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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

16.054 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

13.05.2026 um 16:20
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Absoluter Irrsinn! Sowas kommt einem doch nicht mal unter Drogen in den Kopf. Dann sollte das niemand bemerken? Gut, Delling dachte auch man erkennt ihn nicht als billiger Detektiv verkleidet aber der hatte sich ja auch im Gebüsch versteckt.
Ich will mich jetzt garnicht tiefer in die Gruselgeschichte reinhängen, aber wenn Mehles Eskimos Eiswürfel verkaufen kann, dann ist es ein Leichtes für ihn, solche haarsträubenden Stories aufzutischen.
Für € 150.000 liefert der Angebote „wie im Film“.
Die eingeschleuste Austauschlehrerin hätte einen Schulausflug geplant, zwei ähnlich aussehende Kinder wären mitgegangen, während Theo und Klara „abgefangen“ und nach D gebracht worden wären.
Da dieser Plan aber nicht weiter verfolgt wurde, musste die Variante mit der Maskenbildnerin aus Österreich her, die eine Frau so hergerichtet hätte, dass sie ausgesehen hätte wie Astrid Have. Das sogenannte Stiefmutter-Double, das Klara und Theo von der Schule abgeholt hätte.
Als die Vorbesprechung für Nov.2022 in Mehles‘ Büro war,(mit CB, Christa B., PB, Rücker u.a.) kam er kurz zuvor vom Treffen mit der Maskenbildnerin zurück.

Und dann müssen sie auf wundersame Weise auf die „Es geht nur um eine Begegnung mit der Mutter“- Idee gekommen sein.
(Auch wenn in Christina‘s Notizen etwas völlig anderes hinterlegt ist.)

Naja, zum Glück sind die Detektive dann aufgeflogen. Der „aggressive“ Hensel ist ruhig geblieben, hat das Gespräch gesucht und die Kinder im Haus gelassen.

Was mich bei Hanning genervt hat, ist, dass er im Interview sagte, dass SH gewalttätig sei.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

13.05.2026 um 16:23
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Soweit ich mich erinnere, ist Hanning in beiden Instanzen (zuletzt OLG) erfolglos abgeblitzt.
Auch hier irrst du dich. Es ist hier nur die (einfache) Beschwerde gem. § 304 StPO zum LG zulässig. Eine weitere Beschwerde gem. § 310 StPO zum OLG ist nur in den gesetzlich abschließend aufgeführten Ausnahmefällen zulässig, wozu Entscheidungen im Zusammenhang mit Durchsuchungen NICHT gehören. Eine Entscheidung des OLG kann daher nicht vorliegen.


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13.05.2026 um 17:29
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Auch hier irrst du dich.
Nein. Ich erinnere mich nicht richtig. Das ist ein Unterschied.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ergibt die Prüfung durch das BVerfG das die Durchsuchungsanordnung mangels Vorliegen eines Anfangsverdachts nicht rechtmäßig war oder gegen den Verhälnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen hat, ist zwangsläufig bei einer Wohnungsdurchsuchung Art. 13 Abs. 1 GG verletzt.
Klar. Jede Rechtswidrigkeit verletzt ein Grundrecht. Aber damit ist noch keine spezifische Grundrechtsverletzung gegeben, die das BVerfG für Verfassungsbeschwerden verlangt. Sonst müsste es bei tausenden von Verfassungsbeschwerden in jedem Einzelfall eine Rechtmäßigkeitsprüfung vornehmen. Es ist aber eben keine Superrevisionsinstanz. Die Verletzung einfachen Rechts ist nur bei besonderer Schwere oder Berührung eines spezifischen Grundrechts von Belang.
Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen führen nicht zur Überprüfung im vollen Umfang, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße. Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Da irrst du dich. Es gibt eine Vielzahl erfolgreicher Verfassungsbeschwerden gegen Durchsuchungen.
Mit Sicherheit nicht. Gefühlt so einmal im Jahr haut das BVerfG bei Durchsuchungen der Justiz eins auf die Finger. Dabei spielt keine Rolle, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig ist oder nicht.

Ein Beispiel (Durchsuchung in Rechtsanwaltskanzlei): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-082.html


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13.05.2026 um 18:08
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:never bad hair day. Smile.
Hamburg 8:30 Uhr. Wieder mal Regen. Der Einsatz der StA naht. Die Frisur sitzt. 3-Wetter Taft:

Youtube: 1989 Drei Wetter Taft
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13.05.2026 um 18:10
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Fairerweise ist aus dem Interview zu berichten, dass sich Dr. Hanning mehrmals gegen die Entführung ausspricht, gegen die Aktion an Silvester 2023/24.
Genauergenommen: "behauptet sich gegen die Entführung ausgesprochen zu haben". Ich finde ihn leider unglaubwürdig.


