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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

1.936 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:25
Zitat von cfwcfw schrieb:Ich hatte es so verstanden, dass man gar nicht mehr genau herausfinden konnte, wofür er in den 70ern und 80ern verurteilt wurde. Das finde ich übrigens- wenn das jetzt keine ermittlungstaktische Formulierung war - sehr bedenklich, wenn das stimmt.
Thema Datenschutz in Deutschland. Es offenbart sich immer mehr, in vielen Bereichen, wieviel Schaden die strenge Auslegung desselben in Deutschland anrichtet und Probleme mit sich bringt. Es geht m. E. auch nicht darum, dass "Daten" frei verfügbar rumliegen, sondern dass sie technologisch stark gesichert sind und Zugriff nur von berechtigten Personen (z. B. Staatsanwalt) unter sehr restriktiven Voraussetzungen (z. B. richterlicher Beschluss) eingesehen werden darf. Also mit anderen Worten: natürlich sollen persönliche Daten geschützt werden. Aber wie beschrieben, meine ich.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:36
Zitat von cfwcfw schrieb:Rein alterstechnisch ist das schon - die Statistiken sind da ja eindeutig - echt ungewöhnlich, dass ein fast 50 jähriger so eine Tat begeht.
Ich kenne jetzt die Statistiken im Detail nicht. Die Frage ist auch, nach welchen Kriterien diese erstellt wurden. Sicherlich besteht kein Zweifel daran, dass ein Sexualstraftäter seltenst erst mit 50 mit seinen Taten beginnt. Aber bei solchen Tätern ist der entsprechend deviante (dissoziale) Sexualtrieb dahinter i.d.R. schon in der Jugend entstanden, und Taten finden dann auch schon früh statt. Die Frage ist also, wieviele solcher jungen Sexualtriebtäter auch noch mit 50 "aktiv" sind. Sicherlich ist anzunehmen, dass der Sexualtrieb mit dem Alter abnimmt. Das muss aber m. E. nicht bedeuten, dass so ein Mann "damit" aufhört. Solange er nicht gefasst wird.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:37
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Thema Datenschutz in Deutschland.
Das ist das Stichwort.

Das Thema ist schwierig, denn prinzipiell bin ich ein großer Befürworter des Datenschutzes: heute werden Daten fast nur noch digital gespeichert, KI entwickelt sich rasant. Die Sicherheitslage hat sich nicht zuletzt durch den russischen Angriff auf die Ukraine und das Machtstreben Chinas sehr gewandelt. Selbst die USA greifen, wie wir seit Snowden wissen, alles ab, was sie kriegen können.

Datensparsamkeit, nur Notwendiges erheben, Löschung innerhalb enger Fristen und wenn Daten nicht mehr benötigt werden, sind daher prinzipiell absolut richtige Prinzipien.

Die Frage ist, ob man da aber bzgl. der DNA von verurteilten Straftätern andere Regeln bzw. Ausnahmen braucht, also nicht „automatische Löschung nach X Jahren“ oder „nach Ende eines Prozesses“.

Weil gerade bei Serientätern ist ja wahrscheinlich, dass mehrere Jahre alte Spuren dann einfach weg sind und die Serie nicht mehr erkannt wird wenn sie sich nur lange genug hinzieht. Oder generell in Cold Cases, die dann aufgrund von Datenlöschung schwer aufklärbar werden.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:39
Nur auf welcher Grundlage sollen Cold Case Units arbeiten, wenn es so gut wie keine Daten mehr gibt?


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:40
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Ich kenne jetzt die Statistiken im Detail nicht. Die Frage ist auch, nach welchen Kriterien diese erstellt wurden. Sicherlich besteht kein Zweifel daran, dass ein Sexualstraftäter seltenst erst mit 50 mit seinen Taten beginnt. Aber bei solchen Tätern ist der entsprechend deviante (dissoziale) Sexualtrieb dahinter i.d.R. schon in der Jugend entstanden, und Taten finden dann auch schon früh statt. Die Frage ist also, wieviele solcher jungen Sexualtriebtäter auch noch mit 50 "aktiv" sind. Sicherlich ist anzunehmen, dass der Sexualtrieb mit dem Alter abnimmt. Das muss aber m. E. nicht bedeuten, dass so ein Mann "damit" aufhört. Solange er nicht gefasst wird.
Bekannt ist, dass Sexual- und Gewaltdelikte oft nicht nur aus sexuellen Motiven, sondern zur Machtausübung verübt werden.

