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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

8.004 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

21.12.2025 um 21:19
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:CB soll das viele Geld für PR lieber mal in Unterhalt stecken…
Unbedingt, denn damit würde CB zumindest signalisieren - in erster Linie liegt mir das Wohl der Kinder am Herzen!
Unterhaltszahlungen sichern ja die Lebensgrundlage der Kinder!

Mit der permanenten Rekrutierung irgendwelcher PR-Berater, Juristen sowie anderweitiger Problemlöser baut sie mMn die Mauern um sich selber eher immer höher, so, als wenn sie unbewusst versucht, sich mehr und mehr von ihren Kindern abzuschotten.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

21.12.2025 um 21:20
Zitat von emzemz schrieb:In Deutschland ist es nicht strafbar, ein Kind nicht zurückzugeben.
:ask:

Kindesentzug ist doch in Deutschland strafbar. Ich verstehe das gerade nicht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

21.12.2025 um 22:04
Zitat von M8nixM8nix schrieb:
Zitat von HillepilleHillepille schrieb:Gute Idee!
Sorry, echt? Vor dem Hintergrund dessen, was die Kausalketten-Diskussion für einen Wirbel hier verursacht hat?
Diese Huhn-oder-Ei-Diskussion war in der Tat sehr schwer zu ertragen.
Danke an die Mods dass es beendet wurde.
Falls das stimmt, was Herr Von der Meden in den Podcast sagte, dann kann man das Argument "SH hat angefangen" zumindest stark eindämmen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

21.12.2025 um 22:51
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Kindesentzug ist doch in Deutschland strafbar. Ich verstehe das gerade nicht.
Ich bin keine Juristin, aber ich glaube, man muss wie so oft stumpf am Text bleiben. Du kannst ja mal den betreffenden Paragrafen durchgehen und Punkt für Punkt überprüfen, ob Hensel das gemacht hat:

57E69DCC-E68B-4BB0-BD0B-2352FEB2689EOriginal anzeigen (0,8 MB)

Na?

(Spoiler: Noch ein Punkt von mir für von der Meden. Er ist sehr smart!)


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21.12.2025 um 23:01
Quelle zu oben:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__235.html


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21.12.2025 um 23:29
2.2. trifft doch aber zu, oder? Also gilt natürlich zu beweisen...


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21.12.2025 um 23:33
@Tussinelda
@CurlySue_
@emz
@ringelnatz

Zur weiteren Erläuterung:


In Frage kommt betreffend des Verhaltens von Hensel nur eine Strafbarkeit nach § 235 Abs. 2 Nr. 2 StGB:

... wer ein Kind einem Elternteil im Ausland vorenthält... (siehe Rest der Norm wie von @Curlysue oben eingestellt). EU Ausland ist dabei wegen europäischer Freizügigkeit und Anwendungsvorrang des Europarechts aber grundsätzlich kein Ausland. Ob betreffend Dänemark anderes gilt (weil nicht alle europarechtlichen familienrechtlichen Regeln da gelten), ist wohl umstritten und im Zweifel wohl tatsächlich nur vom EuGH abschließend zu beurteilen.


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21.12.2025 um 23:37
@abgelenkt
Aber hat Hensel die Kinder denn vorgehalten? Meines Erachtens nicht. Mehr noch, er beantragte sogar Umgangsrecht für CB, was sie aus Gründen nicht annahm.


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21.12.2025 um 23:43
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Aber hat Hensel die Kinder denn vorgehalten?
Das sind natürlich Tatsachenfragen, die zu beweisen wären. Aber der von @emz angesprochene Aspekt betraf nach meinem Verständnis die Rechtsfrage, ob - bei Annahme eines Vorenthaltens durch nicht zurückbringen (der später beantragte Umgang genügt da meines Erachtens auch nicht um das auszuschließen , wenn sie Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte und er den Umgang seinerseits - wenn auch auf Wunsch der Kinder - erheblich und bewusst überzog) - überhaupt eine Strafbarkeit gegeben wäre (nicht, wenn Dänemark EU rechtlich nicht Ausland ist).


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21.12.2025 um 23:44
Und man müsste ihm diesbezüglich Vorsatz nachweisen (s. Absatz 3 bezüglich Absatz 2 (1) und Absatz 2 (2).


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21.12.2025 um 23:54
Genau. Brechen wir‘s runter: Die Kinder sind spontan am Ende des Papa-Wochenendes aus Gründen und auf eigenen Wunsch bei ihm geblieben und CB hätte jederzeit nach Dänemark kommen und sich bei ihnen entschuldigen können. Was nicht passiert ist. Stattdessen ging recht flott die Stalking-Maschinerie los mit dem uns allen bekannten Ende.

