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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 10:50Da wir in Deutschland den Amtsermittlungsgrundsatz haben, wird die Bedeutung des Verteidigers oft fehleingeschätzt.quaerere1 schrieb:Am Anfang hieß es dann immer, wenn der aufdreht, der ist ein harter Hund und der kann sie raushauen etc, aber da kam auch nicht viel. Ja was sollte da auch schon groß kommen?
Professionelle Verteidiger richten ihre Strategie und Taktik nach den Indizien aus, nicht nach ihrem Glauben zur Schuld oder Unschuld des Mandanten. Auch wenn man gerne spekuliert, ob der Verteidiger mehr weiß als wir alle, weil der Mandant ihm die Tat gebeichtet hat, so lässt sich aus dem Verteidigerhandeln in Indizienprozessen eigentlich nie etwas ableiten.Serval69 schrieb:Ich bin mir sicher, dass die beiden schon lange nicht mehr an die Unschuld ihrer Mandantin glauben und womöglich auch deshalb nicht mit voller Verve agieren.
Viele Verteidiger wollen auch gar nicht wissen, wie es "wirklich war". Andererseits wollen sie bei sehr belastender Indizienlage (Kausalität für Tod nicht zu erschüttern) natürlich schon wissen, ob sich Tatumstände vertreten lassen, die zu einer milderen Strafe führen (z.B. Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge statt Mord). Da könnte es dazu Einlassungen des Mandanten geben, die nicht nur glaubhaft sind, sondern vielleicht auch unwiderleglich. Oder eben Indizien, die mildere Tatbestände verwirklichen.
Das sollte man als Verteidiger natürlich abchecken. Wenn der Mandant nicht will, geht es halt "normal" weiter. Gleiches gilt, wenn der Mandant die Tat als Mord zugibt. Abhaken und weiter.

