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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

2.172 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

25.02.2026 um 23:12
Das Alter passt mit heute 81 zu diesem Fall.
Allerdings war er dann zur Tatzeit in Bezug auf Amy Lopez erst 49. ich glaube daher rührte meine Verwirrung


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

25.02.2026 um 23:12
Zitat von angellostangellost schrieb:49.
49 passt doch genau.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

25.02.2026 um 23:14
Justsaying schrieb (Beitrag gelöscht):Wenn das stimmt, dann war der jetzige leitende Oberstaatsanwalt im Fall Amy in 1999 der Verteidiger des Tatverdächtigen.
??

Da steht doch ausdrücklich, dass er die Anklage vertreten hat.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

25.02.2026 um 23:14
@Justsaying

Nochmal lesen.

Mannweiler damals Staatsanwalt jetzt als Leitender Oberstaatsanwalt, Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Koblenz war damals 1999 Ankläger des jetzigen Tatverdächtigen und nicht Verteidiger.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

25.02.2026 um 23:16
@OpLibelle
@MrHenry2023
Ihr habt natürlich recht.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

25.02.2026 um 23:20
Hmmm. Wenn das stimmt, dann hatte der jetzige leitende Oberstaatsanwalt den Tatverdächtigen bereits in 1999 vor sich:
Zur Tatzeit sitzt Mario Mannweiler noch im Hörsaal. Er ist Jurastudent. Doch auch er verfolgt das Verbrechen in den Medien.„Der Fall hat die ganze Region bewegt. Es wurde überall darüber gesprochen.“ Niemand ahnt damals, dass sich sein beruflicher Weg Jahre später immer wieder mit diesem Verbrechen kreuzen wird. Fünf Jahre nach dem schrecklichen Mord vertritt der junge Staatsanwalt Mannweiler im Jahr 1999 die Anklage in einem Sexualstrafverfahren vor dem Landgericht Koblenz. Angeklagt ist ein damals 54-jähriger Mann. Tatvorwurf: versuchte Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Koblenz. Der Täter war einschlägig vorbestraft, unter anderem 1968 und 1974 wegen Sexualdelikten. Der Mann wird zu sieben Jahren Haft verurteilt. Was weder Mannweiler noch die Kripo damals wissen: Der Verurteilte soll mutmaßlich fünf Jahre zuvor bereits zugeschlagen und die US-Amerikanerin ermordet haben. Ein Zusammenhang zum Mord an Amy Lopez lässt sich damals jedoch nicht herstellen. Es fehlt die entscheidende Spur. „Ich kann mich an die konkrete Verhandlung heute nicht mehr erinnern“, sagt Mannweiler offen. Erst durch einen alten Zeitungsartikel sei ihm bewusst geworden, dass es sich um denselben Mann handelt.
Quelle:
https://www.wochenspiegellive.de/kreis-mayen-koblenz/artikel/im-ersten-moment-war-ich-unglaeubig

Demnach war der Tatverdächtige auch bereits 1968 und 1974 wg. Sexualdelikten verurteilt worden.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

25.02.2026 um 23:22
@Justsaying
Hatte er auch. Hat er in der Pressekonferenz erzählt.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 02:25
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich habe folgende Fälle in der Genios-Suche gefunden.
Vom Alter her passen beide allerdings nicht ganz, aber zumindest die Haftzeit von 7 Jahren einmal und es ist die Rede von früheren Delikten
Der untere passt doch genau vom Alter. Oder nicht?


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 06:14
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich habe folgende Fälle in der Genios-Suche gefunden.
Vom Alter her passen beide allerdings nicht ganz, aber zumindest die Haftzeit von 7 Jahren einmal und es ist die Rede von früheren Delikten
Der untere passt doch genau vom Alter. Oder nicht?
Ja sorry, hab ich dann hinterher auch gemerkt.
Hatte irgendwie nach nem langen Tag gestern ne Denkblockade. Der sollte es sein.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 08:14
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Unser strenger Datenschutz rührt aus der Vergangenheit. Stichworte: Gestapo und Stasi.

