Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
um 01:38Nein, nicht zwingend.LeonardodV schrieb:Und wenn nachgewiesen werden kann, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, ist zwingend zu entpflichten.
Die Anwälte von Beate Zschäpe wurden nicht entpflichtet.
Sie hat die dann komplett ignoriert, mit dem Rücken zu denen gestanden und nur noch mit dem neuen Anwalt zusammen gearbeitet.
Aber ich glaube das steht hier sowieso nicht zur Debatte.
Nein, das meine ich nicht.LeonardodV schrieb:Das würde ja bedeuten, dass du meinst, es ist völlig egal, welchen Verteidiger man wählt?
Aber es gibt Gemengelagen, die sind eindeutiger als andere und dann fältt die Kunst des Anwalts/ der Anwältin weniger ins Gewicht