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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

5.507 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

01.11.2025 um 16:00
@calligraphie
@frauZimt


https://www.kanzlei-landucci.de/ratgeber/umgangsrecht/umgangsrecht-grosseltern/
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/umgangsrecht-der-grosseltern-rechtsgrundsaetze-und-durchsetzung_220_543720.html

Es gibt ein Umgangsrecht für Großeltern §1685 Abs. 1 BGB.
In erster Linie ist es mit dem Kindeswohl verknüpft.
Es kann gerichtlich durchgesetzt werden.

Auf den Fall Block bezogen:
EB hatte versucht, das Umgangsrecht zu bekommen und ist damit gescheitert. Zunächst vor dem Familiengericht, dann nachdem er Beschwerde eingelegt hatte, vor dem OLG. Kurz gesagt war die Begründung, dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien.

Dazu:
Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit in seiner Familie ist der Hamburger Steakhaus-Unternehmer Eugen Block vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts gescheitert. Der 83-Jährige hatte damit versucht, eine Umgangsregelung für zwei seiner bei ihrem Vater in Dänemark lebenden Enkelkinder zu erreichen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Familiengericht hatte sich in erster Instanz in dem sogenannten Umgangsverfahren der Eltern für nicht zuständig erklärt, weil die Kinder inzwischen ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten. Dagegen hatte Block Beschwerde eingelegt.
Zu einer Anhörung vor dem OLG seien am Mittwoch die Mutter der Kinder, Christina Block, der von ihr geschiedene Vater sowie Großvater Eugen Block jeweils mit ihren Anwälten sowie eine Vertreterin des Jugendamtes erschienen, sagte der Sprecher. Im Anschluss habe der Senat noch am Abend entscheiden, die Beschwerde des 83-Jährigen zurückzuweisen. "Es bleibt also dabei, dass die deutschen Gerichte über den Sorgerechtsantrag nicht entscheiden dürfen, weil die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht mehr besteht."
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugen-block-steakhaus-unternehmer-enkel-christina-olg-hamburg-sorgerecht


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

01.11.2025 um 21:00
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Es gibt ein Umgangsrecht für Großeltern §1685 Abs. 1 BGB.
In erster Linie ist es mit dem Kindeswohl verknüpft.
Es kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Genau so ist es. Hier dazu aus einer Entscheidung des OLG Braunschweig, die auch für EB nach dem, was so bekannt geworden ist, passend erscheint:
OLG bestätigt Ablehnung des Umgangsrechts für Großeltern
Das OLG hat die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt. Die Großeltern hätten sich wiederholt abwertend über die Kindesmutter und deren Biographie geäußert und dabei auch ihre Erziehungseignung in Frage gestellt, ohne dass dazu ein berechtigter Anlass bestanden hätte. So hätten sie beispielsweise die Herkunft der Familie der Mutter aus dem Osten und den Beruf der Großmutter mütterlicherseits als Reinigungskraft thematisiert, während sie sich selbst als Akademiker und gut situiertes Ehepaar als besser geeignet zur Förderung der Kinder dargestellt hätten.

Vorliegend Gefahr eines Loyalitäts- und Erziehungskonflikts
Sie hätten damit die Gefahr eines Loyalitätskonfliktes begründet. Die in diesem Verfahren gezeigte offenkundig feindselige Haltung der Großeltern gegenüber der Mutter ziele auf deren Entwertung als erziehungsgeeignete Mutter ab und führte daher zu einer Zurückweisung des Antrags der Großeltern auf Durchsetzung eines eigenen Umgangsrechts.
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-braunschweig-kein-umgangsrecht-der-grosseltern-bei-streit-mit-elternteil

Aber letztendlich ist das ja für das Strafverfahren gegen CB nicht relevant. Insoweit, wenn man sich die diskutierten Themen anschaut, scheinen CB und Bott - jedenfalls bei Teilen des interessierten Publikums - ihre Nebelkerzen-Themen erfolgreich unterzubringen.

