen.
Der Satz "Das Verletzungmuster stammt von aktiver Fremdeinwirkung" wäre dann auch richtig - aber das Verletzungsmuster per se (allein betrachtet) wäre weiterhin kein Beweis.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das hat mit Denkfehlern nichts zu tun. Ich sehe in der Aussage schlicht eine Bewertung der Beweislage, die möglich ist.
"Es ist möglich, dass die Verletzungen durch aktive Fremdeinwirkung verursacht worden sind". Stimmt. Aber bewiesen ist es nicht. Zwei völlig verschiedene Aussagen.

Hätte der Satz gelautet: "Aus meiner Sicht beweist das Verletzungsmuster ..." , hätte man sich zwar an der Meinung aufhängen können, aber nicht an einer objektiv gesehen falschen Aussage (in letzterem Fall gibt es nur Nullen und Einsen).

Ich glaube, in diesem Forum gibt es zu viele Wissenschaftler, als dass Du mit Deiner Meinung so einfach davonkommen würdest 😉.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:57
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ich denke, Du solltest einfach mal bevor Du hier groß und lang etwas schreibst, erst überlegen, wie etwas gemeint war, hier z.B. was die Negation in Wirklichkeit bewirkt.
Du könntest auch einfach lesen, was ich dazu erläutert habe, als ich mich dagegen gewandt habe, diese Aussage als falsch zu klassifizieren. Daraus ging mein Verständnis klar hervor.
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 26.08.2026:Ich habe nie den Schluss gezogen, "Fremdeinwirkung sei bewiesen", schon weil es sich um Indizien handelt. Genauso wenig habe ich den Schluss gezogen, ein "Unfallgeschehen" sei "ausgeschlossen". (...)
Ob Hanna W. auf Grund einer Straftat getötet worden ist, weiß ich nicht. Es gibt prozessual eingeführte Gutachten, die das belegen. Davon sind Behauptungen der Verteidigung über widersprechende Expertisen zu unterscheiden. Erst recht, wenn lediglich das Ergebnis kommuniziert wurde. Die Öffentlichkeit kann nicht deren Methode und Schlüssigkeit beurteilen. Wissenschaftlich betrachtet sind sie ein Nullum, so lange sie nicht Gegenstand einer öffentlichen Diskussion sind, wie es bei den drei Gutachten im ersten Prozess der Fall ist.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich wiederhole mich: Veröffentlicht wurde ein Urteil, das die Aussagen der Sachverständigen vor Gericht darstellt. Ich habe die entsprechenden Stellen zitiert. Behauptet wurde von der Verteidigung, es gäbe Gutachten, die diese widerlegen würden. Mehr Informationen gibt es dazu nicht. Also kann man noch nicht mal seriös sagen "es steht Gutachter gegen Gutachter", weil diese Gutachten nie eingeführt oder veröffentlicht worden sind.
Deshalb ist es möglich, die Fremdeinwirkung als bewiesen anzusehen. Du bzw. Ihr dürft alle anderer Meinung sein. Aber Ihr habt da keinen Wahrheitsanspruch darauf.

Den wollt Ihr aber offenbar haben, sonst tätet Ihr Euch nicht so an diesem "skandalösen" Satz abarbeiten. Deshalb dreht sich auch alles im Kreis. Für dogmatische Absolutheiten, egal ob imaginiert oder beim "Gegner" vermeintlich identifiziert, ist beim derzeitigen Stand der Erkenntnis kein Platz. Mir scheint, es fällt generell schwer, andere Bewertungen als die eigenen zu akzeptieren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:03
Zitat von XluXXluX schrieb:Lustig, bei Logikfehlern drehen wir uns immer im Kreis. Hast Du Dich noch nie gefragt, warum viele andere diese Logik ganz anders wahrnehmen?
Weil die anderen die Logik anders wahrnehmen wollen. Das Logikverständnis der Anderen geht paralell einher mit der Bewertung der Indizkraft der vorliegenden Gutachten. Das ist nicht zufällig so.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:06
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Den wollt Ihr aber offenbar haben, sonst tätet Ihr Euch nicht so an diesem "skandalösen" Satz abarbeiten.
Der Satz ist deshalb so skandalös, weil Leser, die nicht im Thema drin sind, nur das lesen, was dort steht, nämlich (vereinfacht ausgedrückt):
"Die Verletzungen beweisen, dass jemand sie niedergeschlagen hat".
Und weil @Watt vielleicht genau das bezweckt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:10
Zitat von XluXXluX schrieb:"Die Verletzungen beweisen, dass jemand sie niedergeschlagen hat".
Was ist daran "skandalös"? Kopfschüttel. T. ist davon nicht berührt. Was soll Schlimmes damit "bezweckt" werden?

Hanna W. kann nach wie vor Opfer einer Gewalttat gewesen sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:20
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Was ist daran "skandalös"? Kopfschüttel. T. ist davon nicht berührt. Was soll Schlimmes damit "bezweckt" werden?

