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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

1.284 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 17:54
@Selma1898
Falsch.
In 2020 gab es das erste familienrechtliche Verfahren.
In jedem familienrechtlichen Verfahren werden die Kinder vom Jugendamt und vom Verfahrensbeistand gefragt. In diesen Berichten hat das Jugendamt wohl schon Alarm geschlagen.
DANN gab es die Umgangsregelung -> jedes 2. Wochenende beim Kindsvater

Bitte vorsichtig sein mit solchem Halbwissen.
Im Jahr 2021 kam es dann zum Entzug der Kinder durch den Kindsvater.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 17:54
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ne, das sehe ich etwas anders. Das ist ein Prozess und kein Schmierentheater. Klar hofft er vielleicht, dass sie sich hier und da zu eine unüberlegten Antwort provozieren lässt. Aber ich empfinde es schon so, dass es vor alle, darum geht, CB vorzuführen und auch ein bisschen zu demütigen. Sitzt sie die ganze Zeit bei der Befragung vorne auf dem Zeugenstuhl?
Nein, die Angeklagte ist strafprozessual Angeklagte und keine Zeugin. Sie muss deshalb nicht auf den Zeugenstuhl, sondern darf wie gewohnt auf der Anklagebank (heute vermutlich eher -stuhl) Platz nehmen. Sie muss auch keinen Eid schwören und darf schweigen wie sie will und lügen wie sie will.

Entsprechend glauben aber Gerichte oft nicht den Einlassungen des Angeklagten.

Ansonsten: Ja, ein Schmierentheater. Meine auch, das hätte sich von der Vorsitzenden besser lösen lassen. Dem Nebenklagevertreter ging es ja scheinbar vorrangig darum, Akteninhalte in Fragen zu kleiden, um Ahhhhs! und Ohhhhs! beim Publikum hervor zu rufen. Der Wahrheitsfindung dient das wenig.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Da hätte vielleicht auch ein Hinweis von Anwalt zu Anwalt gereicht, das vorerst in der vorliegenden Form lieber bleiben zu lassen.
Nicht in einem Schmierentheater. Anwaltsgetöse von beiden Seiten - so als ob man in einem US-amerikanischen Gerichtsfilm mitspielt.


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26.08.2025 um 17:55
@Anonym2535374
Wenn er die Kinder nach Deutschland gebracht hätte, was wäre wohl passiert?
Meinst du ernsthaft, Frau Block hätte zugelassen, dass die Kinder dann wieder zurück nach Dänemark gehen?

So schlimm die ganze Geschichte auch ist, aber wir kennen hier nicht alle Fakten des Sorgerrechtstreites.


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26.08.2025 um 17:56
Zitat von Selma1898Selma1898 schrieb:Ich hatte es so verstanden, dass beide das gemeinsame Sorgerecht hatten. Ein Umgangsrecht alle 14 Tage und die halben Ferien ist übrigens üblich, sofern sich die Eltern nicht anders einigen.
Das spricht erst mal nicht für Manipulation.
Vor allem, wenn die Eltern in so großem räumlichen Abstand voneinander leben, geht es rein praktisch und logistisch ja auch schon kaum anders. Ein Wechselmodell ist nicht praktizierten und der andere Elternteil soll eben auch Wochenendzeit mit den Kindern verbringen können.


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26.08.2025 um 18:00
@Selma1898
Zitat von Anonym2535374Anonym2535374 schrieb:Falsch.
In 2020 gab es das erste familienrechtliche Verfahren.
In jedem familienrechtlichen Verfahren werden die Kinder vom Jugendamt und vom Verfahrensbeistand gefragt. In diesen Berichten hat das Jugendamt wohl schon Alarm geschlagen.
DANN gab es die Umgangsregelung -> jedes 2. Wochenende beim Kindsvater

Bitte vorsichtig sein mit solchem Halbwissen.
Im Jahr 2021 kam es dann zum Entzug der Kinder durch den Kindsvater.
Willst du sagen, du kennst dich also besser aus, als Fachkräfte, die sowas sehr gut beurteilen können?