Schade, dass es hier keine Unterthemen gibt. Das würde zum einen zur Übersichtlichkeit beitragen, zum anderen könnten sich diejenigen, die in erster Linie an dem in Deutschland durch rechtskräftige Feststellung der Unzuständigkeit deutscher Gerichte abgeschlossenen Sorgerechtsstreit interessiert sind, sich ungestörter austauschen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

01.11.2025 um 21:47
So geht es weiter:
Nach einer weiteren Erklärung des Block-Verteidigers Ingo Bott wurde festgelegt, dass sich die Unternehmerin erst am 12. November aufgrund der gewünschten Anwesenheit der Sachverständigen erneut einlassen wird.

An diesem Verhandlungstag waren ursprünglich Blocks Kinder Theo und Klara als Zeugen geladen. Bott beantragte jedoch, diese umzuladen.

Der Prozess wird am 6. November fortgesetzt

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-hamburg/christina-block-bleibt-bis-12-november-in-der-warteschleife-3433290
Was sich mir nicht so ganz erschließt, ist, wie das Gericht Theo und Klara ablädt, bzw. zu einem neuen Termin als Zeugen lädt.
Die Kinder haben neue Namen, das Gericht kennt nicht ihre aktuellen Anschriften.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

01.11.2025 um 21:55
Zitat von emzemz schrieb:Was sich mir nicht so ganz erschließt, ist, wie das Gericht Theo und Klara ablädt, bzw. zu einem neuen Termin als Zeugen lädt.
Die Kinder haben neue Namen, das Gericht kennt nicht ihre aktuellen Anschriften.
So:
Dann geht es weiter. Bott fragt die Vorsitzende Richterin, warum die Zeugenladung für entführten Kinder Klara und Theodor über den Anwalt des Vaters, Philip von der Meden stattgefunden hat. Richterin: „Weil die an einem geheimen Ort leben, ich kenne die Adresse nicht.“ Bott: „Das verstehe ich nicht. Herr von der Meden ist ja nicht deren Rechtsanwalt.“
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/live-ticker-spricht-block-vor-gericht-ueber-ihr-geheimes-tagebuch-6900cefd59e2e0975070e46a?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F


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01.11.2025 um 22:09
Ob die Kinder abgeladen wurden, ist nicht so richtig klar.

Zwar schreibt auch BILD, dass sich CB am 12.11. weiter einlassen wird. Dies könnte jedoch auch NACH den Aussagen der Kinder geschehen. Die Vorsitzende ist nicht gehalten, ihr Beweisprogramm zu ändern, weil CB nun während der Beweisaufnahme meint, sich weiter einlassen zu wollen. Es kann natürlich auch sein, dass die Kammer meint, sich erst anzuhören, wie CB die „Notizen“ auf ihrem Handy interpretiert.

CB scheint verständlicherweise „Angst“ vor der Aussage bzw. vor dem eventuellen Wiedersehen ihrer Kinder zu haben und das hinauszögern zu wollen. Menschlich nachvollziehbar.

Allerdings für die Kinder ist eine Verschiebung ihrer Zeugenaussage, sofern ihnen der Termin 12.11. bereits bekannt war, ebenso belastend.


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02.11.2025 um 07:35
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:CB scheint verständlicherweise „Angst“ vor der Aussage bzw. vor dem eventuellen Wiedersehen ihrer Kinder zu haben und das hinauszögern zu wollen. Menschlich nachvollziehbar.
Ich glaube auch, dass sie vor diesem Tag große Angst hat und bin gespannt, wie sie reagieren wird. Vorstellen könnte ich mir, dass sie zusammenbricht, aber ebenso, dass sie mittlerweile so sehr an ihre eigene Version der Geschichte glaubt, dass überhaupt nicht durchdringen wird, was die Kinder sagen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

02.11.2025 um 09:39
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die Vorsitzende ist nicht gehalten, ihr Beweisprogramm zu ändern, weil CB nun während der Beweisaufnahme meint, sich weiter einlassen zu wollen
Hoffentlich macht sie das auch zum Wohl der Kinder, damit diese erlöst sind.