Die USA haben de facto gar keinen. Davon kannst ausgehen.
Kann mir einer genau erklären was von dieser löschung wegen Datenschutz betroffen ist? Bin bei der Pressekonferenz 3 Sekunden gedanklich abgedriftet und wieder eingestiegen als er erklärt hat dass die Fristen schon abgelaufen waren.

Ich hatte seine Formulierungen zu den Verurteilungen aus den 60ern und 70ern so verstanden, dass es auch schlicht was mit Papierakten und deren Vernichtung zu tun hat. Das war ja Jahrzehnte vor dem PC alter. Glaube da vermischen einige hier was.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:04
Zitat von SchwarzwaldiSchwarzwaldi schrieb:Kann mir einer genau erklären was von dieser löschung wegen Datenschutz betroffen ist?
So ganz klar wurde es auf der Pressekonferenz nach meinem Verständnis auch nicht erklärt, was die Altakten betrifft. Bzgl. der DNA des Tatverdächtigen kann man das aber nachvollziehen:

Die DNA des TV wurde im Zuge seiner 1999 abgeurteilten Tat in der DNA-Analyse-Datenbank gespeichert. Nach dem bis 2017 geltenden BKA-Gesetz musste der Eintrag zehn Jahre nach seiner Haftentlassung wieder gelöscht werden. Da er zu sieben Jahren verurteilt wurde und die auch voll (?) abgesessen hat, wurde er spätestens 2006 entlassen und also wurde seine DNA spätestens 2016 aus der Datenbank gelöscht.

Die DNA-Spur im Fall Amy wurde aber erst im Zuge der neuen Ermitlungen im Jahre 2023 (?) gefunden. Und also gab es dann auch keinen Treffer in der DNA-Datenbank.

Die entscheidende gesetzliche Regelung ist wohl § 32 Absatz3 und 5 des damaligen BKA-Gesetzes:
Das Bundeskriminalamt prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Die ... Aussonderungsprüffristen dürfen bei Erwachsenen zehn Jahre, ... nicht überschreiten, ...
...
Die Fristen beginnen mit dem Tag, an dem das letzte Ereignis eingetreten ist, das zur Speicherung der Daten geführt hat, jedoch nicht vor Entlassung des Betroffenen aus einer Justizvollzugsanstalt oder Beendigung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung. ...
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BKAG/32.html


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:17
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:So ganz klar wurde es auf der Pressekonferenz nach meinem Verständnis auch nicht erklärt, was die Altakten betrifft. Bzgl. der DNA des Tatverdächtigen kann man das aber nachvollziehen:

Die DNA des TV wurde im Zuge seiner 1999 abgeurteilten Tat in der DNA-Analyse-Datenbank gespeichert. Nach dem bis 2017 geltenden BKA-Gesetz musste der Eintrag zehn Jahre nach seiner Haftentlassung wieder gelöscht werden. Da er zu sieben Jahren verurteilt wurde und die auch voll (?) abgesessen hat, wurde er spätestens 2006 entlassen und also wurde seine DNA spätestens 2016 aus der Datenbank gelöscht.

Die DNA-Spur im Fall Amy wurde aber erst im Zuge der neuen Ermitlungen im Jahre 2023 (?) gefunden. Und also gab es dann auch keinen Treffer in der DNA-Datenbank.

Die entscheidende gesetzliche Regelung ist wohl § 32 Absatz3 und 5 des damaligen BKA-Gesetzes:
Das Bundeskriminalamt prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Die ... Aussonderungsprüffristen dürfen bei Erwachsenen zehn Jahre, ... nicht überschreiten, ...
...
Die Fristen beginnen mit dem Tag, an dem das letzte Ereignis eingetreten ist, das zur Speicherung der Daten geführt hat, jedoch nicht vor Entlassung des Betroffenen aus einer Justizvollzugsanstalt oder Beendigung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung. ...
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BKAG/32.html
Ah klasse. Danke! Dann hab ich es jetzt verstanden. Die Info das solche DNA Profile aus den Datenbanken gelöscht werden irgendwann, ist mir komplett neu.

