emz schrieb:Der Tote wird gefunden.
In seiner unmittelbaren Nähe wird die Tatwaffe gefunden.
Wenn wir nicht davon ausgehen, dass ein Täter sie beim Spazierengehen verloren hat, befand sie sich im Besitz von AM
Diese Waffe ist nicht auf ihn eingetragen, also hat er sie illegal besessen.
Die Frage ist halt nur, wie lange sie sich illegal in seinem Besitz befunden hat.
Theoretisch (ich halte es für unwahrscheinlich, aber auszuschließen ist es eben wohl auch nicht sicher), könnte er die Tatwaffe ja auch am Tatort vorgefunden, für die Tat benutzt und dann mitgenommen haben. Die Waffe ist auf ihn nicht registriert, aber eben wohl auch auf niemand anderen, insofenr könnte sie sich vor der Tat ja auch ilelgal im Besitz der Opfer befunden haben, von wo er sie sich durch Diebstahl oder Raub angeeignet hat.
Sandwichmaker schrieb:Die 1000%ige Täterschaft frühzeitig festlegen, ohne die anderen Tatwaffen zu haben.
Ohne Motiv, Tatablauf oder Verbindung zur Familie.
Wäre vor Gericht sehr dünn.
Ich weiß nicht, wieso Du hier immer wieder auf dieser Formulierung von den "Tatwaffen" (im Plural!) rumhackst?!
Ja, in einer der ersten Polizeimeldungen kurz nach der Tat stand, dass Schusswaffen und Stichwaffen zum Einsatz kamen. Aber es muss Dir doch klar sein, dass das eine vorläufige Feststellung der Ermittler war. Natürlich kann ein Rechtmediziner und die Spurensicherung noch vor Ort recht feststellen, dass die Opfer Schuss- und Stichverletzungen hatten. Er kann aber nach oberflächlicher Betrachtung nicht sagen, wie viele verschiedene Waffen zum Einsatz kamen.
Eine Obduktion und eine Auswertung der Spuren am Tatort lassen dazu aber Rückschlüsse mit recht hoher Wahrscheinlichkeit zu. Z.B. in dem man die Stichkanäle der Stichwunden vergleicht (Breite, Tiefe), die Projektile und die Patronenhülsen untersucht und sich das Verletzungsmuster der Schusswunden genau anschaut.
Man ist dann halt zu der Erkenntnis gekommen, dass wohl doch nur eine Schusswaffe benutzt wurde. Natürlich können die Ermittler Statements zu Zwischenergebnissen der Ermittlungen später revidieren und korrigieren. Wo ist denn da das Problem?
Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Presseerklärung davon, dass die Beweislage gegen Meissner als Täter "erdrückend" sei:
Da die erdrückende Beweislage eindeutig auf den seit Monaten Gesuchten als Täter schließen lässt, und es keinerlei Hinweise auf weitere Tatbeteiligte gibt, findet damit das Ermittlungsverfahren durch den Tod des einzig möglichen Beschuldigten strafprozessual sein Ende.
Quelle:
https://stako.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/dreifachmord-im-westerwald-tatverdaechtiger-tot-aufgefundenIch denke, dass man da auch einfach mal den Ermittlungsbehörden und Strafverfolgern vertrauen kann, dass sie so einen Fall nicht vorschnell einstellen. Der wahrscheinliche Täter wurd tot gefunden und offenbar sind sie sich sehr sicher, dass es nur einen Täter gab. Auch das kann man nach einer umfangreichen Analyse der Spuren offenbar mit hinreichender Sicherheit feststellen.
NilsSchröter schrieb:Das ist aber ein dickes Brett, sich einfach auf eine Suchmaschine zu verlassen, gerade in heutigen Zeiten... Nur weil Google hierzu nichts ausspuckt heißt das noch lange nicht, dass man die damalige Lage vor Ort nicht nachvollziehen kann. Es kann durchaus Ortskundige, Spaziergänger, Jäger, Botaniker oder Landwirte geben, die hierzu Aussagen machen können. Von den Einsatzprotokollen der Ermittlungsbehörden mal ganz abgesehen. Oder man schaut sich die Gegend mal an, vielleicht konkret dann Ende März/Anfang April nächsten Jahres.
Woher sollte Google denn bitte auch wissen, wie der konkrete Zustand an einer ganz bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendwo in der Pampa von Deutschland war? Google ist eine Suchmachine, keine allwissende Informationsdatenbank. Wenn an dieser Stelle schlicht solche Daten nicht erhoben und/oder nicht veröffentlicht werden (was wohl für 99,9999 % der Stellen in Deutschland gelten dürfte), dann kann Google eben dazu auch nichts ausspucken.
Die Ermittler haben doch gesagt, dass sie die Dokumentation der Suchmaßnahmen noch einmal genau auswerten werden. Ich gehe davon aus, dass die z.B. Kameraaufzeichnungen der Überflüge haben, außerdem Einsatzberichte der Einsatzleiter etc.