Ich stelle es mir für die Kinder furchtbar vor, jetzt nochmals , evtl. sogar lange Zeit zu warten. Wenn sie dann einen späteren Termin bekämen, fällt Madame Block vielleicht wieder was ein, dass sie an dem dringend aussagen müsste. Jetzt hatte sie so lange Zeit sich zu äussern. Geredet und geweint hat sie ja viel bei ihren Einlassungen aber so richtig gesagt hat sie dabei eher nichts, finde ich.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich glaube auch, dass sie vor diesem Tag große Angst hat und bin gespannt, wie sie reagieren wird. Vorstellen könnte ich mir, dass sie zusammenbricht, aber ebenso, dass sie mittlerweile so sehr an ihre eigene Version der Geschichte glaubt, dass überhaupt nicht durchdringen wird, was die Kinder sagen.
Naja, der Vater wird ihnen das eingeredet haben, obwohl er bei der Entführung gar nicht dabei war. Wie immer eben - Hensel ist schuld.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

02.11.2025 um 10:48
https://www.radio.de/podcast/ein-echter-krimi-der-fall-block
Folge 27: IT-Asservate - Christina Blocks Tagebuch - 02.11.2025

Der 19. Verhandlungstag hatte es in sich. Schon zu Wochenbeginn sorgte ein Beschluss zur richterlichen Beschlagnahme von IT-Asservaten – also Festplatten, Handys und Laptops – für ordentlich Gesprächsstoff. Doch die Debatte um ein mögliches Beweisverwertungsverbot ist damit längst nicht beendet. Besonders brisant: das digitale Tagebuch von Christina Block.Und als wäre das nicht genug, wurde erneut ein Befangenheitsantrag unter anderem gegen die vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt gestellt.Michael Maske und SPIEGEL-Journalist Christopher Piltz sprechen über neue Entwicklungen im Verfahren, juristische Feinheiten und das, was dieser Prozesstag über die Dynamik im Gerichtssaal verrät."Der Fall Block - ein echter Krimi“. Hier findet ihr alle Informationen und Hintergründe zu dem laufenden Prozess. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Ich habe noch nicht reingehört


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02.11.2025 um 11:00
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:CB scheint verständlicherweise „Angst“ vor der Aussage bzw. vor dem eventuellen Wiedersehen ihrer Kinder zu haben und das hinauszögern zu wollen. Menschlich nachvollziehbar.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich glaube auch, dass sie vor diesem Tag große Angst hat und bin gespannt, wie sie reagieren wird. Vorstellen könnte ich mir, dass sie zusammenbricht, aber ebenso, dass sie mittlerweile so sehr an ihre eigene Version der Geschichte glaubt, dass überhaupt nicht durchdringen wird, was die Kinder sagen.
Ich gehe davon aus, dass K‘s Aussage ein wegweisender Gamechanger im Prozessverlauf wird - und womöglich die Blockseite im Anschluss zu einem Strategiewechsel zwingt.

Meiner Meinung nach bringt sie mit ihrer Aussage das Blocksche Kartenhaus der immerwährenden Manipulation durch den paranoiden Vater komplett zum Einsturz.

Und gerade deswegen wird es interessant, wie ernst es CB und IB wirklich meinen, wenn sie immer mantrahaft vortragen, der Schutz der Kinder stehe über allem!


