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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

2.027 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 17:04
Auch hier ist es wieder das LKA Hessen, das durch Dr. Harald Schneider und Team mit ihren DNA-Analysen den Durchbruch ermöglicht haben. Das Bundesverdienstkreuz von Dr. Schneider ist so ziemlich das angemessenste, welches je vergeben wurde


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 17:08
Zitat von kpha_kpha_ schrieb:Das Bundesverdienstkreuz von Dr. Schneider
Schau an, das war mir gar nicht bewusst - von ihm kommt auch die Hautschuppen-Analyse:
. Die im Jahr 2000 von ihm eingeführte und seitdem äußerst erfolgreich praktizierte Methode der „Hautschuppenanalyse“ brachte ihm besondere Beachtung und Anerkennung. Hierdurch konnte er mit einer bundesweiten Vorreiterrolle zur Aufklärung einer Vielzahl von Kapitalverbrechen beitragen und im Amtshilfeverfahren diese herausragende Analyse auch anderen Landeskriminalämtern und ausländischen Kriminalbehörden zur Verfügung stellen.
Quelle:
https://innen.hessen.de/presse/pressearchiv/monika-staab-und-dr-harald-schneider-mit-verdienstkreuz-ausgezeichnet


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 17:17
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:In den Fokus geraten ist er 1999; ich habe auf der Pressekonferenz verstanden, dass man damals auch sein Alibi fuer den Fall AL zu überprüfen versucht hat, dies aber aufgrund von nicht mehr vorhandenen Unterlagen nicht mehr moeglich war.
Dass man es damals bei diesem "Kandidaten", zu dem ja 1999 auch eine konkrete "Spurakte" im Mordfall Lopez angelegt wurde, trotzdem nicht geschafft hat, ihn zeitnah zu überführen, und dass erst noch weitere 27 (!) Jahre vergehen mussten, bis seine Überführung jetzt offenbar erreichbar ist (wobei der Täter nun fast schon ein Greis ist und bereits im Altersheim lebte), bleibt mir trotzdem ein großes Rätsel.

Es überrascht mich (in diesem Fall genauso wie in vielen anderen Fällen) immer wieder aufs Neue, dass Täter, die bereits namentlich in den Ermittlungsakten stehen und allein wegen ihrer einschlägigen kriminellen Vorgeschichte in Verbindung mit ihrer regionalen Verortung ausgesprochen verdächtig erscheinen müssen, im Verhör nicht so "in die Mangel" genommen werden können, dass sie sich in Widersprüche verstricken oder sich unter dem emotionalen Druck der Befragung letztlich selbst verraten.

Es scheint aber Täter zu geben, an denen (persönlichkeitsbedingt) wirklich alles "abperlt" und die sich nach einer Tat trotz aller Expertise der Ermittler in den Befragungen nicht die geringste Blöße geben.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 17:27
Zitat von KieliusKielius schrieb:Dass man es damals bei diesem "Kandidaten", zu dem ja 1999 auch eine konkrete "Spurakte" im Mordfall Lopez angelegt wurde, trotzdem nicht geschafft hat, ihn zeitnah zu überführen
Mich wundert, dass er damals noch nicht durch die DNA überführt werden konnte. Denn so in den Kinderschuhen steckte die DNA-Analyse auch 1994 nicht mehr.

Vielleicht benötigt man damals noch größere DNA-Mengen, die es im Fall Amy nicht gab?
Zitat von KieliusKielius schrieb:allein wegen ihrer einschlägigen kriminellen Vorgeschichte in Verbindung mit ihrer regionalen Verortung ausgesprochen verdächtig erscheinen müssen
Vielleicht sind die Sexualdelikte in 1968 und 1974 noch nicht in Bonn erfolgt, sondern an dem früheren Wohnort des Täters.
Man hat sich damals, also in 1994, bestimmt die bei Bonn wohnhaften Sexualtaeter angeschaut.
Aber vielleicht war er nicht im Verzeichnis, da in Bonn noch nicht auffällig geworden.

Irgendwelche Info fehlt da eh noch, 7 Jahre fuer eine versuchte Vergewaltigung ist sehr hoch.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 17:39
@Kielius
Naja, man hatte wohl ausser der einschlägigen Verurteilung nichts in der Hand. Und ich denke wir unterschätzen wie viele alternative Spuren es noch gegeben hat. Dazu wird es nicht der einzige einschlägige bestrafte Sexualtäter in der Region gewesen sein. Ich denke insgesamt war er vermutlich auch wegen des Alters 1999 nicht unbedingt priorisiert. Und wahrscheinlich gab es gar keine Handhabe ihn etwas länger zu verhüten, es gsb ja vermutlich keine Indizien gg ihn.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Mich wundert, dass er damals noch nicht durch die DNA überführt werden konnte. Denn so in den Kinderschuhen steckte die DNA-Analyse auch 1994 nicht mehr.

