ottercat schrieb:
LeonardodV schrieb:Mich irritiert in erster Linie, dass Bott nicht in der Lage ist oder es nicht für nötig hält, CB von ihren spontanen Erklärungen abzuhalten. Ich schätze sie nicht so ein, dass sie das bei ordnungsgemäßer Beratung nicht verstehen würde.
Was meinst du genau, gabe es spontane Erklärungen von CB? Alles, was ich von ihr erlebt hatte, war abgelesen.
CB hat Erklärungen im Anschluss mehrerer Zeugenaussagen gem. § 257 Abs. 1 StPO abgegeben. Die können mE nicht vorbereitet gewesen sein, da sie sich konkret auf den Inhalt dieser Aussagen bezogen. Es blieb jedoch nicht bei einer Erklärung, sondern sie verfiel in eine Einlassung. Ob sie von der Kammer gefragt wurde, ob das als ihre (weitere) Einlassung verstanden werden soll, weiß ich natürlich nicht. ME wäre das notwendig. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die anwesenden Journalisten diese Frage, sollte sie denn erfolgt sein, nicht für so wesentlich hielten und darüber nicht berichtet haben. Jedenfalls wurde in diesem Zusammenhang häufig berichtet, CB habe sich erneut eingelassen.
Dass die verteidigte Angeklagte überhaupt eine Erklärung nach § 257 Abs. 1 StPO abgibt, habe ich in über 20 Jahren noch nie erlebt. Klar, manchmal zuckt es den Mandanten, das wird aber mit wenigen Worten oder "einem leichten Tritt ans Schienbein" unterbunden. Für den nicht geständigen Angeklagten ist das hochgefährlich. Das kann man als Verteidiger nicht zulassen. Wenn die Angeklagte was zu sagen hat, sagt sie es idR zunächst ihrem Anwalt. Dessen Aufgabe ist es dann, ihre Sicht in die Hauptverhandlung einzubringen oder es zu lassen.
Ich habe jetzt nicht mehr in Erinnerung, bei welchen Zeugenaussagen das genau war und keine Zeit zu suchen. Ich weiß nur, dass es mehrfach passiert ist.
Die zuletzt abgegebene Erklärung (Inhalt u.a.: EB hat irgendwann Dr. C. involviert, da er CB nach November 2022 nicht mehr zugetraut habe, dass sie die Kinder zurückbringt) war schriftlich vorbereitet, das wurde berichtet. Die hätte man sich aus meiner Sicht auch sparen sollen.