Raissa schrieb:Wenn ich das, was bisher gelaufen ist, interpretiere, komme ich zu dem Ergebnis, dass geplant ist oder war, Notstand oder Nothilfe geltend zu machen.
Halte ich beides für abwegig.
Bei Notstand ist immer der Vorrang staatlicher Abhilfemaßnahmen zu beachten. Heißt hier: wenn die StA Hamburg, weil sie die übergebenen Unterlagen als Fälschung erkennt oder weshalb auch immer, nicht tätig geworden ist, habe ich das zu akzeptieren und kann nicht selbst "tätig" werden. Soweit bekannt ist, gab es in Dänemark keine Anzeige gegen SH. Wahrscheinlich war nach dem Ablegen des Tauchsackes auf dem Dach eine Anzeige geplant (ansonsten wäre die Aktion ja sinnlos gewesen), aber SH war glücklicherweise schneller und hat den Tauchsack entdeckt. Eine Gefährdung der Kinder wegen "Missbrauchs" wurde mE weder in Deutschland noch in Dänemark zur Anzeige gebracht.
Bei Nothilfe ist das Vorliegen eines
gegenwärtigen Angriffs erforderlich. Das heißt, die Tat, wegen derer ich "helfen" möchte, muss gerade stattfinden oder (und dafür sind konkrete Anzeichen erforderlich) unmittelbar bevorstehen. Möchte ich jetzt nicht weiter ausführen, kann sich jeder selbst vorstellen.