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26.08.2025 um 18:07
Zitat von Anonym2535374Anonym2535374 schrieb:Schweigen darf aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht negativ bewertet werden, auch nicht selektiv. Das ist schlicht falsch was du hier von dir gibst.
Andere Auffassung der 3. Strafsenat des BGH zum Teilschweigen, um das es hier ja geht:

BGH, Beschluss vom 29.12.2021 - 3 StR 380/21


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26.08.2025 um 18:08
@Anonym2535374
Das habe ich nicht behauptet. Aber ich glaube, ich muss auch nicht meine privaten und beruflichen Hintergründe hier ausbreiten.

Was ich hier gerade spüre ist eine ziemlich negative Reaktion auf meine Diskussionsbeiträge.
Hier geht es nicht um Pro-Mutter oder Pro-Vater.

Die Eltern haben sich so dermaßen zerstritten, dass es von Außenstehenden mit Sicherheit nicht beurteilt werden kann, wer zuerst den anderen mit Steinen beworfen hat.


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26.08.2025 um 18:13
@Selma1898
Hierbei geht es um Fakten und die spielen in die ganze Sache nicht unerheblich mit ein. Im Familienrecht stützen Richterinnen und Richter ihre Entscheidungen deutlich auf die Einschätzung des Jugendamts und des Verfahrensbeistand.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 18:21
@Anonym2535374
Das spielt für den Sorgerechtstreit natürlich eine Rolle. Dieser hat Frau Block maßgeblich und schwerwiegend beeinflusst.

Für den aktuellen Prozess nur bedingt.
Selbstjustiz ist ein Straftatbestand.


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26.08.2025 um 18:25
Zitat von Anonym2535374Anonym2535374 schrieb:Willst du sagen, du kennst dich also besser aus, als Fachkräfte, die sowas sehr gut beurteilen können?
Die Stellungnahmen des Jugendamtes Hamburg waren auch in den familiengerichtlichen Verfahren nach dem Kindesentzug ziemlich eindeutig. Das Verhalten des Vaters wurde mehrfach kritisiert. Der Umgang mit dem Vater bestand dabei seit 2015.

Das Bundesverfassungsgericht schildert den Sachverhalt in seinem Nichtannahmebeschluss von 2025:
Die Beschwerdeführerin ist Mutter von vier Kindern, die aus der seit 2018 geschiedenen Ehe mit dem Vater hervorgegangen sind. Die Ausgangsverfahren betreffen das Sorgerecht für die beiden jüngeren, in den Jahren 2010 und 2013 geborenen Kinder, das die Eltern bis in das Jahr 2023 vollumfänglich gemeinsam ausgeübt haben. Nach ihrer Trennung im Jahr 2014 lebten zunächst alle vier Kinder im Haushalt der Beschwerdeführerin in Deutschland. Der Vater ist wieder verheiratet und lebt mit seiner Ehefrau in Dänemark. Das älteste Kind zog Mitte Juli 2021 im Einvernehmen mit der Beschwerdeführerin zu seinem Vater nach Dänemark.
(...)
Für die beiden in den Ausgangsverfahren betroffenen Kinder bestand ab dem Jahr 2015 eine Umgangsregelung, die einen Wochenendumgang des Vaters mit den beiden Kindern in Dänemark vorsah. Im Verlauf eines solchen Umgangs teilte der Vater der Beschwerdeführerin Ende März 2021 mit, dass er die beiden Kinder entgegen der Vereinbarung nicht nach Deutschland zurückbringen werde, sondern sie wegen von ihm behaupteten „kindeswohlgefährdenden“ Verhaltens der Beschwerdeführerin in Dänemark bleiben würden. In der Folge kam es zu mehreren gerichtlichen Verfahren sowohl in Deutschland als auch in Dänemark, die jeweils das Sorgerecht beziehungsweise die Herausgabe oder Rückführung der Kinder zum Gegenstand hatten.
Quelle: https://www.bverfg.de/e/rk20250409_1bvr161824


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26.08.2025 um 18:26
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:BGH, Beschluss vom 29.12.2021 - 3 StR 380/21
Hm. In der BGH-Entscheidung geht es eigentlich nicht um Teilschweigen, sondern um eine Einlassung zur Tat - mit Behauptung einer Notwehrlage. Fragen hierzu wurden nicht beantwortet. Das Tatgericht ist der Einlassung nicht gefolgt, soweit eine Notwehrsituation behauptet wurde. Es hat die Einlassung in Gänze gewürdigt und ihr keinen Glauben geschenkt, u.a. mit der Begründung, Fragen seien nicht beantwortet worden. Man glaube dem Angeklagten nicht.

