Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

7.829 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 10:43
Ob sie sich einmal mit dem Thema Entfremdung befasst habe?, fragt der Hensel-Anwalt. Die Zeugin: „Unsere Einschätzung war, dass eine aktive Kindesentfremdung stattgefunden hat. Es gab keine Bindungstoleranz beim Vater.“ Der Anwalt will anbringen, dass das Konzept der Entfremdung in der Fachwelt als überholt gelte, die Richterin stoppt die Ausführungen aber. Das sei keine gesicherte Tatsache.
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/gericht/der-block-prozess-geht-weiter-das-ist-heute-geplant/


das widerspricht aber sehr deutlich dem hier, also der Einwurf der Richterin:
Im November 2023 entschied das Bundesverfassungsgericht: „Mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen Eltern-Kind-Entfremdung wird auf das überkommene und fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom (kurz PAS) zurückgegriffen. Das genügt als hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung nicht.“ Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, nannte den Begriff in einem UN-Bericht ein „Pseudokonzept“.
Quelle: https://taz.de/Umstrittenes-Buch/!6143384/


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 11:10
Dann sagt Christoph Hensel, (Das dürfte ein Tippfehler beim Namen sein) dass das Konzept der Kindesentfremdung doch wissenschaftlich als widerlegt gelte. Er fragt die Zeugin: „Gab es Zusammenkünfte mit Frau Block?“ Die Zeugin verneint. Der Anwalt hält ihr Aufzeichnungen aus Christina Blocks geheimem Handytagebuch vor. Darin steht, dass Mareike W. mit der Steakhaus-Erbin („Block House“) spazieren gegangen sei. Zeugin: „Ich habe das auch mit anderen Klienten gemacht, das war in der Coronazeit
https://www.bild.de/regional/hamburg/27-tag-im-live-ticker-was-sagt-das-jugendamt-ueber-christina-block-695e668e9c2c98991fda378b

Erst sagt sie, dass es keine Treffen mit CB gab, das wird dann widerlegt, dann sind sie plötzlich spazierengegangen.


2x zitiert1x verlinktmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 11:23
Wie zu erwarten, geht es heute nicht um die brutale Verschleppung der Kinder in der Silvesternacht 2023, die die Anklage der Mutter zur Last legt, sondern um die Geschehnisse in den Jahren davor - und da lässt die Zeugin am Vater der Kinder kein gutes Haar.
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/27-tag-im-live-ticker-was-sagt-das-jugendamt-ueber-christina-block-695e668e9c2c98991fda378b#695f82239c2c98991fda4669

Wollen wir wetten, dass es zufällig heute wieder ein Pressestatement von Dr.Dr. kommt, wo er in den letzten Wochen doch konsequent nichts gesagt hat?


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 11:23
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Erst sagt sie, dass es keine Treffen mit CB gab, das wird dann widerlegt, dann sind sie plötzlich spazierengegangen.
Mit dem Gedächtnis hapert es tatsächlich. Man fühlt sich direkt an einen bekannten Hamburger erinnert, der damit ja auch gut gefahren ist.

Warum sie wohl nicht mehr im Jugendamt tätig ist?


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 11:27
Der Vater dämonisiere die Mutter und umgekehrt etwa nicht?
Ob es die Sorge gab, der Vater könne erweiterten Suizid begehen, sich und den Kindern etwas antun?, fragt Ingo Bott die Mitarbeiterin des Jugendamtes. Die Zeugin: „Das hat Frau Block geäußert.
Quelle Mopo-Ticker


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 11:33
Zitat von KTGKTG schrieb:Wollen wir wetten, dass es zufällig heute wieder ein Pressestatement von Dr.Dr. kommt, wo er in den letzten Wochen doch konsequent nichts gesagt hat?
Es würde mich nicht überraschen.
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Warum sie wohl nicht mehr im Jugendamt tätig ist?
Das würde mich auch interessieren. Auch was sie heute macht.
Zitat von KTGKTG schrieb:Der Vater dämonisiere die Mutter und umgekehrt etwa nicht?
Ich finde diese Aussage immer noch so extrem bodenlos. Aber Hensel war ja auch Schuld am Tod von Oma Block, da kann man auch mal eventuellen Mord an den Kindern in den Raum schmeißen.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:02
Die Zeugin, frühere Mitarbeiterin des Jugendamtes Nord, hat damals gegenüber dem Familiengericht ihre Einschätzung über die Gewaltvorwürfe gegen Christina Block abgegeben: . Die Vorwürfe erschienen „konstruiert“, Geschehnisse würden vom Vater übertrieben und nicht richtig wiedergegeben, etwa der Vorwurf, Sohn Theo sei nachts alleine auf dem Friedhof Ohlsdorf ausgesetzt worden.
Quelle: MoPo

