Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
21.11.2025 um 23:51Echt? In dieser Verfahrenssituation?Photographer73 schrieb:Ich kann aber nachvollziehen, dass Bott dazu noch etwas sagen wollte.
Echt? In dieser Verfahrenssituation?Photographer73 schrieb:Ich kann aber nachvollziehen, dass Bott dazu noch etwas sagen wollte.
Theo habe auch erzählt, dass Christina Block den Kindern Goldbarren gezeigt habe. Block habe laut Sohn Theo gesagt, den Goldbarren könne sie ihm nicht geben, sonst hieße es hinterher, sie würde ihn locken.Das klingt doch völlig abgehoben. Dass er versucht das zu revidieren und herunterzuspielen, ist für mich tatsächlich mal nachvollziehbar.
Theo habe auch erzählt, dass Christina Block den Kindern Goldbarren gezeigt habe. Block habe laut Sohn Theo gesagt, den Goldbarren könne sie ihm nicht geben, sonst hieße es hinterher, sie würde ihn locken.Da steht ja "den" Kindern, dann wird Klara den/oder mehrere Golbarren auch gesehen haben und einschätzen können ob das 1g oder eher 100g waren.
Vll war es wirklich ein Erinnerungsstück von ihrer Mutter, vll hatte die noch mehr davon, wer weiß. 1g liegen im Moment etwa bei 100/120€. Dass im Hause Block schwere Goldbarren rumliegen, glaube ich nun wirklich nicht, das ist mir zuweit hergeholt.Nyx_07 schrieb:Ernsthaft 1g? Was macht man damit? Ne Wertanlage ist es nicht. Vielleicht für Kleinsparer.
Oh... ich bin fast reich :DPhotographer73 schrieb:1g liegen im Moment etwa bei 100/120€.
Nee, das nicht. Mir ist noch nicht klar wo das eigentlich war und ich kann nicht glauben, dass der Junge großartig in der Wohnung gestöbert hat. Waren die Kids nicht meist im Keller? Zeigen und finden ist ja auch ein großer Unterschied. Ich denke, der Junge hätte erzählt, wenn er es gefunden hätte. War doch kein Grund die Geschichte abzuändern.Photographer73 schrieb:Dass im Hause Block schwere Goldbarren rumliegen, glaube ich nun wirklich nicht, das ist mir zuweit hergeholt.
:lolcry:Nyx_07 schrieb:Oh... ich bin fast reich :D
Ja, das mit dem "rumstromern" erschließt sich mir auch nicht so ganz. Aber CB sagte ja auch, dass er neugierig gewesen wäre und sich alles erschließen wollte oder so ähnlich. Ob es stimmt? Paßt halt alles nicht so wirklich zusammen. Schauen wir mal, wie es im Dezember weitergeht.Nyx_07 schrieb:Mir ist noch nicht klar wo das eigentlich war und ich kann nicht glauben, dass der Junge großartig in der Wohnung gestöbert hat. Waren die Kids nicht meist im Keller? Zeigen und finden ist ja auch ein großer Unterschied.
ja, sie sagte... Sie sagte ja auch, sie hätten alle zusammen abends kuschelnderweise einen Film geguckt. Das kann ich mir mit Klara auch schwer vorstellen, der Junge konnte sich vielleicht nicht wehren aber Klara?Photographer73 schrieb:Aber CB sagte ja auch
Ich hoffe so sehr, dass Barkays Einlassungen Klara eine Aussage ersparen. Für die Kinder wäre das extrem wichtig, denke ich. Vielleicht melden sich die anderen Israelis, z.B. "Olga" ja auch noch und dieser Tal S. kann eventuell auch noch was beitragen.Photographer73 schrieb:Schauen wir mal, wie es im Dezember weitergeht.
Das Verhalten am Prozesstag finde ich noch nicht mal so kritisch. Man weiß, dass die Kameras auf einen gerichtet sind, kann da nicht weg und versucht die Situation auszuhalten und sich abzulenken. Ich sehe den Auftritt am nächsten Tag kritischer. Da musste sie ja nicht hin. Das war eine freie Entscheidung.Nyx_07 schrieb:Wenn sie am letzten Prozesstag nach der Aussage von AH, die ja eindrücklich beschrieb wie die Kids litten und noch leiden, mit Delling noch im Gerichtsflur ausgelassen und herzlich lachen und scherzen konnte, ist die Frau kalt wie Hundeschnauze
Der Tochter K. dürfte doch nur ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen, kein Auskunftsverweigerungsrecht. Sie wird sich ja nicht an ihrer eigenen Kindesentziehung mitbeteiligt haben.LeonardodV schrieb:Was ich am letzten Verhandlungstag besonders fand: die Tatsache, dass Astrid H. von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht für den Zeitraum von August 2021 bis zum 05.01.2024 hat die Verteidigung, die allenfalls außerhalb des Tatvorwurfs herum "verteidigt", erstmals effektvoll in ihre Schranken verwiesen. Das war ein sehr guter Schachzug. Und der bietet sich ja auch für Klara an, die als Tochter von Hensel auch für diesen Zeitraum von einem Auskunftsverweigerungsrecht im Hinblick auf die Anklage gegen Hensel Gebrauch machen kann. Die Verteidigung kann man mit ihrer nicht zur Sache gehörenden "Verteidigungslinie" wunderbar auflaufen lassen.
