Zaunkönigin schrieb:Ob das Verfahren für sie gut ausgeht oder nicht dürfte ohnehin mehr an der Beweislage liegen, als daran welchen Anwalt sie beauftragt.
Sehe ich anders. Gerade weil die Beweislage so ist, dass es sicher belegbare Eckpunkte gibt, dazwischen aber doch auch ehrhebliche Leerstellen klaffen, kommt der Verteidigung hier eine wichtige Rolle zu. Man darf nicht vergessen, dass da 7 Angeklagte hocken und es weitere flüchtige Täter gibt. Sie große Frage ist halt, wem wie viel Beteiligung nachgewiesen werden kann. Bei CB konkret, ob die Auftraggeberin war und was genau sie in Auftrag gegeben hat. Ob ihr bewusst war, dass Gewalt angewendet würde und sie das geduldet hat oder ob sie es vielleicht sogar mit beauftragt hat.
Bei der Frage, wie das ganze in den Feinheiten juristisch zu bewerten ist, gibt es eine sehr große Bandbreite. Durch ihre Plauderei, die sie wohl offenbar vor allem als Chance gesehen hat, endlich mal in aller Öffentlichkeit darzulegen, wie über Herr Hensel doch ist und was für eine liebende Löwenmusster sie dagegen ist, hat sie Bott keinen Gefallen getan. Aber das scheint ihr egal zu sein, sie will offenbar vor allem "als der Mensch gesehen werden, der sie ist" und offenbar auch, dass Hensel als der Mensch gesehen wird, der er ihrer Meinung nach ist.
LeonardodV schrieb:Das ist eben das, was eine gute Verteidigung ausmacht. Ziel ist, das unter den konkreten Umständen bestmögliche Ergebnis für die Mandantin zu erzielen. Und häufig ist ein Freispruch bei realistischer Einschätzung gar nicht erreichbar.
Und in dem Sinne ist das beste Ergebnis für die Mandantin vielleicht tatsächlich, dass sie möglichst viel freie Redezeit hatte und das Bott nach jedem Verhandlungstag hysterisch seine Empörung darüber in die Mikrofone blögt, dass zu wenig über Herrn Hensels Rolle im Sorgerechtsstreit geredet wurde.
Er versteht es halt offenbar nur nicht, dass sie so eine Empörung auch mit der Zeit abnutzt. Irgendwann ist man es halt gewöhnt, dass Herr Bott immer ganz entrüstet, entsetzt und negativ überrascht ist. Das sollte er sparsamer dosieren, wenn er will, dass er an den wirklich kritischen Punkten noch irgendeine Wirkung zeigt, nämlich dann, wenn er damit irgendwelche CB belastenden Zeugenaussagen wegbügeln muss.
LeonardodV schrieb:Putzke war bei Bott der Auffassung, dass ein solches Verhalten ausreichend wäre. Das sehe ich auch so. Die Hürden sind zwar hoch, aber manchmal kommen die Gerichte tatsächlich um eine Entpflichtung herum.
Ich würde das auch so sehen (als juristischer Laie wohlgemerkt), dass so eine Titelschwindel als Argument herhalten könnte, zu sagen, man habe sich halt bei der Verpflichtung des Anwalts was anderes an Qualifikation vorgestellt und fühle sich getäuscht.
Meine Frage wäre allerdings, wie lange das Argument noch nutzbar ist? Nun gibt es wohl die StA-Ermittlungen gegen Bott wegen Titelmissbrauch, diese laufen und es ist ihm also noch nichts nachweisbar. Aber sie kann das ja schlecht vier oder fünf Wochen, nachdem die Vorwürfe bekannt wurden, noch als Argument nutzen. Hätte sie es, damit es anerkannt wird, nicht zeitnah machen müssen?