Was soll denn in diesem Zusammenhang heißen, dass Geschehnisse vom Vater übertrieben oder nicht richtig wiedergegeben worden sind? Man kann doch nur übertreiben oder etwas falsch darstellen, wenn es auch einen Vorfall gab, alles andere wäre keine Übertreibung, sondern Erfindung. Davon spricht die Dame aber nicht.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:13
Der Beitrag der taz zur Nichtwissenschaftlichkeit des PAS (als Syndrom) fasst es wirklich gut zusammen, um was es bei der Diskussion und auch der Historie der Diskussion darum geht. Und, es ist schon ironisch, dass die Aufklärung dazu, wie missbräuchlich dieses Syndrom bis dahin überwiegend von Rechten und Väterrechtlern angeführt worden war, um speziell Mütter und dadurch auch Kinder weiter schutzlos Gewalt und Missbrauch durch zwanghaft durchgesetzte Umgangsbeschlüsse aussetzen zu können - wie die aktuelle Auslegung, Ablehnung und Lage dazu nun ausgerechnet einer Mutter den Zugang zu ihren Kindern verwehrt und immer wieder als Rechtfertigung angeführt wird.

Ich kann nur immer wieder sagen: Ja, Kinder können so beeinflusst werden, dass sie einen Elternteil ablehnen. Das sollte nicht so sein, aber es geschieht.

Wenn ihr einen Beweis dafür wollt, bitte sehr: Ich habe 40 Jahre lang selbst allen erzählt, die (von den Kindern selbst so genannte) "Ex-Mutter" meiner Stiefgeschwister sei eiskalt und habe ihre Kinder nicht mehr sehen wollen. Durch Zufall hatte ich vor ein paar Wochen Zugriff auf die Scheidungsdokumente von ihr. Sie starb vor ein paar Jahren, einsam und (40 Jahre lang) ohne Kontakt zu ihren Kindern, weil diese sie strikt abgelehnt haben. Weil der Vater - mein lieber Stiefvater - selbst sagte, sie sei eine Hexe gewesen und den Kindern gesagt hatte, sie habe kein Interesse an ihnen. Stellt sich heraus: Sie hatte mehrfach und vergebens um Umgang gebeten, und es war mein Stiefvater, der diese Termine immer abgesagt hatte, um mit uns allen schöne Ausflüge zu machen. Mir blieb fast das Herz stehen, und ich schäme mich immer noch dafür, 40 Jahre lang so von dieser Frau gesprochen zu haben.


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 13:10
Weil Hamburg aktuell im Glatteis- und Schneechaos versinkt, hatte sich vor dem Landgericht ein Auto vor dem Landgericht festgefahren. Dem Fahrer half der TV-Moderator heraus, indem er das Fahrzeug anschob
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/27-tag-im-live-ticker-was-sagt-das-jugendamt-ueber-christina-block-695e668e9c2c98991fda378b#695f9a05dbd8ef6a9a9079fa

Delling ist aber echt hilfsbereit un̈d sich für nichts zu schade.


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:00
Zitat von LanzaLanza schrieb:Delling ist aber echt hilfsbereit un̈d sich für nichts zu schade.
Genau. Wer sich mit Brille, Hut , Mantel und falschem Bart durch Hecken drückt, ist sich echt für nichts zu schade. Wer anderen Männern Kinderpornographie anhängen will auch nicht.
Zitat von mrs_beeblebroxmrs_beeblebrox schrieb:Ich kann nur immer wieder sagen: Ja, Kinder können so beeinflusst werden, dass sie einen Elternteil ablehnen. Das sollte nicht so sein, aber es geschieht.
Nicht bei Wochenendbesuchen alle 2 Wochen, wenn sie den Rest beim Elternteil leben, den sie ablehnen sollen. Andersrum vielleicht aber der alle 2 Wochen? Wie soll das denn gehen? Dann kommen sie heim und erleben über 12 Tage eine liebevolle Löwenmutter?

