Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 12:44@KTG
Schau mal dazu hier:
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Das also zur Erklärung, wieso sie keinen Umgang mit den in Dänemark lebenden Kindern beantragte. Vielleicht kann das hier jemand mit Expertise einordnen, also ob Blocks Argumentation dahingehend rechtlich schlüssig ist.
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Im Saal wird auch die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Kindesentziehung (§ 235 StGB) gegen Blocks Ex-Mann Stefan Hensel thematisiert. Die Staatsanwaltschaft hat hierzu Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Verfahrens eingelegt; eine Entscheidung steht aus.Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafprozess-christina-block-entfuehrung-kinder-streit-sorgerecht
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Ende 2021 hatte ihr Ex-Mann angeboten, ihr ein Umgangsrecht einzuräumen. Das sei in Wahrheit eine Falle gewesen: Sie sollte im Gegenzug auf ihren gerichtlich gewährten Herausgabeanspruch verzichten, während ihr Vater Eugen Block in Dänemark ein großes Haus kaufen sollte – zwar auf den Namen der Kinder, allerdings mit Wohnrecht für den Ex-Mann. Ein behördlicher Umgang in Dänemark sei damals nicht möglich gewesen, weil es sich weiterhin um ein deutsches Verfahren gehandelt habe.Quelle: siehe oben
"Mein Ex-Mann manipuliert die Kinder"
Auf den Vorwurf, sie habe nie ein Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsabkommen gegen ihren Ex-Mann beantragt, entgegnet Block, sie habe sich rechtlich beraten lassen und stattdessen eine Rückholung beantragt. Nebenklagevertreter von der Meden klärt sie über die Folgen einer Falschaussage auf. Sie betont: "Mir ist klar, dass ich für meine Kinder die Wahrheit sage."
Das also zur Erklärung, wieso sie keinen Umgang mit den in Dänemark lebenden Kindern beantragte. Vielleicht kann das hier jemand mit Expertise einordnen, also ob Blocks Argumentation dahingehend rechtlich schlüssig ist.