Die Formulierung (Rn. 11) klingt mit dem ersten Satz erst mal ziemlich problematisch (nemo tenetur-Grundsatz).
Das teilweise Schweigen eines Angeklagten darf als Beweisanzeichen
zu seinem Nachteil verwertet werden.
Denn ein Angeklagter, der durch eine Ein-
lassung zur Sache an der Aufklärung des gegen ihn erhobenen Tatvorwurfs mit-
wirkt, jedoch bei seinem Vorbringen einzelne Tat- oder Begleitumstände eines
einheitlichen Geschehens verschweigt beziehungsweise auf einzelne Nachfra-
gen und Vorhalte keine oder lückenhafte Antworten gibt, unterstellt aus freiem
Entschluss seine Einlassung insgesamt einer Würdigung durch das erkennende
Gericht.
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2021&nr=126960&pos=11&anz=3506

Aber wenn man weiter liest, ist es eigentlich die Teileinlassung, die eben als solche auch gewürdigt werden darf, also dass der Angeklagte teilweise Aussagen macht und teilweise schweigt. Würde man hier ein Verbot der nachteiligen Verwertung fordern, dürfte entweder die gesamte Aussage nicht gewertet werden - oder eben nur positiv, nur zum Vorteil des Angeklagten. Und das kann wieder nicht sein, wenn der Angeklagte Aussagen macht, die nach Ansicht des Gerichts nicht zutreffen, d.h. unwahr sind.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 18:34
Wenn sich auch nur ein Drittel von dem, was der Anwalt der Nebenklage heute an Fragen eingebracht hat, beweisen lässt und als wahr herausstellt, ist Block erledigt.


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26.08.2025 um 19:08
Zitat von Anonym2535374Anonym2535374 schrieb:Willst du sagen, du kennst dich also besser aus, als Fachkräfte, die sowas sehr gut beurteilen können?
Willst Du sagen, dänische Fachkräfte kennen sich weniger aus als deutsche?
Zitat von Anonym2535374Anonym2535374 schrieb:Schweigen darf aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht negativ bewertet werden, auch nicht selektiv. Das ist schlicht falsch was du hier von dir gibst.
Das stimmt so nicht. Selbstverständlich kann das Gericht in seiner freien Beweiswürdigung bewerten, an welchen Stellen eine Angeklagte entscheidet, zu schweigen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber wenn man weiter liest, ist es eigentlich die Teileinlassung, die eben als solche auch gewürdigt werden darf, also dass der Angeklagte teilweise Aussagen macht und teilweise schweigt. Würde man hier ein Verbot der nachteiligen Verwertung fordern, dürfte entweder die gesamte Aussage nicht gewertet werden - oder eben nur positiv, nur zum Vorteil des Angeklagten. Und das kann wieder nicht sein, wenn der Angeklagte Aussagen macht, die nach Ansicht des Gerichts nicht zutreffen, d.h. unwahr sind.
Aber es ging hier vor allem darum, ob eine Angeklagte das Recht hat, das Stellen von Fragen abzulehnen. Das hat sie nicht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 19:18
Zitat von Anonym2535374Anonym2535374 schrieb:das ist schlicht falsch. Frau Block wurden die Kinder früher schon „zugesprochen“, damals war schon das deutsche Jugendamt involviert - als noch alles gut war und die Kinder bei Frau B. lebten.
Bitte Quelle dazu
"Zugesprochen" ist btw Jargon der 1980er Jahre.
Hier wurde niemand "zugesprochen".
Zitat von Selma1898Selma1898 schrieb:Ich hatte es so verstanden, dass beide das gemeinsame Sorgerecht hatte
Ja, war auch so.
Lässt sich in dem Beschluss zur Verfassungsklage nachlesen, den ich und auch andere hier mehrfach verlinkt hatten
Zitat von Selma1898Selma1898 schrieb:Das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält üblicherweise derjenige Elternteil, bei dem die Kinder leben.
Nein, üblicherweise behalten das bei gemeinsamer elterlicher Sorge beide.
Zitat von Anonym2535374Anonym2535374 schrieb:In 2020 gab es das erste familienrechtliche Verfahren.
In jedem familienrechtlichen Verfahren werden die Kinder vom Jugendamt und vom Verfahrensbeistand gefragt. In diesen Berichten hat das Jugendamt wohl schon Alarm geschlagen.
DANN gab es die Umgangsregelung -> jedes 2. Wochenende beim Kindsvater
Das erste Verfahren war ca 2015, da wurde der Umgang geregelt. Ebenfalls der oben erwähnten Begründung zur Abweisung der Verfassungsklage zu entnehmen.