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13.05.2026 um 18:20
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Da wäre ich mal gespannt, wo sie die dafür passenden Kinder herbekommen auf diplomatischem Wege.
Hat jemand Kinder abzugeben? Inserat bei ebay-Kleinanzeigen oder wie muss man sich das bitte vorstellen?
Ich glaube das ist ein Missverständnis. Der Plan war eine ähnlich aussehende "Stiefmutter" zu finden die aussieht wie Astrid Have, damit die Kinder zu ihr Rennen für ein paar Sekunden. Das ist vielleicht etwas einfacher als Dauerhaft falsche Kinder in eine Familie einzuschleusen ;-)



Der Interviewer Herr Brinkmann hatte leider in dem Moment nicht das Wissen, zum Herrn Hanning zu sagen:

"Sie haben doch Frau Block sogar laut deren Tagebuch Eintrag empfohlen, eine Hauruck Aktion in Dänemark durchzuziehen"
und das "sich entschieden" deutet darauf, dass er das Sagen hatte was bei der Aktion passiert und beteiligt war, und nicht nur ein Berater ist in zwei Terminen.
Mehles teilt CB mit, dass Hanning eine eigene Sicht der Dinge habe: Der promovierte Jurist habe erklärt, dass DK den deutschen OLG- Beschluss v. Okt. 2021 anerkenne und für vollstreckbar halte. Nur wollte DK das nicht erledigen. Hanning zufolge könne man dies so auslegen, dass es einer indirekten Aufforderung gleich käme, selber tätig zu werden.
Hanning habe sich entschieden, eine Hauruck Aktion durchzuziehen, denn ein Ende mit Schrecken sei besser als ein Schrecken ohne Ende.



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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

13.05.2026 um 18:33
Zitat von Liquid78Liquid78 schrieb:Ich glaube das ist ein Missverständnis. Der Plan war eine ähnlich aussehende "Stiefmutter" zu finden die aussieht wie Astrid Have, damit die Kinder zu ihr Rennen für ein paar Sekunden. Das ist vielleicht etwas einfacher als Dauerhaft falsche Kinder in eine Familie einzuschleusen ;-)
Ich hatte es so verstanden, dass sowohl die eine als auch die andere Möglichkeit in Erwägung gezogen wurde.
Aber wie auch immer: dann würde mich die Stellenbeschreibung interessieren für die Dame, welche die falsche Astrid Have mimen soll.
Oder die Ausschreibung für die Stelle. So vielleicht:
Weibliche Person mittleren Alters mit schauspielerischem Talent, die Lust hat, bei einer grenzwertigen Aktion mitzuwirken, gesucht. Wenn Du das Herz auf dem rechten Fleck hast, Bock auf einen Trip nach Dänemark hast, keine blöden Fragen stellst und/oder möglichst grenzdebil bist, dann suchen wir genau Dich! Wir freuen uns, Dich in unserem Team aus ausgewählten Experten begrüßen zu dürfen.
Melde Dich am besten per WhatsApp bei August, Thorsten oder direkt bei Christina.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

13.05.2026 um 19:08
@Origines

Gut, ich habe es versucht, deine KI-ähnlichen Beiträge zu entwirren. Es ist auch nicht mein Anliegen, dich juristisch zu schulen.

Zur individuellen Fortbildung, falls die gewünscht ist:

Zum Prüfungsumfang des BVerfG bei einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/13/2-bvr-389-13.pdf

Zum Ablauf des Verfassungsbeschwerdeverfahrens:
Das Verfassungsbeschwerdeverfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag an das Bundesverfassungsgericht. Dieser wird entweder in das Verfahrensregister oder in das Allgemeine Register eingetragen.

Eine Verfassungsbeschwerde wird im Allgemeinen Register (AR) registriert, wenn sie offensichtlich unzulässig ist oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich keinen Erfolg haben kann. Gegebenenfalls ergeht ein schriftlicher Hinweis des Allgemeinen Registers, aus welchen Gründen eine Eingabe keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Wird trotzdem eine richterliche Entscheidung begehrt, wird die Verfassungsbeschwerde in das Verfahrensregister übertragen.

Die im Verfahrensregister eingetragenen Verfassungsbeschwerden sind am Aktenzeichen BvR zu erkennen. Im Senat oder in der Kammer übernimmt entsprechend dem internen Geschäftsverteilungsplan ein Richter oder eine Richterin die Bearbeitung des Verfahrens als Berichterstatter oder Berichterstatterin. Deren wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen ein schriftliches Gutachten (Votum), in dem der Fall dargestellt, rechtlich analysiert und ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet wird.

