Ach, darf man doch wieder über die Strafbarkeit des Vaters diskutieren? Jetzt, wo sein Anwalt darüber geredet hat?
Gernhard schrieb:Insbesondere deswegen interessant, da nach seiner Einschätzung überhaupt kein strafbares Verhalten seitens SH vorliege, es dazu ein entsprechendes Urteil des EuGH gäbe und - wenn überhaupt etwas zu verhandeln wäre - auch nur dieser zuständig wäre und weder ein Hamburger Landgericht noch ein Bundesgerichtshof.
Ich kann das juristisch natürlich nicht einordnen, klang aber sehr plausibel und wäre auch nicht schlau hier etwas grundfalsches in die Welt zu setzen.
Herr Meden ist der Rechtsanwalt des Vaters. Es ist sein Job, die Rechtsansichten zu vertreten, die er am günstigsten für seinen Mandanten hält. Bekannterweise gibt es häufig unterschiedliche rechtliche Bewertungen, plausible und abstruse. Der Rechtsanwalt ist kein neutraler Rechtsexperte, sondern parteiisch. So weiß ich nicht, ob Rechtsprechung und Literatur seiner Meinung sind.
M8nix schrieb:Ja, so sehe ich das auch. Ich halte ihn für zu bedacht, eine gänzlich unzutreffende Einschätzung in die Welt zu setzen.
Gänzlich unzutreffend wird die Einschätzung nicht sein. Es klingt nach einer vertretbaren Rechtsansicht. Vermutlich hat er sie auch im Ermittlungsverfahren gegen den Vater nach § 235 StGB vorgebracht. Über die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens hat die Kammer noch zu entscheiden.
Tatsache ist aber, dass es deswegen ein Ermittlungsverfahren und eine Anklage gegeben hat. Ergo dürfte die zuständige Staatsanwaltschaft der Rechtsauffassung von Herrn Meden nicht gefolgt sein.
emz schrieb:Selbst wenn Verfahrensbeteiligte Akten mit Medienvertretern ausgetauscht haben sollten, dann ist das nicht strafbar. Diese These steht nicht im Gesetz.
Ist das Vorwegverteidigung? So unter dem Motto: "Ich durfte Akten an Medienvertreter weitergeben, weil das nicht strafbar ist." Nun, im Gesetz steht:
Bestraft wird, wer
die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353d.html
Tussinelda schrieb:Kindesentzug ist doch in Deutschland strafbar. Ich verstehe das gerade nicht.
Es ging
@emz um die Variante "Kinder nach rechtmäßigem Umgang behalten". Das ist in DEU nicht strafbar.
Hillepille schrieb:Falls das stimmt, was Herr Von der Meden in den Podcast sagte, dann kann man das Argument "SH hat angefangen" zumindest stark eindämmen.
"Angefangen" ist sehr platt. Es berechtigt ja trotzdem nicht dazu, dem Vater allerlei Sicherheitspersonal auf den Hals zu hetzen oder strafbare Dinge unterzuschieben. Und auch nicht, die Kinder entführen zu lassen.
Tatsache ist, dass die Kinder rechtswidrig in Dänemark geblieben sind und es dem Vater bis Ende 2023 in Deutschland nicht gelungen ist, dafür eine rechtliche Grundlage zu erlangen, sondern er sich dem familiengerichtlichen Verfahren verweigert und jeglichen Kontakt zur Mutter unterbunden hat (BVerfG - 1 BvR 1618/24). Tatsache ist auch, dass die dänischen Behörden festgestellt haben, dass der Aufenthalt der Kinder in Dänemark auf Grundlage deutscher Gerichtsentscheidungen rechtswidrig ist, auch wenn sie gleichzeitig eine Vollstreckung in Dänemark aus Kindeswohlerwägungen ablehnten. Ob durch diese Ablehnung der Vollstreckung wie auch der Rückführung nach HKÜ einen rechtlichen Grund darstellt, ist eine andere Frage. Jedenfalls gab es einen Verdacht auf Kindesentziehung, der zu einem Ermittlungsverfahren und einer Anklage führte.