Ich habe nichts anderes für heute erwartet. Die Mitarbeiter werden sich doch nicht selbst ins Unrecht rücken auch wenn sie es unwissentlich 2-3 Mal gemacht hat.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:07
@Nyx_07

So eine Antwort hatte ich erwartet bei der Vorlage.

Hier ist was richtiges für Dich:
„Die Zeugin hat deutlich gemacht, dass das Hamburger Jugendamt immer aufseiten der Mutter Christina Block gestanden hat, egal, was Vater Stephan Hensel vorbrachte und an Gesprächsterminen anbot. Die Kinder Theo und Klara wurden nie persönlich gehört. Es ging immer nur darum, dass sie zur Mutter zurück sollten, nie darum, was sie selbst wirklich wollten. Die Zeugin hat viel vom Kindeswohl geredet, sich aber nie wirklich darum gekümmert. Das ist ungeheuerlich!“
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/27-tag-im-live-ticker-was-sagt-das-jugendamt-ueber-christina-block-695e668e9c2c98991fda378b#695f9a05dbd8ef6a9a9079fa

Kommentar einer BILD Reporterin


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:13
BILD-Reporterin Anja Wieberneit (61), die im Fall Block von Anfang an recherchiert hat, sieht die Aussage der Jugendamtsmitarbeiterin zum parallel gelaufenen Sorgerechtsverfahren kritisch.
Ihr Kommentar: „Die Zeugin hat deutlich gemacht, dass das Hamburger Jugendamt immer aufseiten der Mutter Christina Block gestanden hat, egal, was Vater Stephan Hensel vorbrachte und an Gesprächsterminen anbot. Die Kinder Theo und Klara wurden nie persönlich gehört. Es ging immer nur darum, dass sie zur Mutter zurück sollten, nie darum, was sie selbst wirklich wollten. Die Zeugin hat viel vom Kindeswohl geredet, sich aber nie wirklich darum gekümmert. Das ist ungeheuerlich!“
Ich denke, der Kommentar ist deutlich - und bedarf keiner weiteren Kommentierung!

Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/27-tag-im-live-ticker-was-sagt-das-jugendamt-ueber-christina-block-695e668e9c2c98991fda378b


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:13
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hier ist was richtiges für Dich:
Ich lese da was von der Zeugin, ob das richtig ist weiß ich nicht. Warst du etwa dabei? Tja, die einen sagen so, die anderen sagen so und ich glaube den Kindern. Hätte die Dame Hensel mit den Kindern zum Gespräch kommen lassen, wie er es angeboten hat, dann wüsste sie vielleicht auch wie die Kinder dachten und könnte ihre Fantasie schonen.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:16
14.05 Uhr: Sascha Böttner, der Anwalt des angeklagten Israelis Tal S., schließt sich der Argumentation seiner Vorredner an. Die Zeugin habe auch deutlich gemacht, dass ihr kein Rückholversuch im Vorfeld der Entführung bekannt gewesen sei. Auch er hofft auf ein zeitnahes Gutachten der Sachverständigen. Es werde möglicherweise zeigen, dass kein Tatbestand für ein Verbrechen vorliege. Dann müsse auch die Untersuchungshaft von Tal S. geprüft werden.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/richterin-will-chef-entfuehrer-aufrufen-ploetzlich-ergreift-christina-block-das-wort_67a527db-db21-4242-9f7d-9bcbdc653546.html

Wieso läge kein Tatbestand für ein Verbrechen vor?
Weil die Kidnapper die Kinder aus dem schwarzen Loch und der Kindeswohlgefährdung befreit hätten?


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:26
Zitat von leonorleonor schrieb:
14.05 Uhr: Sascha Böttner, der Anwalt des angeklagten Israelis Tal S., schließt sich der Argumentation seiner Vorredner an. Die Zeugin habe auch deutlich gemacht, dass ihr kein Rückholversuch im Vorfeld der Entführung bekannt gewesen sei. Auch er hofft auf ein zeitnahes Gutachten der Sachverständigen. Es werde möglicherweise zeigen, dass kein Tatbestand für ein Verbrechen vorliege. Dann müsse auch die Untersuchungshaft von Tal S. geprüft werden.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/richterin-will-chef-entfuehrer-aufrufen-ploetzlich-ergreift-christina-block-das-wort_67a527db-db21-4242-9f7d-9bcbdc653546.html