Eine Verfassungsbeschwerde ist zur Entscheidung anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt. Sie ist ferner anzunehmen, wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht (§ 93a Abs. 2 BVerfGG).
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfassungsbeschwerde/VomAntragZurEntscheidung/vomAntragZurEntscheidung_node.html

Selbstverständlich erfolgt auch eine Prüfung, wenn eine zulässige Verfassungsbeschwerde erhoben wurde und eine Entscheidung begehrt wird. Nur muss das BVerfG eine Nichtannahmeentscheidung nicht begründen.

Zur dem von dir so gerne verwendeten Begriff "Superrevisionsinstanz" würde ich auch noch mal nachlesen, vielleicht mal zusammen eingeben mit "Urteilsverfassungsbeschwerde". Da macht er Sinn.

Unsere Kommunikation hingegen macht keinen Sinn. Deshalb ist sie von meiner Seite aus an dieser Stelle beendet.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

13.05.2026 um 19:40
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:und/oder möglichst grenzdebil bist
LoL you made my day.

Eine Sache macht mich gerade stutzig: Hanning sagte ja immer wieder und wieder wie skandalös er die Ermittlungen gegen ihn findet und wie undschuldig er ist, und das jetzt im großen TV Beitrag. Da würde er ja schon ganz schön das Gesicht verlieren wenn nun nach dem Anfangsverdacht und ermittlungen am ende doch noch Beweise ans Licht kommen oder ihm sogar der Prozess gemacht wird, geschweige denn verurteilt wird.

Kurzum: warum macht er das so öffentlichwirksam? Entweder blufft er schon sehr gut - dann würde er aber IMMENS das Gesicht verlieren wenn ihm doch etwas nachgewiesen wird, und die Wahrscheinlichkeit besteht ja - oder er hat doch eine "reine Weste" und ich sich sicher dass er sich nichts hat zuschulden kommen lassen? Ich komme ins Grübeln.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

13.05.2026 um 19:48
Zitat von Liquid78Liquid78 schrieb:Kurzum: warum macht er das so öffentlichwirksam? Entweder blufft er schon sehr gut - dann würde er aber IMMENS das Gesicht verlieren wenn ihm doch etwas nachgewiesen wird, und die Wahrscheinlichkeit besteht ja - oder er hat doch eine "reine Weste" und ich sich sicher dass er sich nichts hat zuschulden kommen lassen? Ich komme ins Grübeln.
Angriff ist die beste Verteidigung?

Mir fällt dazu Christoph Daum ein, der sich von seinem Drogenkonsum in einer öffentlichen Stellungnahme distanziert hat - vor der berühmten Haarprobe. Wohlwissend, was da am Ende raus kommt.


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13.05.2026 um 20:08
Zitat von Liquid78Liquid78 schrieb:Kurzum: warum macht er das so öffentlichwirksam? Entweder blufft er schon sehr gut - dann würde er aber IMMENS das Gesicht verlieren wenn ihm doch etwas nachgewiesen wird, und die Wahrscheinlichkeit besteht ja - oder er hat doch eine "reine Weste" und ich sich sicher dass er sich nichts hat zuschulden kommen lassen? Ich komme ins Grübeln.
Er ist ja auch Rechtsanwalt, der wird die Empörung auch in eigener Sache gut vortragen können. Ich b hoffe mal, die Staatsanwaltschaft schaut das Video auch.


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13.05.2026 um 21:06
Zitat von Liquid78Liquid78 schrieb:dann würde er aber IMMENS das Gesicht verlieren wenn ihm doch etwas nachgewiesen wird,
Er wird ohnehin in den nächsten Jahren absehbar sein Gesicht verlieren, spätestens in zehn bis zwanzig.


