ottercat schrieb:Auch deshalb hatte ich vorhin schon gefragt, ob der Abschlussbericht nicht schon Teil der Akten gewesen sein muss, als Bott diese Maps-Show hingelegt hatte.
Auf jeden Fall. Mit dem Abschlussbericht werden die Akten an die Staatsanwaltschaft gesandt. Dieser ist Grundlage für die Anklageerhebung, hier gab es offensichtlich (was selten ist) eine abweichende rechtliche Beurteilung im Hinblick auf die Rolle des EB durch die StA. Dies habe ich der Befragung der Ermittlungsführerin durch den Verteidiger des Dr. C. entnommen.
Spätestens nach der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft (grob gesagt: Anklageerhebung oder Einstellung) hat die Verteidigung einen Anspruch auf umfassende Akteneinsicht. Zuvor kann diese, wenn sie die weiteren Ermittlungen gefährden könnte, beschränkt werden.
Zu 100 % lag der Verteidigung der Abschlussbericht, der laut Podcast Ende 2024 verfasst worden sein soll, der Verteidigung vor. Bei 70.000 Blatt Akten (Quelle: Podcast von heute) ist der Abschlussbericht auch für die Verteidigung ein bedeutendes Schriftstück zur Orientierung.