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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

2.174 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 09:55
Das verstößt aktuell gegen EU - Recht. Ich denk mal wir brauchen in einem fachbezogenen Forum nicht in die pauschale "Datenschutz, nein Danke" Debatte einsteigen die man sonst am Bahnhof aufschnappt wo Leute Bier und Bockwurst frühstücken. Es ist schon etwas komplizierter.

Unser Rechtssystem baut komplett auf dem Prinzip der Resozialisierung auf. Wie willst du jemanden resozialisieren wenn er für immer als falsch und Verbrecher stigmatisiert und gespeichert ist. In der jetzigen Zeit kann man noch Daten löschen, wer weiß was man in 30 Jahren mit einer DNA so alles anfangen kann, wobei es ja hierbei um alle Arten von Daten geht.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 10:02
Zitat von SchwarzwaldiSchwarzwaldi schrieb:Wie willst du jemanden resozialisieren wenn er für immer als falsch und Verbrecher stigmatisiert und gespeichert ist.
Warum soll jemand sich nicht resozialisieren - das ist doch komplette unabhängig davon, ob seine DNA noch in der Gen-Datenbank erfasst ist und dort vor sich schlummert (solange er nicht wieder als Taeter aktiv wird) oder nicht....
Zitat von SchwarzwaldiSchwarzwaldi schrieb:Das verstößt aktuell gegen EU - Recht.
Was verstoesst gg. EU-Recht?
Die Gen-Datenbak gibt es seit Jahrzehnten.....
Ich wuesste nicht, dass die Aufbewahrungsfristen durch das EU-Recht geregelt waeren -aber vielleicht weisst Du da mehr?
Zitat von SchwarzwaldiSchwarzwaldi schrieb:wer weiß was man in 30 Jahren mit einer DNA so alles anfangen kann, wobei es ja hierbei um alle Arten von Daten geht.
Man kann jetzt schon viel damit anfangen.
Auch im Rahmen von ärztlichen Untersuchungen (Unikliniken) kommt es vor, dass man um Abgabe und Einverständnis von Speicherung von genetischen Daten gebeten wird.....


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 10:28
Zitat von SchwarzwaldiSchwarzwaldi schrieb:Das verstößt aktuell gegen EU - Recht.
Ich finde es wichtig, dass du formulierst, dass etwas (möglicherweise - denn ich kann es fachlich nicht beurteilen) "aktuell" (!) gegen geltendes Recht verstößt
Es zeigt nämlich, dass Gesetze nicht vom Himmel fallen und auch nicht in Stein gemeißelt sind, sondern sie sind menschengemacht und anpassbar.

Wenn sich also zeigt, dass Gewaltverbrecher der schlimmsten Kategorie, wie hier der Mörder von Amy Lopez, nicht oder nicht rechtzeitig ermittelt, verurteilt und aus dem Verkehr gezogen werden können, weil die momentane Rechtslage dies verhindert, dann sehe ich Änderungsbedarf und "den Ball" bei dem oder den Verantwortlichen für die Gesetzgebung.
Zitat von SchwarzwaldiSchwarzwaldi schrieb:Datenschutz, nein Danke" Debatte einsteigen die man sonst am Bahnhof aufschnappt wo Leute Bier und Bockwurst frühstücken.
Ich schließe mich daher gern der "Bockwurst-Fraktion" an und plädiere im Fall von Schwerstverbrechern ausdrücklich dafür, den Schutz von Opfern und der gesamten Gesellschaft höher zu gewichten als den Datenschutz der Täter, was die Speicherung und den Abgleich von deren zu ihrer Identifizierung geeigneten Spuren (DNA, Fingerabdrücke usw.) betrifft.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 12:07
Zitat von SchwarzwaldiSchwarzwaldi schrieb:Wie willst du jemanden resozialisieren wenn er für immer als falsch und Verbrecher stigmatisiert und gespeichert ist
Ich sehe hier leider keinen Widerspruch. Wer guckt denn in die DNA Datenbank? Doch eher nicht die Boulevardpresse oder der Nachbar.

Ich kann das Argument weder im Bezug auf gespeicherte Alturteile noch im Bezug auf DNA Datenbanken nachvollziehen und sehe mich nicht bei der Fraktion Bockwurst und Bier zum Frühstück.