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02.11.2025 um 11:40
Ich hoffe, dass CB psychologische Begleitung hat oder sich spätestens nach der Aussage der Tochter professionelle Hilfe nimmt. Auch wenn manche hier meine Bedenken schon einmal belächelt haben und glauben, ihr „die Kinder sind das einzige, das mich morgens noch aufstehen lässt“ (frei wiedergegeben) hätte aufgrund ihrer Ichbezogenheit keine ernste Bedeutung, mache ich mir Sorgen, dass es in dieser Sache noch einen großen Knall geben wird.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

02.11.2025 um 13:20
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:dass es in dieser Sache noch einen großen Knall geben wird.
Glaubst du sie ist suizidgefährdet?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

02.11.2025 um 13:27
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:CB scheint verständlicherweise „Angst“ vor der Aussage bzw. vor dem eventuellen Wiedersehen ihrer Kinder zu haben und das hinauszögern zu wollen. Menschlich nachvollziehbar.

Allerdings für die Kinder ist eine Verschiebung ihrer Zeugenaussage, sofern ihnen der Termin 12.11. bereits bekannt war, ebenso belastend.
Inwieweit ist es denn gesichert, dass sie ihre Kinder an dem Tag von deren Aussage wiedersehen wird? Hängt das nicht von der Art der Befragung ab?
Ich dachte bislang, dass die Aussage per Videoschalte übertragen wird, sie also nicht direkt mit ihrer Mutter in Kontakt treten.
Ein „direktes“ Wiedersehen würde doch sicherlich begleitet werden, oder?

Das Hinauszögern macht es für niemanden besser. Auch für CB nicht.
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Ich stelle es mir für die Kinder furchtbar vor, jetzt nochmals , evtl. sogar lange Zeit zu warten. Wenn sie dann einen späteren Termin bekämen, fällt Madame Block vielleicht wieder was ein, dass sie an dem dringend aussagen müsste.
Dazu passt vielleicht folgendes Zitat von @LeonardodV
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die Vorsitzende ist nicht gehalten, ihr Beweisprogramm zu ändern, weil CB nun während der Beweisaufnahme meint, sich weiter einlassen zu wollen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorsitzende Richterin da nicht das Augenmerk auf den Kindern und der Zumutbarkeit für diese hat, wenn die Termine weiterhin verschoben werden.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich glaube auch, dass sie vor diesem Tag große Angst hat und bin gespannt, wie sie reagieren wird. Vorstellen könnte ich mir, dass sie zusammenbricht,
Es dürfte das erste Mal sein, dass sie aus dem Munde ihrer Kinder deren Version und Empfinden hört.

Für die Kinder hoffe ich, dass sie durch deren psychologische Unterstützung vor und nach der Aussage aufgefangen werden.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

02.11.2025 um 13:34
@ringelnatz
Schwierig beziehungsweise auch eigentlich nicht ok, das aus der Ferne zu beurteilen. Zumal ich nichts triggern möchte. Daher drücke ich mich so schwammig aus. Ich würde allerdings solche Äußerungen immer erstmal ernst nehmen und hoffe, CBs Umfeld tut es.


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02.11.2025 um 13:46
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Inwieweit ist es denn gesichert, dass sie ihre Kinder an dem Tag von deren Aussage wiedersehen wird? Hängt das nicht von der Art der Befragung ab?
Ich dachte bislang, dass die Aussage per Videoschalte übertragen wird, sie also nicht direkt mit ihrer Mutter in Kontakt treten.
Ich gehe davon aus, dass das so gehandhabt werden wird. Oder dass wenigstens bei ihrer Aussage die Öffentlichkeit komplett ausgeschlossen wird. Nachdem ja auch regelmäßig ein höhnisch lachender Unterstützer"block" im Zuschauerraum sitzt, hoffe ich darauf, dass Klara nicht vor aller Augen aussagen und sich so einem Verhalten aussetzen muss. Reicht ja schon, wenn gleich wieder alles in die Welt getickert wird.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