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13.05.2026 um 21:18
CB hat, als sie PvdM‘s Fragen zu den Missbrauchsvorwürfen beantwortete, ausgesagt, dass sie Kontakte zur BILD-Zeitung von Hanning hatte.
( Ich sag nur Operation „Scharfes Schwert“).
Sie hat einen Reporter mit zum Amtsgericht (?) genommen und ihm Informationen weitergeleitet.
Philip von der Meden hatte die Steakhaus-Erbin schriftlich gefragt: „Haben Sie die Missbrauchsvorwürfe an die BILD-Zeitung geschickt?“
Christina Block antwortet: „Ich hatte Kontakte über Herrn Hanning (Ex-BND-Präsident August Hanning, Anm. d. Red.) zur BILD-Zeitung bekommen.“
Ein BILD-Reporter sei bei dem Termin am Amtsgericht wegen des Falls dabei gewesen: „Er war zusammen mit mir vor dem Amtsgericht. Er hat meine Not und Verzweiflung mitbekommen. Ich war so in Sorge wegen der Pädophilie-Vorwürfe. Mein Ex-Mann pflegt einen sehr guten Draht zu allen Medien und versorgt sie mit Aktendetails.“
Block wird gefragt: „Haben Sie Missbrauchsvorwürfe an die BILD geschickt?“ Sie antwortet, dass sie sich bei einem BILD-Reporter erkundigt habe, „wie der Stand der Kindesmissbrauchs-Ermittlungen sei.“ Block: „Es ist aber nichts passiert. Stattdessen hat man mich angezeigt.“ Sie habe dem Reporter erklärt, „dass die Informationen streng vertraulich sind und nicht veröffentlicht werden dürfen.“ Und weiter: „Das ist auch nicht geschehen.“
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/block-prozess-steakhaus-erbin-spricht-ueber-entfuehrung-ihrer-kinder-68dbda6693eb56813e39bf20?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2F


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13.05.2026 um 21:18
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Selbstverständlich erfolgt auch eine Prüfung, wenn eine zulässige Verfassungsbeschwerde erhoben wurde und eine Entscheidung begehrt wird. Nur muss das BVerfG eine Nichtannahmeentscheidung nicht begründen.

Zur dem von dir so gerne verwendeten Begriff "Superrevisionsinstanz" würde ich auch noch mal nachlesen, vielleicht mal zusammen eingeben mit "Urteilsverfassungsbeschwerde". Da macht er Sinn.
Danke @LeonardodV für deine klaren Auslegungen. Die rechtlichen Begrifflichkeiten von Gesetzestexten unter Berücksichtigung der fest verankerten Rechtslehre detailliert zu beschreiben, kommt von Können und deshalb sind deine Beiträge so überaus wichtig und wertvoll!


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13.05.2026 um 21:33
Zitat von Liquid78Liquid78 schrieb:Das ist vielleicht etwas einfacher als Dauerhaft falsche Kinder in eine Familie einzuschleusen ;-)
Es war ja auch nicht der Plan, die falschen Kinder in der Familie Block zu platzieren.
@leonor hat ein denkbares Szenario skizziert.
Ich gehe davon aus, dass man es so oder so ähnlich gedanklich durchgespielt hat.
Schlussendlich hat man es verworfen. Ist ihnen wohl selbst klar geworden, dass das eine komplette Schnapsidee ist.
Zitat von leonorleonor schrieb:Die eingeschleuste Austauschlehrerin hätte einen Schulausflug geplant, zwei ähnlich aussehende Kinder wären mitgegangen, während Theo und Klara „abgefangen“ und nach D gebracht worden wären.



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13.05.2026 um 22:11
Sie habe dem [Bildzeitungs-] Reporter erklärt, „dass die Informationen streng vertraulich sind und nicht veröffentlicht werden dürfen.“
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/block-prozess-steakhaus-erbin-spricht-ueber-entfuehrung-ihrer-kinder-68dbda6693eb56813e39bf20?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2F

Den Ausspruch hatte ich schon vergessen.. Immer gut für einen Schenkelklopfer. Sie kann so lustig sein


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13.05.2026 um 23:07
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:
Zitat von Liquid78Liquid78 schrieb:Kurzum: warum macht er das so öffentlichwirksam?....
Angriff ist die beste Verteidigung?

Mir fällt dazu Christoph Daum ein, der sich von seinem Drogenkonsum in einer öffentlichen Stellungnahme distanziert hat - vor der berühmten Haarprobe. Wohlwissend, was da am Ende raus kommt.
Stimmt. Wenn er Unschulig sein sollte macht diese Aktion für mich gar kein Sinn.

Gute Frage (warum macht er das) - Gutes Beispiel (mit Daum).
Dachte noch an Bill Clinton: "I did not have a ... with that woman ... " und fasste sich während der Interviews öfter an die Nase. ;)

Hanning macht das übrigens hier auch einmal. (bei ca. Minute 16...)
Direkt nach dem er eine der wenigen direkten Fragen bekam die m.E. auch eine Richterin fragen könnte.

Während seiner permanenten Selbstdarstellung ist mit aufgefallen dass er hauptsächlich auf die Punkte eingeht die ihm angelastet werden.
Um m.M. damit "in der Öffentlichkeit aufzuräumen". Vielleicht damit es ihm danach besser geht.