Ansonsten will ich da jetzt kein Fass aufmachen, haben wir hier ja alles schon mehrfach besprochen. Fand es nur spannend zu sehen was passiert, wenn man wirklich mal am Gesetzestext bleibt und schaut, was da steht. Zumal ich denke, dass sich von der Meden sehr sicher ist, wenn er diesbezüglich äußert, dass Hensel sich nicht strafbar gemacht hat. Wenngleich er im Podcast auch durchblicken lässt, dass dessen rigorose Reaktion seiner Meinung nach nicht optimal gewesen ist.


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22.12.2025 um 01:11
Das war sie sicher nicht (die Reaktion von Herrn Hensel). Aber sie war eben nicht unrechtmäßig. Und Frau Block hätte definitiv andere Optionen gehabt, als die Eskalation in Gang zu setzen.


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22.12.2025 um 08:10
@CurlySue_
Du denkst, ich kenne den Gesetzestext nicht? Funny.
Mir ging es um die Aussage, dass es in Deutschland nicht strafbar sei, ein Kind nicht zurückzubringen und das stimmt so pauschal eben nicht
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Fand es nur spannend zu sehen was passiert, wenn man wirklich mal am Gesetzestext bleibt und schaut, was da steht.
eben. Sehr spannend.

Mir ging es nicht darum
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Die Kinder sind spontan am Ende des Papa-Wochenendes aus Gründen und auf eigenen Wunsch bei ihm geblieben und CB hätte jederzeit nach Dänemark kommen und sich bei ihnen entschuldigen können. Was nicht passiert ist. Stattdessen ging recht flott die Stalking-Maschinerie los mit dem uns allen bekannten Ende.
denn ich verstehe Hensel in jeder Hinsicht


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22.12.2025 um 09:02
@Tussinelda
@CurlySue_

Vielleicht macht es auch einen Unterschied ob man ein unmündiges Baby bei sich behält oder wie bei Hensels, größere Kinder den Willen deutlich äussern und begründen.

Wäre ein starkes Stück wenn man ihn dafür bestrafen sollte weil er seine Kinder schützt.


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22.12.2025 um 09:13
Ach, darf man doch wieder über die Strafbarkeit des Vaters diskutieren? Jetzt, wo sein Anwalt darüber geredet hat?
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Insbesondere deswegen interessant, da nach seiner Einschätzung überhaupt kein strafbares Verhalten seitens SH vorliege, es dazu ein entsprechendes Urteil des EuGH gäbe und - wenn überhaupt etwas zu verhandeln wäre - auch nur dieser zuständig wäre und weder ein Hamburger Landgericht noch ein Bundesgerichtshof.

Ich kann das juristisch natürlich nicht einordnen, klang aber sehr plausibel und wäre auch nicht schlau hier etwas grundfalsches in die Welt zu setzen.
Herr Meden ist der Rechtsanwalt des Vaters. Es ist sein Job, die Rechtsansichten zu vertreten, die er am günstigsten für seinen Mandanten hält. Bekannterweise gibt es häufig unterschiedliche rechtliche Bewertungen, plausible und abstruse. Der Rechtsanwalt ist kein neutraler Rechtsexperte, sondern parteiisch. So weiß ich nicht, ob Rechtsprechung und Literatur seiner Meinung sind.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ja, so sehe ich das auch. Ich halte ihn für zu bedacht, eine gänzlich unzutreffende Einschätzung in die Welt zu setzen.
Gänzlich unzutreffend wird die Einschätzung nicht sein. Es klingt nach einer vertretbaren Rechtsansicht. Vermutlich hat er sie auch im Ermittlungsverfahren gegen den Vater nach § 235 StGB vorgebracht. Über die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens hat die Kammer noch zu entscheiden.

Tatsache ist aber, dass es deswegen ein Ermittlungsverfahren und eine Anklage gegeben hat. Ergo dürfte die zuständige Staatsanwaltschaft der Rechtsauffassung von Herrn Meden nicht gefolgt sein.
Zitat von emzemz schrieb:Selbst wenn Verfahrensbeteiligte Akten mit Medienvertretern ausgetauscht haben sollten, dann ist das nicht strafbar. Diese These steht nicht im Gesetz.
Ist das Vorwegverteidigung? So unter dem Motto: "Ich durfte Akten an Medienvertreter weitergeben, weil das nicht strafbar ist." Nun, im Gesetz steht:

Bestraft wird, wer
die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353d.html
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Kindesentzug ist doch in Deutschland strafbar. Ich verstehe das gerade nicht.
Es ging @emz um die Variante "Kinder nach rechtmäßigem Umgang behalten". Das ist in DEU nicht strafbar.
Zitat von HillepilleHillepille schrieb:Falls das stimmt, was Herr Von der Meden in den Podcast sagte, dann kann man das Argument "SH hat angefangen" zumindest stark eindämmen.
"Angefangen" ist sehr platt. Es berechtigt ja trotzdem nicht dazu, dem Vater allerlei Sicherheitspersonal auf den Hals zu hetzen oder strafbare Dinge unterzuschieben. Und auch nicht, die Kinder entführen zu lassen.

