LeonardodV schrieb:Vielleicht liegt es daran, dass du diesen Umstand generell in Abrede stellen möchtest?
Nein.
Ich stelle nur in Abrede, es sei in Dänemark festgestellt worden, dass den Kindern bei der Mutter in Hamburg eine schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens drohe oder sie sich dort in einer unzumutbaren Lage befänden.
Zudem gab es ja mehrere Entscheidungen der Dänen. Da müssen wir auch unterscheiden, wenn wir vom HKÜ sprechen. So die vom
Dezember 2021, wo es um die Vollstreckung der Entscheidung des OLG vom
Oktober 2021 (alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht Ch. Block) in Dänemark geht:
Nach Anhörung der Kinder hatte das in Dänemark zuständige Amtsgericht im Dezember 2021 die Vollstreckung der deutschen Entscheidung abgelehnt, indem es sie für unzulässig erklärte.
Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html?nn=68080Auch diese frühe Entscheidung ist mit ihren Feststellungen nicht öffentlich bekannt. Auf diese hatte ich mich bezogen, als ich meinte, es wäre unverhältnismäßig gewesen, wenn die dänischen Behörden gegen den Willen der Kinder eine Zwangsrückführung vollzogen hätten. Dieser Wille wurde dabei sicher festgestellt und dürfte ein wichtiger, wohl der entscheidende, Aspekt gewesen sein.
Mit dieser Entscheidung hatte Frau Block eigentlich quasi schon verloren, weil ihre deutsche Rechtsposition im Ausland nutzlos war. Realistisch hätte man sich damit abfinden müssen, dass die Kinder (erst mal) beim Vater bleiben und sich dann um Möglichkeiten bemühen müssen, die Kinder regelmäßig zu sehen. Je schneller desto besser.
Und in der Folge versuchte sie den Druck nicht nur über die deutschen und dänischen Gerichte, sondern auch realweltlich vor Ort zu eskalieren. Und das wurde sicher von den dänischen Behörden registriert und dann mit berücksichtigt. Der Antrag auf Grundlage des Dänischen Kinderentführungsgesetzes wurde durch Ch. Block im
August 2022 gestellt. Da waren die Kinder schon ein Jahr in Dänemark. Entschieden wurde im
Februar 2023:
Das [dänische] Amtsgericht stellte im Februar 2023 fest, dass die Kinder zwar widerrechtlich nach Dänemark verbracht worden seien. Ihrer Rückführung nach Deutschland stünden aber § 11 Nr. 2 und Nr. 3 DKG, die inhaltlich mit Art. 13 Abs. 1b und Art. 13 Abs. 2 HKÜ übereinstimmen, entgegen. Die dagegen gerichteten Rechtsbehelfe der Beschwerdeführerin blieben erfolglos.
Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html?nn=68080Somit war dann Ende 2023 endgültig Schicht im Schacht, weil ihr ja auch die deutschen Gerichte von der Fahne gingen, sich für unzuständig erklärten.
LeonardodV schrieb:Einfach mal Art. 13 Abs. 1b und Art. 13 Abs. 2 HKÜ lesen. Die Entscheidung ist glücklicherweise nicht in allen Einzelheiten an die Öffentlichkeit gelangt. Aber - so das BVerfG - hat das dänische Amtsgericht sich auf nationale Vorschriften gestützt, die inhaltlich mit dem zitierten Art. 13 HKÜ übereinstimmen.
Habe ich. Glaub mir doch! ;-) Deshalb. Und ich habe doch auch keine Zweifel, dass das HKÜ (bzw. § 11 Nr. 2 und Nr. 3 DKG) insoweit tatbestandsmäßig erfüllt sind.
Art. 13 Abs. 1b und Art. 13 Abs. 2 HKÜ beziehen sich auf die Rückführung. Gegenstand sind nicht primär die Auswirkungen des Aufenthalts an dem Ort/bei der Person, wohin rückgeführt werden soll. Das lässt sich auch schwer vom Ausland aus nachweisen. Da ist doch viel entscheidender, was die Folgen sind, würden die Kinder (gegen ihren Willen) aus einem Umfeld herausgerissen, in dem sie sich eingelebt haben, zur Schule gehen, Freunde gefunden haben usw.
Und was 2022/23 bei der Entscheidung des dänischen Amtsgerichts auch zum Tragen gekommen sein wird, sind die (illegalen) Aktionen der Familie Block in Dänemark. Ich weiß nicht, wie Anfang 2023 die Gefährdungslage beurteilt wurde, aber sie dürfte mit in den Feststellungen eingeflossen sein, wenn es um Art. 13 Abs. 1b HKÜ ging. Das verstärkte natürlich auch den entgegenstehenden Willen der Kinder, zur Mutter zurückzukehren.
Ich habe es schon gestern gesagt: Ich habe nichts gegen die Dänen.