Zu "Alarm geschlagen" bitte Quelle!
Zitat von Anonym2535374Anonym2535374 schrieb:Hierbei geht es um Fakten
Bitte Quellen zu deinen "Fakten" angeben
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Wenn sich auch nur ein Drittel von dem, was der Anwalt der Nebenklage heute an Fragen eingebracht hat, beweisen lässt und als wahr herausstellt, ist Block erledigt.
Ja, es entwickelt sich wilder, als ich es erwartet hatte.
Auch die angebliche Aussage der Tochter, die Entführer wären mit den eigenen Kuscheltier in der Kinder angekommen, wird schwer weg zu erklären sein.
So wie einige andere Dinge auch
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nicht in einem Schmierentheater. Anwaltsgetöse von beiden Seiten - so als ob man in einem US-amerikanischen Gerichtsfilm mitspielt.
Aber wirklich.
Wenn es nicht um mehrere hochbelastete Kinder gehen würde, könnte man darüber schmunzeln. Aber so... für die Kinder wirklich schrecklich


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 19:24
@BoobSinclar
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Willst Du sagen, dänische Fachkräfte kennen sich weniger aus als deutsche?
Genau DAS! Ist für mich die Quintessenz- dieses , ich sag mal, ethnozentristisches Verständnis vieler Menschen dieses Prozesses.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 19:30
@Zaunkönigin
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wenn es nicht um mehrere hochbelastete Kinder gehen würde, könnte man darüber schmunzeln. Aber so... für die Kinder wirklich schrecklich
Absolut. Auch wenn wir uns teilweise amüsieren ob der unfassbaren Dinge, Maskenbildner als Astrid, Hubschrauber über die Förde, Andy Grothe und Kubicki, der Hafenchef gleich mit in der Presse, Pin up Girls unter der Richterrobe - es ist und bleibt unterm Strich ein Trauerspiel was an Tragik für die Kinderseelen viele Dimensionen sprengt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 19:35
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Aber es ging hier vor allem darum, ob eine Angeklagte das Recht hat, das Stellen von Fragen abzulehnen. Das hat sie nicht.
1. Es ging um das Stellen von Fragen an sie selbst.
2. Es ging um die Frage, ob Fragen gestellt werden dürfen, auch wenn sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht beruft.
3. Es ging um die Frage, ob der Nebenklägervertreter Fragen an die Angeklagte stellen darf.
4. Es ging um die Frage, ob der Nebenklägervertreter bestimmte Fragen nicht stellen darf.

Also schon ganz schön komplex, das Ganze. Die Vorsitzende hätte das vielleicht glücklicher lösen können. Einerseits muss der Nebenklägervertreter Fragen stellen dürfen. Andererseits soll das nicht so enden, wie es heute abgelaufen ist. Drittens kann die Angeklagte, wenn sie sich zu einzelnen Fragen äußert, nicht das Stellen von Fragen unterbinden, die sie noch nicht kennt - und auf die sie vielleicht antwortet oder auch nicht. Viertens gibt es natürlich auch unzulässige Fragen, z.B. weil sie etwas unterstellen oder Suggestivfragen sind (USA: "Einspruch, Euer Ehren!"). Oder schlicht das Verfahren aufhalten (auch bei Verteidigerfragen gut vorstellbar).