Genau das: Strate ist Interessenvertreter der Familie Block, die derzeit befürchten muss, dass alles den Bach runter geht. U.a. weil der Verteidiger von Frau Block vor sich hinbrabbelt und vorrangig mit 1g-Goldbarren beschäftigt. Anstatt mit Rechtsfragen.LeonardodV schrieb:So ein Quatsch. Strate ist Interessenvertreter - von wem eigentlich. Einen Zeugen interessiert so etwas gewöhnlich nicht.
Er kann darüber, dass er den Goldbarren auf ein 1 Gramm Goldstück runterredet die Aussage von Astrid Have in Frage stellen.Origines schrieb:U.a. weil der Verteidiger von Frau Block vor sich hinbrabbelt und vorrangig mit 1g-Goldbarren beschäftigt. Anstatt mit Rechtsfragen.
Solange er nicht behauptet, es sei ne Zahnfüllung gewesen, die da rumlag…Origines schrieb:der Verteidiger von Frau Block vor sich hinbrabbelt und vorrangig mit 1g-Goldbarren beschäftigt.
Das mit der Bezahlungsvariante nehme ich auch an. Ein Goldbarren in 1g-Größe hat die schiere Größe von etwa 15 x 8,7 x 0,5 mm. Wenn Theo, wie angekündigt, die Aussage vor Gericht verweigert und AH ja aus dem Zeugenstand entlassen ist, wird das vor Gericht nicht mehr aufgeklärt werden können, sondern ggf. nur noch über die Medien (Ausnahme: Klara hat den/die Barren auch gesehen und sagt noch aus). Ich vermute, dass es eine Strategie der CB-Seite ist, folgendermaßen zu verfahren: Es steht im Prozess bisher meistens Aussage gegen Aussage, was in deren Sinn bedeutet, dass im Zweifel für die Angeklagten entschieden werden müsste. Wenn da bloß nicht das vermeintliche Tagebuch von CB wäre... aber das versuchen sie bestimmt, über ein Beweisverwertungsverbot in der optionalen Revision vom Prozess ausschließen zu lassen. Ich vermute, eine solche Strategie von CB wäre dann auf Treibsand gebaut.KTG schrieb:Ich hätte bei dem Goldbarren eher den Eindruck, dass es darum geht eine mögliche Bezahlungsvariante der Entführer (das ist ja noch unbekannt) auszuschließen. "Das einzige Gold, was CB je hatte war das winzige Erbstück. Sonst war nie was im Haus, was man hätte verwenden können."
Ich habe gegoogelt. Mir ist klar, dass es Barren von 1 Gramm an aufwärts bis zu dem, was wir aus Krimis, in denen die Bankräuber sich mit den Riesenpaketen abschleppen, gibt. ;)calligraphie schrieb:@M8nix
Um den Begriff „Barren“ nochmal einzuordnen, die handelsüblichen Größen- bis runter auf 1 Gramm, werden umgangssprachlich wohl alle als Barren bezeichnet.
Als Laie ( wie ich zb) stellt man sich ja immer die Riesen Briketts vor. Nur so ist es wohl nicht. Wenn also Klara oder der Theo was von Barren erzählt haben, kann das sehr wohl auch diese 1 Gramm Form beinhalten. Gib einfach mal bei Google ein: „
kleine Goldbarren als Geldanlage“
Der Begriff Barren fängt bei 1 Gramm an. Wenn man die Definition von Barren wortwörtlich nimmt? Materialschmelze in eine bestimmte Form gepresst oder so ähnlich.
Also auf der Aussage Barren braucht Herr Bott erst gar nicht herumreiten, das 1 Gramm, was der Theo beim? Herumstromern? entdeckt hat, war fachlich korrekt sicher auch ein soggn Barren und nichts was so aussieht, wie die Reste vom Bleigießen….
darum, dass er das möglicherweise für sich, bzw. die Bewertung der Aussage von Astrid Have nutzt.M8nix schrieb:Frei nach dem Motto: Alles dramatisiert und aufgebauscht. Wie schon dadurch offensichtlich, dass aus einem kleinen Goldstückchen gleich ein ganzer Barren wurde.
Hier irrst du dich.Origines schrieb:Der Tochter K. dürfte doch nur ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen, kein Auskunftsverweigerungsrecht.
Ich möchte nicht in Klaras Haut stecken.LeonardodV schrieb:Klara könnte hier also die Aussage ganz verweigern (nach 52, da CB, ihre Mutter, angeklagt ist).
Sie hat aber ebenso das Recht, die Anwort auf Fragen zu verweigern, wenn sie dadurch ihren Vater und auch ihre Stiefmutter in die Gefahr der Strafverfolgung bringen würde.
Damit stehen ihr in dieser Konstellation beide Rechte nach 52 und nach 55 StPO zu.