Origines schrieb:Muss man dafür die Richter als "unprofessionell" bezeichnen?
Nachdem die betreffende Kammer sich beim nächsten größeren Urteil gleich nochmal selbst demontiert und sogar der BGH dieses als unprofessionell abgewatscht hat (und wieder dieselbe Vorsitzende der anderen Kammer es "richten" muss - Achtung: doppeldeutig!)
UND
nachdem ich Regina Rick eine gewisse Erfahrung zutraue und davon ausgehe, dass sie weiß, wann eine Vorsitzende wirklich unprofessionell agiert
UND
wenn man in einem einfachen Krimiforum nur anhand des Urteils - ohne überhaupt die Unterlagen zu kennen - schon so viele Fehler erkennen kann,
DANN ja - finde ich es berechtigt, den Berufsrichtern Unprofessionalität vorzuwerfen. Du magst da eine andere Meinung haben, das sei Dir unbenommen.
Was die Rechtsmedizinerin angeht, habe ich eine vorher schon diskutierte Annahme rel. vorsichtig wiederholt (ich glaube, dass...). Ich hätte es auch schärfer formulieren können.
Hier wurde wochenlang diskutiert, dass es eine Bürgerpflicht von ST gewesen wäre, sich umgehend, am besten schon vor dem konkreten Aufruf, als Zeuge bei der Polizei zu melden - obwohl dies nicht mal gesetzlich vorgeschrieben ist.
Im Falle einer Zeugen- oder Sachverstängenaussage vor Gericht (erst recht, wenn diese vielleicht ursprünglich der Anstoß allen Übels war) gibt es wirklich nur wenige Ausnahmen, die überhaupt eine Nicht-Aussage zulassen. Und wenn dieselbe Zeugin zu genau dieser Zeit auf anderen Veranstaltungen erscheinen kann, darf man hier Zweifel äußern. Immerhin ging es für ST um seine Freiheit - das war kein Nachbarschaftsstreit wegen überhängender Zweige.
Origines schrieb:Niemand kann mit absoluter Sicherheit belegen, dass eine Fremdeinwirkung auf Hanna W. vorliegt. Aber es kann auch niemand mit absoluter Sicherheit belegen, dass keine Fremdeinwirkung erfolgt ist. Deshalb kann die Aussage "Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung." nicht objektiv falsch sein.
Lustig, bei Logikfehlern drehen wir uns immer im Kreis. Hast Du Dich noch nie gefragt, warum viele andere diese Logik ganz anders wahrnehmen?
Die Aussage "Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung" wäre sogar falsch, wenn eindeutig auf Kameraaufnahmen zu sehen wäre, wie jemand H einen Stein auf den Kopf schlägt. In diesem Fall würde tatsächlich die Kameraaufnahme die Fremdeinwirkung beweisen.
Der Satz "Das Verletzungmuster stammt von aktiver Fremdeinwirkung" wäre dann auch richtig - aber das Verletzungsmuster per se (allein betrachtet) wäre weiterhin kein Beweis.
Origines schrieb:Das hat mit Denkfehlern nichts zu tun. Ich sehe in der Aussage schlicht eine Bewertung der Beweislage, die möglich ist.
"Es ist möglich, dass die Verletzungen durch aktive Fremdeinwirkung verursacht worden sind". Stimmt. Aber bewiesen ist es nicht. Zwei völlig verschiedene Aussagen.
Hätte der Satz gelautet: "Aus meiner Sicht beweist das Verletzungsmuster ..." , hätte man sich zwar an der Meinung aufhängen können, aber nicht an einer objektiv gesehen falschen Aussage (in letzterem Fall gibt es nur Nullen und Einsen).
Ich glaube, in diesem Forum gibt es zu viele Wissenschaftler, als dass Du mit Deiner Meinung so einfach davonkommen würdest 😉.