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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

9.651 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 22:48
Zitat von ErnelloErnello schrieb:nicht hochjazzen
Das ist doch ein gängiges Wort
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Wahrheitserfindungstatsachen.
Das hier hingegen kannte ich bislang nicht.
Klingt auch ein bisschen wie ein Oxymoron.


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gestern um 22:51
@SirLouis

Ich mache es mal ganz einfach: Wenn ein angeklagtes Delikt mit einer Höchststrafe von 10 Jahren bedroht ist (hier sowohl die Entziehung Minderjähriger als auch die schwere Misshandlung Schutzbefohlener) und es kommt noch ein weiteres Delikt hinzu (hier zB die Anstiftung oder Beihilfe zur Untreue - es gab einen entsprechenden rechtlichen Hinweis) ist theoretisch eine zweistellige Gesamtfreiheitsstrafe möglich. Das würde zumindest beim ersten Delikt eine Einzelstrafe nahe an der Höchststrafe voraussetzen.

Das wird aber nicht passieren.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 22:52
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Das ist eindeutig ENTFREMDUNG
Nein. Erst mal ist es kein wirklich typisches Wort, also kein wirkliches Hammer Wort. Wir brauchen für diesen Thread ein Wort was es nur in diesem Gott verdammten Christina Block Thread gibt. Und das kann nur
Gernhard sein.


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gestern um 22:53
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Und das kann nur
Gernhard sein.
:D

Ist das das Wort des Jahres oder das Unwort des Jahres?


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gestern um 22:56
@LeonardodV
Ok, danke für die Einordnung.

Was spricht dagegen, dass CB die Höchststrafe für den Tatbestand der Entziehung Minderjähriger und Misshandlung Schutzbefohlener erhält? Was wäre in diesem Fall die "mildernden" Umstände? (Heißt es so?)

Also gesetzt den Fall, CB kann die Beauftragung der Entführung etc. vor Gericht nachgewiesen werden.
Ist alles theoretisch, weiß ich, aber interessieren würde es mich.


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gestern um 22:57
Familiensoziologisch interessant wird auch sein, wie sich im Laufe des Prozesses die Beziehung zwischen CB und GD entwickeln wird. Er kam ja gestern z.B. alleine aus der Mittagspause zurück, das hatte ich bisher bei den vielen Prozesstagen aus der Berichterstattung vorher noch nicht gelesen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine (erwartbare) Gefängnisstrafe ohne Bewährung für beide (?) diese Beziehung überleben lassen wird.


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gestern um 23:00
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ich mache es mal ganz einfach: Wenn ein angeklagtes Delikt mit einer Höchststrafe von 10 Jahren bedroht ist (hier sowohl die Entziehung Minderjähriger als auch die schwere Misshandlung Schutzbefohlener) und es kommt noch ein weiteres Delikt hinzu (hier zB die Anstiftung oder Beihilfe zur Untreue - es gab einen entsprechenden rechtlichen Hinweis) ist theoretisch eine zweistellige Gesamtfreiheitsstrafe möglich. Das würde zumindest beim ersten Delikt eine Einzelstrafe nahe an der Höchststrafe voraussetzen.

Das wird aber nicht passieren.
Gefährliche Körperverletzung bei SH ist z.B. auch noch dabei (Strafrahmen bis 10 Jahre).


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gestern um 23:01
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine (erwartbare) Gefängnisstrafe ohne Bewährung für beide (?) diese Beziehung überleben lassen wird.
Das ist schwierig von außen zu beurteilen. Und es ist auch müßig, das zu versuchen - denn wir stecken nicht drin. Es gibt Beziehungen, die halten wider Erwarten des Umfeldes ewig, während andere, die für unkaputtbar galten, in Null Komma Nix plötzlich auseinander gehen.


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gestern um 23:02
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Gefährliche Körperverletzung bei SH ist z.B. auch noch dabei (Strafrahmen bis 10 Jahre).
Ist die KiPo-Sache auch mitangeklagt?


