BoobSinclar schrieb:Aber es ging hier vor allem darum, ob eine Angeklagte das Recht hat, das Stellen von Fragen abzulehnen. Das hat sie nicht.
1. Es ging um das Stellen von Fragen an sie selbst.
2. Es ging um die Frage, ob Fragen gestellt werden dürfen, auch wenn sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht beruft.
3. Es ging um die Frage, ob der Nebenklägervertreter Fragen an die Angeklagte stellen darf.
4. Es ging um die Frage, ob der Nebenklägervertreter bestimmte Fragen nicht stellen darf.
Also schon ganz schön komplex, das Ganze. Die Vorsitzende hätte das vielleicht glücklicher lösen können. Einerseits muss der Nebenklägervertreter Fragen stellen dürfen. Andererseits soll das nicht so enden, wie es heute abgelaufen ist. Drittens kann die Angeklagte, wenn sie sich zu einzelnen Fragen äußert, nicht das Stellen von Fragen unterbinden, die sie noch nicht kennt - und auf die sie vielleicht antwortet oder auch nicht. Viertens gibt es natürlich auch unzulässige Fragen, z.B. weil sie etwas unterstellen oder Suggestivfragen sind (USA: "Einspruch, Euer Ehren!"). Oder schlicht das Verfahren aufhalten (auch bei Verteidigerfragen gut vorstellbar).
Die Lösung, die heute zu Ende gefunden wurde, die hätte man vielleicht schon von Anfang an praktizieren können. Denn es muss ja weiter gehen, Theater sieht die StPO nicht vor.
lightbride schrieb:Genau DAS! Ist für mich die Quintessenz- dieses , ich sag mal, ethnozentristisches Verständnis vieler Menschen dieses Prozesses.
Genau das ist Quatsch. Das wird immer wieder unterstellt, "da sei was faul im Staate Dänemark", aber das hat so viel Substanz wie reichen Menschen Unmoral vorzuwerfen. Es ist auch in Deutschland Gang und Gäbe, dass Gerichte und Behörden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Im familiengerichtlichen Rechtsstreit nach dem Kindesentzug im August 2021 verlor Frau Block in erster Instanz. Erst beim OLG bekam sie mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 Recht.
Das einzige Problem, das ich sehe, ist die Entscheidungsgrundlage der dänischen Behörden/Gerichte. Für sie war die Begutachtung in Dänemark entscheidend. Die Position deutscher Behörden und Gerichte wurde nicht mit einbezogen. Man hätte sagen können, ja, die nehmen wir zur Kenntnis, aber wir vertreten eine andere Ansicht, weil... So hatte man sich auf einem Auge blind gemacht.
Dessen unbenommen waren die dänischen Entscheidungen sicher rechtsstaatlich in Ordnung, so wie auch die deutschen Entscheidungen. Feinheiten von HKÜ, dänischem Familienrecht und EU-Recht lasse ich bei Seite. Aus Sicht einer Deutschen, die vor deutschen Gerichten Recht bekommen hat, ist es aber natürlich extrem ungerecht, dieses Recht nicht vollstrecken zu können. Ich sehe trotzdem keinen Anlass, den Dänen ihre Entscheidung vorzuwerfen. Und ich gehe davon aus, dass Menschen mit etwas Sinn und Verstand nicht blind auf Dänemarks Entscheidungen einprügeln. Es wäre auch für die Katz'.