nairobi schrieb am 28.03.2026:Es gibt Löschfristen, die eingehalten werden müssen. In einem Rechtsstaat ist das so.
Warum eigentlich gibt es Löschfristen?
Kann man denn seine Tat oder Untat auslöschen mit einer Löschfrist?
Im Guten wird doch darauf bestanden, dass jemand wie Mozart schon mit 4 Jahren Klavier spielen konnte.
Eine Person, die mit 18 jemanden ermordet hat, wird immer die Person bleiben, die mit 18 einen Menschen ermordet hat. Auch solche Personen müssen zu dem stehen, was sie getan haben. Jeder und jede muss jeden Tag, jeden Tag zu dem stehen, was er oder sie gemacht hat. Warum machen da Straftäter eine Ausnahme?
In einem Rechtsstaat kann man Löschfristen überdenken, verlängern, verkürzen oder abschaffen.
In einem Rechtsstaat wie Frankreich gibt es für Mord 30 Jahre Haft. Herr Pélicot wurde für 50x Vergewaltigenlassen und Organisation der Vergewaltigungen seiner Ehefrau zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Auch das ist möglich in einem Rechtsstaat. Ich bin dafür, das Strafmaß in Deutschland für alle Straftaten deutlich anzuheben. Frankreich sollte unser Vorbild sein.
Wenn der der Polizei bekannte Sexualstraftäter eine Haft von 20 Jahren erhalten hätte, wäre er für die 20 Jahre seines aktivsten Sexuallebens hinter Gittern gewesen. Das wird Sexualstraftätern besser gerecht. Er hätte Amy nicht töten können.