Der Rest waren ja nach seinem Wortlaut: "Nebenschauplätze".
Die Propagandamaschine von Blockscher-Seite scheint ja noch in der Öffentlichkeit zu funktionieren.
Er sagte ja selbst als Tip zu CB: Medien einsetzen (!).
Quasi als Waffe - was in diesem Fall ja auch bis zur Gerichtverhandlung gut funktioniert hat.

Anfangs war ich tatsächlich auch eingelullt - ohne dieses Forum (grosses Lob) wäre ich wahrscheinlich auch noch eingenommen von solchen "Interviews".
Nitsche hatte recht - Zitat: "Ein denkender Mensch ändert seine Meinung". :D

Das war schon krass Gestern Abend - musste ab und zu Notizen machen und das Ganze erstmal verarbeiten.
Immerhin hat er sich weiter geoutet was seine Persönlichkeit betrifft.

Einer der bemerkenswertesten Sätze fand ich - Zitat Hanning: "Dann ist die Idee geboren worden".
Wahrscheinlich die harmloseste Bezeichnung von kriminellen Handeln die ich je gehört habe.


Interview-Hanning1
Huch


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13.05.2026 um 23:13
Und wer immer noch nicht genug von August Hanning hat...hier nochmals zur Erinnerung eine alte PodCast-Sonderfolge mit Maske/Piltz anläßlich der Hausdurchsuchungen bei Hanning, Mehles & System 360 Grad:

Folge 19 *Aktuell* - Durchsuchungen bei Hanning und Mehles vom 17.09.2025 (nur 32 min)
Noch sind wir mitten in der Prozesspause. Abseits des Gerichts überschlagen sich allerdings gerade die Ereignisse. Letzte Woche das überraschende Interview von einem der vermeintlichen Entführer im israelischen Fernsehen auf „Channel 12“ und nun plötzlich weitere Durchsuchungen in Sachen der Entführung der beiden Kinder der Familie Block. Ex-Bundesnachrichtendienst-Präsident August Hanning und der frühere Abteilungsleiter im Hamburger Landeskriminalamt, Thorsten Mehles, die beide bei der Hamburger Sicherheitsfirma „System 360“ in Verantwortung stehen, sollen nun doch tiefer in den Fall verstrickt sein als zunächst gedacht. Eine Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft sorgt für ein neues Beben im Block-Prozess. Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. In dieser Sonderfolge unterhalten sich Michael Maske und SPIEGEL-Journalist Christopher Piltz über die 13 Durchsuchungsbeschlüsse im In- und Ausland.
Quelle: https://podscan.fm/podcasts/ein-echter-krimi-der-fall-block/episodes/folge-19-aktuell-durchsuchungen-bei-hanning-und-mehles

Zwar schon ein paar Monate alt, aber immer noch gültig. Piltz erklärt wieder schlüssig und hervorragend recherchiert die Zusammenhänge mit CB mit verständlicher Logik.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

13.05.2026 um 23:13
Auch hier wieder Hanning:
Der Nebenklageanwalt hält Christina Block vor: „Hat Herr Hanning Ihnen einmal gesagt, er werde Herrn Fogh Rasmussen (Ex-Nato-Generalsekretär) um Unterstützung bitten? Hat Herr Hanning je für Sie versucht, Kontakte in Dänemark zu mobilisieren, damit Sie Herrn Hensel und die Kinder durch die Kommune oder Ähnliches in eine Falle locken können?“
„Ja, Hanning hat gesagt, dass er Fogh Rasmussen kontaktieren werde“, erklärt Christina Block dem Gericht.
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/block-prozess-steakhaus-erbin-spricht-ueber-entfuehrung-ihrer-kinder-68dbda6693eb56813e39bf20?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2F

Ich hoffe inständig, dass die Familie in DK wieder zur Ruhe finden kann.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

13.05.2026 um 23:36
Sein unsäglichster Satz ist ziemlich am Ende wo Hanning (immer noch) noch sinniert, auf die Frage wie der Fall wohl ausgeht, dass das größte Problem
Sei dass die Kinder schon so lange in Dänemark seien und dass wegen der Rechtsauslegung dort die Kinder nun nicht mehr zu Christina Block zurück
Gebracht werden können. Sinngemäß.

Als ob das das größte Problem sei. Der eigentliche Grund dürfte nun ja sein dass die Kinder gar nicht (nie) mehr zurück WOLLEN zu ihrer leiblichen Mütter und sich erst durch die gewaltsame Entführung jeder positive Ausblick zunichte gemacht hat, und ihr auch das Sorgerecht entzogen wurde etc.

So eine Verharmlosung es ist zum
Mäuse melken.


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