Wieso läge kein Tatbestand für ein Verbrechen vor?
Weil die Kidnapper die Kinder aus dem schwarzen Loch und der Kindeswohlgefährdung befreit hätten?
Anscheinend hängen sich jetzt alle doch am PAS auf, auch wenn das bis zum August 2021 kaum möglich gewesen sein kann.
Wieso sollte ihr ein Rückholversuch auch bekannt gewesen sein?
Wie Böttner darauf kommt, keinen Tatbestand für ein Verbrechen zu sehen, ist mir schleierhaft. Gewalt gegen die Kinder und gegen SH hat also gar nicht stattgefunden? Spricht aber selber vom Vorfeld der Entführung? Aufnahmen über den Notfallknopf sind dann was?
Das ist doch alles völlig abstrus.

Hervorhebung von mir.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:30
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Wieso sollte ihr ein Rückholversuch auch bekannt gewesen sein?
Selbst wenn? Warum sollte sie sich daran erinnern?

Die stürzen sich jetzt eben alle auf diese Strohhälmchen, was eigentlich zeigt, dass sie das bitter nötig haben.

Ich bin auf die Aussage der Frau gespannt, die heute vor heulen nicht konnte.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:35
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:die heute vor heulen nicht konnte.
Wie darf sowas eigentlich bekannt sein? Gilt da keine ärztliche Schweigepflicht? Oder wäre das dann zum Amtsarzt ggf. eskaliert?


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:38
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wie darf sowas eigentlich bekannt sein? Gilt da keine ärztliche Schweigepflicht? Oder wäre das dann zum Amtsarzt ggf. eskaliert?
Das wird wohl von der Zeuginnenseite so mitgeteilt worden sein. Ich glaube kaum, dass die Richterin sowas einer Kristallkugel entnimmt.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:42
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Erst sagt sie, dass es keine Treffen mit CB gab, das wird dann widerlegt, dann sind sie plötzlich spazierengegangen.
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Mit dem Gedächtnis hapert es tatsächlich. Man fühlt sich direkt an einen bekannten Hamburger erinnert, der damit ja auch gut gefahren ist.

Warum sie wohl nicht mehr im Jugendamt tätig ist?
Ein bisschen mehr vorurteilsfreies Lesen wäre sachdienlich:

Laut BILD-Ticker ist von einem Hausbesuch (10:48 Uhr) bereits vor der Frage nach den Zusammenkünften (10:57 Uhr) die Rede:
Stephan Hensel Anwalt bohrt weiter nach: „Hatten Sie über Frau Block und Herrn Hensel hinaus Kontakt mit anderen Personen hier im Raum?“ Mareike W.: „Es erfolgte ein Hausbesuch bei Greta und Frau Block.
Quelle (10:48 Uhr): https://www.bild.de/regional/hamburg/27-tag-im-live-ticker-was-sagt-das-jugendamt-ueber-christina-block-695e668e9c2c98991fda378b?

Ansonsten kann ich jetzt nicht erkennen, warum die Zeugin in ihrer Eigenschaft als Mitarbeiterin des Jugendamtes einseitig oder gar befangen gewesen sein sollte. Das scheint mir eine sachlich mögliche und plausible Beurteilung der Situation der Kinder zu sein.
Sie gibt weiter an, dass das Jugendamt wollte, dass die Kinder erst einmal zur Mutter zurückkehren, bevor irgendwas geklärt werden sollte. Die Zeugin: „Das war ja auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts.“

Stephan Hensel habe das nicht gewollt. Zu einem Kontakt zwischen der Mutter Christina Block und den Kindern in Dänemark sei nicht mehr gekommen. Nur ein Hamburger Jugendamtmitarbeiter habe mit den beiden jüngsten Kindern beim Vater gesprochen. Klara und Theo hätten gesagt, dass die Kinder keinen Kontakt zur Mutter wollten. Der Vater dämonisiere die Mutter.
Quelle: 11:22 Uhr, s.o.

Dass eine Behörde darauf drängt, eine gerichtlich verbindliche Entscheidung umzusetzen, ist wirklich nicht fachfremd. Auch ist es m.E. anmaßend, der Mitarbeiterin den Blick auf das Kindeswohl abzusprechen, wenn ihr zugleich keine Gelegenheit gegeben wurde, mit den Kindern in Dänemark persönlich zu sprechen. Alle Informationen, die sie bekam, bekam sie von nur einem Elternteil gefiltert.

