Nyx_07 schrieb:
nocheinPoet schrieb:Kann ja sein, ... Und dann davon ausging, ... alle wären zufrieden, bis auf den Vater.
... und die Kinder, denn die wollten ja auf keinen Fall zur Mutter. Wer bleibt dann noch als "alle"?
Erstmal richtig lesen, vollständig zitieren, nichts aus dem Kontext reißen, und die Aussage richtig erfassen. Besser ist es, ich schrieb davor direkt am Anfang, "Kann ja sein, ... sie ging davon aus".
Davon abgesehen, ich halte das nicht für so sicher, dass die Kinder auf keinen Fall zur Mutter wollten. Sie haben die ganze Zeit da gelebt, ich kenne da nur Hörensagen und ist ja nicht so, dass Kinder noch nie von einem Elternteil beeinflusst wurden. Die Kinder waren nach der "Entführung" bei der Mutter, die Polizei war dort vor Ort und hat erstmal keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Und die Kinder haben auch nicht geschrien, und sich voller Panik an die Polzisten geklammert.
Schauen wir doch mal, Basis ist das internationales Sorgerechts- und Kindesentführungsrecht. Das zentrale internationale Abkommen hier ist die Haager Konvention von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte der internationalen Kindesentführung (Hague Convention on the Civil Aspects of International Child Abduction). Es zielt darauf ab, Kinder, die unrechtmäßig aus ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsland entfernt oder dort zurückgehalten werden, schnellstmöglich zurückzubringen – unabhängig von den zugrunde liegenden Sorgerechtsstreitigkeiten. Die Gerichte des Ziellandes prüfen nicht den Sorgerechtsanspruch selbst, sondern nur, ob eine unrechtmäßige Entfernung vorliegt, und entscheiden über die Rückgabe.
Soweit hätte der Vater die Kinder an die Mutter zurückgeben müssen.
Nun kommt noch ein Teil, Ausnahmen gelten bei ernster Gefahr für das Kind (z. B. Misshandlung) oder wenn das Kind sich integriert hat und die Rückgabe ablehnt.
Misshandlungen wurden nicht nachgewiesen, fällt weg, integriert konnten die Kinder ganz am Anfang noch nicht sein, bleibt also nur das sie die Rückgabe ablehnen. Ist ein wenig lau um die Kinder der Mutter zu entziehen. Steht so erstmal nur im Raum und oh Wunder, der Vater wollte ja nicht, dass da andere eingeschaltet werden und die Kinder befragen, war doch so oder?
Meiner Meinung wurde hier reichlich versagt, von beiden Eltern und von beiden Staaten.
Die Kinder hätten gleich zurück zur Mutter gebracht werden müssen, vorab hätte man das mit der Kindeswohlgefährdung klären können, und auch unabhängig, wo die Kinder nun wohnen wollen. Dass hätte dann aber von Deutschland aus passieren müssen. Wären die Kinder erstmal wieder in Deutschland gewesen, hätte der Vater das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht einklagen können, die Kinder hätten auch vor Gericht aussagen können, wo sie wohnen wollen, es hätte dazu auch unabhängige Befragungen geben können. Und wenn alles so ist, wie behauptet, dann hätte der Vater ja das Recht bekommen, die Kinder gesagt, sie wollen zum Vater und nicht mehr bei der Mutter bleiben, und es hätte wohl keine "Entführung" geben.