Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
um 15:36Zur Ergänzung: die Befangenheitsanträge wurden auch abgelehnt. Im Artikel steht es noch etwas detaillierter.
Im Zuge der Ankündigung der zusätzlichen Termine teilte das Gericht am Dienstag außerdem mit, dass mehrere Ablehnungsgesuche wegen der Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen wurden.
Mit Beschluss vom 6. Februar 2026 verwarf die Strafkammer die am 27. Januar 2026 gestellten Anträge von Christina Block, Gerhard Delling (66), des Familienanwalts Dr. Andreas C., des angeklagten Sicherheitsunternehmers sowie der angeklagten Cousine und deren Ehemannes als unbegründet.
Bereits einen Tag zuvor hatte die Kammer entsprechende Gesuche der Cousine und ihres Ehemannes vom 30. Januar 2026 zurückgewiesen
Block-Prozess: Richterin gesteht Fehler ein
Ein weiterer Ablehnungsbeschluss befasste sich mit einem Fehler in der Hauptverhandlung: am 33. Verhandlungstag hatte die Kammer zunächst erklärt, der angeklagten Cousine Uta B. und ihrem ebenfalls angeklagten Ehemann werde "Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung" vorgeworfen.Quelle: https://www.tag24.de/thema/block-prozess/kein-ende-in-sicht-block-prozess-schon-wieder-verlaengert-3468591-amp