Klar das ist hier nicht der richtige Ort aber eine Datenbank Datei für Spurenleger bei Verbrechen gegen Leben und sexuelle Selbstbestimmung muss meines Erachtens nicht bereinigt werden, damit Resozialisierung gelingen kann.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 12:28
Zitat von KieliusKielius schrieb:und plädiere im Fall von Schwerstverbrechern ausdrücklich dafür, den Schutz von Opfern und der gesamten Gesellschaft höher zu gewichten als den Datenschutz der Täter, was die Speicherung und den Abgleich von deren zu ihrer Identifizierung geeigneten Spuren (DNA, Fingerabdrücke usw.) betrifft.
Zitat von cfwcfw schrieb:eine Datenbank Datei für Spurenleger bei Verbrechen gegen Leben und sexuelle Selbstbestimmung muss meines Erachtens nicht bereinigt werden, damit Resozialisierung gelingen kann.
Dem kann ich mich nur anschließen. Datenschützer leben z.T. in einem Paralleluniversum, wo die Leute nicht sowieso den amerikanischen Tech-Giganten alle ihre Fotos, ihren Lebenslauf, ihre Vorlieben usw. freiwillig anvertrauen.

Statt eine fundamentalistische Grundhaltung einzunehmen, sollten die Datenschützer die Menschen im Alltag schützen und nicht die gefährlichsten Menschen, die in unserer Gemeinschaft leben.

Aber sinnvolles Gestalten ist natürlich schwieriger, als bei jedem Versuch zeitgemäßer Rechtspflege aufzuschreien. Gerade Sexualtäter werden in Deutschland oft nur durch Hinweise amerikanischer Kollegen ausfindig gemacht und gestellt.

Insofern ist unsere Haltung oft scheinheilig - wenn es uns nutzt, ist uns die Daten-Sammelwut der Amerikaner gerade recht, ansonsten rebellieren wir dagegen.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 12:54
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Was verstoesst gg. EU-Recht?
Die Gen-Datenbak gibt es seit Jahrzehnten.....
Ich wuesste nicht, dass die Aufbewahrungsfristen durch das EU-Recht geregelt waeren -aber vielleicht weisst Du da mehr?
Sie sind nicht explizit über die EU geregelt, sondern die Mitgliedsstaaten müssen die Vorschriften in nationales Recht umsetzen und dürfen in einem gewissen Rahmen selber festlegen, sie sie das regeln. Allerdings sind die verpflichtet, die Daten irgendwann zu löschen. Sie einfach bis zum Tod des Datengebers aufzubewahren geht nicht, dass hat der EuGH festgelegt:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L0680

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-daten-biometrisch-genetisch-lebenslang-straftaeter-loeschung-polizeiregister


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 13:12
Zitat von SchwarzwaldiSchwarzwaldi schrieb:Ich hatte seine Formulierungen zu den Verurteilungen aus den 60ern und 70ern so verstanden, dass es auch schlicht was mit Papierakten und deren Vernichtung zu tun hat. Das war ja Jahrzehnte vor dem PC alter. Glaube da vermischen einige hier was.
Das hat der Staatsanwalt in der Tat gesagt und es bezog sich auf Akten. Ich vermute, dass diese Akten mittlerweile vernichtet wurden, weil der jetzt Verdächtige ja damals verurteilt worden ist. Damit hatten die Ermittlungsakten ja keine Bedeutung mehr, da die betreffenden Fälle geklärt waren.

Und tatsächlich ist es ein Rheinland-Pfalz wohl so, dass auch Urteile nur 30 Jahre aufbewahrt werden, außer es sind Dinge von besonderer Bedeutung.

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000001899


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26.02.2026 um 13:40
Zitat von KieliusKielius schrieb:Ich schließe mich daher gern der "Bockwurst-Fraktion" an und plädiere im Fall von Schwerstverbrechern ausdrücklich dafür, den Schutz von Opfern und der gesamten Gesellschaft höher zu gewichten als den Datenschutz der Täter, was die Speicherung und den Abgleich von deren zu ihrer Identifizierung geeigneten Spuren (DNA, Fingerabdrücke usw.) betrifft.
Ja, es stimmt, es kann nicht angehen, dass der Datenschutz - der zweifelsohne wichtig ist - letztlich eine Strafverfolgung von Schwerstverbrechern behindert oder gar verhindert. Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit, aber es scheint so zu sein, dass andere Länder diesen Spagat deutlich besser hinbekommen bzw. deutlich flexibler die neuen technischen Möglichkeiten wie Big Data einbeziehen. Die Möglichkeiten verändern sich, aber es scheint, als sei hier gelegentlich "die Zeit stehen geblieben".