Hanna W. kann nach wie vor Opfer einer Gewalttat gewesen sein.
Weil die Behauptung Wasser auf die Mühlen derjenigen ist, die Sebastian T. nachwievor als Mörder brandmarken, gesellschaftlich ausgrenzen und ein normales Leben unmöglich machen wollen. Das ist sehr wohl skandalös.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Was ist daran "skandalös"? Kopfschüttel. T. ist davon nicht berührt.
Er oder sie sagt im Post davor, es ist ein krasses Fehlurteil.
Da muss man kein Kombinationskünstler sein, um die Verbindung herzustellen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:37
Zitat von TinchoTincho schrieb:Weil die Behauptung Wasser auf die Mühlen derjenigen ist, die Sebastian T. nachwievor als Mörder brandmarken, gesellschaftlich ausgrenzen und ein normales Leben unmöglich machen wollen. Das ist sehr wohl skandalös.
Es wird sich ohnehin jeder, der den Fall kennt, seine eigene Meinung bilden bzw. bereits gebildet haben.

Der Großteil der Leute, die ihn für schuldig hält, wird das auch weiterhin tun...und zwar unabhängig davon, ob oder was er hier/anderswo oder auch gar nicht liest.

Das ist traurig, aber so läuft es nun mal.

Man kann für ihn und sein Umfeld nur hoffen, dass irgendwann Gras über die Sache wächst.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du könntest auch einfach lesen, was ich dazu erläutert habe, als ich mich dagegen gewandt habe, diese Aussage als falsch zu klassifizieren. Daraus ging mein Verständnis klar hervor.
Du hättest eben die Aussage von @Covid-19a eben nicht als falsch ansehen dürfen. Das war Dein Fehler und das hat hier mittlerweile größeren Müll erzeugt. Wie gesagt, denke erst mal darüber nach, was die Leute wirklich meinen und schreibe erst dann. Wie Du nun selbst schreibst, verlangst Du von anderen Leuten, dass sei den Kontext beachten sollen. Das muss man dann eben auch von Dir verlangen.

Man muss nicht- wie von der Tarantel gestochen - gleich in die Tastatur greifen, nur weil man glaubt jemand behauptet, dass keine Straftat vorliegt. Nein, man sollte erst mal inne halten und sich genau überlegen, ob so die Aussage von @Covid-19a richtig war. Natürlich kann mal so etwas passieren, dann sollte man sich aber entschuldigen und es richtig stellen, dass die Aussage von @Covid-19a in Wirklichkeit richtig war. Du hast jedoch noch weiter das Gegenteil behauptest und verlangst jetzt von anderen, dass sie sich an Regeln halten, welche Du selbst nicht einhältst. Diskussionskultur sieht anders aus.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Denkgesetze und so.
Also die Aussage "x ist bewiesen" kann man nicht mit wahr oder falsch bewerten, sondern nur als "wahrscheinlich" "kann sein" und "vielleicht"? Das ist zumindest nicht die Art und Weise wie Menschen normalerweise "bewiesen" verwenden.

Ich verstehe auch nicht, wieso du dann nicht gleich schreibst: "Das war von ihm gar nicht als Behauptung gemeint." Dann hätte man sich die Diskussion der letzten Seiten sparen können.

Aber gut, du betonst jetzt, dass man die Aussage eben unterschiedlich auslegen kann.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aussagen sind interpretierbar. Wenn Du die Aussage anders interpretierst heißt das nicht, dass es die einig mögliche Interpretation ist.
Aber dann stellt sich doch die nächste Frage. Was kennzeichnet die Aussage von @Covid-19a denn im Unterschied zu den von @Watt als Tatsachenbehauptung? Deine Kritik beruht ja auf deiner Deutung, dass @Watt gar nicht wirklich "bewiesen" gemeint hat. Aber wie du ja selbst feststellst ist diese Deutung seiner Äußerung eben nicht in Stein gemeißelt. Also kann auch die Aussage von @Covid-19a keine Tatsachenbehauptung sein, die entweder wahr oder falsch ist. Zumindest insoweit sie sich auf die Aussage von @Watt bezieht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:39
Zitat von XluXXluX schrieb:Aber natürlich hätte es mich auch interessiert - gerade weil mir bei den Ermittlungen so viel gefehlt hat (Handytests, Luminol am vermuteten Tatort, GPS-Rekonstruktion, Nachstellen der Überfall-Situation oder des Treibevorgangs etc.).
Ich war persönlich auch enttäuscht, dass es nicht mehr Aufklärung geben wird unter anderem auch, weil ich befürchtete, dass es noch weiterer Gutachten bedurft hätte um ST zu rehabilitieren. Mittlerweile glaub ich da aber eigentlich nicht mehr dran, die Wenigsten die ST weiterhin verleumden haben sich ausführlich mit dem Prozess beschäftigt und halten einfach an der einmal gefassten Meinung fest.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Quod erat demonstrandum.
?
Klär mich bitte auf, ich kann mir einfach keinen Reim darauf machen, was du damit in diesem Kontext aussagen willst.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dann ist die Behauptung, ich sei ein Mörder, aus der Luft gegriffen und erfüllt die §§ 186, 187 StGB. Dein Vergleich hinkt also.
Darauf kommt es nicht an, bei dir könnte es sich lediglich um üble Nachrede handeln, da ja scheinbar nicht erwiesen ist, dass du kein Mörder bist. Bei ST wäre es Verleumdung, weil es festgestellt wurde, dass es kein Mörder ist und man derartige Behauptungen wider besseren Wissens äussern würde.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es geht nicht um Leben oder Tod, sondern schlicht um anständiges, professionelles Verhalten bzw. Wortwahl vor Gericht.
Doch für ST war und ist das Fehlverhalten der Vorsitzenden A absolut existentiell und nur bei dem Verhalten der Verteidigung im zweiten Prozess geht es lediglich darum ob man das als unanständig oder unprofessionell empfinden kann. Deshalb ist dein Ranking, nachdem das Verhalten der Verteidigung „noch weniger geht“ so verstörend!

