sören42 schrieb:Das denke ich schon, dass die Beweise ausreichend sind. Aber man muss auch Folgendes bedenken: Der TV lebte offenbar in einem Seniorenwohnheim. Altersbedingt (80+) besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er seine Strafe nicht wird absitzen müssen, weil er womöglich schlicht und einfach vorher verstirbt, eventuell sogar, bevor er rechtskräftig verurteilt ist. Auch der Gesundheitszustand kann sich in dem Alter plötzlich ändern und zu einem Haftaufschub nach § 455 StPO führen.
Es hieß - meine ich - offiziell, dass der TV altersgemäß gesundheitlich aufgestellt sei (es ihm also "relativ" gut ginge), aber in einem Altersheim wohnte.
Es wurde hier mehrfach gesagt, es gebe in Haftanstalten extra Möglichkeiten (Einrichtungen) für alte Menschen, die Hilfe brauchen.
Vermutlich geht es noch mit seiner Gesundheit relativ gut; er braucht jedoch Hilfe, weil er alleine nicht mehr zurecht kommt.
Wir wisssen auch nichts über sein familiäres oder freundschaftliches Umfeld. Ob es das überhaupt gibt.
Ich vermute eher, dass es vor dem Altersheim alleine lebte. Aber das ist eben nur eine Vermutung. Also Spekulation. Wir wissen darüber nichts.