02.11.2025 um 14:06
Welche speziellen Rechte haben minderjährige Zeuginnen und Zeugen?
Minderjährige Zeuginnen und Zeugen werden nur von dem oder der Vorsitzenden des Gerichts befragt, direkte Fragen von anderen Personen können nur ausnahmsweise zugelassen werden. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit und die Entfernung der oder des Angeklagten aus dem Gerichtssaal sind bei Minderjährigen leichter möglich. Es ist insbesondere bei Sexualstraftaten und bestimmten Gewalttaten möglich, dass die Aussage eines Kindes schon vor dem Verfahren aufgezeichnet und die Aufnahme dann in der Gerichtsverhandlung abgespielt wird; das Kind muss dann gar nicht vor Gericht erscheinen. Für mehr Informationen können sich Erziehungsberechtigte oder die Jugendlichen selbst an eine Beratungsstelle oder an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden.
Quelle: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/SharedDocs/FAQs/DE/Hauptverhandlung/02_Hauptverhandlung.html#:~:text=Zeuginnen%2520und%2520Zeugen?-,Welche%2520speziellen%2520Rechte%2520haben%2520minderj%C3%A4hrige%2520Zeuginnen%2520und%2520Zeugen?,Anwalt%2520oder%2520eine%2520Anw%C3%A4ltin%2520wenden.

Hervorhebung von mir.
Zitat von antheanthe schrieb:Ich gehe davon aus, dass das so gehandhabt werden wird. Oder dass wenigstens bei ihrer Aussage die Öffentlichkeit komplett ausgeschlossen wird.
Ich war etwas verunsichert, nachdem ein Wiedersehen mit den Kindern im Raum stand.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

02.11.2025 um 14:16
Aus dem heutigen Podcast:

Die beiden jüngsten Kinder sind geladen.
Ob der Sohn aussagen wird, scheint noch unklar.
Die jüngste Tochter (15) möchte wohl aussagen
In welcher Form, ist noch nicht beschlossen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

02.11.2025 um 14:57
Zitat von M8nixM8nix schrieb:LeonardodV schrieb:
CB scheint verständlicherweise „Angst“ vor der Aussage bzw. vor dem eventuellen Wiedersehen ihrer Kinder zu haben und das hinauszögern zu wollen. Menschlich nachvollziehbar.

Allerdings für die Kinder ist eine Verschiebung ihrer Zeugenaussage, sofern ihnen der Termin 12.11. bereits bekannt war, ebenso belastend.
Inwieweit ist es denn gesichert, dass sie ihre Kinder an dem Tag von deren Aussage wiedersehen wird? Hängt das nicht von der Art der Befragung ab?
Deshalb habe ich auch von dem EVENTUELLEN Wiedersehen der Kinder geschrieben.

In welcher Form die Vernehmung der Kinder - mich wundert, dass in diesem Zusammenhang immer von den "Kindern" und nicht nur von Klara in den Medien geschrieben wird - ist wohl noch nicht bekanntgegeben worden.

Sofern die Kammer, was aus meiner Sicht naheliegend wäre, zum Schutz der Kinder eine audiovisuelle Vernehmung in Betracht zieht (geregelt in § 247a StPO), müssten hierzu zunächst die Verfahrensbeteiligten angehört werden und die Kammer sodann einen dahingehenden Beschluss fassen.

Dass hier ein weitergehender Schritt (Ausschluss der Öffentlichkeit) zum Schutz der Kinder erforderlich ist, wage ich zu bezweifeln, es sei denn es wird von den Verfahrensbeiständen der Kinder beantragt. Die Themen, die nicht konkret mit der Entführung zusammenhängen und das Wohl der Kinder beeinträchtigen könnten, sind bereits von CB und teilweise auch von Hensel ausführlich "abgearbeitet" worden. Daher wüsste ich nicht, weshalb Klaras Wunsch, öffentlich auszusagen und ihre Sicht der Dinge zu schildern, von der Kammer unbeachtet bleiben sollte. Aber wir werden sehen, wie es letztendlich gehandhabt wird. Ich vertraue da der Kammer.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