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gestern um 23:04
@lightbride hat vorhin einen guten Beitrag geschrieben, wo ein ehemals Angeklagter ähnlich durchs Feuer ging. Damals hatte sich die Stimmung ähnlich "hochgejazzt"


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gestern um 23:05
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Gefährliche Körperverletzung bei SH ist z.B. auch noch dabei (Strafrahmen bis 10 Jahre).
Ich habe die anderen angeklagten Straftaten bewußt rausgelassen, da ich nicht weiß, ob die bei CB tateinheitlich angeklagt sind und ich es einfach erklären wollte. Freiheitsberaubung haben wir auch noch.


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gestern um 23:06
Zitat von RaissaRaissa schrieb:
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Gefährliche Körperverletzung bei SH ist z.B. auch noch dabei (Strafrahmen bis 10 Jahre).
Ist die KiPo-Sache auch mitangeklagt?
Ja, ist vermutlich auch angeklagt, auch wenn es vermutlich schwierig zu beweisen sein wird. Strafrahmen bei schweren Fällen (Verleumdung/falsche Verdächtigung) auch bis zu 10 Jahre.


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gestern um 23:08
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Ja, ist vermutlich auch angeklagt, auch wenn es vermutlich schwierig zu beweisen sein wird. Strafrahmen bei schweren Fällen (Verleumdung/falsche Verdächtigung) auch bis zu 10 Jahre.
Nein, da wird meines Wissens noch ermittelt. Jedenfalls ist es nicht in diesem Verfahren angeklagt.


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gestern um 23:09
Es läppert sich was zusammen.
Da sind die veruntreuten 200k ja tatsächlich fast zu vernachlässigen.


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gestern um 23:10
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Juristen kommentieren die Vorschriften zur Strafzumessung und zur Strafprozessordnung.
Aha! Danke!
Ich erinnere mich noch an den Rechtsanwalt, der unter den Zuschauern im Gericht gesessen hatte und den Bott des Saales verweisen lassen wollte. Fülscher hieß er glaube ich.
Er hatte danach ein kurzes Statement dazu abgegeben und ( Achtung! ) der sonst so blockfreudigen Nina Kirsch eine Nachricht zukommen lassen, die dann tatsächlich zur Bott- Kritikerin wurde.


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gestern um 23:14
Zitat von HHDeernHHDeern schrieb:Da sind die veruntreuten 200k ja tatsächlich fast zu vernachlässigen.
Ich glaube, es gab sogar einen rechtlichen Hinweis auf schwere Untreue. Da wäre der Strafrahmen auch 6 Monate bis 10 Jahre, jedenfalls wenn man als Täter (und nicht nur als Gehilfe) verurteilt werden würde.


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gestern um 23:18
Zitat von LanzaLanza schrieb:@lightbride hat vorhin einen guten Beitrag geschrieben, wo ein ehemals Angeklagter ähnlich durchs Feuer ging. Damals hatte sich die Stimmung ähnlich "hochgejazzt"
Wo ist der denn? Kannst du ihn bitte kurz zitieren?


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gestern um 23:30
Zitat von leonorleonor schrieb:Wo ist der denn? Kannst du ihn bitte kurz zitieren?
Ich hatte auch nachgefragt. Gemeint ist der Fall Hanna aus Aschau.


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gestern um 23:30
Das war mir gar nicht bewusst, dass der Strafrahmen bei Untreue so knackig ist...

Was wäre denn ein erwartbares Minimum für alles insgesamt aktuell angeklagte, bei dem man große Milde beim Urteil einpreist?


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gestern um 23:33
Zitat von leonorleonor schrieb:Ich erinnere mich noch an den Rechtsanwalt, der unter den Zuschauern im Gericht gesessen hatte und den Bott des Saales verweisen lassen wollte. Fülscher hieß er glaube ich.
Er hatte danach ein kurzes Statement dazu abgegeben und ( Achtung! ) der sonst so blockfreudigen Nina Kirsch eine Nachricht zukommen lassen,
Nina Kirsch (!) will von Fülscher eine Nachricht per WhatsApp dazu bekommen haben?

Das find ich unterirdisch… 😄


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