Dieses ist dann aber nicht nur an den - in jüngeren Jahren womöglich stärkeren - Sexualtrieb gebunden.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:42
Zitat von VolvicVolvic schrieb:Dieses ist dann aber nicht nur an den - in jüngeren Jahren womöglich stärkeren - Sexualtrieb gebunden.
Eben. Der reine Sexualtrieb hat vielleicht mit dem Alter nachgelassen, aber nicht das psychologische Bedürfnis, Macht auszuüben auf eine wehrlose Person, von (Frauen-) Hass etc. ganz abgesehen.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:44
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Nur auf welcher Grundlage sollen Cold Case Units arbeiten, wenn es so gut wie keine Daten mehr gibt?
Mord verjährt nicht, die Fallakten sind ja noch da. Zeugen und DNA können weiter erhoben und ausgewertet werden.

Aber du hast dahingehend recht, dass alte Spuren aus anderen, abgeschlossenen Fällen, vermutlich weg sind.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:45
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Ich kenne jetzt die Statistiken im Detail nicht. Die Frage ist auch, nach welchen Kriterien diese erstellt wurden. Sicherlich besteht kein Zweifel daran, dass ein Sexualstraftäter seltenst erst mit 50 mit seinen Taten beginnt. Aber bei solchen Tätern ist der entsprechend deviante (dissoziale) Sexualtrieb dahinter i.d.R. schon in der Jugend entstanden, und Taten finden dann auch schon früh statt. Die Frage ist also, wieviele solcher jungen Sexualtriebtäter auch noch mit 50 "aktiv" sind. Sicherlich ist anzunehmen, dass der Sexualtrieb mit dem Alter abnimmt. Das muss aber m. E. nicht bedeuten, dass so ein Mann "damit" aufhört. Solange er nicht gefasst wird.
Du sagst es. „Noch aktiv“. Deshalb finde ich es so abwegig nicht anzunehmen, dass der Täter evtl. nicht mit fast 50 das erste Mal Mord zum verdecken seiner Straftat beging. Das finde ich ja das bemerkenswerte.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:47
@Volvic

Verstehe mich bitte nicht falsch. Ich verstehe alle deine Argumente sehr gut und bin ja auch für sehr restriktiven Gebrauch von Daten. Für Datenschutz bin ich auch. Aber nicht gegen die Erhebung und Speicherung. Unter den genannten Bedingungen. Aber klar, dass Problem der absoluten Sicherheit gegen unbefugten Zugriff sehe ich natürlich auch.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:51
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:das psychologische Bedürfnis, Macht auszuüben auf eine wehrlose Person, von (Frauen-) Hass etc. ganz abgesehen
Ob Details dazu irgendwann veröffentlicht werden?
Zitat von Philipp54Philipp54 schrieb:Klärt er auf oder schweigt er ?
Ich hoffe Ersteres.
Vielleicht erfahren wir, ob er da oben in diesem Raum auf ein Zufallsopfer gewartet hat, ob er sie von unten da hoch begleitet hat....

....so früh am Vormittag oder noch früher?


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 16:58
Zitat von AngstlochAngstloch schrieb:Vielleicht erfahren wir, ob er da oben in diesem Raum auf ein Zufallsopfer gewartet hat, ob er sie von unten da hoch begleitet hat....

....so früh am Vormittag oder noch früher?
Der Staatsanwalt meinte in der Pressekonferenz, dass man zum genauen Tathergang, insbesondere ob Amy freiwillig in das Zimmer gegangen ist oder der Täter sie dort hin gezwungen hat, wohl keine Antworten mehr bekommen wird.

