Hanna W. tot aus der Prien geborgen
25.08.2026 um 13:27Meine Begründung basiert ausschließlich auf dem öffentlich zugänglichen Urteil und der Prozessberichterstattung (deshalb nochmal der Link).Origines schrieb:Welche "Wirklichkeit" meinst Du? Worauf gründet sie sich?
Du dagegen stellst Behauptungen auf, aber belegst sie nicht.Origines schrieb:Im Urteil auf Grundlage des ersten Strafprozesses ist dokumentiert, dass die Sachverständigen, die dort vor Gericht auftraten, ein Unfallgeschehen ausgeschlossen haben.
Ich greife Dir aber hier gerne unter die Arme:
Denn tatsächlich hat der Hydromechaniker laut erstem Urteil das Treiben (dann plötzlich doch) als Ursache zumindest für die Kopfverletzungen ausgeschlossen:
830Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699?hl=true
Als Hindernis sei lediglich der Straßendurchlass „A.“ zu nennen, wo es theoretisch zu einem Anstoß des Körpers gekommen sein könnte. Allerdings sei aus hydromechanischer Sicht ein Auftreffen auf den immer gleichen Gegenstand (z.B. Stein) und dadurch die Entstehung von mehreren Kopfverletzungen ohne Schürfungen, also solchen in einem 90° Winkel, im fließenden Gewässer ausgeschlossen.
Wenn man an dieser Stelle weiterliest, findet man eine seitenlange Abhandlung darüber, wie Normalkräfte vs. Scherkräfte wirken, welche Stellen für Verletzungen infrage kommen und warum ein Körper nur mit geringer Wahrscheinlichkeit (in einem treibenden oder reißenden Gewässer) mehrmals auf dieselbe Stelle trifft und noch weniger wahrscheinlich Schultern nacheinander an potenziellen Verletzungsstellen brechen können (auch wenn es durchaus solche Stellen gibt).
Was er auf seiner Drohne oder vor Ort o.ä. anscheinend aber leider nicht gesehen hat, ist die Schleuse (das Schütz mit den Schrauben) - obwohl er sie konkret benennt:
854Ein Körper könne dort nicht hindurchtreiben.
Die Oberprienmühle sei voll automatisiert, d.h. bei Hochwasser schließe sich die davor befindliche Schleuse auf 15-20 cm. Ein Körper könne dort nicht hindurch treiben.
Dass die Schleuse bei Hochwasser geschlossen ist und ein Körper dort dann ja fast zwingend anstoßen muss (mit senkrechten Normalkräften), hat er nicht ein einziges Mal angesprochen. Warum nicht? Tja, er hat es wohl schlichtweg übersehen. Das ist aus meiner Sicht offensichtlich, weil er andere potenzielle Stellen sehr detailliert analysiert hat.
Aber letztendlich hatte er ja schon vorher in einem Schreiben an die Vorsitzende (vielleicht sollten sie das mit den E-Mails besser lassen) zugegeben, dass er von Menschen im Wasser keine Ahnung hat und eigentlich auch überhaupt nichts ausschließen kann und will:
Hat halt nicht zum Verbrechen gepasst bzw. zum mittlerweile aufgehobenen Urteil. Aber Hauptsache, man kann es hier in diesem Forum immer wieder so hindrehen, dass es doch irgendwie passt. Trotz aufgehobenem Urteil.fassbinder1925 schrieb am 01.10.2025:„Sehr geehrte Frau Aßbichler,
Ich werde das Gutachten am 16.1 halten. Es wird aber nicht eindeutig ausfallen. Die Verletzungen können im Wasser entstanden sein, aber nicht eindeutig.“
Weiter räumt er ein, dass er noch nie mit Wasserleichen befasst war, aber darüber gelesen hat.
Zu den anderen zwei Gutachtern gerne nochmal meinen Link lesen.