02.11.2025 um 18:07
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Dass hier ein weitergehender Schritt (Ausschluss der Öffentlichkeit) zum Schutz der Kinder erforderlich ist, wage ich zu bezweifeln, es sei denn es wird von den Verfahrensbeiständen der Kinder beantragt.
Warum bezweifelst du das?
Ich kann mich an keinen anderen derart öffentlich geführten Prozess erinnern, in dem Kinder/Jugendliche als Geschädigte ausgesagt haben. Daher fehlt mir hier ein Vergleich.
Aus meiner Sicht wäre allerdings ein Ausschluss der Öffentlichkeit dringend angeraten und ich vermute eigentlich, dass das passiert.
Allein schon deshalb, weil Klara unter einem anderen Namen und an einem geheimen Ort lebt. In diesem Kontext wäre es natürlich günstig, wenn niemand weiß, wie sie aussieht.
Aber auch weil die Öffentlichkeit in diesem Prozess so enorm ist und auf eine gewisse Art auch etwas "enthemmt". Das "mitgehen" des Publikums durch (höhnisches) Lachen, Klatschen oder Rufen ist mir ansonsten eigentlich nur aus politischen Prozessen bekannt, bei denen die jeweilige Unterstützergruppe im Publikum anwesend ist.
Ich finde das hier im Prozess äußerst unangenehm.
Dazu kommt der Live Ticker, der fast in Echtzeit die Aussagen nach aussen jagt.
Das ist in der Gesamtschau kein Setting, das man einer vulnerablen 15jährigen zumuten sollte, die über eine traumatisierende Gewalterfahrung aussagen soll.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

02.11.2025 um 19:53
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Warum bezweifelst du das?
Weil ich mich versuche, in die Entscheidungsfindung der Kammer hineinzuversetzen. Natürlich schließe ich nicht aus, dass sie andere Erwägungen hat oder auch mir unbekannte Kenntnisse, die den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten. Dieser kann auch nur für einzelne Teile der Vernehmung geboten sein. Maßstab ist aber immer der Schutz des Zeugen, der nicht anders als durch den Ausschluss der Öffentlichkeit gewährleistet werden kann.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit setzt immer eine Abwägung des "Geheimhaltungsinteresses" des betroffenen Zeugen mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit voraus. Da hat die Kammer ein Ermessen, wobei der Ausschluss zur Erzielung einer unbeeinflussten Zeugenaussage als auch zum Schutz des Zeugen geboten sein kann.

Klara selbst soll verlautbart haben, dass sie öffentlich aussagen möchte - so ihr damaliger Nebenklagevertreter. Dieser hat auch ausgeführt, dass Klaras Psychologin diesen Schritt im Sinne der weiteren Verarbeitung der Geschehnisse begrüßt. Sie ist jetzt 15 Jahre alt. Ob sie altersmäßig in der Lage ist, mögliche Folgen ihrer Entscheidung abzusehen und auf den möglichen Schutz zu verzichten, wird das Gericht prüfen. Im Alter von 15 Jahren dürfte das aber eher wahrscheinlich sein. Maßgeblich dürfte dann ihr Wille sein, auf den Schutz zu verzichten. Hensel als Erziehungsberechtigter dürfte, nach dem, was er bisher von sich gegeben hat, keine Einwände geltend machen. CB ist nicht mehr sorgeberechtigt, sondern "nur" Angeklagte.

Die Aussage ist nach wie vor "öffentlich", wenn man (als milderes Mittel) ein audiovisuelle Vernehmung gem. § 247a StPO anordnet. Das bedeutet, dass der Zeuge in einem anderen Raum und gegebenenfalls sogar in einem anderen Gebäude, einer anderen Stadt oder in einem anderen Land ist und live zugeschaltet wird. Wie die Bilder in den Gerichtssaal übermittelt werden, obliegt der Kammer und den technischen Gegebenheiten. Dabei kann auch berücksichtigt werden, in welcher Auflösung die Bilder des Zeugen in den Gerichtssaal übertragen werden, beispielsweise wird das bei verdeckten Ermittlern in einer so geringen Auflösung gemacht, dass diese (neben Schminke, Verkleidung etc.) nicht erkennbar sind. Daneben ist es möglich, dass nur die Verfahrensbeteiligten die Bilder sehen und nicht die Öffentlichkeit. Insoweit würde das Publikum nur die Stimme hören. Auch ist es möglich, für diesen Verhandlungstag Live-Ticker aus dem Gerichtssaal zu verbieten. Daran dürften sich auch alle Journalisten halten, da sie ansonsten ihre Akkreditierung verlieren würden.