Dann hattest es auch so verstanden dass vielleicht einfach in den Jahrzehnten ne Papierakte verloren ging o.ä.? Die Strafe hatte er voll abgesessen, ja, das meinte er auf der Pressekonferenz.

Dass die Daten irgendwann gelöscht werden müssen macht aber für mich juristisch sogar Sinn, man verliert quasi durch eine Straftat nicht das Recht auf Datenschutz und dann muss ein Kompromiss gefunden werden.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:22
Ich finde ja, es gibt eine gute und sehr einfache Möglichkeit seine Daten vor einer langen Aufbewahrung in solchen Datenbanken zu schützen: Keine Sexualstraftaten begehen.
Ich würde eine unbefristete Aufbewahrung befürworten, wenn auch nur für eng definierte Delikte, Sexualverbrechen und Kapitalverbrechen.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:24
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich finde ja, es gibt eine gute und sehr einfache Möglichkeit seine Daten vor einer langen Aufbewahrung in solchen Datenbanken zu schützen: Keine Sexualstraftaten begehen.
Wenn sich alle an Gesetze halten würden, bräuchten wir keine Polizei.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:34
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich finde ja, es gibt eine gute und sehr einfache Möglichkeit seine Daten vor einer langen Aufbewahrung in solchen Datenbanken zu schützen: Keine Sexualstraftaten begehen.
Ich würde eine unbefristete Aufbewahrung befürworten, wenn auch nur für eng definierte Delikte, Sexualverbrechen und Kapitalverbrechen.
Welches Argument überzeugt dich denn am meisten dass du z.b. jemandem nach einem Sexualdelikt und erfolgreicher Therapie und meinetwegen 20 Jahren so ein Grundrecht nehmen möchtest? Ich weiß, ist ne knifflige Abwägung.
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Wenn sich alle an Gesetze halten würden, bräuchten wir keine Polizei.
War das ironisch gemeint oder worauf wolltest du hinaus? 😅 Wenn's kein Feuer gebe, bräuchte man auch keine Feuerwehr 😁


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:40
@Schwarzwaldi

Wenn er ja nach verbüßter Strafe und erfolgreicher Therapie ein unbescholtenes Leben führt, schadet es ihm ja dennoch nicht, wenn seine DNA in einer Datenbank ist. Und er hatte ja eben irgendwann in seinem Leben auf jeden Fall einen aktiven Part darin, dass die da drin gelandet ist.

Im Prinzip nutzt es ihm ja ggf. sogar, denn er wird dann auch gar nicht in Erwägung gezogen, wenn in seinem räumlichen Umfeld andere Täter ihr Unwesen treiben.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:45
Zitat von angellostangellost schrieb:Wenn er ja nach verbüßter Strafe und erfolgreicher Therapie ein unbescholtenes Leben führt, schadet es ihm ja dennoch nicht, wenn seine DNA in einer Datenbank ist. Und er hatte ja eben irgendwann in seinem Leben auf jeden Fall einen aktiven Part darin, dass die da drin gelandet ist.

