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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
30.01.2026 um 13:52Danke, @leonor, für den Verweis auf den Ticker von Tag24.
Demnach hat das Gericht inzwischen tatsächlich eine Klarstellung vorgenommen
Damit ist der von Rechtsanwalt Daum aufgezeigte Widerspruch zwischen der Anklageschrift und einem Beschluss des Gerichts zu einem Antrag der Verteidigung gegenstandslos. In der Anklageschrift wird der Block-Cousine Uta B. und deren Mann „Beihilfe zur Entführung und Freiheitsberaubung“ zur Last gelegt.
Demnach hat das Gericht inzwischen tatsächlich eine Klarstellung vorgenommen
Bei dem Vorwurf der "Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung" handle es sich um "bedauerliches Versehen der Kammer", betont die Richterin. Die Kammer gehe nicht von diesem Vorwurf ausQuelle: Ticker Tag24 301. 2026
Damit ist der von Rechtsanwalt Daum aufgezeigte Widerspruch zwischen der Anklageschrift und einem Beschluss des Gerichts zu einem Antrag der Verteidigung gegenstandslos. In der Anklageschrift wird der Block-Cousine Uta B. und deren Mann „Beihilfe zur Entführung und Freiheitsberaubung“ zur Last gelegt.




