Zaunkönigin schrieb:Sicher?
Ich hatte das so verstanden, dass nur das sogenannte "Tagebuch" nicht beschlagnahmt worden war.
@lightbrideJa, ich bin sicher. Es wurde der Verwertung widersprochen und es haben sich alle angeschlossen. Einer der Verteidiger, ich weiß nicht mehr wer, hat das dann auf sämtliche digitalen Daten ausgeweitet mit der Begründung, dass keinerlei Daten in diesem Verfahren richterlich beschlagnahmt wurden. Das hat die Presse natürlich nicht so interessiert, sodass man sich nur auf das "Tagebuch" gestürzt hat. Ich habe das in einem Liveticker gelesen, den ich versuche, zu finden.
Das ist an sich nicht unüblich, dass das vergessen wird. Dass eine Beschlagnahme VOR der Auswertung stattfinden muss, ist aber klar und auch vom BGH so bestätigt. Oftmals wird dies gar nicht gerügt, weil das eben bisher der "normale Gang der Dinge" war. Hier ist allerdings beachtenswert, dass das Landgericht Hamburg in 2 Beschlüssen aus 2024 und 2025 dieses übliche, nicht rechtmäßige Vorgehen der Staatsanwaltschaft stark kritisiert hat und vereinzelt wird daraus geschlossen wird, dass - wenn hier mit dieser Praxis durch die Staatsanwaltschaft trotz Kenntnis der Beschlüsse fortgefahren wird - aus diesem nicht rechtmäßigen Vorgehen ein Verwertungsverbot resultieren könnte. So wurde auch von den Verteidigern argumentiert und auch angeführt, dass eine Beschlagnahme, das heißt ein Nachholen der Beschlagnahme, nach ihrer Auffassung während laufender Hauptverhandlung ausgeschlossen sei.
Die Entscheidung über diese Frage wurde erst einmal zurückgestellt. Fragen der Verwertbarkeit kann die Kammer aber auch erst im Rahmen der Urteilsberatung klären. Ich gehe davon aus, dass die Kammer hier zur Verwertbarkeit kommt, die Frage ist nur, auf welchem Weg. Da es nun zu juristisch wird, höre ich mal an dieser Stelle auf.
Ich versuche mal, diesen Liveticker, in dem steht, es geht um sämtliche Daten, zu finden.