Schwarzwaldi schrieb:Kann mir einer genau erklären was von dieser löschung wegen Datenschutz betroffen ist?
So ganz klar wurde es auf der Pressekonferenz nach meinem Verständnis auch nicht erklärt, was die Altakten betrifft. Bzgl. der DNA des Tatverdächtigen kann man das aber nachvollziehen:
Die DNA des TV wurde im Zuge seiner 1999 abgeurteilten Tat in der DNA-Analyse-Datenbank gespeichert. Nach dem bis 2017 geltenden BKA-Gesetz musste der Eintrag zehn Jahre nach seiner Haftentlassung wieder gelöscht werden. Da er zu sieben Jahren verurteilt wurde und die auch voll (?) abgesessen hat, wurde er spätestens 2006 entlassen und also wurde seine DNA spätestens 2016 aus der Datenbank gelöscht.
Die DNA-Spur im Fall Amy wurde aber erst im Zuge der neuen Ermitlungen im Jahre 2023 (?) gefunden. Und also gab es dann auch keinen Treffer in der DNA-Datenbank.
Die entscheidende gesetzliche Regelung ist wohl § 32 Absatz3 und 5 des damaligen BKA-Gesetzes:
Das Bundeskriminalamt prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Die ... Aussonderungsprüffristen dürfen bei Erwachsenen zehn Jahre, ... nicht überschreiten, ...
...
Die Fristen beginnen mit dem Tag, an dem das letzte Ereignis eingetreten ist, das zur Speicherung der Daten geführt hat, jedoch nicht vor Entlassung des Betroffenen aus einer Justizvollzugsanstalt oder Beendigung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung. ...
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/BKAG/32.html