LeonardodV schrieb:Fand ich ganz interessant, wollte es hier mal mitteilen und hoffe, es ist einigermaßen verständlich wiedergegeben. Ganz so einfach, wie teilweise (auch von mir) angenommen, ist die Frage der Strafbarkeit Hensels somit doch nicht zu beurteilen.
Wäre die Strafe nicht eh im Bereicht des absolut unteren Strafrahmens anzusetzen ?
Hensel argumentiert ja offenbar, die Kinder haben ihm bei dem Aufenthalt von Übergriffen erzählt und den Wunsch geäußert, nicht zur Mutter zurückzukehren. Natürlich hätte er sie zurückbringen müssen und hätte versuchen müssen, einen neuen Entscheid zu seinen Gunsten und dem Wunsch der Kinder entsprechend herbeizuführen, vielleicht auch Anzeige erstatten können, wegen den angeblichen Misshandlungen.
Er hat also tatsächlich eine Kindesenttziehung begangen. Allerdings haben ihm die dänischen Behörden ja anschließend die Kinder zugesprochen. Zum einen mit der Begründung, dass dies der Wunsch der Kinder war und zum anderen, weil die Kinder ausgesagt hatten, sich von der Mutter misshandellt zu fühlen (was sie auch bei der Anhörung durch die deutschen Richter ausgesagt haben, die das dann (zwar als fragwürdige, aber zu tolerierende) erzieherische Einzelfälle geweertet haben.
Insofern war sein Motiv nicht einfach "Ich will die Kinder behalten!", sondern er wollte die Kinder schützen und ihrem Wunsch entsprechen (zumindest kann er so vor Gericht argumentieren und das Gegenteil wird ihm nicht beweisbar sein).
Ich sehe da schon einen erheblichen Unterschied zu einem Kindesentzug ins Aussland, bei dem Kinder in irgendeinen isalmischen Staat verschleppt werden.
Der Parafgraph soll denke ich zu allererst dem Schutz der Kinder davor dienen, dass ein Elternteil sie aus dem gewoohnten Umfeld reißt und den Kontakt zum anderen Elternteil unterbindet. Das ist hier beides nicht der Fall, weil es ja Wunsch der Kinder war, in Dänemark zu leben.
Natürlich soll der Paragraph auch die Rechte des anderen Elternteils schützen. Auch wenn ich eine SorgeRECHT und ein AufenthaltsbestimmungRECHT eher auch als Pflicht und Verpflichtung der Eltern gegenüber dem Kinde sehe, ist es immer noch ein Recht, in das durch den entziehenden Elternteil eingegriffen wird. Trotzdem sehe ich diese Intention als zweitrangig gegenüber der Intention des Paragraphen an, das Kindeswohl zu schützen.
Insofern ist Frau Block hier natürlich eine Geschädigte, aber anders als in anderen Fällen wurden keine Kinder geschädigt (zumindest wenn die Argumentation von Hensel stimmt und davon gehe ich aus, weil ihm eben die dänischen Behörden nach Prüfung des Falles und Anhörung der Kinder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuerkannt haben).