Vielleicht benötigt man damals noch größere DNA-Mengen, die es im Fall Amy nicht gab?
Ja, dem war so, es wurde in der Pressekonferenz erläutert, dass die Mengen 1994 noch nicht ausreichten.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:10
Zitat von KieliusKielius schrieb:Dass man es damals bei diesem "Kandidaten", zu dem ja 1999 auch eine konkrete "Spurakte" im Mordfall Lopez angelegt wurde, trotzdem nicht geschafft hat, ihn zeitnah zu überführen, und dass erst noch weitere 27 (!) Jahre vergehen mussten, bis seine Überführung jetzt offenbar erreichbar ist (wobei der Täter nun fast schon ein Greis ist und bereits im Altersheim lebte), bleibt mir trotzdem ein großes Rätsel.

Es überrascht mich (in diesem Fall genauso wie in vielen anderen Fällen) immer wieder aufs Neue, dass Täter, die bereits namentlich in den Ermittlungsakten stehen und allein wegen ihrer einschlägigen kriminellen Vorgeschichte in Verbindung mit ihrer regionalen Verortung ausgesprochen verdächtig erscheinen müssen, im Verhör nicht so "in die Mangel" genommen werden können, dass sie sich in Widersprüche verstricken oder sich unter dem emotionalen Druck der Befragung letztlich selbst verraten.

Es scheint aber Täter zu geben, an denen (persönlichkeitsbedingt) wirklich alles "abperlt" und die sich nach einer Tat trotz aller Expertise der Ermittler in den Befragungen nicht die geringste Blöße geben.
Ich hab insbesondere bei diesem Fall das Gefühl dass man vielleicht schon seit Jahren weiß wer's war, ist aber ähnlich wie mit dem Datenschutz. Ohne Beweise u.ä. ist es bestimmt juristisch nicht mal einfach jemanden vorzuladen. Es gibt bestimmt noch irgendwelche Sachen die ganz klar auf ihn deuten, juristisch aber nicht verwertbar sind.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:13
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Vielleicht sind die Sexualdelikte in 1968 und 1974 noch nicht in Bonn erfolgt,
Ich hatte auch gelesen, dass es schon in den o.g. (und so weiter) Jahren Sexualdelikte des Täters gab.

Das bestätigt die These Vieler hier, dass solche Täter fast immer mehrfach straffällig werden, und nicht nur einmal oder so.

Ist meine Info richtig aus der Presse, dass der Täter mittlerweile in einem Altenheim lebte?

Wie verfährt man mit Tätern in Gefängnissen, die zum Teil pflegebedürftig sind wegen ihres Alters? Wenn auch nicht in hohem Maße? Wie geht das? Habe zur Zeit null Ahnung diesbezüglich.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:17
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Vielleicht sind die Sexualdelikte in 1968 und 1974 noch nicht in Bonn erfolgt, sondern an dem früheren Wohnort des Täters.
War nicht auch noch etwas aus den 80er Jahren bekannt? Habe aus der Presse so etwas in Erinnerung.

Meines Wissens aus der Presse ist der Täter 81 Jahre alt.

Also Jahrgang 1945.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:35
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Vielleicht sind die Sexualdelikte in 1968 und 1974 noch nicht in Bonn erfolgt, sondern an dem früheren Wohnort des Täters.
Man hat sich damals, also in 1994, bestimmt die bei Bonn wohnhaften Sexualtaeter angeschaut.
Aber vielleicht war er nicht im Verzeichnis, da in Bonn noch nicht auffällig geworden.
Was, bitte, geschah denn in Bonn?


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:36
Zitat von ErnstHellfritzErnstHellfritz schrieb:Bonn?
Sorry - Koblenz.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:41
Zitat von AnMAAnMA schrieb:Wie verfährt man mit Tätern in Gefängnissen, die zum Teil pflegebedürftig sind wegen ihres Alters?
Interessante Frage. Ich habe folgendes gefunden (bezogen auf Bayern):
Alle Justizvollzugsanstalten (JVA) in Bayern bieten eine ärztliche Sprechstunde, größere Häuser haben eigene Pflegestationen. Leichter erkrankte Gefangene werden in ihren Hafträumen betreut. Wer mehr Überwachung und Pflege braucht, wird auf der anstaltseigenen Station versorgt oder in eine geeignete andere JVA bzw. ein Krankenhaus verlegt. Schwerstkranke und sterbende Menschen werden grundsätzlich nicht im Justizvollzug gepflegt.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/m-g/justizberufe/krankenpflegedienst-im-justizvollzug.php

