Origines schrieb:Ob Hanna W. auf Grund einer Straftat getötet worden ist, weiß ich nicht. Es gibt prozessual eingeführte Gutachten, die das belegen. Davon sind Behauptungen der Verteidigung über widersprechende Expertisen zu unterscheiden. Erst recht, wenn lediglich das Ergebnis kommuniziert wurde. Die Öffentlichkeit kann nicht deren Methode und Schlüssigkeit beurteilen. Wissenschaftlich betrachtet sind sie ein Nullum, so lange sie nicht Gegenstand einer öffentlichen Diskussion sind, wie es bei den drei Gutachten im ersten Prozess der Fall ist.
Dass die Gutachten wissenschaftlich ein Nullum sein sollen, weil sie nicht in einer öffentlichen Diskussion gewesen waren, ist grober Unfug. Ob deren Ergebnisse zutreffend sind, wurde nur nicht von einem Gericht untersucht.
Ich denke, dass Du „wissenschaftlich“ mit „rechtlich“ verwechselt hast. Denn im Allgemeinen wird die Frage, ob es wissenschaftlich ein Nullum ist, in der
wissenschaftlichen Öffentlichkeit geklärt. Die Sachen werden offengelegt und müssen auch von Wissenschaftlern nachprüfbar sein.
Ein Prozess ist jedoch etwas anderes, da entscheiden Richter drüber, die rechtliche Laien sind, die manchmal auch nicht ganz unvoreingenommen rangehen. Auch hier werden die Gutachten so gut wie nie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch gelangen sie höchst selten (so gut wie nie) in Fachkreise. Man bekommt allenfalls nur den Vortrag des Gutachters und die Fragen in der Verhandlung mit. Ob auch diese Gutachten in Wirklichkeit ein „wissenschaftliches“ Nullum darstellen, weiß man nicht, da sie für die (wissenschaftliche) Öffentlichkeit in der Regel nicht überprüfbar sind. Würde man immer bei einer fehlenden Veröffentlichung von einem Nullum sprechen, so wären die meisten Gutachten, die in rechtlichen Verfahren eingeführt werden, ein wissenschaftliches Nullum.
Ich glaube selbst Du wirst das nicht behaupten wollen.
Aber auch wenn man behaupten würde, dass die Gutachten ein rechtliches Nullum sein sollen, ist Unfug. Die Verteidigung hat sie in das Verfahren eingebracht, die Richter hätten die Gelegenheit gehabt, über sie zu entscheiden, was aus anderen Gründen nicht erfolgte. Sie sind in Wirklichkeit dem Gericht zugänglich gemacht worden, es hätte darüber entscheiden können. Man kann daher auch nicht von einem rechtlichen Nullum ausgehen, es ist schlich und einfach nur offen geblieben.
Selbst wenn man meinen würde, dass auch Gutachten, die in ein Verfahren eingeführt wurden, ein rechtliches Nullum darstellen würden, nur weil ein Gericht darüber noch nicht entschieden habe, dann ist Dein Vergleich bzgl. der anderen Gutachten durch die Aufhebung des ersten Urteils obsolet geworden. Ich denke, Du wirst nicht behaupten wollen, dass ein voreingenommenes Gericht wirklich die Güte der Gutachten bewerten kann, wenn es seiner vorgefassten Meinung entspricht.
Daher gibt es weder wissenschaftlich noch rechtlich einen Unterschied. Der einzige Unterschied ist der, dass sie unterschiedliche Auftraggeber hatten.
Wenn man den weiteren Verlauf im zweiten Verfahren anschaut, so kann man sagen, dass das sowohl das Mützel- als auch das Peschel-Gutachten rechtlich gesehen wirklich zu einem Nullum geworden sind. Wäre das Verfahren fortgesetzt worden, hätte es ein neues gerichtliches Gutachten von einem anderen Gutachter geben müssen.
Außerdem sind nicht nur die Ergebnisse in die Öffentlichkeit gekommen, es war deutlich gehaltvoller. So wurde erklärt, warum die Gutachter der Verteidigung von dem Schütz als Ursache ausgehen. Grund ist u.a. die Form der Wunden, welche von Frau Mützel wahrscheinlich nicht ausreichend betrachtet wurde.