Nun ist es hier aber allen Widrigkeiten zum Trotz dennoch gelungen, den dringend Tatverdächtigen zu identifizieren.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 13:41
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Dem kann ich mich nur anschließen. Datenschützer leben z.T. in einem Paralleluniversum, wo die Leute nicht sowieso den amerikanischen Tech-Giganten alle ihre Fotos, ihren Lebenslauf, ihre Vorlieben usw. freiwillig anvertrauen.
Kann jeder freiwillig machen, das rechtfertigt aber nicht, dass sozusagen für alle Menschen festgelegt wird, dass ihre Daten greifbar sein sollten.

Es wurde ja schon erwähnt: Daten sind nie 100%ig sicher und Gesetzesänderungen oder neue Technik ermöglicht ggf. in einigen Jahren Datenmissbrauch.

Sparsame Datenerhebung und -speicherung sowie Löschfristen sind daher zentrale Elemente der Sicherheit.

Auch ein resozialisierter, gesetzestreuer ehemaliger Straftäter hat ein Recht auf Behandlung als Unschuldiger wenn die Strafe verbüßt und er geläutert ist.

Im vorliegenden Fall hätte längere Speicherung der Daten genutzt, aber 50 andere Leute in der DNA-Datenbank wären ggf. in potentiellen Tatverdacht geraten ohne mir den Verbrechen zu tun zu haben.

Und wenn du Pech hast, warst du blöderweise 1 Tage vorher auf der Festung Ehrenbreitstein, hast eine Türklinke am Asterzimmer oder dem Handlauf angefasst und stehst unter dringenden Tatverdacht…

Es hat also immer 2 Seiten.

Nichtsdestotrotz müsste man nachdenken ob bei Kapitalverbrechen andere Gesetze nötig sind weil Fälle wie dieser zeigen, dass Aufklärung durch ansonsten sinnvolle Gesetze behindert wird.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 13:59
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Nach dem bis 2017 geltenden BKA-Gesetz musste der Eintrag zehn Jahre nach seiner Haftentlassung wieder gelöscht werden. Da er zu sieben Jahren verurteilt wurde und die auch voll (?) abgesessen hat, wurde er spätestens 2006 entlassen und also wurde seine DNA spätestens 2016 aus der Datenbank gelöscht.
Würde das geändert?
Dachte 20 Jahre nach Verbüssung bei einem Strafmaß von über 5 Jahren


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 14:12
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Vielleicht wird jetzt eine Debatte dazu angestossen und es kommt zu einer Aenderung - ich wuerde es begrüßen.
Eine Debatte zu Palantir ist angestoßen. War im Gespräch, dass die deutsche Polizei "Gotham" benutzen soll oder inzwischen nutzt.
Dann ist es das mit Datenschutz gelaufen.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 14:14
Zitat von VolvicVolvic schrieb:Im vorliegenden Fall hätte längere Speicherung der Daten genutzt, aber 50 andere Leute in der DNA-Datenbank wären ggf. in potentiellen Tatverdacht geraten ohne mir den Verbrechen zu tun zu haben.
Zitat von VolvicVolvic schrieb:Und wenn du Pech hast, warst du blöderweise 1 Tage vorher auf der Festung Ehrenbreitstein, hast eine Türklinke am Asterzimmer oder dem Handlauf angefasst und stehst unter dringenden Tatverdacht…
Quatsch.
Es geht um DNA-Spuren, die da sind, wo sie nicht hingehoeren - hier an der Innenseite des Hosenbundes und wohl auch an Amys Oberschenkel.

Und es geht ja darum, die Daten von Leuten, die eine gravierende Straftat begangen haben, länger zu speichern.
Und von DNA, die mit grosser Wahrscheinlichkeit einem Taeter, der ein schweres Verbrechen begangen hat, zuzuordnen ist.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 14:17
Zitat von VolvicVolvic schrieb:Im vorliegenden Fall hätte längere Speicherung der Daten genutzt, aber 50 andere Leute in der DNA-Datenbank wären ggf. in potentiellen Tatverdacht geraten ohne mir den Verbrechen zu tun zu haben.
Das schöne ist ja die Absolutheit der DNA. 50 andere wären eben NICHT in möglichen Verdacht gekommen, wenn Du die Daten speicherst und die Spuren eines aktuellen Falls bzw. eines Cold Cases durchlaufen lässt.