Daher vermute ich, dass der Täter schweigt und die Ermittler nicht annehmen, dass er da seine Meinung noch ändern wird.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 17:02
Wenn der Tatverdächte schweigt und dabei bleibt, dann denke ich, dass es schwierig wird. Nur weitere Ermittlungen im Umfeld dieser Person könnten noch zu weiteren Erkenntnissen, Indizien oder Beweisen führen.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 17:10
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Da er in einem Altersheim festgenommen wurde und dort als Bewohner lebt, wird sein Haushalt vermutlich längst aufgelöst sein. Da hat vermutlich niemand auf diese Sachen geachtet, wenn sie denn überhaupt noch dort waren.
Die Frage ist, ob er überhaupt je für längere Zeit sowas wie einen eigenen Haushalt hatte. Wenn ich höre, dass er in fast jedem Jahrzehnt seines Lebens zu einer jeweils längeren Haftstrafe verurteilt wurde, dann dürfte es in seinem Leben ja doch mehrmals zu Haushaltsauflösungen gekommen sein. Insofern kann ich mir vorstellen, dass Gegenstände, die er vom tatort mitgenommen hat, schon lange vor dem Umzug ins Altersheim entsorgt wurde.
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Es hieß "freiwillig", aber von selbst erschienen sei er nicht. Deswegen würde ich zu so einer Schlussfolgerung zunächst nicht kommen.
Vielleicht war er einfach nur nicht mehr mobil und konnte deshalb nicht zum DNA-Test erscheinen, so dass er von den Ermittlern aufgesucht wurde und dort eben dann freiwillig, also ohne richterlichen Beschlus, eine Probe abgegeben hat.
Zitat von vorsichtfallevorsichtfalle schrieb:Etwas mehr hätte ich mir dennoch bezüglich des Alters erhofft. Da meinte die Kommissarin nur, dass ja das erweiterte Profil von einem Alter zw 14 und 63 ausginge. Nun ja, auf diese Altersspanne trifft wahrscheinlich so ziemlich (fast) jede Sexualstraftat zu. Man kann auch gerne mal deutlich sagen, dass Täterprofil in diesem Fall daneben lag. Da bricht doch keinem ein Zacken aus der Krone.
Um das wahrscheinliche Alter eines unbekanntes Sexualstraftäters auf eine Spanne zwischen 14 und 63 Jahren einzugrenzen, muss man nun echt keinen Fallanalytiker engagieren.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Meines Wissens liegen einem Strafrichter alle, also auch die "gelöschten" Registereinträge eines Angeklagten vor - darin dürften ja zumindest die abgeurteilten Straftaten und das Strafmaß festgehalten sein.

Im Grunde für immer.

Dass man auf alte Prozessakten keinen Zugriff mehr hat, ist natürlich eine andere Sache.
Nein, das stimmt nicht. Verurteilungen werten nach bestimmten Fristen, sie bei schweren Straftaten allerdings durchaus lang sind, aus dem Zentralregister gelöscht und sind dann auch für Polizei, StA und Richter nicht mehr einsehbar.

Wikipedia: Tilgung (Bundeszentralregister)


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 17:13
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Insofern kann ich mir vorstellen, dass Gegenstände, die er vom tatort mitgenommen hat, schon lange vor dem Umzug ins Altersheim entsorgt wurde.
Das kann natürlich auch sein. Aber umso weniger verwunderlich ist es, dass diese Sachen nicht gefunden wurden. Und darum ging es mir ja....


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 17:17
@redsherlock
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Wenn der Tatverdächte schweigt und dabei bleibt, dann denke ich, dass es schwierig wird. Nur weitere Ermittlungen im Umfeld dieser Person könnten noch zu weiteren Erkenntnissen, Indizien oder Beweisen führen
Der Staatsanwalt hat betont, dass die DNA-Spur am Innensaum der Hose von AL gefunden wurde. Da dürfte eine unbeabsichtigte Übertragung schon sehr unwahrscheinlich sein. Mordmerkmale treffen auch zu, das dürfte das für eine Verurteilung reichen. Aber am Ende entscheidet das Gericht.

Anders wäre es wenn die DNA beispielsweise an der Jacke gefunden worden wäre.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 17:25
Wenn jemand die Pressekonferenz nicht anschauen konnte, kann er/sie es jetzt tun. Hier ist eine Aufzeichnung der PK verfügbar:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/mordfall-amy-lopez-festnahme-eines-tatverdaechtigen-pressekonferenz-staatsanwaltschaft-koblenz-100.html

Ein großartiger Ermittlungserfolg über den ich mich sehr freue!


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 17:28
Zitat von ErnstHellfritzErnstHellfritz schrieb:Die Berichterstattung in den "lokalen Medien" 1999, von der Mannweiler sprach, bezieht sich zweifellos vor allem auf die RZ. Und deren Vertreter waren ja auch im Raum. Die werden in ihrem eigenen Archiv sicher den richtigen Fall finden können. Warten wir es ab.
Da wird sicherlich bald etwas kommen.
Zitat von cfwcfw schrieb:Rein alterstechnisch ist das schon - die Statistiken sind da ja eindeutig - echt ungewöhnlich, dass ein fast 50 jähriger so eine Tat begeht.
Bei einem Ersttaeter wuerde ich Dir zustimmen.
Aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.
Der Tatverdächtige hat ein langes Vorstrafenregister. 1999 wurde er vom Landgericht Koblenz wegen der versuchten Vergewaltigung einer damals 16-Jährigen zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, die er laut Mannweiler auch vollständig verbüßt hat. Auch in den Jahren 1968, 1974 und 1986 soll er bereits verurteilt worden sein. Zu den Einzelheiten wollte sich der leitende Oberstaatsanwalt jedoch nicht äußern.
Quelle:
https://www.stern.de/panorama/verbrechen/mordfall-amy-lopez--so-kam-die-polizei-dem-moerder-auf-die-spur-37168000.html
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Wenn der Tatverdächte schweigt und dabei bleibt, dann denke ich, dass es schwierig wird.
Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung ist doch naheliegend.
Die Tötung in Verdeckungsabsicht.