Im Prinzip nutzt es ihm ja ggf. sogar, denn er wird dann auch gar nicht in Erwägung gezogen, wenn in seinem räumlichen Umfeld andere Täter ihr Unwesen treiben.
Ich glaube eines der Hauptargumente dagegen ist, dass die Daten nie komplett geschützt werden können und vor Missbrauch (komisches doppeldeutiges wort in diesem Zusammenhang) geschützt sind. Wenn in 20 Jahren eine Technologie kommt dass man aus DNA Krankheiten und persönlichkeitsmerkmale rausfinden kann, kennt ein Hacker dann z.b. sehr viel von einem.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:49
Zitat von SchwarzwaldiSchwarzwaldi schrieb:War das ironisch gemeint oder worauf wolltest du hinaus? 😅 Wenn's kein Feuer gebe, bräuchte man auch keine Feuerwehr 😁
Ich war mal als Zeuge bei der Polizei geladen zur Zeugenaussage. Ich war in nem Haus bei ner Feier, während ne Etage drüber eingebrochen wurde. Die hatten auch Fingerabdrücke gefunden. Hab ich gesagt, sie können gerne meine haben um mich auszuschließen. Durften sie nicht nehmen, da kein Tatverdacht gegen mich vorlag. So einfach ist es scheinbar auch nicht, einfach von Hinz und Kunz irgendwelche Spuren zu nehmen, geschweige denn zu verwalten.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:50
Mein Hauptargument ist eigentlich, dass das Recht der Opfer (auch potenzieller neuer Opfer) auf Gerechtigkeit und Aufklärung, der Familien nach dem Wissen, was mit ihren Lieben geschehen ist und der Öffentlichkeit in Bezug auf Prävention neuerlicher Taten in der Güterabwägung als höher zu bewerten ist, als von jemandem, der ganz aktiv dazu beigetragen hat ihm nicht mehr den benefit of doubt zukommen zu lassen. Auch wenn er (oder sie) geläutert ist, hat er seine Rechte natürlich nicht verwirkt, muss imho jedoch damit leben in so einer (natürlich bestmöglich gesicherten) Datenbank registriert zu sein


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:50
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Die DNA-Spur im Fall Amy wurde aber erst im Zuge der neuen Ermitlungen im Jahre 2023 (?) gefunden. Also gab es dann auch keinen Treffer in der DNA-Datenbank.
Ja, so ist es auch im SWR Artikel beschrieben:
Erst 2022 sei es dem Hessische Landeskriminalamt gelungen, neue DNA-Spuren an den Asservaten finden. Unter anderem wurde die Jeans von Amy Lopez untersucht, die ihr der Täter – so glauben die Ermittler – ausgezogen hatte. Auf der linken Seite der Hose fand sich demnach fremde DNA. Trotzdem habe es zunächst keinen Treffer in der DNA-Datenbank gegeben. Denn die Probe des Tatverdächtigen aus dem Jahr 1999 sei bereits aus Datenschutzgründen gelöscht worden. Eine Übereinstimmung gab es demnach erst, als er erneut eine freiwillige Speichelprobe abgegeben hatte.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/mordfall-amy-lopez-festnahme-eines-tatverdaechtigen-pressekonferenz-staatsanwaltschaft-koblenz-100.html
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich würde eine unbefristete Aufbewahrung befürworten, wenn auch nur für eng definierte Delikte, Sexualverbrechen und Kapitalverbrechen.
Vielleicht wird jetzt eine Debatte dazu angestossen und es kommt zu einer Aenderung - ich wuerde es begrüßen.

Aufgrund der Taten v. Ronny Rieken (der heute einen anderen Namen trägt) hat man sich damals durchgerungen, die Gen-Datenbank zu schaffen.
Amys Fall hat gerade auch viel Aufmerksamkeit und der Täter scheint ueber sehr lange Zeiträume hinweg Sexualdelikte begangen zu haben. Vielleicht stößt dieser Fall auch eine Änderung an.

Der verlinkte Artikel zur Gen-Datenbank ist sehr informativ, allerdings fehlt da die Info, dass die Daten nach best. Fristen gelöscht werden:
Im Frühjahr 1998 fand mit mehr als 12.000 Männern ein Massen-Gentest statt – bis dahin einmalig in der deutschen Kriminalgeschichte. Ronny Rieken wurde festgenommen und so führte die Ermittlung des Mörders zur Schaffung der Gen-Datenbank des BKA.
Quelle:
https://www.deutschlandfunk.de/dna-analyse-25-jahre-fall-ronny-rieken-100.html


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