Die Lösung, die heute zu Ende gefunden wurde, die hätte man vielleicht schon von Anfang an praktizieren können. Denn es muss ja weiter gehen, Theater sieht die StPO nicht vor.
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Genau DAS! Ist für mich die Quintessenz- dieses , ich sag mal, ethnozentristisches Verständnis vieler Menschen dieses Prozesses.
Genau das ist Quatsch. Das wird immer wieder unterstellt, "da sei was faul im Staate Dänemark", aber das hat so viel Substanz wie reichen Menschen Unmoral vorzuwerfen. Es ist auch in Deutschland Gang und Gäbe, dass Gerichte und Behörden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Im familiengerichtlichen Rechtsstreit nach dem Kindesentzug im August 2021 verlor Frau Block in erster Instanz. Erst beim OLG bekam sie mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 Recht.

Das einzige Problem, das ich sehe, ist die Entscheidungsgrundlage der dänischen Behörden/Gerichte. Für sie war die Begutachtung in Dänemark entscheidend. Die Position deutscher Behörden und Gerichte wurde nicht mit einbezogen. Man hätte sagen können, ja, die nehmen wir zur Kenntnis, aber wir vertreten eine andere Ansicht, weil... So hatte man sich auf einem Auge blind gemacht.

Dessen unbenommen waren die dänischen Entscheidungen sicher rechtsstaatlich in Ordnung, so wie auch die deutschen Entscheidungen. Feinheiten von HKÜ, dänischem Familienrecht und EU-Recht lasse ich bei Seite. Aus Sicht einer Deutschen, die vor deutschen Gerichten Recht bekommen hat, ist es aber natürlich extrem ungerecht, dieses Recht nicht vollstrecken zu können. Ich sehe trotzdem keinen Anlass, den Dänen ihre Entscheidung vorzuwerfen. Und ich gehe davon aus, dass Menschen mit etwas Sinn und Verstand nicht blind auf Dänemarks Entscheidungen einprügeln. Es wäre auch für die Katz'.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 19:37
@Origines
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Genau das ist Quatsch. Das wird immer wieder unterstellt, "da sei was faul im Staate Dänemark",
Bitte lies doch nochmal genau was ich schrieb. …….,……….

Oder ich hab dich falsch gelesen- wir sind auf einer Linie diesbezüglich 😅

Ehrlich, es fällt schwer Ruhe zu bewahren angesichts dieses Irrsinns und ich gelobe Besserung nicht zu botten (Neologismus für „erst mal reinschrei(b)en und dann erst zu verstehen 😉


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 19:39
Zitat von lightbridelightbride schrieb:ethnozentristisches Verständnis vieler Menschen
Das ist eine schöne Umschreibung für "Deutschtümelei". Und die Art und Weise, wie hier über Dänemark geredet wird, lässt vermuten, wir hätten es mit, was weiß ich, Nordkorea zu tun. Oder Somalia. Oder was auch immer als Projektionsfläche für wildes ungesetzliches Willkürhandeln benutzt wird, das nicht der gründlichen deutschen Erwartungshaltung folgt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und ich gehe davon aus, dass Menschen mit etwas Sinn und Verstand nicht blind auf Dänemarks Entscheidungen einprügeln.
Ich glaube, genau das wollte @lightbride ausdrücken, da ist also gar kein Widerspruch
Zitat von OriginesOrigines schrieb:1. Es ging um das Stellen von Fragen an sie selbst.
2. Es ging um die Frage, ob Fragen gestellt werden dürfen, auch wenn sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht beruft.
3. Es ging um die Frage, ob der Nebenklägervertreter Fragen an die Angeklagte stellen darf.
4. Es ging um die Frage, ob der Nebenklägervertreter bestimmte Fragen nicht stellen darf.
Ja, aber das alles entscheidet nicht Frau Block und auch nicht Herr Bott nach eigenem Bauchgefühl oder nach dem Grad der Unterstellung über eine mögliche finstere Manipulationsabsicht, die hinter einer Frage stehen könnte. DAS ist das Schmierentheater, nicht die rechtlichen Feinheiten.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.08.2025 um 19:42
@BoobSinclar
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das ist eine schöne Umschreibung für "Deutschtümelei". Und die Art und Weise, wie hier über Dänemark geredet wird, lässt vermuten, wir hätten es mit, was weiß ich, Nordkorea zu tun. Oder Somalia. Oder was auch immer als Projektionsfläche für wildes ungesetzliches Willkürhandeln benutzt wird, das nicht der gründlichen deutschen Erwartungshaltung folgt.
Exakt 👍🏻


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