Eine andere Frage wäre, ob es in der Einschränkung der Lebensqualität für einen Pflegebedürftigen, dessen Mobilität ggf. vielleicht ohnehin stark eingeschränkt ist, einen sonderlich großen Unterschied macht, ob er in einem Heim oder einem Gefängnis gepflegt wird. Und das wirft dann wieder die Frage nach dem Sinn von Strafe ab einem gewissen Alter, einer gewissen Pflegebedürftigkeit auf. Bleibt als Strafzweck eigentlich nur die Allgemeinprävention. Einfach die Tat ignorieren geht natürlich auch nicht, geht gar nicht. Dennoch ethisch nicht einfach, finde ich.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:42
Ich hatte der Presse entnommen, dass es vor 1994 und nach 1994 noch Taten des Täters gab. Teils schon über Jahrzehnte.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Sorry - Koblenz.
Wir müssen schon aufpassen hier, dass nichts durcheinander kommt.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:44
Noch ist der Täter wohlauf...
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Und das wirft dann wieder die Frage nach dem Sinn von Strafe ab einem gewissen Alter, einer gewissen Pflegebedürftigkeit auf.
Pflegebedürftigkeit gibt es in unterschiedlichen Stufen.
Es macht ja schon einen Unterschied, ob man Besuch empfangen darf und sein Leben frei gestalten darf, oder im Gefängnis sitzt.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:45
Hier gibt es auch nochmal Infos zum Tatverdächtigen:

https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-das-ist-ueber-die-vergangenheit-des-mutmasslichen-moerders-von-amy-lopez-bekannt-100.html
So wurde der Mann bereits 1968 zu einer Freiheitsstrafe wegen Diebstahlsdelikten verurteilt, bestätigt die Staatsanwaltschaft Koblenz. Schon damals wurden ihm auch Sexualstraftaten vorgeworfen. Doch er wurde als schuldunfähig eingestuft und deshalb freigesprochen. Stattdessen kam er in eine Heil- und Pflegeanstalt, so die Staatsanwaltschaft Koblenz. 1974 und 1968 wurde er erneut wegen Sexualstraftaten zu Gefängnisstrafen verurteilt.

1999 stand er wieder vor dem Landgericht Koblenz. Der Vorwurf: Versuchte Vergewaltigung und Körperverletzung an einer 16-Jährigen. Die Rhein-Zeitung berichtete damals über den Fall und beschrieb, dass der Angeklagte die 16-jährige in einem Lokal in Koblenz packte, mit einem Elektroschocker bedrohte und sagte "Jetzt wirst du mir gefällig sein!" Das Mädchen konnte sich demnach aber losreißen und fliehen. Für diese Tat wurde der Angeklagte schließlich zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.
Man hat ihn als weiterhin gefährlich eingestuft; eine Sicherheitsverwahrung war aus damals rechtlichen Gründen nicht möglich. Und:
Im Rahmen des Prozesses 1999 hatte der Mann bereits deutlich gemacht, dass er weitere Straftaten begangen hatte. Wie die Rhein-Zeitung damals berichtete, hatte er dem damaligen Gutachter gestanden, dass eine große Zahl seiner Sexualtaten nie aufgedeckt worden seien.



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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:48
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Eine andere Frage wäre, ob es in der Einschränkung der Lebensqualität für einen Pflegebedürftigen, dessen Mobilität ggf. vielleicht ohnehin stark eingeschränkt ist, einen sonderlich großen Unterschied macht, ob er in einem Heim oder einem Gefängnis gepflegt wird. Und das wirft dann wieder die Frage nach dem Sinn von Strafe ab einem gewissen Alter, einer gewissen Pflegebedürftigkeit auf. Bleibt als Strafzweck eigentlich nur die Allgemeinprävention. Einfach die Tat ignorieren geht natürlich auch nicht, geht gar nicht. Dennoch ethisch nicht einfach, finde ich.
Sehr gut geschrieben und beobachtet. Danke.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 18:57
Zitat von soomasooma schrieb:https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-das-ist-ueber-die-vergangenheit-des-mutmasslichen-moerders-von-amy-lopez-bekannt-100.html
Danke für die Quelle.

Schlimm, solche Lebensläufe. Das schockiert mich und macht mich auch traurig.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 19:00
Wie die Rhein-Zeitung damals berichtete, hatte er dem damaligen Gutachter gestanden, dass eine große Zahl seiner Sexualtaten nie aufgedeckt worden seien.
Ich frage mich, ob er sich zu Amy aeussern wird.
Wenn er damals schon mehr sagte, als es sinnvoll fuer ihn war. Zu verlieren hat er diesmal ja nichts (wuerde ich sagen - mit der Vorgeschichte und der Hautschuppe auf der Innenseite des Jeansbundes).

Aber vielleicht ist es besser, er tut es nicht.
Das gibt Bilder im Kopf, die man auch nicht wirklich will.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 19:02
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Noch ist der Täter wohlauf...
Wer sagt das?


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 19:07
Ich frage mich, bei diesen schockierenden Dingen, wovon der Mann überhaupt lebte (auch finanziell), und ob er jemals irgendwo richtig gearbeitet hat?

Das ist ja ein schrecklicher Lebenslauf, zumindest von dem, was wir wissen.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

gestern um 19:11
1974 und 1968 wurde er erneut wegen Sexualstraftaten zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Hier hat sich meiner Meinung nach ein Fehler eingeschlichen, eher war es wohl 1974 und 1978.


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