Keine mögliche Befragung weil Du evtl.vor 10 Jahren einmal in Verdacht warst oder verurteilt wurdest, weil Du bei der Abfrage keinen Treffer hast. Man kann sogar so weit gehen, dass für resozialisierungswillige eine Datenbank unangenehme Verdachtsmomente etc verhindert.

Aber es bringt nichts. Wir haben uns als Gesellschaft (vor allem in Deutschland ) dazu entschlossen, dass wir unserer Strafverfolgung eine Habd dauerhaft auf den Rücken binden und damit müssen wir leben…alle(auch die Verfechter des überbordenden Datenschutzes)


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 14:27
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Der TV könnte sehr oft "Glück" gehabt haben, dass er nicht angezeigt worden ist.
Darauf war ja auch die Suche bei der xy- Sendung gelenkt. Es wurde in diesen Zeiten noch weniger von Frauen angezeigt.
Das Thema muss aber noch nicht durch sein. Wo der Täter sicher untergebracht ist, findet vielleicht noch ein damaliges Opfer den Weg zu einer Zeugenaussage.
Unklar ist mir in dem Fall allerdings, ob durch die Verjährungsfrist eine Aussage bspw. bei der Verhandlung Gehör finden würde. Für ein Gesamtbild des Täters könnte es von Nutzen sein.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 14:35
Zitat von Philipp54Philipp54 schrieb:findet vielleicht noch ein damaliges Opfer den Weg zu einer Zeugenaussage.
Unklar ist mir in dem Fall allerdings, ob durch die Verjährungsfrist eine Aussage bspw. bei der Verhandlung Gehör finden würde.
Ich denke, dass es von Nutzen sein kann.
Gerade, wenn es Parallelen zum Fall Amy gibt.
Wie - möglicherweise - mit einem Messer bedroht worden zu sein; oder dass frau auch auf dem Burggelaende war, als frau in eine bedrohliche Situation mit dem jetzigen Tatverdächtigen kam.....


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 14:44
was ja sicher erstellt wird, ist ein Tagesprofil. Warum war er zu dem Zeitpunkt an der Festung? Arbeit, Nachstellen oder Obdachloser, der in dem alten Gemäuer an oder in der Festung genächtigt hat. Dann käme das Fahrrad vielleicht wieder ins Spiel
Hab die Festung zum Teil als stinkendes finsteres Loch in Erinnerung.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 14:51
Zitat von Philipp54Philipp54 schrieb:was ja sicher erstellt wird, ist ein Tagesprofil. Warum war er zu dem Zeitpunkt an der Festung? Arbeit, Nachstellen oder Obdachloser, der in dem alten Gemäuer an oder in der Festung genächtigt hat.
Wenn das noch moeglich ist.
In den Fokus geraten ist er 1999; ich habe auf der Pressekonferenz verstanden, dass man damals auch sein Alibi fuer den Fall AL zu überprüfen versucht hat, dies aber aufgrund von nicht mehr vorhandenen Unterlagen nicht mehr moeglich war.
Es klang fuer mich nicht so, dass er auf der Burgenanlage gesehen worden wäre oder dort regelmäßig zu tun gehabt haette.


Aber Basisdaten wird man haben - ob eigener, fester Wohnsitz, ob Job oder arbeitslos etc.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 14:55
Er wird wahrscheinlich des Öfteren in der " Kathause" eingefahren sein. Ob die nach Entlassung noch vor einer eigenen Wohnung immer standen .
7 Jahre wird er wahrscheinlich in Diez abgebrummt haben. Finde es nicht unwahrscheinlich, dass er nicht ständig eine Wohnung gehabt haben muss.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 14:57
Zitat von Philipp54Philipp54 schrieb:Kathause"
Was ist/war das?

Ist das ein altes Kloster, das als Gefängnis genutzt wurde?


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

26.02.2026 um 15:15
Ist das Koblenzer Kurzstrafengefängnis.
Meine, auf der Festung wäre auch mal eine Ausnüchterungszelle gewesen. Aber das war weit vor der Zeit des Mordgeschehen


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