Da Klara direkt nur von der Vorsitzenden befragt werden wird, dürften auch Unmutsbekundungen aus dem Gerichtssaal akustisch steuerbar sein. Die Fragen der Verfahrensbeteiligten würden in einer Vernehmungspause (gleichwohl öffentlich), in der Klara nicht zugeschaltet ist, an die Vorsitzende herangetragen werden. Letzteres wäre auch dann der Fall, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Inhaltlich ist bereits so viel über die Kinder und das Verhältnis der Kinder zu den einzelnen Elternteilen in das Verfahren öffentlich in die Hauptverhandlung eingeführt worden, sodass die Kammer keine Anhaltspunkte dafür haben dürfte, dass Dinge an die Öffentlichkeit kommen, die nicht bereits schon öffentlich bekannt sind.

Es gibt also mE genügend Möglichkeiten, um die von Klara nicht geltend gemachte Schutzbedürftigkeit durch die Kammer zu ermöglichen. Hier denke ich in erster Linie daran, dass ihr Aussehen der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht wird, da ansonsten alle Schutzmaßnahmen in Dänemark unterlaufen werden würden.

Theo wird geladen worden sein, dass eine Ladung Voraussetzung dafür ist, dass er bzw. sein Ergänzungspfleger sich dazu äußert, ob er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Dies wird wohl so sein - siehe Hensel in einem Statement. Hier wird es auch darum gehen, ob Theo genehmigt, dass bisher eventuell gemachte Aussagen verwertet werden dürfen. Das würde dann durch Vernehmung der damaligen Vernehmungsbeamten geschehen.

Die Situation ist schon herausfordernd für die Kammer. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass die Kammer ohne Abwägung den einfachsten Weg wählen wird - dieser wäre audiovisuelle Vernehmung in Verbindung mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit. Aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren. Ich bin aber in erster Linie der Meinung, dass ein Zeuge, dessen Schutz durch den Ausschluss der Öffentlichkeit gewährleistet werden soll, auf diesen Schutz verzichten können muss (s.o.).


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

03.11.2025 um 12:39
Christina Block verliert das elterliche Sorgerecht und darf ihre Kinder Klara und Theodor fortan nicht mehr sehen.
Sønderborg/Kopenhagen – Die Vestre Landsret (Westliches Landesgericht Dänemark) hat heute entschieden: Christina Block verliert das elterliche Sorgerecht – und darf ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11) laut Gerichtsurteil (Aktenzeichen: BS-28648/2025, BS-28704/2025-VLR) fortan nicht mehr sehen.

BILD erfuhr exklusiv: In dem Urteil bestätigt das Gericht, dass Vater Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht bekommt. Die beiden Kinder Klara und Theodor sollen keinerlei Kontakt mehr zu ihrer Mutter haben.

Laut dem dänischen Gericht seien die Kinder schwer traumatisiert – und hätten deutlich und wiederholt erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschten. Ein neues psychologisches Gutachten, wie von Christina Block gefordert, lehnt das Gericht ab. Es würde den Kindern schaden, befindet das zuständige Landesgericht in dem BILD vorliegenden Beschluss.

Quelle:
https://www.bild.de/news/daenisches-gericht-entscheidet-unwiderruflich-christina-block-verliert-sorge-und-umgangsrecht-69088b0973566d3912c08db6



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