Man konnte sogar hier im Thread anhand eines IPhone das thermodynamische Gutachten mit recht einfachen Mitteln bestätigen! Sprich nicht nur für Wissenschaftler ist es nachvollziehbar, sondern auch für einen Laien mit etwas physikalischen Verständnis und dem Mut sein IPhone zu riskieren. Was will man mehr?
Man sieht allein an dem einfachen Experiment von
@Tincho, wie mangelhaft damals die Ermittler, die STA und das Gericht gearbeitet haben. Sie haben ohne es ausreichend zu hinterfragen, den Zeitpunkt, zu dem das Smartphone in das Wasser gelangt ist, auf eine unbelegte Annahme, dass es den Zeitpunkt des Wasserkontaktes nur wenig verzögert. @Tinchos Experiment zeigt etwas ganz was anderes. Die Gutachten der Verteidigung ein Nullum? Lächerlich.
Außerdem ist es nicht so, dass die Gutachten der Verteidigung im zweiten Verfahren noch gar nicht berücksichtigt wurden. Der Experte, der u.a. die Logs ausgewertet hatte, hielt nun im zweiten Verfahren den Anrufversuch bei den Eltern durch den Wasserkontakt nun auch für eine mögliche Ursache. Diese Möglichkeit hatte er im ersten Verfahren noch nicht gesehen. Damit wir ein wesentlicher Punkt der ersten Urteilsbegründung, welcher ein Unfall ausgeschlossen haben soll, nicht mehr haltbar.
Man sieht, wesentliche Stützen des ersten Urteils waren schon im zweiten Verfahren, zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr haltbar (zum Nullum geworden).
Auch die Erklärungen des Hydromechanikers – jedenfalls wie sie aus dem Urteil hervorgehen – bzgl. der Hose des Opfers zeigt, dass er nur von singulären Ereignissen ausgegangen ist, welche die Hose komplett abgestreift hätten, müssen. Diese sind auch nicht vollständig.
Festgestellt wurde z.B. dass das Opfer mit der Halskette irgendwo hängen geblieben ist. Die Frage, was bei diesem nachgewiesenen Umstand mit der Hose erfolgt wäre, wurde vom Hydromechaniker wohl nicht behandelt.
Was da passiert sein könnte, muss man sich daher vorstellen:
Eine klaffende Hose hat eine große Angriffsfläche für das Wasser, es werden höhere Kräfte auftreten, welche die Hose – zumindest bis zu den Schuhen – abstreift. Da die Schuhe erst mal einen Widerstand bilden, wird die Hose auf links gedreht. Ob dann noch die Kräfte ausreichend sind, die Hose ganz abzustreifen, kann man nicht so einfach beurteilen. Ich persönlich glaube es nicht, da dann die Angriffsfläche für das strömende Wasser geringer ist, aber vielleicht reicht es doch aus. Aber selbst dann, wenn das nicht erfolgt wäre, die Hose wird dann hinter dem Opfer hergezogen und kann an weiteren Hindernissen im Schritt hängen bleiben und dabei komplett über die Schuhe gestreift werden.
Hier könnte so ein ähnliches Problem vorliegen, wie im Badewannenunfall, die Fantasie der Gutachter reicht manchmal nicht aus. Dahingehend hatte der Gutachter der Verteidigung hatte damals schon fast die richtige Sturzsequenz sich vorstellen können. Und dazu benötigt man auch Zeit, die Gutachter nicht immer haben. Der Hydromechaniker dürfte jedenfalls unter einem ziemlichen Zeitdruck gearbeitet haben, weil er erst beauftragt wurde, als das Gericht eigentlich schon das Justizopfer schuldig sprechen wollte.
Gerade wenn es sich um solche Unfälle mit vielen Möglichkeiten handelt, ist weniger die fachliche Expertise maßgebend, sondern die Fähigkeit haben, diese vielen Möglichkeiten überhaupt erst sich vorstellen zu können. Im Badewannenfall war Adamec dazu jedenfalls nicht in der Lage.
Ich denke, es gibt sehr viele Indizien, für einen Unfall, welche eine Straftat sehr unwahrscheinlich machen. das will ich hier aber nicht mehr weiter erörtern, das ist hier schon sehr häufig sehr gut erklärt worden.