Der Eindruck, der Vater dämonisiere die Mutter ist genauso möglich, wie der Umstand, dass die Kinder durch den "ad hoc"-Umzug nach Dänemark erst in eine schwerwiegende Konfliktsituation geraten sind. Weil sie sich nun zwischen Vater oder Mutter entscheiden mussten. Gut möglich.
Voß zitiert aus einem Schreiben von W., das sie am 29. September 2021 an das Amtsgericht geschrieben hatte. Demnach schilderte die Sozialarbeiterin, die Erzählungen seien übertrieben und nicht richtig wiedergegeben: Theo sei nachts auf dem Ohlsdorfer Friedhof ausgesetzt worden. Ihre Einschätzung: Die Kinder seien bei Christina Block nicht gefährdet. Durch den Kindesvater seien Fakten geschaffen worden, durch die sich die Kinder ausschließlich zwischen Mutter und Vater entscheiden müssten, ohne ihre eigenen Wünsche einbringen zu können.

Das sei laut Voß sei eine Machtdemonstration von Kindsvater Stephan Hensel. Das alles diene nicht dem Kindeswohl. Marko Voß: „Ist das ihre Einschätzung gewesen?“ Zeugin: „Ja!“
Quelle: 11:54 Uhr, s.o.

Diese Aussage heute betrifft nicht den Stand, der Ende 2023 herrschte, als die Kinder bereits über 2 Jahre in Dänemark lebten und sich dort etabliert und ihren Lebensmittelpunkt gefunden hatten. Auf dieser Grundlage entschieden ja auch die deutschen Gerichte, dass sie nun nicht mehr zuständig seien. Es waren Fakten geschaffen worden.

Und völlig unabhängig, ob sich der Vater nicht kooperativ oder nicht verhalten hat, eine Rechtfertigung für eine Entführung ist das alles nicht.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:44
Zitat von leonorleonor schrieb:Wieso läge kein Tatbestand für ein Verbrechen vor?
Weil die Kidnapper die Kinder aus dem schwarzen Loch und der Kindeswohlgefährdung befreit hätten?
Nein, Sascha Böttner meint, wenn die Kinder schon vor der Entführung seelisch extrem angeschlagen waren, können sie nicht (erst) durch die Tat in die Gefahr einer erheblichen Schädigung ihrer seelischen Entwicklung gebracht worden sein (Verbrechenstatbestand: § 235 Abs. 4 Nr. 1 StGB). Diese Argumentationslinie scheint auch der Verteidiger von Dr. C. zu vertreten:
Update, 13.55 Uhr: Dr. Voß wendet sich an Sachverständige

Der Anwalt des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas C., Dr. Voß, betonte in seiner Stellungnahme, dass die vom Gericht beauftragte Sachverständige in ihrem Gutachten natürlich die seelischen Folgen der Entführung für Theo und Klara beurteilen soll, dabei jedoch auch den psychischen Zustand der Kinder berücksichtigen müsse, in dem sie sich vor der Entführung in der Silvesternacht 23/24 befanden.
Quelle: https://www.tag24.de/thema/block-prozess/block-prozess-zeugin-spricht-von-aktiver-entfremdung-der-kinder-3454457

Dies ist aus meiner Sicht völliger Quatsch. Das Gesetz spricht von "Gefahr" einer erheblichen Schädigung der seelischen Entwicklung. Das würde - würde man der Argumentation der Verteidiger folgen - dass man gegenüber "vorgeschädigten" Kindern eine solche Gefahr einer (weiteren) Schädigung nicht setzen könnte.

Des weiteren unterschlägt Sascha Böttner, dass noch ein weiterer Verbrechenstatbestand angeklagt ist (§ 235 Abs. 4 Nr. 2 StGB -
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
). Ob dieser im Hinblick auf Tal S. durch dessen Einlassung und die Aussage des Barkay, dass Tal S. kein Geld erhalten habe, entfallen ist, wage ich zu bezweifeln.

Letztendlich ist der Versuch der Verteidigung jedoch nachvollziehbar - irgendwie muss man ja verteidigen, auch wenn es nichts zu verteidigen gibt.


1x zitiertmelden