Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 16:55Ja, natürlich sind die Fragen nachvollziehbar.sardi schrieb:Ich kann die nachhakenden Fragen der STA und insbesondere der Vorsitzenden Richterin zur Anwesenheit Rückers also durchaus nachvollziehen.
MMn hätte Rücker sich ja gern im Haus dort aufhalten können, hatte aber mit diesem Termin nichts zu tun.
Aber im gesprächskontext ging es ja jetzt gerade darum, ob Rücker Auskunftsverweigerung oder Zeugnisverweigerung geltend machen kann aufgrund seines Berufes.
Warum er das meiner Meinung nach nicht kann, habe ich erklärt. Dass er aber vor Ort ist, ist natürlich nicht grundsätzlich verboten. Es ist ja CBs Haus und sie kann da einladen wen sie will.
Das Verhalten der ASD Mitarbeiterin wirft in vielerlei Hinsicht Fragen auf
Ich glaube dazu hatte ich auch schon etwas geschrieben.
Ich habe den Eindruck, dass die ASD Mitarbeiterin sich die Kontrolle über die gesamte Situation hat aus der Hand nehmen lassen von CB und ihrer Entourage.
Sowas ist natürlich nie gut, aber in ihrer Profession ist das besonders prekär wie ich finde.
So wie ich das verstanden habe, haben die Mitarbeiterinnen sich aufgeteilt. Eine hat mit CB gesprochen und die andere hat sich irgendwie den Kindern zugewandt.
Die die mit CB gesprochen hat, war die die vor Gericht ausgesagt hat. Die, die mit den Kindern gesprochen hat. War die, die wegen Heulanfall, nicht zur Zeugenaussage gekommen ist.
Natürlich kann CB sagen, dass sie bei dem Gespräch mit der ASD Mitarbeiterin jemanden dabei haben möchte.
Die Mitarbeiterin kann das dann so hinnehmen oder kann auch darauf bestehen mit ihr alleine zu sprechen.
Wie gesagt, nach meinem Eindruck ist ihr da schon längst die Kontrolle entglitten. Eigentlich schon bei dem ersten Termin, als sie nur für zwei Minuten auf die Kinder geschaut hat, ohne auch nur eine Frage an die Kinder zu schauen. Sie hat sich komplett von cbd dirigieren lassen.
Aber das was sie getan hat, also hinzunehmen, dass Rücker sie zutextet mit seiner Entfremdungstheorie, ist erstmal nichts verbotenes. Es wirkt nur auf mich zumindest wahnsinnig unprofessionell, sich da volllabern zu lassen, anstatt sich zu überlegen, wie sie überprüfen könnte, wie es den Kindern geht und notwendige Maßnahmen zu veranlassen.
Auch zu ihrem eigenen Schutz, im übrigen.
Es hätte unbedingt geprüft werden müssen, ob die Kinder keine Verletzungen haben, die nicht unmittelbar zu erkennen sind. Z.b Brüche Gehirnerschütterung oder ähnliches, was behandlungsbedürftig wäre.
Wenn so etwas vorgelegen hätte, und deswegen verschleppter Behandlungen zu spät folgen gekommen wäre, hätte sie vermutlich ein Problem.
Die Kinder sowieso
Das sehe ich tatsächlich als Hauptproblem im Verhalten der beiden ASD Mitarbeiterinnen. Dass sie einfach nicht geprüft haben, ob die Kinder wirklich ok sind. Auch psychisch natürlich.
Und das muss durch die richtigen Personen geprüft werden, nicht durch irgendeinen selbst ernannten "Entfremdungsexperten".
Naja, wenn CB es wollte und die ASD Frau es hinnahm, weae es erstmal okM8nix schrieb:ob er überhaupt dazu berechtigt gewesen ist, bei diesem Termin dabei zu sei
Das war sowieso völliger Unsinn. Ein 1666er wird durchs Gericht veranlasst aber was hättte das Gericht tun sollen, die Kids waren in Dänemark.Kerzen schrieb:eine Mitarbeiterin vom JA überzeugt, dass sie einen Antrag nach 1666 stellen sollte.
1666 ist aber nicht zwingend in Obhutnahme. Es geht allgemein um Maßnahmen, Schaden von den Kindern abzuwenden.