Tatsache ist, dass die Kinder rechtswidrig in Dänemark geblieben sind und es dem Vater bis Ende 2023 in Deutschland nicht gelungen ist, dafür eine rechtliche Grundlage zu erlangen, sondern er sich dem familiengerichtlichen Verfahren verweigert und jeglichen Kontakt zur Mutter unterbunden hat (BVerfG - 1 BvR 1618/24). Tatsache ist auch, dass die dänischen Behörden festgestellt haben, dass der Aufenthalt der Kinder in Dänemark auf Grundlage deutscher Gerichtsentscheidungen rechtswidrig ist, auch wenn sie gleichzeitig eine Vollstreckung in Dänemark aus Kindeswohlerwägungen ablehnten. Ob durch diese Ablehnung der Vollstreckung wie auch der Rückführung nach HKÜ einen rechtlichen Grund darstellt, ist eine andere Frage. Jedenfalls gab es einen Verdacht auf Kindesentziehung, der zu einem Ermittlungsverfahren und einer Anklage führte.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

22.12.2025 um 09:55
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ging @emz um die Variante "Kinder nach rechtmäßigem Umgang behalten". Das ist in DEU nicht strafbar.
kann ich wo genau nachlesen? Das interessiert mich.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

22.12.2025 um 10:02
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Herr Meden ist der Rechtsanwalt des Vaters. Es ist sein Job, die Rechtsansichten zu vertreten, die er am günstigsten für seinen Mandanten hält.
@Origines
Host Michael Maske spricht mit Philip von der Meden, Beistand des Nebenklägers Stephan Hensel, über die Belastbarkeit zentraler Zeugenaussagen, die Eskalation bis zur Entführung in der Silvesternacht, die Rolle der Medien – und über die Frage, ob inzwischen ein hinreichender Tatverdacht gegen Eugen Block vorliegt.
Quelle: https://podscan.fm/podcasts/ein-echter-krimi-der-fall-block/episodes/folge-34-philip-von-der-meden-zieht-zwischenbilanz-der-hensel-beistand-uber-27-prozesstage-im-block-prozess


Hervorhebung von mir.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

22.12.2025 um 10:21
ach, ich habs, gemeint ist wohl das:
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 89 Ordnungsmittel
(1) Bei der Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen und zur Regelung des Umgangs kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgelds keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft anordnen. Die Anordnungen ergehen durch Beschluss.
(2) Der Beschluss, der die Herausgabe der Person oder die Regelung des Umgangs anordnet, hat auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel hinzuweisen.
(3) Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 25 000 Euro nicht übersteigen. Für den Vollzug der Haft gelten § 802g Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, die §§ 802h und 802j Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend.
(4) Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Werden Gründe, aus denen sich das fehlende Vertretenmüssen ergibt, nachträglich vorgetragen, wird die Festsetzung aufgehoben.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__89.html

also nicht strafrechtlich strafbar.


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22.12.2025 um 10:24
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:kann ich wo genau nachlesen? Das interessiert mich.
In Deutschland kommt für einen Elternteil nur § 235 Abs 1 Nr. 1 StGB infrage. Das setzt voraus, dass die Entziehung mittels Gewalt, List oder Drohung erfolgt ist. Darum ging es Herr von Meden, der das verkürzt dargestellt hat.

§ 235 Abs 1 Nr. 2 StGB wendet sich an Personen, die nicht Angehörige der Kinder sind.

Abs. 2 gilt für Auslandstaten. Für die Mitgliedsstaaten hat der EuGH in der von ihm erwähnten Entscheidung klargestellt, dass die Kindesentziehung nur dann strafbar ist, wenn (von Angehörigen) die Tatmittel eingesetzt werden, die im Inland erforderlich sind (also List, Gewalt, Drohung).

Wurde hier schon mehrfach diskutiert.


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22.12.2025 um 10:35
@LeonardodV
ja, das weiß ich, mir ging es um die pauschale Aussage, die ich so nicht nachvollziehen konnte und so pauschal eben auch falsch ist, denn grundsätzlich kann Kindesentzug eben sehr wohl strafbar sein. Kommt eben darauf an, wer und wie.


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