Vivace schrieb:Zur Erinnerung das 8. Gebot:"Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen“. Es verbietet Lügen, Verleumdung, falsche Anschuldigungen und üble Nachrede, die den Ruf anderer schädigen"
M8nix schrieb:Allein, es hapert daran, das achte Gebot auch zu LEBEN.
Es gibt ein Problem mit dem 8. Gebot: Es bewahrt nicht davor, in Verblendung richtig und falsch zu verwechseln. Denn was richtig oder falsch ist, hängt nicht nur von der objektiven Wahrheit, sondern auch von ihrer subjektiven Bewertung ab. So kommt man dann zur subjektiven Wahrheit, an die fest geglaubt wird, auch wenn alle Umstände dagegen sprechen.
Und für Eugen Block ist es sicher die Wahrheit, dass der Ex-Schwiegersohn ein bösartiger Nichtsnutz ist, der die Familie zerstören wollte und will und der deshalb in Wirklichkeit die Kinder nach Dänemark entführt hat. Deshalb durfte man, Blocks Wahrheit, eine Rückführung in Auftrag geben. Die deshalb keine Entführung war.
Gernhard schrieb:Und - ich werde nicht müde, das zu erwähnen - die „KiPo-Story“ nicht zu vergessen, weil es dazu wunderbar passt!
Auch hier verfängt das 8. Gebot nicht. Denn die "KiPo-Story" beruht ja darauf, dass David B. & Co. aus Sicht von Christina Block tatsächlich ermitteln konnten, dass sich Herr Hensel und sein Anwalt Kinderpornos verschafft haben. Sonst hätte sie sich ja in ihrem Handy-"Tagebuch" nicht Sorgen um das Wohlergehen des Anwalts gemacht und nicht noch nach dem 31.12.2023 geglaubt, man müsse die "KiPo-Story" zu NDR und BILD bringen.
Deshalb hat sie aus ihrer Sicht da nicht die Unwahrheit gesagt, sondern David B. & Co. haben sie über die Herkunft des Materials getäuscht. Blocks Wahrheit. Und überhaupt, Notlügen fallen nicht unter das Gebot, die sind gerechtfertigt. ;-)
Natürlich könnte jetzt ein Theologe erklären, dass auch Verblendung und Realitätsverweigerung unter das 8. Gebot fallen - und meine Argumente wären alles hinfällig. Dann greift aber die Vergebung der Sünden: Beichten, 10 Vater unser, 5 Ave Maria, alles palletti.