Da gibt es doch noch mehr Beispiele, wo es keine Zeugen gibt und der Angeklagte nicht gesteht, aber die Spuren eindeutig sind.
Und hier scheint es doch eine DNA-Spur zu geben, deren Entstehung nicht fuer eine unverfängliche Situation spricht.
Rechtlich wertete die Kammer die Tat als Mord. Auch wenn sich nicht alle Details des Tatablaufs hätten aufklären lassen, stehe fest, dass der Tötung der Versuch einer Sexualstraftat vorangegangen sei. Einen anderen Schluss lasse die Auffindesituation des teilweise entkleideten Leichnams nicht zu. Es sei auch kein anderer Schluss möglich, als dass die Tötung erfolgt sei, um diese Tat zu verdecken. Damit liege ein Verdeckungsmord vor. An der Schuldfähigkeit des Angeklagten hatte die Kammer keine Zweifel.
Zwar habe niemand die Tat selbst beobachtet. 2018/19 mit neuen Methoden ausgewertete DNA-Spuren am Körper und der Kleidung des Opfers ließen sich jedoch so eindeutig dem Angeklagten zuordnen, dass feststehe, dass er mit dem Opfer kurz vor dessen Tod Kontakt gehabt habe. Aufgrund der Lage der Spuren könnten diese nur bei dem Versuch des sexuellen Missbrauchs und der anschließenden Tötung entstanden sein.
Quelle:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/nach-25-jahren-lg-osnabrueck-verhaengt-lebenslange-haft-im-mordfall-elke-sandker


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 17:35
Hier hat man die DNA-Spur des Tatverdächtigen gefunden:
Die eindeutigste Spur stamme demnach vom inneren Hosenbund der Jeanshose des Opfers. Diese soll er so ausgezogen haben, dass sie auf links gedreht war. Auch am entkleideten Oberschenkel von Amy Lopez sei eine Spur gefunden worden, die „zumindest auf den Täter hinweist“, so Mannweiler.
Quelle:
https://www.stern.de/panorama/verbrechen/mordfall-amy-lopez--so-kam-die-polizei-dem-moerder-auf-die-spur-37168000.html


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 17:39
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Wenn der Tatverdächte schweigt und dabei bleibt, dann denke ich, dass es schwierig wird.
Ach schau, da steht schon etwas zu den Mordmerkmalen:
Die Ermittler gehen von einem Sexualmord aus. Sie sehen mindestens zwei Mordmerkmale: Heimtücke und Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs.
Quelle:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/koblenz-81-jaehriger-verdaechtiger-im-fall-amy-lopez-schweigt-a-66071ee3-b04e-4b37-a62c-445800e4ad19


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

um 17:41
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Verurteilungen werten nach bestimmten Fristen, sie bei schweren Straftaten allerdings durchaus lang sind, aus dem Zentralregister gelöscht und sind dann auch für Polizei, StA und Richter nicht mehr einsehbar.
Sie dürfen dem Angeklagten nicht mehr vorgehalten werden, und es steht daneben "gelöscht". Mir wurde das aus berufenem und qualifiziertem Mund (allerdings vor langer Zeit) so erklärt, dass der Richter in etwa sieht:

(Fiktives Beispiel): "Eduard H., 1976, Schwerer Raub, vier Jahre Freineitsentzug, gelöscht. "

Das ist so ähnlich wie bei einer Datenbank. Ein Eintrag ist als "gelöscht" geflaggt, aber nicht physikalisch weg.

Ein Richter darf das Wissen nicht verwenden (= vorhalten), aber er sieht (nach meiner Information) durchaus, mit welchem Kaliber an Straftäter er es zu tun hat. Und zwar unbefristet. Es kann aber heute anders sein, da will ich nicht darauf bestehen.


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