Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 16:00@calligraphie
@frauZimt
https://www.kanzlei-landucci.de/ratgeber/umgangsrecht/umgangsrecht-grosseltern/
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/umgangsrecht-der-grosseltern-rechtsgrundsaetze-und-durchsetzung_220_543720.html
Es gibt ein Umgangsrecht für Großeltern §1685 Abs. 1 BGB.
In erster Linie ist es mit dem Kindeswohl verknüpft.
Es kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Auf den Fall Block bezogen:
EB hatte versucht, das Umgangsrecht zu bekommen und ist damit gescheitert. Zunächst vor dem Familiengericht, dann nachdem er Beschwerde eingelegt hatte, vor dem OLG. Kurz gesagt war die Begründung, dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien.
Dazu:
@frauZimt
https://www.kanzlei-landucci.de/ratgeber/umgangsrecht/umgangsrecht-grosseltern/
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/umgangsrecht-der-grosseltern-rechtsgrundsaetze-und-durchsetzung_220_543720.html
Es gibt ein Umgangsrecht für Großeltern §1685 Abs. 1 BGB.
In erster Linie ist es mit dem Kindeswohl verknüpft.
Es kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Auf den Fall Block bezogen:
EB hatte versucht, das Umgangsrecht zu bekommen und ist damit gescheitert. Zunächst vor dem Familiengericht, dann nachdem er Beschwerde eingelegt hatte, vor dem OLG. Kurz gesagt war die Begründung, dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien.
Dazu:
Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit in seiner Familie ist der Hamburger Steakhaus-Unternehmer Eugen Block vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts gescheitert. Der 83-Jährige hatte damit versucht, eine Umgangsregelung für zwei seiner bei ihrem Vater in Dänemark lebenden Enkelkinder zu erreichen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Familiengericht hatte sich in erster Instanz in dem sogenannten Umgangsverfahren der Eltern für nicht zuständig erklärt, weil die Kinder inzwischen ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten. Dagegen hatte Block Beschwerde eingelegt.
Zu einer Anhörung vor dem OLG seien am Mittwoch die Mutter der Kinder, Christina Block, der von ihr geschiedene Vater sowie Großvater Eugen Block jeweils mit ihren Anwälten sowie eine Vertreterin des Jugendamtes erschienen, sagte der Sprecher. Im Anschluss habe der Senat noch am Abend entscheiden, die Beschwerde des 83-Jährigen zurückzuweisen. "Es bleibt also dabei, dass die deutschen Gerichte über den Sorgerechtsantrag nicht entscheiden dürfen, weil die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht mehr besteht."Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugen-block-steakhaus-unternehmer-enkel-christina-olg-hamburg-sorgerecht


