LeonardodV schrieb:Nochmals, um es auf den Punkt zu bringen: alles, was über ein freiwilliges Einsteigen der Kinder in das Auto hinausgeht, ist Gewalt im Sinne des Tatbestandes.
Daran kann niemand herumdeuteln oder herum“DOKTERN“, auch kein Doppel-Dr..
Dieser Doppel-Dr. hat sich verzockt wie schon im Cum-Ex Verfahren vor dem Landgericht Bonn. Letztendlich wird auch hier die Zeche seine Mandantin zu tragen haben.
Wir sind uns ja einig über die "Qualitäten" des Verteidigerdarstellers...
AndreTheMonkey schrieb:Wurde hier schon mal besprochen, welche Straftatbestände in Deutschland erfüllt wären, hätte Frau Block die gesamte Operation alleine bzw. nur mit Angehörigen durchgeführt? Mit der Annahme, dass dies auch unter Zwang der Kinder geschehen wäre, sie aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu dem Zeitpunkt gehabt hätte.
Wäre die Rechtslage da eindeutig?
Das wurde hier schon immer wieder mal diskutiert. Im Ergebnis wären die Straftatbestände die gleichen. Die Rechtsfrage, ob das vom OLG vorläufig zugesprochene Aufenthaltsbestimmungsrecht einen "Selbstvollzug" (weniger freundlich: Selbstjustiz) erlaube, hat das LG Hamburg nach hinten geschoben.
Wir sind uns hier im Thread - glaube ich - ziemlich einig, dass eine Kindesentziehung auch möglich ist, wenn sich die Kinder widerrechtlich bei einem Elternteil (hier beim Vater) aufhalten. Und auch, wenn dieser Elternteil selbst eine Kindesentziehung begangen hat, berechtigt dies nicht den anderen Teil, mit Kindesentziehung darauf zu antworten. § 235 StGB schützt ja nicht nur die Rechte der Elternteile, sondern auch die der Kinder, die eben nicht gegen ihren Willen entführt werden sollen. Zuletzt dient die Norm auch dem Rechtsfrieden. Wenn um Kinder gestritten wird, darf nicht der Wilde Westen regieren.
Die anderen Straftaten, Körperverletzung und Misshandlung, die können auch von Elternteilen begangen werden. Auch wenn der Tatort Dänemark ist.
Und all das muss eigentlich Frau Block, oder jedenfalls dem Anwalt Dr. C. bekannt gewesen sein. Die immer wieder vorgetragene Behauptung, Frau Block dürfe das, die ist so nicht richtig. Das strafrechtliche Risiko hätte bei der Planung durch jede Pore triefen müssen.