Aber nur um das klarzustellen, ich empfand das Verhalten weder als unanständig noch als unprofessionell. Wie auch die Vorsitzende Will in ihrer mündlichen Urteilsbegründung betont hat, wurde ST in diesem Verfahren Unrecht getan. Es ist der Job der Verteidigung für ihren Mandanten einzustehen und besonders herauszustreichen, wenn ihm Unrecht geschehen ist und worin dieses Unrecht bestand, einiges davon hat die Vorsitzende A im ersten Prozess zu verantworten. Natürlich muss die Verteidigung das zum Thema machen. Dass sich die Vorsitzende A. schon von der reinen Existenz von Frau Rick provoziert gefühlt zu haben scheint, und im ersten Prozess kein Blatt vor den Mund genommen und es für nötig gefunden hat nicht nur die Anträge sondern auch Frau Rick persönlich und professionell niederzumachen, war natürlich auch zum Nachteil von ST. Frau Rick musste aufgrund des Machtgefälles alle Angriffe mehr oder weniger unwidersprochen über sich ergehen lassen. Dieses Unrecht, das zu weiteren Monaten unschuldig im Gefängnis geführt hat und auch einen neuen Prozess notwendig gemacht hat, musste dringend von seiner Verteidigung aufgegriffen werden. Die Verteidigung musste auch erklären weshalb Anträge zu Unrecht abgelehnt wurden, oder aus welchen anderen Gründen der Verteidigung die Wahrnemung der Rechte des Mandanten verwehrt wurde und auch womit das begründet wurde. Das alles ist mehr als relevant in einem Revisionsprozess und sollte nicht ausgespart werden, weil die Vorsitzende A. sonst möglicherweise nicht so gut weg kommt. Unprofessionell wäre es ein Fehlverhalten tot zu schweigen nur weil es von einer Richterin oder einem Polizisten begangen wurde.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ist ja auch viel bequemer, mich in die Schublade "Hetze und Häme" zu stecken. Um dann mit Empörung und Entrüstung, Übertreibungen, Unterstellungen, Verzerrungen und Strohmännern zu reagieren.
Ahmimimimimimiiiiiii
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du könntest auch einfach lesen, was ich dazu erläutert habe, als ich mich dagegen gewandt habe, diese Aussage als falsch zu klassifizieren. Daraus ging mein Verständnis klar hervor.
Wessen Verständnis wird denn jetzt zB. mit diesem Satz
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 26.08.2026:Es gibt prozessual eingeführte Gutachten, die das belegen.
aus deinem Zitat wieder gespiegelt. Doch deins wie oben gemeint, oder gibst du wie früher
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich gebe wieder, was im Urteil des ersten Prozesses schriftlich niedergelegt ist. Mehr nicht. Wieder eine Unterstellung.
erklärt nur wieder was im Urteil schriftlich niedergelegt wurde?
Falls ersters, bitte hör auf falsche Behauptungen aufzustellen. Falls zweiteres, bitte bring endlich die Quelle aus dem Urteil in der das nachzulesen ist.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ich verstehe auch nicht, wieso du dann nicht gleich schreibst: "Das war von ihm gar nicht als Behauptung gemeint."
Und stattdessen diese Nicht-Behauptung
Zitat von OriginesOrigines schrieb:2. Ich habe diese Aussage nicht als Behauptung interpretiert, sondern als Schlussfolgerung, also als Meinung.
selbst als Behauptung
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 24.08.2026:Nein, das ist keine falsche Behauptung.
, wenn auch als falsche, bezeichnet?


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